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540. Den Mythos Corona boykottieren: „Lassen Sie sich möglichst gar nicht testen“

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Gerne machen auch wir auf ein andernorts, Quelle unten, zum Download bereitgestelltes Flugblatt aufmerksam. Sinngemäß wirbt dort ein zweiseitiger Flyer dafür, sich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Möglichkeit nicht testen zu lassen (wir ergänzen die Empfehlung, dass, zusätzlich zum in der Tat wichtigen Corona-Testproblem, vor allen Dingen niemand eine Impfung mit einem neuartigen gentherapeutischen Vakzin annehmen sollte).

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Den Lockdown beenden – Helfen Sie mit?

Wollen Sie auch wieder reisen, tanzen, feiern, Menschen treffen und umarmen? Wollen Sie Ihr Geschäft, Ihre Gaststätte, Ihr Hotel wieder öffnen? Wollen Sie, dass Diskotheken, Kinos, Sport-vereine, Theater, Museen,wieder öffnen? Wollen Sie im Gottesdienst wieder singen? Wollen Sie Ihren Job wiederhaben, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit hinter sich lassen? Wollen Sie, dass Ihre Kinder wieder normal in die Kita und die Schule gehen dürfen? Dann helfen Sie mit!

Der Lockdown wird mit immer neuen Zielmarken begründet: das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, Corona-Tote vermeiden, R-Wert unter 1, R-Wert weit unter 1, Verbreitung gefährlicher Mutanten stoppen. Seit Monaten ist es die Inzidenz. Das ist die gemeldete „Zahl der Infizierten pro 100.000 Einwohnern“. In der Februar-Runde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten wurde die zu erreichende Inzidenzvon 50 willkürlich auf 35 gesenkt. Laut Plänen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erhalten wir selbst bei einer Inzidenz von 10 nicht unsere Freiheit zurück. Die Inzidenz beruht vor allem auf Testergebnissen des PCR-Tests. Nun werden Öffnungen mit dem vermehrten Einsatz von (Antigen) Schnelltests verknüpft. Fällt einer positiv aus, muss ein PCR-Test folgen.

Wir werden behandelt, als sei jeder Mensch eine unerkannte Gefahr für seine Mitmenschen, als trage jeder die Pest in sich. Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Die Umkehr der Beweislast wurde eingeführt. Wir sollen unsere Unbedenklichkeit nachweisen, um wieder in der Innenstadt einkaufen zu dürfen, in eine Gaststätte zu gehen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Grundrechte gelten immer und sind keine Privilegien, die die Regierenden uns gnädig gewähren. Untersuchungen und Studien zur Begründung, warum die Corona-Maßnahmenzielführend, verhältnismäßig und rechtmäßig sind, werden nicht durchgeführt. Kollateralschäden der Maßnahmen werden ignoriert. Statt dessen werden immer neue Ängste geschürt.

Bei einem positiven Testergebnis müssen der Getestete und seine Kontaktpersonen, manchmal ganze Betriebe oder Wohnblocks, für zwei Wochen in Quarantäne, dürfen die Wohnung nichtverlassen, keinen Besuch empfangen, dürfen nicht zur Arbeit gehen, müssen sich von Familienmitgliedern isolieren. Das trifft auch Kita- und Grundschulkinder.

Das Problem:

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand infiziert ist.

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand ansteckend ist.

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand krank ist.

Deshalb ist die Aussage von “nachweislich Infizierten” seit einem Jahr irreführend und falsch.

Wollen Sie Ihr Einkommen, Ihre Freiheit, Ihre Existenz, Ihr Leben und Ihr Glück voneinem unzuverlässigen Testergebnis abhängig machen lassen?

Der Virologe Christian Drosten, Erfinder des jetzigen PCR-Tests und wichtiger Berater von Kanzlerin Merkel, sagte im Mai 2014 in einem Interview mit der Wirtschaftswoche:

Die PCR-„Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein […] Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. […] Ob symptomlose oder mild infizierte Krankenhausmitarbeiter wirklich Virusträger sind, halte ich für fraglich. Noch fraglicher ist, ob sie das Virus an andere weitergeben können.“

Wie groß ist der Anteil der falsch positiven Fälle in der Meldestatistik?

Es gibt dazu keine systematischen Untersuchungen. Die eingesetzten Tests haben keine geprüfte Qualitätssicherung und Zulassung durchlaufen. Es reicht, wenn die Labore ihren Test beim Robert-Koch-Institut (RKI) anmelden. Einer, der sich mit PCR-Tests auskennt, ist Olfert Landt, Geschäftsführer von TIB-Molbiol, der Diagnose-Tests herstellt. Er hat mit Christian Drosten den Corona-PCR-Test entwickelt. Olfert Landt sagte in einem Interview:

„Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind […]“. Der Herstellerder PCR-Tests glaubt, dass schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös seien. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man „100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests.“

Wie funktioniert ein PCR-Test? Was weist er (nicht) nach?

1. PCR ist die englische Abkürzung für Polymerase-Kettenreaktion. Bei dieser Kettenreaktion werden winzigste Spuren des Virenerbgutes in der Probe durch etwa 40 Zyklen von Erhitzenund Abkühlen sichtbar gemacht. Das entspricht einer millionenfachen ‚Vergrößerung‘.

2. Da der Test so empfindlich ist, kann er kleinste Spuren von Corona-Virus-Erbgut nachweisen und nicht (unbedingt) aktive Viren. Deshalb reagiert der Test oft noch Monate nach einer Erkrankung positiv bei Genesenen. Ob ein Mensch infiziert und infektiös ist, hängt aber davon ab, ob die Viren vermehrungsfähig sind und wie hoch die Virenkonzentration ist.

3. Weil der Test so sensitiv ist, besteht das Problem der Kontamination (Verunreinigung) der Probe mit fremdem Virenerbgut. Dies kann bei der Probenentnahme und im Labor geschehen.

4. Es gilt: Je mehr Zyklen für ein positives Ergebnis nötig sind, um so weniger Viruslast ist vorhanden! Benötigt man beim Test zum Nachweis mehr als 30 Zyklen, kann auch laut Robert-Koch-Institut (RKI) davon ausgegangen werden, dass der Mensch nicht ansteckend ist, weil nicht genug vermehrungsfähige Viren vorhanden sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrer Empfehlung zum Corona-Nachweis vom 20.01.2021 geschrieben, dass PCR-Tests nur ein Hilfsmittel zur Diagnose sein können, es müssten u. a. immer auch das Krankheitsbild des Menschen sowie die Testbesonderheiten berücksichtigt werden. Die allermeisten positiv Getesteten sind und werden nicht krank.

5. Es gibt vier Corona-Viren, die seit 20 Jahren bekannt sind. In der Erkältungs- und Grippesaison sind sie zu 5 – 15 % unter den Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen. Das Virus SARS-CoV-2 wird für die COVID-19-Erkrankung verantwortlich gemacht. SARS-CoV-2 kann durch besondere Genregionen im Testverfahren unterschieden werden. Die Labore ermitteln aber vielfach nicht spezifisch auf SARS-CoV-2, sondern suchen nur eine Genregion, die für seit langem bekannte Corona-Viren kennzeichnend ist. Das heißt, auch solche positive Proben werden fälschlicherweise zu den SARS-CoV-2-Fällen gezählt. Das RKI verlangt nicht von den Laboren, eine für COVID-19-spezifische Genregion nachzuweisen.

6. Selbst sehr gute PCR-Tests haben keine 100%ige Zuverlässigkeit. Je mehr Tests, umso mehr Fälle.

7. Wenn ein PCR-Test bei einem Erkrankten positiv ausfällt, kann es trotzdem sein, dass ein anderer Erreger die Erkrankung verursacht hat, z. B. ein Grippevirus, ein Rhinovirus oder ein Bakterium. Der Test richtet die Lupe nur auf Corona, nicht auf andere Erreger.

Aus den oben genannten Punkten ergibt sich, dass positive Testergebnisse, insbesondere bei Menschen ohne Symptome, häufig falsch sind, weil die Menschen entweder nicht infektiös sind oder nur ein Virus gefunden wurde, das nicht COVID-19 verursachen kann. Trotzdem werden die falsch positiven Fälle gezählt.

Die Virologen und die politischen Entscheider wissen das alles, und verlangen bzw. verordnen trotzdem weiter den Lockdown.

Lassen Sie uns die Testerei als Angstmaschine abschalten!

1. Lassen Sie sich möglichst gar nicht testen, wenn Sie keine Symptome haben. Das war auch die frühere Vorgabe des Robert-Koch-Instituts. Wer krank ist, bleibt zuhause, kuriert sich aus und geht – falls nötig – zum Arzt.

2. Falls Sie doch getestet werden wollen oder müssen, verlangen Sie schon bei der Probenentnahme für einen PCR-Test einen Laborbericht, damit Sie prüfen können, auf welcher Grundlage ein positives oder negatives Ergebnis beruht. (Selbst Gesundheitsämter erhalten einen solchen Bericht nicht automatisch.) In dem Laborbericht sollten der ct-Wert und die getesteten Genregionen aufgeführt sein.

3. Verlangen Sie, dass der Test auf SARS-CoV-2 ausgelegt ist (RdRP-Gen, S-Gen und / oder ORF1-Gen) und nicht nur auf das allgemeine Coronavirus-Gen (E-Gen).

4. Beruht ein positives Testergebnis auf mehr als 30 Zyklen (ct-Wert im Laborbericht) oder nur auf dem E-Gen, können Sie Quarantäneauflagen widersprechen.

5. Verlangen Sie bei einem zweifelhaften positiven Testergebnis einen Nachtest.

6. Machen Sie auch keinen Schnelltest. Nach dessen Masseneinsatz gehen die Inzidenzwerte in Höhe, wie Herr Kretschmann zugibt und in Österreich zu sehen ist.

Wegen 120.000 aktiver Fälle (erste Märzwoche), das sind 0,14 % der Bevölkerung (incl. falsch Positiver und Mehrfachzählungen) werden über 80 Millionen Menschen eingesperrt, Wirtschaft und Gesellschaft ruiniert.

Lassen wir nicht zu, dass Gesunde als Störer oder Gefährder gelten, alle unter Generalverdacht stehen. Sonst droht uns immer wieder der Lockdown.

Holen wir unsere Freiheit zurück, die uns geraubt wurde.

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Q u e l l e

12.03.2021 CORONA DOKS

corodok.de/den-lockdown-helfen/

Das zweiseitige Flugblatt zum Download (.pdf)

Den Lockdown beenden – Helfen Sie mit?

corodok.de/wp-content/uploads/2021/03/Lockdown-beenden-Flyer.pdf

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541. Hochriskante Corona-Impfstoffe: „Weiß im PEI die rechte Hand nicht, was die linke tut?“

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Gerne machen wir auf den folgenden Text aufmerksam, den Dr. Wolfgang Wodarg geschrieben hat. Wodarg ist Ltd. Med. Dir. i. R., Internist (Pneumologie, Sozialmedizin), Arzt für Hygiene und Umweltmedizin, war Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009 und ist Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

· Dr. Wolfgang Wodarg · 21.02.2021 um 05:13 ·

facebook.com/permalink.php?story_fbid=10157428726641910&id=83788386909&__tn__=-R

· Viren sind nicht das Problem – bleiben Sie besonnen! · Dr. Wolfgang Wodarg ·

wodarg.com/

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Wurde vom Paul-Ehrlich-Institut eine gefährliche Nebenwirkung der Impfung ausgeblendet?

Am 19. Februar verkündete Angela Merkel auf dem G7-Gipfel: „Die Pandemie ist nicht vorbei, bevor nicht alle Menschen auf der Welt geimpft sind.“ Der oberste Impf-Wächter der Bundesregierung, Dr. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), hatte nur wenige Tage vorher mit einer Gruppe seiner Mitarbeiter einen Artikel veröffentlicht, der die Pläne der Kanzlerin deutlich stören könnte. Die PEI-Forscher warnen, dass bei Corona-Infektionen die Stacheln (Spikes) der Coronaviren für größere Zellfusionen mit gefährlichen Komplikationen in verschiedenen Organen verantwortlich sein können. Diese Studie wurde zur selben Zeit wie die Prüfung jener Impfstoffe durchgeführt, welche die Bildung genau solcher gefährlichen Spikes – nur ohne Virus – in den Zellen der „Geimpften“ hervorrufen sollen. Das hört sich nicht gut an. Doch die warnende Arbeit erwähnt die Impfung mit ihren Spikes mit keinem Wort. Weiß im PEI die rechte Hand nicht, was die linke tut?

WOLFGANG WODARG, 21. Februar 2021

Den Artikel hatte das Forscherteam des PEI, zu dem auch der Direktor dieses Institutes, Klaus Cichutek gehört, bereits am 21. Oktober 2020 bei der wissenschaftlichen Zeitschrift iScience eingereicht. Am 5. Februar wurde er nun vom Journal zur Veröffentlichung angenommen. Er trägt die Überschrift: „Quantitative Assays Reveal Cell Fusion at Minimal Levels of SARS-CoV-2 Spike Protein and Fusion-from-Without, (FFWO)“. Ein übersetzter Auszug aus dem Artikel ist in der folgenden Fußnote nachlesbar (1).

Diese unter Chef-Beteiligung geschriebene wissenschaftliche Arbeit hat es in sich, weil sie offenbar veröffentlicht wurde, um nochmals auf besondere Gefahren bei Corona-Infektionen hinzuweisen. Diese bestehen darin, dass allein durch die Spike-Proteine der Coronaviren auch benachbarte Zellen verklebt oder zusammengeführt werden können, die schließlich zu einem Klumpen von bis zu hundert fusionierten Zellen bestehen können und dabei zugrunde gehen.

Die Arbeit fand auch heraus, dass allein schon die Anwesenheit der isolierten Spike Proteine, ohne die Viruskugel, in großem Umfang zu solchen Zellverschmelzungen führen kann. (2) Man kennt solche Reaktionen schon länger, zum Beispiel seit den 1960er Jahren vom Newcastle-Disease-Virus (3), oder danach von HIV-Viren, wo auch Teile der Hüllen ausreichen, um solche krankhaften Zell-Fusionen zu verursachen (4). Auch das Masernvirus wird für solche virusbedingten Zellverklumpungen im Gehirn verantwortlich gemacht, und Herpesviren stimulieren Zellfusionen, die zu den typischen Hautveränderungen beitragen.

Die derzeit verwendeten gentechnischen „Impfstoffe“ programmieren die Zellen der Empfänger, um gerade solche Spike Proteine überall im Körper herzustellen. In welchen Organen das geschieht, lässt sich nicht vorhersagen. Es muss also befürchtet werden, dass die durch Spike Proteine ausgelöste starke Neigung zu unkontrollierbaren Zellfusionen starke Gewebsschäden und entsprechende immunologische und hämatologische Folgen verursachen kann. Gewebszerstörungen, Mikrothrombosen und sekundäre Immunkomplikationen könnten schwere Krankheitsbilder und den Tod innerhalb kurzer Zeit zur Folge haben.

Es ist völlig unverständlich, dass die Autoren des Paul-Ehrlich-Institutes, welche die Gefahren durch Spike-Proteine genau untersucht und beschrieben haben, nicht daran gedacht haben, was mit den gentechnischen Impfungen hervorgerufen wird. Im PEI liegt nämlich auch die Verantwortung für die Sicherheit gerade jener gentechnischen Impfstoffe, die genau solche Spike-Proteine in den Körpern der „Geimpften“ produzieren sollen. Ein solches nahe liegendes Risiko der Impfung wird in der Arbeit aber nicht einmal erwähnt.

Klinische Studien, die ein solches Risiko explizit bei den Impfstoffen beobachten oder ausschließen, sind ebenfalls nicht bekannt. Von den bisher bekannten unerwünschten Nebenwirkungen ließen sich durchaus mehrere durch den Fusion-from-without-Effekt (FFWO) erklären. Weitere Untersuchungen scheinen dringend angebracht. Geimpfte mit Nebenwirkungen sollten das Recht erhalten, sich sofort von einer unabhängigen (!) Stelle untersuchen zu lassen. Sollte eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen worden sein, wäre das ein weiterer dringender Grund, alle gentechnischen „Impfungen“, welche zu einer Bildung von Spike-Proteinen führen sollen, sofort zu stoppen.

Das PEI-Team berichtet weiterhin, dass sich zumindest im Labor die gefährlichen Zellfusionen durch die Gabe von monoklonalen Anti-Spike-Antikörpern signifikant reduzieren ließen. Die gentechnische Großproduktion von solchen monoklonalen Antikörpern für Massenbehandlungen erwähnte übrigens Bill Gates im Dezember letzten Jahres.

Das kann doch keiner wollen: mit der Impfung die Komplikationen machen, die man mit teuren monoklonalen Antikörpern dann wieder behandeln müsste?

Bei der Gelegenheit sei noch einmal auf das miserable Nutzen-Risiko-Profil der „Impfungen“ gegen Covid-19 hingewiesen. Denn es werden derzeit drei gentechnische „Impfstoffe“ nach einer übereilten Zulassung in einem weltweiten Großversuch vielen Menschen von ihren Regierungen aufgenötigt. Alle drei sollen mit etwas unterschiedlichen technischen Verfahren dafür sorgen, dass unsere nach der Spritze gentechnisch veränderten Zellen den Impfstoff selbst herstellen. Das ist billiger und schneller, bringt also mehr Profite für die Produzenten. Es ist aber erstmalig, dass diese Technologien am Menschen angewendet werden.

Einen großen Nutzen haben die Corona-Impfungen offenbar nicht. Bei den 19.000 Geimpften in der ohnehin schlechten BioNTech-Studie waren nur 154 Infektionen weniger aufgetreten als bei den Ungeimpften 19.000. Das absolute Risiko zu erkranken wurde demnach nur um weniger als 1 Prozent gesenkt. Bei weit über der Hälfte der Bevölkerung besteht auch ohne Impfung eine zelluläre Kreuzimmunität gegen alles, was so aussieht wie Corona. Und selbst, wenn durch den Pieks eine Corona-Infektion verhindert würde, dann würden sich die anderen Viren freuen. Sie hätten dann mehr Platz. Insgesamt ist auch bei kritischen Reviews deutlich geworden, dass Impfungen gegen sich laufend verändernde saisonale Atemwegsviren kaum Vorteile, wohl aber Risiken bringen. Jetzt gibt es also noch eines.

Anmerkungen

(1) Hier die deutsche Übersetzung eines Auszugs des seit dem 5. Februar 2021 als Preprint erhältlichen Artikels: „Der Zelleintritt des pandemischen Virus SARS-CoV-2 wird durch sein Spike-Protein S vermittelt. Als wichtigste antigene Determinante steht das S-Protein im Fokus verschiedener therapeutischer Strategien. Neben der Partikel-Zell-Fusion vermittelt S die Fusion zwischen infizierten und nicht infizierten Zellen, was zur Bildung von Synzytien führt. Hier stellen wir empfindliche Assay-Systeme mit hohem dynamischem Bereich und hohem Signal-Rausch-Verhältnis vor, die nicht nur die Partikel-Zell- und Zell-Zell-Fusion, sondern auch die „Fusion from without“ (FFWO) abdecken. In FFWO induzieren S-haltige Viruspartikel Synzytien unabhängig von der de novo Synthese von S. Neutralisierende Antikörper sowie Seren von rekonvaleszenten Patienten hemmten die Partikel-Zell-Fusion mit hoher Effizienz. Im Gegensatz dazu wurde die Zell-Zell-Fusion nur mäßig gehemmt, obwohl S-Protein-Konzentrationen unterhalb der Nachweisgrenze der Durchflusszytometrie und des Western Blot erforderlich waren. Die Daten deuten darauf hin, dass die Synzytienbildung als pathologische Folge während Covid-19 bei niedrigen S-Protein-Spiegeln ablaufen kann und möglicherweise nicht effektiv durch Antikörper verhindert wird.“

(2) „Fusion from without“ ist der Prozess, durch den Partikel einiger behüllter Viren die Fusion von Zielzellen auch ohne virale Replikation steuern können.

(3) Bratt, M. A., and W. R. Gallaher. 1969. Preliminary analysis of the requirements for fusion from within and fusion from without by Newcastle disease virus. Proc. Natl. Acad. Sci. USA 64:536-543.

(4) Clavel F, Charneau P. Fusion from without directed by human immunodeficiency virus particles. J Virol. 1994 Feb; 68(2):1179-85. doi: 10.1128/JVI.68.2.1179-1185.1994. PMID: 8289347; PMCID: PMC236557

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542. Über neue völkerrechtliche Verträge in die Gesundheitsdiktatur

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(Gastbeitrag, Text in Arbeit) Heute erfährt der Leser der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel, Staatspräsident Emmanuel Macron, Premierminister Boris Johnson und ungefähr 20 weitere Staatsoberhäupter den Plan verfolgen, einen völkerrechtlich bindenden Vertrag abzuschließen. Der angestrebte Kontrakt soll die Menschen künftig noch besser vor einer schlimmen Seuche oder sonstigen Gesundheitsgefahr bewahren helfen. Ob im Urwald oder im Gebirge, von den armen Straßenzügen unserer Großstädte bis in die abgelegensten Oasen der Wüste, endlich soll jedermann Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika erhalten können, also vielleicht sogar derjenige, der das gar nicht will.

Das als neuartig deklarierte Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19, in Deutschland redet man kurz von Corona, erzeugt, und hier würde uns wohl selbst die Vertreter der Bundesregierung zustimmen, eine schwere demokratische Krise und gesellschaftliche Krise. Eine beinahe die ganze Menschheit erfassende Krise, die aus unserer Sicht allerdings nicht auf ein Virus zurückzuführen ist und noch nicht einmal auf eine Atemwegserkrankung. Zur gezielten Erzeugung einer Krise der Wissenschaft, des Parlamentarismus und der freien Presse riefen wenige Akteure zum Kampf gegen eine angebliche schlimme Seuche. Die Pandemie, so deuten wir es seit vielen Monaten und Regierung und Medien streiten es Woche um Woche ab, dient wenigen machthungrigen und geldgierigen Menschen, nennen wir Bill Gates, Tedros, Lothar Wieler und Christian Drosten, sowie deren Organisationen (WHO, GAVI, RKI) zu Aufbau und Erhalt einer Schreckensherrschaft.

Begleitet von täglich und stündlich ausgeteilter, dabei schamlos faktenferner Propaganda, welche viele Bürger in Panik vor einem Virus versetzt und die sich als unumstößliche Wahrheit versteht, deren Leugnung den Unbotmäßigen in die Zone des Gemeinschaftsschädlichen, Pathologischen oder gar Kriminellen rücken müsste, will die Tyrannis der Technokraten, erst durch Masken und Massentests, dann durch permanentes Kontrollieren und experimentelles Umgestalten von Immunabwehr und Proteinbiosynthese, die seelische und leibliche Existenz von acht Milliarden Menschen unterwerfen. Das primitive Ziel der Corona-Oligokratie und -Kleptokratie ist das millionen- und milliardenfache Verkaufen von sogenannten Medikamenten, vor allem geht es um hochriskante experimentelle genetische Impfstoffe, und von allerlei Elektronik von Computerprogramm bis Mobiltelefon.

Die freiheitliche Demokratie, so scheinen es auch die Regierungschefs von Deutschland und Frankreich, Frau Merkel und Herr Macron ihren Mitbürgern nahelegen zu wollen, sei in den vorläufigen Ruhestand zu verabschieden, bis der todbringende virale Feind gebändigt und besiegt ist. Ohne permanentes Testen und millionenfaches Impfen könne der Krieg gegen das Virus nicht gewonnen werden, findet sinngemäß und seit Februar 2020 auch Tedros, der Chef der Weltgesundheitsorganisation, der WHO (World Health Organisation). Allgemeine Menschenrechte beginnen der Apartheid von getestet und ungetestet, von Ungeimpften und Geimpften zu weichen. Wozu braucht der Arbeitgeber, Verkehrsmittelbetreiber, Zöllner oder Polizist noch einen Personalausweis zu kontrollieren, beginnen die Technokraten und ihre Helfer zu fragen, wenn alle wichtigen Informationen einem Gesundheitspass zu entnehmen sind, der zu Impfstatus und Immunstatus des Menschen Auskunft gibt. Wozu noch eine gesundheitlich orientierte Selbsthilfegruppe, wozu ein altbewährtes Arztgespräch, wo ab sofort nur Labor und Fabrik wissen, wie deine Körperzellen funktionieren, welches Sicherheitsrisiko von dir ausgeht, ob du jemanden treffen oder ob du reisen darfst.

Ökologischen und sozialen Weitblick nach dem Konzept One Health an den Tag legend, möchten die Staatsoberhäupter und Wegbereiter des Imperiums der Technokraten dafür sorgen, dass kein Wesen, weder Mensch noch Tier oder Pflanze, dem allgewaltigen Vertragswerk entrinnen kann. Seit einigen Monaten schon beschleicht uns der Verdacht, dass in den Augen der Kämpfer gegen Coronaviren die auf Nutzenoptimierung hin eingepferchte, durchgetestete, in gesund und „infiziert“ (testpositiv) selektierte, genetisch durchgeimpfte und schließlich erneut selektierte oder in Einzelexemplaren an der genetischen Impfung verstorbene Spezies Mensch nichts anderes ist denn Nutzvieh.

„Ein großer Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien“

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„Die COVID-19-Pandemie stellt für die Weltgemeinschaft die größte Herausforderung seit den späten 1940er Jahren dar. Damals, nach den Verheerungen zweier Weltkriege, kamen führende Politiker zusammen, um den Grundstein für das multilaterale System zu legen. Die Ziele waren klar: Die Staaten sollten stärker gemeinsam agieren, die Versuchungen des Isolationismus und des Nationalismus sollten gebannt und die Herausforderungen angegangen werden, die nur gemeinsam im Geist der Solidarität und Zusammenarbeit zu bewältigen waren – Frieden, Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit.“

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„Heute, da wir uns gemeinsam im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie befinden, eint uns in gleicher Weise die Hoffnung, dass wir eine robustere internationale Gesundheitsarchitektur aufbauen können, die zukünftigen Generationen besseren Schutz bietet. Denn es wird auch künftig Pandemien und andere schwere Gesundheitskrisen geben. Keine einzelstaatliche Regierung und keine multilaterale Organisation kann sich einer solchen Bedrohung allein stellen.“

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„Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es wieder so weit ist. Gemeinsam müssen wir mehr Vorsorge treffen, um eng abgestimmt Pandemien besser vorherzusagen, zu vermeiden, zu erkennen und einzuschätzen sowie sie wirksam zu bekämpfen. Die COVID-19-Pandemie hat uns nachdrücklich und schmerzhaft daran erinnert, dass niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind.“

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„Wir machen uns deshalb dafür stark, einen weltweiten und gerechten Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika in dieser und künftigen Pandemien zu gewährleisten. Die Immunisierung ist ein globales öffentliches Gut, und wir müssen in der Lage sein, Impfstoffe schnellstmöglich zu entwickeln, herzustellen und verfügbar zu machen. Deshalb wurde die globale Innovationsplattform ACT Accelerator (ACT-A) eingerichtet, um den gleichberechtigten Zugang zu Tests, Behandlungen und Impfstoffen zu fördern sowie die Gesundheitssysteme weltweit zu unterstützen.“

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„ACT-A hat in vielerlei Hinsicht bereits Erfolge erzielt, aber der gleichberechtigte Zugang aller Menschen ist noch nicht erreicht. Wir können noch mehr tun, um dieses Ziel zu verfolgen. Mit diesem Ziel vor Augen sollten die Staaten unserer Überzeugung nach gemeinsam einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Pandemievorsorge und -bekämpfung ausarbeiten. Eine solche neue kollektive Verpflichtung wäre ein Meilenstein auf dem Weg, die Pandemievorsorge auf höchster politischer Ebene voranzubringen. Sie nähme, eingedenk des Grundsatzes „Gesundheit für alle“, in ihrem Kern Bezug auf die Satzung der Weltgesundheitsorganisation und würde andere wichtige Organisationen miteinbeziehen. Ein solcher Vertrag würde sich auf bestehende weltweite Gesundheitsübereinkünfte stützen, insbesondere die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die eine solide und bewährte Grundlage darstellen, auf der wir aufbauen und die wir damit verbessern können.“

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„Hauptziel dieses Vertrages wäre die Förderung eines gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, der nationale, regionale und globale Kapazitäten sowie die Resilienz in Bezug auf zukünftige Pandemien stärkt. Dies schließt eine deutliche Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit ein, um beispielsweise Warnsysteme, die gemeinsame Datennutzung, die Forschung sowie die lokale, regionale und globale Ausarbeitung und Verteilung von Maßnahmen im Bereich der Medizin und des öffentlichen Gesundheitswesens zu verbessern, also etwa von Impfstoffen, Medikamenten, Diagnostika und persönlicher Schutzausrüstung.“

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„Es würde ferner die Anerkennung eines „One Health“-Ansatzes umfassen, der die Gesundheit von Menschen, Tieren und des gesamten Planeten miteinander verknüpft. Zudem würde ein solcher Vertrag zu mehr wechselseitiger Rechenschaftspflicht und gemeinsamer Verantwortung, Transparenz und Zusammenarbeit im internationalen System im Einklang mit seinen Regeln und Normen führen.“

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„Um dies zu erreichen, werden wir mit den Staats- und Regierungschefs weltweit und allen Interessenträgern einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zusammenarbeiten. Wir sind davon überzeugt, dass wir als Staats- und Regierungschefs sowie Chefs internationaler Institutionen Verantwortung dafür tragen, zu gewährleisten, dass die Welt die Lehren aus der COVID-19-Pandemie zieht.“

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„COVID-19 hat unsere Schwächen und unsere Uneinigkeit offengelegt. Jetzt müssen wir die Chance ergreifen und als Weltgemeinschaft in friedlicher Zusammenarbeit über diese Krise hinaus gemeinsam tätig werden. Unsere Kapazitäten und Systeme hierfür zu rüsten wird Zeit brauchen und ein politisches, finanzielles und gesellschaftliches Engagement über Jahre hinaus erfordern.

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„Die Solidarität, mit der wir gewährleisten, dass die Welt in Zukunft besser gewappnet ist, wird unseren Kindern und Enkeln als unser Vermächtnis zugutekommen. Sie wird zudem den Schaden begrenzen, der unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften durch künftige Pandemien droht.“

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„Pandemievorsorge erfordert globale Führung für ein weltweites Gesundheitssystem, das den Anforderungen dieses Jahrtausends gewachsen ist. Wir müssen uns der Solidarität, Fairness, Transparenz, Teilhabe und Gerechtigkeit verschreiben, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.“

Pandemievorsorge erfordert den Vorrang der Vernunft. Die gezielt als erschreckendes Trugbild in Szene gesetzte Pandemie um das angeblich neuartige Coronavirus ist, in den Parlamenten und in der leider übervorsichtig und unterwürfig gewordenen Presse, von Irrationalität und Intransparenz gekennzeichnet, die Wirkweise (oder vielmehr die weitgehende Wirkungslosigkeit sowie die Sinnlosigkeit) von PCR-Tests und Schnelltests, Lockdowns, Schulschließungen, Maskenpflicht, Kontaktverboten, Reiseverboten und vor allem die Frage nach Nutzen und Gefahr der genetischen sogenannten Impfstoffe ist nicht belegt worden. Die Verträge mit den Herstellern der sogenannten Impfstoffe sind in Teilen geheim. Was als Projekt COVAX stattfindet, ist ein gigantischer krimineller Menschenversuch mit ungewissem Ausgang.

Neben Menschheitsimpferin und Bundeskanzlerin Merkel („Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind“) haben weitere Regierungsoberhäupter den heute bekannt gewordenen Appell signiert.

„J. V. Bainimarama, Premierminister von Fidschi; António Luís Santos da Costa, Ministerpräsident Portugals; Klaus Iohannis, Präsident Rumäniens; Boris Johnson, Premierminister des Vereinigten Königreichs; Paul Kagame, Präsident Ruandas; Uhuru Kenyatta, Präsident Kenias; Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs; Angela Merkel, Bundeskanzlerin Deutschlands; Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates; Kyriakos Mitsotakis, Ministerpräsident Griechenlands; Moon Jae-in, Präsident der Republik Korea; Sebastián Piñera, Präsident Chiles; Carlos Alvarado Quesada, Präsident Costa Ricas; Edi Rama, Ministerpräsident Albaniens; Cyril Ramaphosa, Präsident Südafrikas; Keith Rowley, Premierminister von Trinidad und Tobago; Mark Rutte, Ministerpräsident der Niederlande; Kais Saied, Präsident Tunesiens; Macky Sall, Präsident Senegals; Pedro Sánchez, Ministerpräsident Spaniens; Erna Solberg, Ministerpräsidentin Norwegens; Aleksandar Vučić, Präsident Serbiens; Joko Widodo, Präsident Indonesiens; Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine; Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation“

Seit dem Beginn des Jahres 2020 ist es den Planern und Errichtern der schreckenserregenden Kulisse einer Pandemie gelungen, im Namen des Gesundheitsschutzes bürgerliche Freiheiten außer Kraft zu setzen und, gegen Jahresende, den Angriff auf die Körper von acht Milliarden Menschen zu starten, denen unerprobte sogenannte Impfstoffe verabreicht werden.

In Deutschland ist seit dem 27. Dezember 2020 damit begonnen worden, gegen ein vergleichsweise harmloses Erkältungsvirus den Menschen ein unnötiges und gefährliches Vakzin zu injizieren, ein unmoralisches Menschenexperiment, das gegen den Nürnberger Kodex verstößt und sofort zu stoppen ist. Wir dürfen vermuten, dass immer weitere sogenannte Impfungen folgen werden, einerseits Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2, andererseits Vakzine gegen immer weitere Viren, sobald diese als sehr gefährlich deklariert worden sind.

Beenden wir das Milliardengeschäft für Big Pharma und Big Data, beenden wir die Hygienediktatur. „Ein großer Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien“, die Menschen können für ihre Gesundheit selbst sorgen und brauchen kein Staatsprogramm von immer neuen Maskenpflichten, immer neuen Kontakt- und Reiseeinschränkungen.

Das menschliche Immunsystem hat sich seit Jahrtausenden gegen Atemwegserkrankungen bewährt, es funktioniert wunderbar und braucht kein jedjährliches oder halbjährliches gentherapeutisches Update aus der Fabrik.

Stoppen wir das System der Unterwerfung COVAX, dem es von Anfang an weniger um die Gesundheit der Menschen ging als um die Gewinnmaximierung der Konzerne von Pharma, Elektronik und Computertechnik. Stoppen wir die experimentellen genetischen Vakzine und sorgen wir für die rechtsstaatliche strafrechtliche Verfolgung aller Täter der Massenimpfungen gegen SARS-CoV-2.

Im Grunde kennen wir dieses Malen eines erschreckenden, bald Epidemie, bald Pandemie genannten Bühnenbildes seit dem Jahr 2009. Vor zwölf Jahren und in Deutschland waren es Drosten und Söder, die, wie zufällig sehr im Sinne der Pharmakonzerne, den Medienhype um das in Mexiko entdeckte Virus H1N1 (Schweinegrippe) kräftig anheizten. Das Ziel der Irreführer und Irregeführten war die Impfung von Millionen von Menschen. 2009 / 2010 ließen sich in den Staaten der Europäischen Union 30,8 Millionen Menschen Pandemrix injizieren, was viele Impfschäden erzeugte. Vor allem Kinder erkrankten durch die Impfung gegen ein vergleichsweise harmloses Virus an Narkolepsie.

Sorgen wir dafür, dass in Zukunft selbst ein monatelang täglich, ja stündlich durch Politik und Presse geschürtes Angstmachen vor dem Virus und Hochjubeln von angeblich die Menschheit vor dem Seuchentod rettenden Impfstoffen niemals wieder zum Aussetzen der Freiheitsrechte und zum Aufzwingen gesundlich sschädlicher Maßnahmen wie Schulschließungen, Masken, Tests und Impfungen führen kann.

Ein unnötiger, wissenschaftlich nicht rechtfertigbarer und gesundheitsschädlicher Menschenversuch wie COVAX, der ein mit Kontaktverboten, Maskenpflichten und Testpflicht funktionierendes System der Unterwerfung erzeugt, soll nie wieder aufgebaut werden können.

Jacques Auvergne

543. Offener Ärztebrief an Karl Lauterbach

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Berlin, 29. März 2021

Offener Brief: Trennung der Arzt-Rolle von Ihrer politischen Betätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach,

als Politiker der Regierungskoalition sind Sie prominenter Unterstützer von deren Corona-Politik. Immer wieder treten Sie mit extremen Meinungsbekundungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Infektionen auf. Dabei nehmen Sie zumindest billigend in Kauf, in der Bevölkerung den Irrtum auszulösen, Ihre Äußerungen gründeten auf Ihrer ärztlichen Kompetenz oder auf ärztlicher Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl. Beispielhaft hierfür ist Ihr Tweet vom 26.3.21 (siehe Anlage):

“Viele 40-80 Jährige werden einen Moment der Unachtsamkeit mit dem Tod oder Invalidität bezahlen. Junge Männer werden von Sportlern zu Lungenkranken mit Potenzproblemen …”

Wir Unterzeichner stellen klar, dass diese Äußerung von Ihnen, wie eine überwältigende Vielzahl zuvor

1. dem medizinischen Kenntnisstand sowie

2. der ärztlichen Berufserfahrung widerspricht und

3. sich in derartig sinnentstellender Überzogenheit als Warnung eines Arztes an ratsuchende Menschen kategorisch verbietet.

Unbeschadet aller zulässigen Differenzen bei der Kommunikation des Kenntnisstandes gilt für Ärzte: primum non nocere. Es ist unsere grundlegende Berufspflicht, bei jeglichem Handeln gegenüber Patienten zusätzlichen Schaden für diese zu vermeiden.

Bei Ihren oben dargelegten Äußerungen überwiegt jedoch vor jedem Informationsgehalt das Schüren irrationaler und extremer Angst. Damit sind diese Äußerungen geeignet, einer Vielzahl von Menschen psychisch wie mittelbar somatisch schweren gesundheitlichen Schaden zuzufügen.

Wir fordern Sie daher höflich auf, Ihre politische Betätigung künftig für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar von Ihrer Berufszulassung als Arzt zu trennen.

Mit freundlichen Grüßen

1bis19.de/gesellschaft/offener-aerztebrief-an-karl-lauterbach/

Möchten Sie diesen Brief unterstützten? Informationen unter aerztebrief.de

544. Tod nach Corona-Impfung und mags nrw Referat V A 2 Kammeraufsicht, Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht

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Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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20.05.2021 um 09:40 Uhr via Email

mags nrw 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April 2021. Beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Valeria Diewald
Referat für Kammeraufsicht, Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht (V A 2)

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

20. Mai 2021

Aktenzeichen 93.12.04

Valeria Diewald

Herrn
Edward von Roy
Mönchengladbach

Ihr Schreiben vom 26. April 2021

Obduktionen bei Todesfall in zeitlichem Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Minister Laumann.

In Ihrem Schreiben nehmen Sie ausführlich zum Thema „Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte“ Stellung.

Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Das Institut für Pathologie an der Uniklinik der RWTH Aachen hat zum 15. April 2020 ein zentrales deutsches Register der Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen (DeRegCOVID) initiiert. Damit werden nunmehr die durch Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gewonnenen Erkenntnisse an einer Stelle gebündelt.

Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) ist festgelegt, dass eine Obduktion der Leiche durch die untere Gesundheitsbehörde veranlasst werden kann, wenn sich die Todesursache nach den Ergebnissen der Leichenschau nicht mit ausreichender Sicherheit ermitteln lässt.

Für Obduktionen zu wissenschaftlichen Zwecken ist im Bestattungsgesetz ein Einwilligungsvorbehalt statuiert, der der unverzichtbaren Menschenwürde der Verstorbenen und den Rechten der Hinterbliebenen Rechnung trägt.

Eine gesetzliche Pflicht für die Obduktion von COVID-19-Verstorbenen oder für die Erfassung von Daten zu Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gibt es im BestG NRW nicht.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
gez. Helene Hamm

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21.05.2021

[ wird fortgesetzt ]

545. Das Saarland und die Lüge von den nützlichen und harmlosen COVID-19-„Impfstoffen“ (Gentherapeutika)

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Saarland

Das Saarland liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Das kleinste der Flächenländer und hinsichtlich der Einwohnerzahl mit knapp einer Million das zweitkleinste Bundesland (nach Bremen) grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an die französische Region Grand Est, dort an das Département Moselle, und im Westen an das Großherzogtum Luxemburg. Gemeinsam mit diesen Nachbarn und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die europäische Großregion Saar-Lor-Lux, in der etwa 11,6 Millionen Menschen leben.

de.wikipedia.org/wiki/Saarland

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Das Ministerium ist unter anderem zuständig für:

Sozialhilfe, Grundsicherung, Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Belange von Menschen mit Behinderungen

Gesundheitswesen, Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung

Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst, Menschenhandel, Integration von Zugewanderten

Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Elterngeldstelle

Dem Ministerium ist folgende Behörde nachgeordnet: Landesamt für Soziales

Neben dem Ministerbüro und dem Büro des Bürgerbeauftragten bestehen folgende Abteilungen:

Abteilung A: Personal, Haushalt und Organisation

Abteilung B: Soziales, Inklusion, soziales Ehrenamt

[ Referat B 3 Soziales Entschädigungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Datenschutz ]

Abteilung C: Jugend, Senioren, Familien und Frauen

Abteilung D: Sozialversicherung, Gesundheits- und Pflegeberufe, Krankenhauswesen

Abteilung E: Gesundheit, Prävention

Stabsstellen und Geschäftsstellen

Landesintegrationsbeauftragte

Landeskoordinator für Sucht und Drogen
Stabsstelle Integration

de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_f%C3%BCr_Soziales,Gesundheit,_Frauen_und_Familie(Saarland)

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Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte, am 8. Juli an Tobias Hans. Hans ist der Ministerpräsident des Saarlandes und will, dass sich möglichst viele Saarländer die experimentellen gentherapeutischen sogenannten Impfstoffe injizieren lassen: „Wir müssen jetzt vor die Haustür gehen“. „Jetzt müssen wir zu den Menschen kommen, die noch nicht geimpft sind“, meint der Vorsitzende der CDU Saar, und um durch das „Impfen“ – wir sagen durch das gentherapeutische Behandeln – Herdenimmunität zu erreichen, komme es jetzt darauf an „ein bisschen den sozialen Druck zu erhöhen“.

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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Ministerium Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Referat B 3 Soziales Entschädigungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Datenschutz

Saarbrücken

15.07.2021 08:15 In Kopie an Bürgerbeauftragte Anna Hirsch

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Sehr geehrter Herr von Roy,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 08.07.2021 an Herrn Ministerpräsidenten Hans, welches wir Ihnen im Folgenden gerne beantworten möchten.

Die Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus werden mit Impfstoffen durchgeführt, die alle erst nach intensiver, ausreichender Prüfung ihre Marktzulassung erhalten haben.

Im Vergleich zu anderen Impfstoffen konnte das Zulassungsverfahren der COVID-19 Impfstoffe in einzelnen Punkten aufgrund der Dringlichkeit der Pandemiebekämpfung zwar vereinfacht und beschleunigt werden, was jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheit des Zulassungsverfahrens darstellt.

Die Möglichkeit, dass im Langzeitverlauf zurzeit noch nicht absehbare Nebenwirkungen auftreten könnten, besteht auch beispielsweise bei anderweitig neu zugelassenen Medikamenten.

Die uns bekannten Todesfälle von im Saarland geimpften Personen, welche im zeitlichen Verlauf zu einer vorhergehenden COVID-19 Schutzimpfung standen, konnten im weiteren Verlauf nachweislich auf im Vorfeld bereits bestehende Grunderkrankungen zurück geführt werden oder standen neben der zeitlichen Komponente in keinerlei Zusammenhang. Ohne den gezielten Wunsch der Angehörigen der verstorbenen Person ist eine Obduktion per se nicht vorgesehen, es sei denn es besteht der Verdacht einer nicht natürlichen Todesursache.

Zudem bleibt zu sagen, dass sowohl die mRNA-Impfstoffe als auch die Vektorimpfstoffe ihr Erbgut nicht ins Zellgenom integrieren. Der im mRNA-Impfstoff enthaltene mRNA-Strang dient lediglich als Information, dass der Körper basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen das Antigen-Protein herstellen kann. Adenovirale Vektoren, aus welchen die beiden Vektorimpfstoffe von AstraZeneca als auch von Johnson & Johnson bestehen gelten generell als nichtintegrierende Vektoren.

Wir danken Ihnen recht herzlich für die Impulse, die Sie uns mit Ihrem Schreiben übermittelt haben.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
Karl Richard Jung
Leiter des Referats B 3 Grundsatzfragen des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts, soziales Entschädigungsrecht und Betreuungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Bürgerbeauftragter
Geheimschutzbeauftragter

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546. Deutschlands Parlament und das Medical Crime COVAX

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Am 2. November 2020 war die Petition gegen die unnötigen und hochriskanten genetischen sogenannten Impfstoffe (COVAX) eingereicht worden. Jedem Bundestagsabgeordneten ging der Petitionstext zeitnah eine Kopie zu. Acht Monate hatten insbesondere der Petitonsausschuss und der Ausschuss für Gesundheit Zeit, sich mit den vorgebrachten Argumenten zu befassen oder zusätzlich selbst zu recherchieren.

Pet 2-19-15-2126-040193

[ Pet 2-19-15-212-040193 ]

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24. Juni 2021, das Petitionsverfahren wird abgeschlossen. Die Petition von Edward von Roy gegen COVAX und die Corona-Impfstoffe war einer Petition zugeführt worden, welche ein etwas anderes Thema hatte, laut Bundestag ginge es um die „Gefährlichkeit des Coronavirus“ und die „Unterscheidung zum Grippevirus“.

Die in Deutschland am 27. Dezember 2020 begonnene Kampagne der Massenimpfung mit genetischen, seitens der EMA lediglich bedingt zugelassenen Impfstoffen wird durch den Deutschen Bundestag mehrheitlich gebilligt und begrüßt.

Die unnötigen und gefährlichen sogenannten Impfstoffe, wir sprechen von gentherapeutisch wirkenden experimentellen Substanzen, werden hoffnungsvoll, vertrauensvoll, obrigkeitsgläubig, blindwütig oder schamlos geldgierig weiterhin Millionen und Milliarden von Menschen verabreicht. Die sogenannten Impfungen gegen Corona sind sofort zu stoppen.

Die Verantwortlichen für das international COVAX genannte Impfprogramm gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus sind vor Gericht zu bringen. Unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung werden, Milliarden von Menschen betreffend, veritable Hygienediktaturen errichtet. Mit einem gigantischen, wissenschaftliches Denken verhöhnenden Kulissenbau an Lüge werden die Menschen zum sogenannten Impfen geworben, gedrängt oder gezwungen.

Das Injizieren („Impfen“, „Verimpfen“, „Durchimpfen“) der gentechnisch wirkenden experimentellen Substanzen ist, sowohl im Fall jedes einzelnen „geimpften“ Menschen als auch die Gesamtheit der Opfer betreffend, eine nicht zu rechtfertigende Körperverletzung.

Politiker, Journalisten, Pädagogen und Sozialarbeiter haben sich der medizinisch unbegründbaren, zu einer antidemokratischen und totalitären Staatsdoktrin gewordenen Angstkampagne und Impfkampagne entgegenzustellen, haben insbesondere vor den neuartigen sogenannten Impfstoffen zu warnen und das Verabreichen dieser experimentellen Substanzen, für die Pharmakonzerne ein Milliardengeschäft, nach Kräften zu verhindern.

Wer gar als Arzt Komplize bei diesem gentherapeutischen Großversuch ist, verstößt gegen seine grundlegenden beruflichen Standards, den hippokratischen Eid, die Deklaration des Weltärztebundes, den Nürnberger Kodex.

Die Täter und ihre Helfer bei der Pseudopandemie um das Coronavirus hebeln die Arbeit der Parlamente und Gerichte aus und erreichen zielsicher Meinungsdiktatur und Pressezensur. Das Virus der Unterwürfigkeit beziehungsweise das Virus des Unterwerfens, das totalitäre System Corona ist gewalttätig wirksam als gesellschaftliche Krise, als Angriff auf Körper, Vernunft und Psyche der Erwachsenen und jetzt sogar der Kinder.

Die Schreckensherrschaft Corona als ein listig ersonnener, ungerührt beutegierig oder verbissen technikgläubig Krankheit und Tod schaffender Exkurs aus der freiheitlichen Demokratie nutzt wenigen und schadet vielen. Bei Rückkehr zu den allgemeinen Menschenrechten, bei Rückkehr zu Vernunft, Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ist der das Coronavirus als Alibi verwendende Zivilisationsbruch einer sogenannten Pandemie zu beenden.

Edward von Roy

Deutscher Bundestag:

„Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt.“

„Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist.“

„Eine fehlende Grundimmunität“


28.07.2021

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende

Herrn
Edward von Roy

Berlin, 28. Juli 2021

Bezug: Ihre Eingabe vom 2. November 2020; Pet 2-19-15-212-040193

[ Petition Pet 2-19-15-2126-040193 ]

Anlagen 1

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 24. Juni 2021 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 19/31041) , dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

( Marian Wendt )

Prot. Nr. 19/92
Petitionsausschuss
Pet 2-19-15-212
Gesundheitswesen

Beschlussempfehlung

Das Pas Petitionsverfahren ist abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, dass die Gefährlichkeit des Coronavirus auf wissenschaftlich begründeter Grundlage nachgewiesen und die Unterscheidung zum Grippevirus verdeutlicht wird.

(…)

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Punkte eingegangen werden kann.

(…)

Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Aktuell wird weltweit intensiv geforscht, um alle Fragen beantworten zu können und entsprechende Therapien und Wirkstoffe zu finden.

( Kurzprotokoll )
( 92. Sitzung )
( Seite 115 von 134 )

(…)

Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist. Das Virus ist zudem sehr infektiös, d. h. es breitet sich sehr schnell aus und infizierte innerhalb weniger Wochen mehrere Millionen Menschen. Eine fehlende Grundimmunität gemeinsam (…)

547. Deutscher Städtetag und das Medical Crime COVAX

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Deutscher Städtetag | „Der Deutsche Städtetag (DST) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von kreisfreien und kreisangehörigen Städten in Deutschland. Die Vereinigung vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Sie nimmt als kommunaler Spitzenverband die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. In der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen, um zu übergreifenden kommunalpolitischen Themen gemeinsam Stellung zu nehmen. Weiter berät er seine Mitgliedsstädte, informiert sie über bedeutsame Vorgänge und Entwicklungen und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen ihnen. Die Hauptgeschäftsstelle verteilt sich auf die Standorte Köln und Berlin. Für jedes Bundesland gibt es einen Landesverband des DST. Überdies verfügt der Deutsche Städtetag über ein Europabüro in Brüssel. Der DST wählte das Lübecker Holstentor als Verbandssymbol. Derzeitiger Präsident ist Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung.“ (Wikipedia)

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17.12.2020 | „Wir gehen im Moment davon aus, dass erst einmal vor allem mobile Impfteams in Alten- und Pflegeeinrichtungen fahren, um dort besonders gefährdete Menschen zu impfen“, betonte Dedy. | In Partnerschaft mit dem Arzneimittelriesen Pfizer wird Biontech den Impfstoff vertreiben. Ugur kündigte an, dass noch in diesem Jahr Hunderttausende Impfdosen an alle 27 EU-Staaten verteilt werden können. In Deutschland wurden mittlerweile rund 400 Impfzentren eingerichtet. Aus dem Stand werden sie aber nicht einsatzfähig sein. „Nach der Zulassung des Impfstoffs brauchen wir vier, fünf Tage, um die Impfzentren aus ihrem aktuellen Standby-Modus hochzufahren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags

rnd.de/politik/impfstart-in-deutschland-ab-27-dezember-sollen-mobile-teams-in-pflegeheimen-impfen-GXIYK3HEGRALJDP6CBLMIIO4HA.html

18.12.2020 | „Impfzentren brauchen wenige Tage zum Hochfahren“ | „Nach der Zulassung des Impfstoffs brauchen wir vier, fünf Tage, um die Impfzentren aus ihrem aktuellen Standby-Modus hochzufahren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/impfzentren-wenige-tage-zum-hochfahren

19.02.2021 | Lehrkräfte und Erzieher schneller impfen Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, spricht sich in der Rheinischen Post für rasche Impfungen von Lehrkräften und Erziehern aus

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/21-02-19-lehrer-erzieher-bevorzugt-impfen

24.02.2021 Umsetzung der Impfstrategie gegen Covid-19 Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages | Bund und Länder müssen nun alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoff für eine rasche Durchimpfung der Bevölkerung zeitnah sicherzustellen. Der Hauptausschuss erwartet, dass Bund und Länder die Städte fortlaufend über die Entwicklungen informieren. (…) Der Hauptausschuss erwartet von Bund und Ländern, dass sie die Kosten des erforderlichen Transports immobiler Personen zu Impfzentren übernehmen.

staedtetag.de/positionen/beschluesse/umsetzung-der-impfstrategie-gegen-covid-19

28.04.2021 | „Anreize setzen, dass sich mehr Menschen impfen lassen“ | Städtetag plädiert für Lockerungen für Geimpfte und Getestete, wenn die Priorisierung beim Impfen fällt

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/anreize-impfen-lockerungen-fuer-geimpfte

12.05.2021 | „Es ist gut, dass das Impf-Tempo steigt“ | Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Rheinischen Post zur möglichen Aufhebung der Impfpriorisierung staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/es-ist-gut-dass-das-impf-tempo-steigt

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/es-ist-gut-dass-das-impf-tempo-steigt

31.07.2021 | Städtetag fordert mehr Impfungen für Kinder ab 12 | Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) | „Das Impfangebot für die über Zwölfjährigen sollte ausgeweitet werden.“ Dies könne ein Beitrag sein zum Schutz junger Menschen und für weniger Infektionen an Schulen. | „Das kann über mobile Impfteams in den Schulen laufen, wie in Schleswig-Holstein. Oder das kann über mehr Angebote für Jugendliche etwa in Fußballstadien oder Einkaufszentren laufen, wo sich viele von ihnen treffen“, so Dedy. „Wir müssen mit den Impfungen zu den jungen Leuten gehen und nicht warten, bis sie ins Impfzentrum oder in die Arztpraxis kommen.“

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/staedtetag-fordert-mehr-impfungen-an-schulen

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Helmut Dedy | „Dedy absolvierte nach dem Abitur die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg, die er als Diplom-Verwaltungswirt abschloss. Danach war er einige Jahre in der Hochschulverwaltung tätig und studierte parallel dazu Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Das Zweite juristische Staatsexamen legte er 1992 ab. Seitdem arbeitet er bei kommunalen Spitzenverbänden. Von 1992 bis 1997 war er Umweltreferent des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Er gründete in dieser Zeit die Abwasserberatung NRW e. V., Düsseldorf – eine vom Land NRW finanzierte Einrichtung zur technischen Beratung von Städten, Gemeinden und Kreisen – und war von 1996 bis 1997 deren Kaufmännischer Geschäftsführer. Von 1998 an war er Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und leitete dort das Dezernat Finanzen und Kommunalwirtschaft. 2012 wechselte Dedy zum Deutschen Städtetag und wurde Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes und Finanzdezernent. Die gleichen Funktionen übernahm er für den Städtetag Nordrhein-Westfalen. Seit 1. Juni 2016 ist Helmut Dedy Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages sowie Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen.“ (Wikipedia)

Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte, am 8. August an Helmut Dedy.

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Dedy,,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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10.08.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir haben Ihre Nachricht an den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Herrn Dedy, erhalten und gelesen.

Der Deutsche Städtetag teilt Ihre Auffassung ausdrücklich nicht, dass die Corona-Pandemie „eine Konstruktion und Geschäftsidee“ sei oder dass die Corona-Impfungen ein „unnötige[s] und gefährliche[s] Gentherapie-Experiment“ sei.

Vielmehr erkennt der Städtetag an, dass das Coronavirus ein großes Gesundheitsrisiko darstellt, das bereits viele Menschenleben gekostet und das Gesundheitssystem an seine Grenzen gebracht hat. Der Städtetag sieht die Impfungen als Schlüssel, um die Pandemie zu bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Eike Schönfelder
Studentische Hilfskraft
Büro des Hauptgeschäftsführers

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548. Gentherapie-Experiment gegen Coronaviren: Kinderfeindliche Empfehlung der STIKO

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18.08.2021

Globaler Großversuch COVAX mit gentherapeutisch wirksamen Substanzen: Ständige Impfkommision des RKI empfiehlt die sinnlose Beschädigung der Gesundheit der zwölf bis 15 Jahre alten Kinder

Derzeit überarbeitet die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche. Eine erst dann im Epidemiologischen Bulletin veröffentlichte Empfehlung der unnötigen und lebensgefährlichen genetischen „Impfstoffe“ könnte bald folgen.

„Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und spricht nunmehr eine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus – Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen“, meldet das Robert Koch-Institut (RKI), die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. am 16. August.

„Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.“[1]

Die seit Anfang 2020 beinahe weltweit die Gesundheit der Menschen, die Wissenschaft und die Pressefreiheit beschädigende Pseudopandemie wird insbesondere auch von Deutschland aus vorangetrieben. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), englisch International Health Regulations (IHR), sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen.[2] Über seinen Präsidenten, den Tierarzt Wieler, sagt das RKI:

„Lothar H. Wieler ist Präsident des Robert Koch-Instituts in Berlin, der wissenschaftlich-biomedizinischen Leitinstitution der deutschen Bundesregierung für die Gesundheit der Bevölkerung. Seine Forschung fokussiert auf dem „One Health-Ansatz“ mit dem Schwerpunkt Zoonosen, also Krankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. Lothar H. Wieler ist Autor von mehr als 250 wissenschaftlichen Publikationen, ihm wurden mehrere wissenschaftliche Preise verliehen. Er ist Mitglied verschiedener wissenschaftlicher Gremien, unter anderem der Strategic and Technical Advisory Group for Infectious Hazards (STAG-IH) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des wissenschaftlichen Beirats der Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness (GloPID-R), des WHO Europe Advisory Committee on Health Research (EACHR) und der von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der WHO ins Leben gerufenen One Health Global Leaders Group on Antimicrobial Resistance. Seit September 2020 ist er Vorsitzender des International Health Regulations (IHR) Review Committee, das die Umsetzung der IHR von 2005 während der COVID-19-Pandemie überprüft. Lothar H. Wieler ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Als Honorarprofessor mit Lehrverpflichtung ist er weiterhin dem Institut für Mikrobiologie und Tierseuchen am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin verbunden.“[3]

Auch in Deutschland allen Kindern zwischen zwölf und 15 Jahren, nach dem Willen des Welterlösers sollen die jüngeren und sogar die Neugeborenen zeitnah folgen, eine unnötige und gefährliche Substanz in den Körper zu injizieren, ist Teil eines Medizinverbrechens, das einen Coronavirus als Alibi verwendet. „Corona“ ist keine Seuche, sondern organisierte Kriminalität, über Mark Suzman, den Geschäftsführer der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung, hatte Bandenführer Willam Henry seinen Coup beispielsweise am 15. April 2020 angekündigt: „Sieben Milliarden Menschen leben auf der Erde. There are seven billion people on the planet“, um zu ergänzen: „Beinahe jeden werden wir impfen müssen. We are going to need to vaccinate nearly every one.“[4]

William Henry IIIGates genannt Bill Gates spricht, die deutsche STIKO empfiehlt, Gesundheitsminister Spahn lässt anordnen, in den Parlamenten und ihren Petitionsausschüssen stellt man sich dumm, Deutschlands Staatsanwälte und Richter ducken sich weg und die Menschen werden „geimpft“. Nach Erhalt ihrer experimentellen, alle Organe und Körperzellen zwangsläufig schädigenden Gentherapie („Impfung“) sterben einige bereits heute. COVAX, die Totmacher. Die Börsenkurse für Big Pharma und Big Data steigen steil. System Corona, Geldgier, Machtrausch und Amoklauf.

„Warum trägt das Kind keine Maske?“

„Ist das Kind schon geimpft?“

Die 1972 eingerichtete Ständige Impfkommission (STIKO, Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) ist eine ehrenamtliche, derzeit 18-köpfige Expertengruppe, welche beim Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt ist. Zweimal jährlich tritt die STIKO zusammen, um gesundheitspolitisch wichtige Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu besprechen und entsprechende Empfehlungen wie den jeweils gültigen Impfkalender herauszugeben. Die Empfehlungen der STIKO werden im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht und dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen.

Das allgewaltige Schauspiel einer Pandemie, das Virus der Unterwerfung fordert auch vom Robert-Koch-Institut (RKI) Gehorsam. Epidemiologisches Bulletin vom 10. Juni 2021, zunächst wird die relative Harmlosigkeit des Coronavirus noch richtig dargestellt.

„Die Hospitalisierungsinzidenz und Todesfallzahl für COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren liegen auf einem vergleichbar niedrigen Niveau wie die Hospitalisierungsinzidenzen (Spanne: 1 – 26/100.000) und Todesfallzahlen (1– 14) für Influenza in den Saisons 2009/2010 bis 2018/2019.“[5] 

Das allerdings sind karrieregefährdende Fakten. Erkenntnis zum bewusstseinstrübenden Mythos und menschenfeindlichen Staatsprogramm Corona untergräbt den der Ärzteschaft seit achtzehn Monaten auferlegten blinden Gehorsam.

Das Imperium der Seuchenbekämpfer ist über jede Kritik erhaben und bereits die Sinnhaftigkeit des global gültigen Führerbefehls, sich einen schmutzigen Lappen vor das Gesicht zu hängen und sogar die Kinder mit dieser aufgezwungenen Maske zu erschrecken und sie durch Sauerstoffmangel und Kohlendioxidvergiftung zu schädigen, darf nicht in Frage gestellt werden.

Ihr undankbaren Ärzte, hat uns die globale Führung um Fauci, Gates, Tedros, Wieler und Spahn denn etwa nicht eineinhalb Jahre lang erfolgreich durch die Finsternis der Viruskrankheit geführt? Beglückt uns alle denn etwa nicht das schließlich nur durch experimentelle gentherapeutische Injektionen erreichbare Licht am Ende des Tunnels?

Ebenfalls im Epidemiologischen Bulletin vom 10. Juni 2021:

„Limitierend für diesen Vergleich muss allerdings bedacht werden, dass während der COVID-19-Pandemie erhebliche Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. Kontaktbeschränkungen, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) ergriffen wurden, die während der Grippesaisons üblicherweise nicht zur Anwendung kommen. Es ist anzunehmen, dass ohne diese Maßnahmen die COVID-19-Fallzahlen und -Inzidenzen höher gewesen wären …“

Auch die höheren Säugetiere aus der Ordnung der Primaten bilden ein großes Ganzes mit den sie in jedem Augenblick umgebenden oder im Körper befindlichen Viren und Bakterien. Die tägliche Auseinandersetzung unserer Zellen mit Pilzsporen, Bakterien oder Viren sollten wir als Mensch-Umwelt-Gleichgewicht verstehen, als Mensch-Umwelt-Kommunikation. Der Kontakt zu Erkältungsviren, an denen die Coronaviren in jeder sogenannten Grippesaison sieben bis 15 Prozent stellen, trainiert unser Abwehrsystem und hält uns fit. Die auf der Haut oder Schleimhaut eines Erwachsenen oder eines Kindes befindlichen Viren pauschal als Gefahr zu betrachten und sie möglichst rasch durch Impfstoffe beseitigen zu wollen, ist ungefähr so dämlich, wie als sendungsbewusster Amerikaner mit einer Sprühflasche Desinfektionsmittel durch den afrikanischen Urwald zu laufen, um dort endlich diese allüberall lauernden gefährlichen Keime auszurotten. Das exerimentelle Einspritzen gentechnisch wirksamer Substanzen in die Blutbahn sollten wir nicht Impfung nennen.

Eine andere Pforte hinab in die Hölle, eine veritable Eintrittspforte für eine die gesamte Menschheit bedrohende Pestilenz, so wollen uns Bill Gates, WHO, UNAIDS und UNICEF seit Jahren weismachen, sei das männliche Präputium, weswegen ab 2007 und 2008 die WHO und das Joint United Nations Programme on HIV / AIDS begannen, in vierzehn afrikanischen Staaten mit dem sogenannten VMMC-Programm Millionen und Abermillionen Jungen und Männer um ihr sexuell und erogen bedeutsamstes Gewebe zu bringen. Ein aus Profitgier und US-amerikanischem Aberglauben angetriebenes Verbrechen, zu dem die europäische Ärzteschaft oder die europäische Soziale Arbeit ganz überwiegend feige schweigt. Die per Voluntary medical male circumcision (VMMC) „geernteten“ Zellen der Penisvorhaut von männlichen Babys lassen sich erfolgreich verkaufen und nachfolgend industriell vielfältig nutzen in Kosmetikindustrie, Kunsthautproduktion oder Impfstoffentwicklung. Nennenswerten Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten bietet die sogenannte Beschneidung natürlich nicht und die den „Studien“ wie zu Orange Farm (2005) entnommenen angeblichen 60 % Reduktion an HIV-Neuinfektionen sind ein Hütchenspielertrick, der seit Ende 2020 seine Fortführung in den märchenhaften 95 % Wirksamkeit der COVID-19-Vakzine findet.[6] „From 2008 to 2019, 26.8 million men and boys accessed VMMC in 15 countries in sub-Saharan Africa“, freuen sich UNAIDS und WHO im diesem Jahr 2021, und dieselben Verbrecher , deren reichste als „Philanthropen, Menschenfreunde“ öffentliche Vetrehrung genießen und die in der der sinnlosen und schädlichen afrikanischen Massenbeschneidungskampagne zum angeblichen Schutz vor HIV bzw. AIDS männliche Genitalverstümmelung organisiert haben, führen jetzt das globale Medizinverbrechen COVAX durch, den Covid-19 Vaccines Global Access, in Deutschland das Programm der Massenimpfung gegen Corona.

Damit die Kinder von Homo sapiens für ihre folgenden und hoffentlich möglichst schönen Jahrzehnte ihr starkes Immunsystem aufbauen, sind sie neugierig aufeinander, spielen sie miteinander, stecken sie die Köpfe zusammen, um einander wie nebenbei die Erreger der verschiedenen Erkältungskrankheiten zuzuteilen und sicherlich auch mal eine Laus oder einen Floh. Ohne Rotznasenjahre keine lebenslange Abwehrkraft. Der Microsoft-Gründer allerdings wünscht ein Immunsystem aus der Fabrik, schließlich hat Bill Gates sein Vermögen in die Pharmaindustrie investiert im Bereich der Produktion von Impfstoffen. Unter anderem über die Impfallanz GAVI tätig, die Global Alliance for Vaccines and Immunization, wittert Gates in Davos auf dem WEF eine Beute pardon einen Return of Invest im Verhältnis 20 zu eins.

„Investing in global health organizations aimed at increasing access to vaccines created a 20-to-1 return in economic benefit, billionaire Microsoft co-founder and philanthropist Bill Gates told CNBC on Wednesday.  Over the past two decades, the Bill and Melinda Gates Foundation has donated “a bit more than $10 billion” into mainly three groups: the Global Alliance for Vaccines and Immunization, the Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria, and the Global Polio Eradication Initiative. “We feel there’s been over a 20-to-1 return,” yielding $200 billion over those 20 or so years, Gates told CNBC’s Becky Quick on “Squawk Box” from the World Economic Forum in Davos, Switzerland.“[7]

GAVI ist eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), englisch Public-private-Partnership (PPP). Über GAVI wird Bill Gates mit weltweiten Folgen impfpolitisch tätig und auch in der Mafia ließe sich eine Form von Public-private-Partnership erkennen, doch anders als das eher nachtaktive bisherige organisierte Verbrechen kauft sich die neue Corona-Hygienediktatur in die strahlende Medienwelt ein. „Offenlegung: Die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) unterstützt das SPIEGEL-Projekt Globale Gesellschaft über drei Jahre mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Mio. Euro. Unter dem Titel Globale Gesellschaft berichten Reporterinnen und Reporter aus Asien, Afrika, Lateinamerika und Europa, die Beiträge erscheinen im Auslandsressort des SPIEGEL.“[8]

Wird DER SPIEGEL, der von der BMGF 760.000 Euro pro Jahr erhält, faktennah über den unnötigen „Impf“-Amoklauf COVAX und die lebensgefährlichen gentherapeutischen Injektionen schreiben können? Bereits 2018 hatte Spiegel-Online eine Spende in Höhe von 2.537.294 Dollar, also etwa 2,3 Millionen Euro, bekommen. Cuius enim panem manduco, carmina canto, wusste vor tausend Jahren Egbert von Lüttich. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Wer andernfalls kein Brot mehr bekommt, lässt sich gemäß COVAX „impfen“, überlebt meistens und nur ein bisschen beschädigt.

Und bald wird ein neues Virus kommen und dann wieder ein neues und jeweils ein genetischer „Impfstoff“. Begleitend das jeden Widerstand zermürbende Gedröhn der Befehle auf pandemiekonformes Wohlverhalten, das Gewirbel und Dauerfeuer der Propaganda zu Neuinfektionen und Erfolgen beim Pandemiebekämpfen, der den Überblick verhindernde Irrgarten der Testpflichten, Impfpässe und Reiseverbote. Mit immer schamloseren Lügen und zunehmender Gewalt wird die Menschheit  vorwärts getrieben, hin zur totalen Kontrolle der Menschen- und Warenströme durch Big Data und des Körpers durch Big Pharma. Die experimentellen genetischen sogenannten Impfungen werden viele krank machen und einige von uns töten.

Während man in Konferenzen wie Roundtable on Health Security in München am 15. Februar 2019, am Vortag der 55. Münchner Sicherheitskonferenz, oder anlässlich der Pandemie-Planspiele wie Dark Winter (2001), Atlantic Storm (2005), Clade X (2018) und am 18. Oktober 2019 in New York beim EVENT 201 („The Johns Hopkins Center for Health Security in partnership with the World Economic Forum and the Bill and Melinda Gates Foundation hosted Event 201“) eine gruselige Chimäre aus Konzerninteressen, Seuchenbekämpfung, Bevölkerungsschutz, Militärgeheimnis und Kriegspropaganda ausbrütete, plusterte sich PCR-Trickbetrüger und Viruspanik-Wiederholungstäter Prof. (?) Dr. (?) Drosten vor Mikrophon oder Kamera auf, Hauptakteur schon 2009 bei der Als-ob-Pandemie der Schweinegrippe (Grippe-A-Virus H1N1).

September 2011, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte man acht Jahre vor der global und zielsicher inszenierten Massenpanik um das Coronavirus SARS-CoV-2 lesen:

„Mehrere Jahre nach der SARS-Epidemie wurde klar, dass die Bedeutung von Coronaviren sowohl bei Tieren als auch beim Menschen in der Vergangenheit unterschätzt wurde. „Neuere Untersuchungen deuten an, dass gerade Coronaviren – im Gegensatz zu vielen anderen Zoonose-Erregern wie Tollwut, Ebola- oder Lassaviren – nach einem Wirtswechsel ein ganz besonders hohes Potenzial haben, sich epidemisch auszubreiten“, erklärt Professor Drosten. So hatte das gefährliche SARS-Virus aus dem Jahr 2003, im Gegensatz zu anderen menschlichen Coronaviren, die nur einfache Symptome einer Erkältung hervorrufen, einige Besonderheiten. (…) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben deshalb bereits im März 2006 eine Forschungsvereinbarung zu von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) abgeschlossen. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. (…) Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Drosten, Institut für Virologie, Universitätsklinikum Bonn.“[9]

Die Lüge von der Pandemie droht weitere und jüngere Opfer zu schaffen, der 16. August 2021 wurde zum schwarzen Tag für die Kinderrechte. Auch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut scheint die meisten der zehn Prämissen der Pseudopandemie kritiklos anzuerkennen, die da lauten:

1. Das Coronavirus ist neu und trifft eine immunbezogen schutzlose Menschheit, 2. Das Coronavirus ist sehr gefährlich und es droht die Überlastung des Gesundheitssystems, 3. Es gibt symptomlose gefährliche Infizierte, asymptomatische Gefährder, 4. Kinder sind eine Gefahr für andere Kinder und insbesondere für Alte und Kranke und es ist schon in Ordnung, wenn Kinder Angst haben, am Tod anderer schuldig zu sein, 5. Die PCR-Tests des „Prof.“ „Dr.“ Drosten sind sinnvoll und millionenfach anzuwenden, 6. Die Lockdowns im Einzelhandel oder beim Friseur und insbesondere die Schließungen der Kindergärten und Schulen sind sinnvoll und der Ausweg ist nur die Impfung, 7. Die Maskenpflicht auch für Minderjährige ist sinnvoll und der Ausweg ist nur die Impfung, 8. Eine Herdenimmunhität erreicht man ausschließlich bzw. vorzugsweise durch Impfen, 9. Weil das Coronavirus so gefährlich ist, sind Hirnvenenthrombosen oder Herzmuskelentzündungen sozusagen als das kleinere Übel hinzunehmen, darunter auch einige tote „geimpfte“ Kinder, 10. Es gibt eine Pandemie.

Es gibt keine Pandemie. Das Coronavirus ist nicht neu. Vielleicht um die Dramatik zu erhöhen, sprach Pandemie-Schauspieler Tedros bereits am 30. Januar 2020 von „novel“.[10] Selbst dem SARS-Typ dürfte die Mehrheit von uns in den letzten 15 Jahren begegnet sein, was das hervorragende Immungedächtnis unseres Körpers nicht vergisst. Vier verschiedene Coronaviren waren auch hierzulande wohl schon immer endemisch, heimisch.[11] Ein Impfprogramm gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren und angewendet an Millionen von zum Glück zumeist völlig gesunden Menschen nützt nur den Pharmakonzernen, gar eine experimentelle Gentherapie („Impfung“) an einem Gesunden durchzuführen, ist unethisch und zu verbieten.

Im Juli 2021 versteckt sich auch der Deutsche Bundestag hinter der angeblichen Neuartigkeit des Coronavirus, um sich mit der Petition gegen COVAX und die deutsche massenhafte Behandlung mit genetischen sogenannten Impfstoffen nicht länger befassen zu müssen: „Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt.“ – „Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist.“ – „Eine fehlende Grundimmunität“.[12]

Injektionsprogramm und totalitäres Kontrollsystem COVAX, ausgeheckt als Putsch der Milliardäre, umgesetzt als Staatsstreich der Gesundheitsminister.

Eine sogenannte Herdenimmunität gegen Coronaviren ist nicht durch Injektionen, sei es ein Impfstoff konventionellen Typs oder sei es eine der neuartigen, beinahe unbrauchbaren und völlig unverantwortbaren gentherapeutischen Substanzen herbeizuführen, sondern durch natürlichen Kontakt zwischen Mensch und Coronavirus, wie das seit Jahrtausenden erfolgreich und nutzbringend geschieht. Eine Übersterblichkeit durch SARS-CoV-2 gibt es nicht, das Land Nordrhein-Westfalen stürmt trotzdem mit beim genetischen „Impf“-Amoklauf und möchte sich mit einer Petition gegen COVAX und die sinnlosen und gefährlichen genetischen „Impfstoffe“ nicht länger befassen:

„Eine belastbare Bewertung der Übersterblichkeit durch COVID-19 wird erst möglich sein, wenn gesicherte Daten für einen längeren Zeitraum vorliegen, wie es für die Influenza seit Jahren der Fall ist und verglichen werden können. Eine generelle Aussage zur Übersterblichkeit kann derzeit noch nicht seriös getroffen werden. (….) Eine abschließende Bewertung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen wird erst im Rückblick möglich sein.“[13]

Die sogenannten Impfstoffe dürfen nicht angewendet werden, schon gar nicht an Kindern. Hat die STIKO vergessen, dass der Impstoff-Großinvestor und Pandemie-Choreograph alle Neugeborenen gegen Corona „impfen“ will? Am 30. April 2020 sagte Bill Gates: „Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des routinemäßigen Impfplans für Neugeborene werden wird. I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule.”[14]

STOP COVAX

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

[1] Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche (16.8.2021)

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und spricht nunmehr eine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus – Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen

Die STIKO hatte am 10. Juni 2021 für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine COVID-19-Impfung nur bei bestimmten Indikationen (Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schweren COVID-19-Verlauf; vulnerable Personen ohne ausreichenden Immunschutz im persönlichen Umfeld; berufliche Exposition gegenüber SARS-CoV-2) ausgesprochen und ansonsten auf die Möglichkeit der Impfung nach individueller Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung hingewiesen. Die damalige Empfehlung basierte auf (a) der Beobachtung, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ein geringes Risiko haben, schwerwiegend an COVID-19 zu erkranken; (b) einem begrenzten Kenntnisstand über seltene Nebenwirkungen der neuen mRNA-Impfstoffe in dieser Altersgruppe; (c) ersten Berichten zu Herzmuskelentzündungen im zeitlichen Zusammenhang mit mRNA-Impfungen, vor allem bei Jungen und jungen Männern; und (d) den zum damaligen Zeitpunkt laut Modellierung geringen Auswirkungen der Impfung dieser Altersgruppe auf den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung in Deutschland.

Auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, können mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden. Die sehr seltenen, bevorzugt bei jungen männlichen Geimpften im Zusammenhang mit der Impfung beobachteten Herzmuskelentzündungen müssen als Impfnebenwirkungen gewertet werden. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Patienten mit diesen Herzmuskelentzündungen hospitalisiert, hatten jedoch unter der entsprechenden medizinischen Versorgung einen unkomplizierten Verlauf. Umgekehrt weisen neuere Untersuchungen aus dem Ausland darauf hin, dass Herzbeteiligungen durchaus auch bei COVID-19-Erkrankungen auftreten. Zudem sind bisher keine Signale für weitere schwere Nebenwirkungen nach mRNA-Impfung aufgetreten, insbesondere auch nicht bei Kindern und Jugendlichen. Schließlich ergaben aktuelle mathematische Modellierungen, die die nun dominierende Delta-Variante berücksichtigen, dass für Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion in einer möglichen 4. Infektionswelle besteht. Unsicher bleibt, ob und wie häufig Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen auftritt.

Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.

Die STIKO ist unabhängig und erarbeitet ausschließlich auf der Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz die bestmöglichen Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland. Sie berücksichtigt hierbei stets den aktuellen nationalen wie auch den internationalen Wissensstand und entwickelt ihre COVID-19-Impfempfehlung entsprechend fortlaufend weiter.

Der Beschlussentwurf mit dazugehöriger wissenschaftlicher Begründung ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den beteiligten Fachkreisen gegangen. Nachfolgende Änderungen sind daher möglich. Die endgültige Empfehlung der STIKO für Kinder- und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren erscheint dann zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Stand: 16.08.2021

rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[2] Die Internationalen Gesundheits­vorschriften der Weltgesundheits­organisation | Stand: 31.01.2020 | RKI

rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_node.html

[3] Prof. Dr. Lothar H. Wieler bekommt Ehrendoktorwürde der Universität Zürich verliehen 

Prof. Dr. Lothar H. Wieler, der Präsident des RKI, hat die Würde eines Doktors der Veterinärmedizin ehrenhalber (Dr. med. vet. h.c.) der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich verliehen bekommen. Die Fakültät erkennt damit Prof. Wielers Einsatz zur Gesundheitsförderung von Mensch und Tier im Sinne des „One Health“ Konzepts an, mit besonderem Fokus auf seine aktuelle Rolle bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die feierliche Verleihung fand virtuell am 24. April 2021 am Dies academicus der Universität Zürich statt.

Lothar H. Wieler ist Präsident des Robert Koch-Instituts in Berlin, der wissenschaftlich-biomedizinischen Leitinstitution der deutschen Bundesregierung für die Gesundheit der Bevölkerung. Seine Forschung fokussiert auf dem „One Health-Ansatz“ mit dem Schwerpunkt Zoonosen, also Krankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. (…)

rki.de/DE/Content/Institut/Leitung/Ehrenpromotion_Wieler.html

[4] „While it is likely to take as many as 18 months to develop and fully test a safe coronavirus vaccine, global authorities and businesses need to start now on plans to manufacture it, said foundation chief executive Mark Suzman.“

Mark Suzman, der Geschäftsführer der Bill & Melinda Gates Foundation, am 15.04.2020 zitiert nach EURACTIV (Gates Foundation calls for global cooperation on vaccine for 7 billion people) am 16.04.2020: „Sieben Milliarden Menschen leben auf der Erde. There are seven billion people on the planet“, um zu ergänzen: „Beinahe jeden werden wir impfen müssen. We are going to need to vaccinate nearly every one.“

euractiv.com/section/health-consumers/news/gates-foundation-calls-for-global-cooperation-on-vaccine-for-7-billion-people/

[5] Epidemiologisches Bulletin 23/2021 – RKI am 10.06.2021

rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/23_21.pdf?__blob=publicationFile

[6] In 2005, a study of 3,300 heterosexual men living in and around Orange Farm, South Africa, by France’s National AIDS Research Agency, showed that circumcising men reduced the risk of infection by 60%. Similar levels of protection were found in 2007 by American-funded studies in Kisumu, Kenya, and Rakai, Uganda.

Auvert, B. et al. PLoS Med. 2, e298 (2005).

Bailey, R. C. et al. Lancet 369, 643-656 (2007).

Gray, R. H. et al. Lancet 369, 657-666 (2007).

circumstitions.com/news/News25.html

„Ich glaube, dass für Männer die Beschneidungsstudien am vielversprechendsten sind“, sagte auch Ex-US-Präsident Bill Clinton auf der Aids-Konferenz. Aber, warnt er, wenn die Beschneidung das Infektionsrisiko tatsächlich um 60 Prozent senke, bliebe immer noch ein Ansteckungsrisiko von 40 Prozent. „Man kann dann nicht einfach losgehen und sich verantwortungslos verhalten.“

Christine Harjes: Operation gegen Aids? DW 18.08.2006.

dw.com/de/operation-gegen-aids/a-2138770

[7] “We feel there’s been over a 20-to-1 return”

Bill Gates: My ‘best investment’ turned $10 billion into $200 billion worth of economic benefit. Matthew J. Belvedere auf CNBC am 23.01.2019. 

cnbc.com/2019/01/23/bill-gates-turns-10-billion-into-200-billion-worth-of-economic-benefit.html

[8] Stiftung von Melinda und Bill Gates spendet 150 Millionen Dollar | DER SPIEGEL vom 16.04.2020

spiegel.de%2Fwirtschaft%2Fcorona-stiftung-von-melinda-und-bill-gates-spendet-150-millionen-dollar(…)

[9] Gefährliche Eindringlinge – Droht nach der Schweine- und Vogelgrippe in Zukunft eine Fledermausgrippe? | Newsletter 53 / September 2011 | Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF

gesundheitsforschung-bmbf.de/de/gefahrliche-eindringlinge-droht-nach-der-schweine-und-vogelgrippe-in-zukunft-eine-3200.php

[10] On 30 January 2020, Dr Tedros Adhanom Ghebreyesus, WHO Director-General declared the novel coronavirus outbreak a public health emergency of international concern (PHEIC), WHO’s highest level of alarm.

euro.who.int/en/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/novel-coronavirus-2019-ncov

[11] Bisher kursierten beim Menschen mindestens vier „endemische“ Coronaviren (humane CoV der Spezies HKU1, OC43, 229E, NL63)

trillium.de/zeitschriften/trillium-immunologie/archiv/trillium-immunologie-ausgaben-2020/heft-2/2020-covid-19/virologie-und-immunologie-von-coronaviren-eine-uebersicht.html

[12] 28.07.2021 | Deutscher Bundestag | Petitionsausschuss | Der Vorsitzende | In Bezug auf die Eingabe von Edward von Roy vom 2. November 2020 ergänzt am 17. Dezember 2020; Pet 2-19-15-212-040193  [ Petition Pet 2-19-15-2126-040193 ].

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

schariagegner.wordpress.com/2021/08/03/trotz-fehlender-evidenz-deutscher-bundestag-haelt-corona-massenimpfung-weiterhin-fuer-geboten/

[13] Stellungnahme | Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen am 21.06.2021 | Anlage

„Eine belastbare Bewertung der Übersterblichkeit durch COVID-19 wird erst möglich sein, wenn gesicherte Daten für einen längeren Zeitraum vorliegen, wie es für die Influenza seit Jahren der Fall ist und verglichen werden können. Eine generelle Aussage zur Übersterblichkeit kann derzeit noch nicht seriös getroffen werden.“

„Eine abschließende Bewertung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen wird erst im Rückblick möglich sein.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/17/keine-impfexperimente-in-nrw/

[14] Der Anstifter des Medizinverbrechens COVAX Bill Gates will alle Babys experimentell gentherapeutisch behandeln („impfen“). Aus den Gates Notes vom 30.04.2020.

Bill Gates: What you need to know about the COVID-19 vaccine

„I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule. Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des routinemäßigen Impfplans für Neugeborene werden wird.“

gatesnotes.com/health/what-you-need-to-know-about-the-covid-19-vaccine

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549. Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres und das Gentherapie-Experiment

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02.09.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Frau Senatorin Scheeres,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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Ruby Mattig-Krone. Qualitätsbeauftragte der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres. Im November 2010 hatte Berlins damaliger Bildungssenator Jürgen Zöllner, einst Professor für Physiologische Chemie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, dann von 1991 bis 2006 Bildungs- und Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz, Ruby Mattig-Krone zur Qualitätsbeauftragten ernannt. Die vorangegangenen 18 Jahre war die damals 55-jährige Mutter von drei Söhnen in der Elternarbeit aktiv gewesen, hatte im Landeselternausschuss mitgearbeitet und war bei 33 Schulinspektionen dabei gewesen. Zudem hatte sie Fortbildungen für Eltern angeboten.

berliner-elternvideos.de/downloads/schule_faltblatt.pdf

tagesspiegel.de/berlin/qualitaetsbeauftragte-ruby-mattig-krone/3275176.html

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Jürgen Zöllner. „Als Berliner Forschungssenator und Aufsichtsratsvorsitzender der Charité lehnte Zöllner sowohl die Schließung (Vorschlag des Finanzsenators Nussbaum) als auch die Privatisierung (Vorschlag des damaligen FU-Präsidenten Lenzen) des Benjamin-Franklin-Klinikums in Berlin-Steglitz mit dem Hinweis auf die Wettbewerbsvorteile der Charité ab, wenn sie größtes Uniklinikum Europas bleibt. Nach monatelanger senatsinterner und öffentlicher Diskussion beschloss der Berliner Senat Zöllners Vorlage, die drei Standorte mit Krankenhausbetten in Mitte, Wedding und Steglitz zu erhalten. (…) Seit 2012 arbeitet Zöllner als Vorstand der Stiftung Charité. Für die noch in seiner Amtszeit als Berliner Wissenschaftsminister von ihm initiierte Fusion der Berliner Charité mit dem Max-Delbrück-Centrum (MDC), die schließlich am 6. November 2012 als „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ (BIG) von der Bundesministerin für Wissenschaft, Annette Schavan, und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, verkündet wurde, konnte Zöllner die Stifterin der Stiftung Charité, Johanna Quandt, für eine Unterstützung in Höhe von 40 Millionen Euro als private Spende gewinnen.“

de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Zöllner

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Constantin Saß. Studium der Wirtschaftsgeographie und Verkehrsplanung. Mitglied im Landesschulbeirat und Vertreter im Landeselternausschuss. Vorstandsmitglied im Bezirksschulbeirat und Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf, GEV-Vorsitzender (Gesamtelternvertretung) eines SESB-Standortes (Staatliche Europa-Schule Berlin). Engagement im Auslandsschulwesen (DAS) und bis 2017 Schulvorstand der Deutschen Schule Madrid. Schulberater, LISUM-Elternfortbildner und externes Mitglied der Berliner Schulinspektion.

europa-union-berlin.de/ag-europa-schule/vorstand/constantin-sass

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03.09.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen. Sie haben die Kontaktadresse der Senatsbildungsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angeschrieben, die zur Beantwortung von Anfragen zum Thema Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen des Landes Berlin unter Pandemie-Bedingungen eingerichtet wurde. Einen inhaltlichen Bezug zu Fragen des Schulwesens kann ich Ihrer Mail nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Saß

im Auftrag von: Ruby Mattig-Krone

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

SEN Q

Qualitätsbeauftragte für Schulen bei Senatorin Scheeres

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03.09.2021

Sehr geehrter Herr Saß,

vielen Dank für Ihre im Auftrag von Frau Ruby Mattig-Krone erfolgte Nachricht an mich. Meinem Schreiben vom 2. September 2021 (Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte), gerichtet an Frau Senatorin Scheeres, beantworten Sie unter anderem mit „Einen inhaltlichen Bezug zu Fragen des Schulwesens kann ich Ihrer Mail nicht entnehmen“. 

Einen inhaltlichen Bezug zu Fragen des Schulwesens halte ich auch insofern für gegeben, als dass in Deutschland, also auch in Berlin, seit zwei Wochen bereits Kinder von zwölf und dreizehn Jahren sowie Jugendliche schon im Alter von 14 oder 15 Jahren einer sogenannten Impfung gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus ausgesetzt werden. Die sogenannte Impfung sollten wir als experimentelle gentherapeutische Behandlung bezeichnen, die sogenannten Impfstoffe, nennen wir die beiden mRNA-Substanzen Comirnaty (auch Tozinameran BNT162b1) von BioNTech / Pfizer und Spikevax (auch mRNA-1273 oder Elasomeran) von Moderna, als experimentelle und gentherapeutisch wirksame Substanzen.

Vor drei Wochen las man in der Presse:

„Für rund 460.000 Schülerinnen und Schüler in Berlin (…) hat am Montag das neue Schuljahr begonnen. (…)

In Berlin wurden am Montag erstmals Schülerinnen und Schüler an den Oberstufenzentren von mobilen Teams geimpft. Das Angebot richtet sich zunächst an knapp 70.000 junge Erwachsene, die bereits volljährig sind. „Es gibt einige Schüler, die sich schon impfen lassen haben, bei ihren Hausärzten oder auch in den Impfzentren“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Montag zum Auftakt im Oberstufenzentrum Kraftfahrzeugtechnik in Berlin-Charlottenburg. „Also da sehe ich schon eine Impfbereitschaft, aber wir wollen über den Weg hier vor Ort in der Schule noch mal ein niederschwelliges Angebot schaffen.“

Alle Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können sich so impfen lassen. Minderjährige brauchen laut Scheeres jedoch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Klassenweise werden die Jugendlichen zum Impfbereich in der Schule gebracht und von Ärztinnen und Ärzten sowie Soldaten der Bundeswehr aufgeklärt. (…)

Shuttle zum Impfzentrum

Laut der Bildungsverwaltung sollen in den nächsten zwei Monaten alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Berufsschulen ab 16 Jahren ein Impfangebot erhalten. Tageweise würden die mobilen Impfteams dazu an die Schulen kommen.

An den rund 300 weiterführenden Schulen ist der Einsatz von mobilen Impfteams laut Scheeres nicht geplant, weil dies zu aufwendig sei. Stattdessen sollen in Zukunft Impfshuttles eingerichtet werden. Dabei komme morgens ein Bus, die Schülerinnen und Schüler würden begleitet ins Impfzentrum gefahren, geimpft und wieder in die Schule zurückgebracht. (…)“

(Quelle: RBB am 09. August 2021 | Schulen starten mit Schnelltests und Impfungen) 

rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/08/impfen-schueler-berlin-brandenburg.html

Zehn Tage später, am 19. August 2021. Im Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung lesen wir:

„Die STIKO empfiehlt auch für alle 12 – 17-jährigen Kinder und Jugendlichen die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna). Verabreicht werden sollen jeweils zwei Dosen Comirnaty oder Spikevax im Abstand von 3 – 6 bzw. 4 – 6 Wochen. Die Aktualisierung der Empfehlung zur COVID-19-Impfung von 12 – 17-Jährigen basiert auf der Bewertung neuer quantitativer Daten zur Sicherheit der Impfung und zur Krankheitslast sowie einer Modellierung von direkten Effekten der Impfung auf diese Altersgruppe wie auch indirekten Effekten auf andere Altersgruppen. Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird.“

rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/33_21.pdf?__blob=publicationFile

„Eine Obduktion (lateinisch Obductio, von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs eines verstorbenen Menschen. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt, wobei ihnen Sektionsassistenten (in Österreich: Prosekturgehilfen) assistieren. Der Durchführende einer Obduktion wird als Obduzent bezeichnet. Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griechisch αυτοψία autopsía [f.] ‚eigene Schau‘) und gerichtliche Sektion (lateinisch sectiō [f.] ‚Schnitt, Operation, Sektion‘) bzw. Sectio legalis (‚behördlich angeordnete Sektion‘, ‚Verwaltungssektion‘).“

de.wikipedia.org/wiki/Obduktion

An den, hierzulande seit acht Monaten, seit dem 27. Dezember 2020 durchgeführten, unnötigen und gesundheitsschädlichen sogenannten Impfungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. vor dem Krankheitsbild COVID-19 sind weltweit bereits viele Menschen erkrankt oder gestorben. Der blindwütigen Impfkampagne COVAX, dem veritablen Amoklauf der Massenimpfung fallen in Deutschland inzwischen Kinder ab zwölf Jahren zum Opfer. Dieses zu verhindern liegt in der Verantwortung von jedem von uns, wobei sich Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres meines Erachtens endlich unzweideutig gegen das sogenannte Impfen der Berliner Kinder und Jugendlichen stellen sollte, insbesondere auch der schulpflichtigen Minderjährigen.

Der bis dahin völlig gesunde 13 Jahre alte Jacob Clynick aus dem US-Bundesstaat Michigan erhielt im Juni in einem Walgreens-Geschäft die zweite Dosis des Pfizer-Impfstoffs und starb im Schlaf.

05.07.2021 | New York Post

Michigan boy dies in his sleep three days after getting vaccine

A 13-year-old Michigan boy died in his sleep three days after receiving the coronavirus vaccine

nypost.com/2021/07/05/michigan-boy-dies-in-his-sleep-three-days-after-getting-vaccine/

09.07.2021 | hna

Nach zweiter Corona-Impfung: 13-jähriger Junge stirbt im Schlaf

Michigan/Kassel – Ein 13-jähriger Junge galt als gesund. Bei ihm waren nach Angaben seiner Familienmitglieder keine Erkrankungen bekannt.(…) Wenige Tage nach der Beerdigung des 13-jährigen Jacob Clynick hatte der CDC-Beratungsausschuss einen „wahrscheinlichen Zusammenhang“ zwischen den Pfizer- und Moderna-Coronavirus-Impfstoffen und einem Risiko für Herzprobleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen anerkannt, berichtet die Detroit Free Press.

hna.de/gesundheit/corona-13-jaehriger-stirbt-impfung-biontech-jugendlicher-tot-coronavirus-pandemie-covid-19-gesundheit-hna-90845354.html

Worauf bei den Obduktionen der Impftoten zu achten ist, habe ich Ihnen mitgeteilt. Ich wiederhole abschließend:

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Was tut die impfbegeisterte Frau Senatorin Scheeres, um sicherzustellen, dass Berlins Eltern, Kinder und Jugendliche, bevor die Minderjährigen per Impfshuttle klassenweise zum Impfzentrum gekarrt werden, ausreichend über die mRNA-„Impfstoffe“ und ihre Nebenwirkungen bis hin zum Tod nach Hirnvenenthrombose, meistens sind die Opfer Mädchen, oder Herzmuskelentzündung, meistens sind Jungen die Opfer, aufgeklärt werden?

Das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen COVAX, in Berlin redet man von Corona-Impfungen oder Corona-Schutzimpfung, verstößt gegen die Genfer Deklaration des Weltärztebundes und gegen den Nürnberger Codex und ist sofort zu stoppen. 

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH) 

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550. Pfadfinder bewerben Großversuch prophylaktischer Gentherapie („Corona-Impfung“)

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06.05.2021 · Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Bezirk Niederrhein-Nord

Impfung als Grundlage für Ferienmaßnahmen – Pfadfinder bitten Landräte um Unterstützung

Sehr geehrte Frau Gorißen,
Sehr geehrter Herr Brohl,

Anlass unseres Schreibens ist die angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung vermutlich Ende Mai und der Beginn der Sommerferien Anfang Juli. Der Zeitraum bis zur Freigabe der Impfungen und der Zeitraum der Sommerferien hängen in unserer Arbeit mit und für junge Menschen unmittelbar zusammen.

Die beiden niederrheinischen Pfadfinderbezirke organisieren ca. 3.500 Kinder und Jugendliche in 30 Stämmen bzw. Ortsgruppen in den Kreisen Kleve und Wesel. Alle Gruppenstunden, Ausflüge und Ferienfreizeiten sowie die Stämme und Bezirke werden ausschließlich ehrenamtlich geleitet. (…)

Seit der deutschen Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 sind alle Kinderrechte in Deutschland zwar geltendes Recht, werden jedoch kaum aktiv umgesetzt. Dabei heißt es in § 31 UN-KRK: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ Dieses Recht konnten junge Menschen durch die Verbote der Angebote der Jugendarbeit oder des Sports seit Monaten kaum wahrnehmen. Junge Menschen und wir als Jugendverband haben wie viele andere in unserer Gesellschaft durch Verzicht einen solidarischen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung geleistet.

Solidarisch sein bedeutet aber auch, die besonderen Rechte und Lebenslagen junger Menschen anzuerkennen. Daher muss alles getan werden, damit Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien zumindest einige Freizeit-Angebote unterbreitet werden können. Ob geplante Zeltlager und Ferienfreizeiten durchführbar sein werden, wird zum einen von den rechtlichen Rahmenbedingungen im Juli abhängen. Zum anderen hängen selbst örtliche Angebote wie Spiele-Nachmittage, Lagerfeuerrunden o. ä. davon ab, dass diejenigen, die sich freiwillig und unentgeltlich für Kinder und Jugendliche engagieren, bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt sind. Nur so können Maßnahmen überhaupt stattfinden, junge Menschen Erfahrungen in peer-groups machen, Ehrenamtliche sich sicher einbringen und Erziehungsberechtigte ggf. etwas durchatmen.

Daher appellieren wir deutlich an Sie: Stellen Sie sicher, dass hauptberuflich und ehrenamtlich Tätige der Kinder- und Jugendarbeit aus der Impf-Priorisierungsgruppe 3 noch vor der völligen Aufhebung der Impfpriorisierung Terminvereinbarungen vornehmen können!

Nur so kann sichergestellt werden, dass im Sommer Menschen bereit sein werden, Ferienangebote in welcher Form auch immer für vermutlich bis dahin ungeimpfte junge Menschen zu verantworten.

Da wir aus anderen Kommunen zu dieser Thematik positive wie negative Berichte in unserem Verband erhalten, möchten wir proaktiv auf Sie zu gehen. Ehrenamtliche in der Jugendarbeit sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (…) tätig“ sind. Diese Lesart bestätigen auch die FAQs zur Impfverordnung und den Corona-Regeln in NRW, die jeden Freitag zwischen Landesjugendämtern, Landesjugendring und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Düsseldorf beraten werden.

Da wir in den Online-Vordrucken zur Bestätigung eines priorisierten Impfanspruchs keine passende Kategorie für die Jugendarbeit gefunden haben, freuen wir uns über Informationen Ihrerseits, wie wir gemeinsam das Verfahren so einfach wie möglich für alle Beteiligten gestalten können. (…)

dpsg-bezirk-nn.de/index.php/news/83/impfung-als-grundlage-fuer-ferienma%C3%9Fnahmen-%E2%80%93-pfadfinder-bitten-landraete-um-unterstuetzung

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10.05.2021 · Deutscher Pfadfinderverband (DPV)

Liebe Pfadfinderinnen und Pfadfinder,

wir alle sind jetzt seit über einem Jahr von der COVID-19-Pandemie betroffen und haben starke Einschränkungen in der Ausübung der Pfadfinderei hinnehmen müssen. Natürlich fragen wir uns – wie ihr vermutlich auch – ob in diesem Sommer wieder Fahrten möglich sein werden, da deren Durchführung während des letzten Jahres für viele Gruppen ein wichtiger Lichtblick war.

Der Deutsche Bundesjugendring (kurz: DBJR) hat als Vertretung von über 50 Jugendverbänden und Landesjugendringen verschiedene Positionen verabschiedet, die sich an die Bundesregierung richten und darauf abzielen, dass die Jugendarbeit in der Pandemie nicht vergessen wird. So wird einerseits an die Bundesregierung appelliert, die sichere Planung und Durchführung von „Freizeiten, Ferienspielen und Zeltlagern“ zu ermöglichen und zu unterstützen. Zudem fordern die Mitgliedsorganisationen des DBJR die konsequente Umsetzung der Impfpriorisierung Ehrenamtlicher. Letztere gehören nämlich gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung zur sogenannten „Priorisierungsgruppe 3“ – das wurde inzwischen auch vom Gesundheitsministerium bestätigt.

Impfung: Wie, wo, was?

Derzeit gibt es fast täglich neue Meldungen bezüglich Impfpriorisierungen und deren Aufhebung. Während das zunehmende Tempo der Impfkampagne Hoffnung auf einen tollen Sommer macht, ist die Umsetzung von Priorisierungen uneinheitlich und ziemlich unübersichtlich. Obwohl die Vergabe des Impfstoffs Ländersache ist, unterscheidet sich die Handhabe teilweise auch zwischen den Landkreisen, weshalb wir euch hier leider keine eindeutige Info geben können, ob ihr als Gruppenleiter*innen in eurem Wohnort impfberechtigt seid, oder nicht.

Für Infos dazu, ob ihr ggf. einen Anspruch auf Impfpriorisierung habt, solltet ihr euch auf den Internetseiten der Länder (und womöglich sogar eures Landkreises bzw. des örtlichen Impfzentrums) informieren. Eine Übersicht über die Informationsseiten der Länder findet ihr hier: bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfung-infoseiten-1834482 Solltet ihr Anspruch auf eine priorisierte Impfung haben, benötigt ihr höchstwahrscheinlich eine Bescheinigung des „Arbeitgebers“ – wendet euch dafür bitte an eure Stammes- oder Bundesleitung (die kann sich bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle wenden!).

dpvonline.de/impfungen-fuer-ehrenamtliche/

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12.05.2021 · Rheinische Post (RP)

Pfadfinder bitten in Sachen Impfung um Unterstützung

Niederrhein Die Pfadfinder hoffen, im Sommer wieder Ferienlager für Kinder und Jugendliche anbieten zu können. Dafür müssten sie aber schnell geimpft werden.

Damit im Sommer wieder Angebote für junge Menschen durchgeführt werden können, haben die katholischen Pfadfinderverbände Sankt Georg (DPSG) in den Kreisen Kleve und Wesel einen Brief an die Landräte verfasst, in dem sie darauf drängen, auch die Gruppenleiter bei der Immunisierung zu berücksichtigen.

In absehbarer Zeit werde die Priorisierungsgruppe 2 durchgeimpft sein, heißt es. Teile der Gruppe 3, zu denen auch die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit gehören, sind in Nordrhein-Westfalen seit dem 6. Mai freigegeben. Gleichzeitig würden die Rufe nach einem schnellen Ende der grundsätzlichen Impfpriorisierung lauter. Dies hätte zur Folge, dass die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Jugendarbeit sich wie alle Impfwilligen ohne Priorisierung um eine Impfung bemühen müssten, obwohl sie einen „wertvollen Dienst für die Gesellschaft“ leisten. Gerade mit Blick auf die Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien müssten die Mitarbeitenden der verbandlichen Jugendarbeit schnell ihre erste Impfung erhalten, so die Pfadfinder, weil es sonst nicht möglich sei, die zweite Impfung noch vor Beginn der Ferien an diese Gruppe zu verabreichen. Das oberste Ziel lautet: Ferienangebote für Kinder und Jugendliche anbieten, sofern es das Pandemiegeschehen zulässt. Gleichzeitig könnten dadurch auch Eltern Entlastung finden und „Luft holen“.

Aus anderen Kommunen in NRW habe man erfahren, dass mit Impfungen für Ehrenamtliche bereits begonnen wurde. In dem Brief an die Landrätin des Kreises Kleve Silke Gorißen und den Weseler Landrat Ingo Brohl haben die beiden Vorstände der Pfadfinder-Bezirke auf diese Situation aufmerksam gemacht und um einen kurzfristigen und pragmatischen Umgang von Politik und Verwaltung gebeten. Nach einem ähnlichen Schreiben der evangelischen Jugend im Kirchenkreis Wesel habe Brohl zugesagt, das er das Anliegen an Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundesebene weitergeben werde.

rp-online.de/nrw/staedte/geldern/pfadfinder-bitten-landraete-um-unterstuetzung-bei-impfpriorisierung_aid-58078739

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Mai 2021 · Die Burg impft! · Burg Karlsruhe, Mitglied im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)

Große Impfaktion für die Jugendgruppenleiter und Ehrenamtlichen der Karlsruher Pfadfinderstämme

Nach der langen Zeit, in der kaum oder nur sehr beschränkt Jugendarbeit möglich war, sind seit 17. Mai 2021 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit impfpriorisiert. Mit der Impfaktion unterstützt die Burg Karlsruhe die Karlsruher Pfadfinderstämme speziell für Jugendgruppenleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter ab 16 Jahren dabei, die hoffentlich bald wieder stattfindenden Gruppenstunden und die Sommerfahrten oder Sommerlager für alle Beteiligten ein wenig sicherer zu machen! Ein Team von Ärzten und medizinischem Personal aus unserem und befreundeten Stämmen hat sich zusammengefunden und stellt mit weiteren ehrenamtlichen Helfern diese große Aktion auf die Beine. Geimpft wird nach den Pfingstferien, aber schon jetzt laufen Planung und Anmeldung auf Hochtouren! Bei Fragen und zur Anmeldung (bis 30.05.2021) einfach eine Email schreiben!

burg-karlsruhe.bdp-bawue.de/die-burg-impft/

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07.06.2021 · Die Impfrate steigt · VCP Bundesvorstand

Empfehlungen zur Corona-Pandemie für Stammes-, Landes- und Bundesebene

Ihr sollt in Freuden ausziehen und in Frieden geleitet werden.
(Jesaja 55,12)

Liebe Pfadfinderinnen und Pfadfinder,

die Zeit der harten Beschränkungen ist vorüber, die Inzidenzen sind gesunken und die Impfrate steigt. Durch die Politik wurden und werden immer mehr Lockerungen für das gesellschaftliche Leben vorgenommen. Das Leben außerhalb des Digitalen nimmt zu. Es fühlt sich an, als würde das „normale“ Leben wieder mehr und mehr Einzug halten. So sehr haben wir uns danach gesehnt. Auch wenn derzeit nicht alles ist, wie vorher und es nach wie vor Maskenpflichten, Hygiene- und Abstandsregeln und weiteres einzuhalten gilt, so steht sie uns nun doch bevor: die Zeit der neuen Möglichkeiten.

Mit unserem letzten Schreiben hatten wir unsere Entscheidung mitgeteilt, dass wir bis mindestens Ende Juni 2021 weiterhin auf alle nicht zwingend notwenigen Präsenzveranstaltungen verzichten. Aufgrund der positiven Entwicklungen heben wir diese Entscheidung nun bereits vorab auf: Auch auf Bundesebene sind nun Treffen der Bundesleitung und ihrer Arbeits-, Projekt- und Fachgruppen wieder in Präsenzform möglich, natürlich unter Einhaltung der geltenden Regelungen.

Darüber hinaus möchten wir euch bestärken, wieder Präsenz-Gruppenstunden aber auch kleine Lager und Fahrten durchzuführen bzw. zu planen. Die Organisation eines solchen Lagers oder einer Fahrt ist sicher mit mehr Aufwand verbunden, als wir es bisher kennen: Es braucht Absprachen mit den Eltern und den zuständigen Behörden, um die geltenden Regularien einzuhalten. Vermutlich braucht es zusätzliche Abläufe für Tests, neue Regeln für das Zubereiten von Mahlzeiten und die Nutzung und Säuberung der sanitären Einrichtungen. Aber es gibt bereits gute Beispiele von Stämmen, die diesen Weg gegangen sind und die für ihre Pfadis endlich wieder ein tolles Lager ausgerichtet haben. Dazu gab es eine Instagram-Story, die Ihr euch gerne noch hier anschauen könnt.

Habt Mut und Spaß daran, euch ein tolles Pfadi-Abenteuer zu gestalten! Freut euch auf darauf, mit anderen zusammen zu sein und echten Lagergeruch zu riechen. Lasst uns gemeinsam den Pfadi-Alltag wieder in Bewegung bringen.

Herzlich Gut Pfad, euer Bundesvorstand

Natascha Sonnenberg · Oliver Mahn · Neals Nowitzki

vcp.de/pfadfinden/empfehlungen-zur-corona-pandemie-fuer-stammes-landes-und-bundesebene-4/

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21.07.2021 · The Bharat Scouts & Guides · Katihar, Bihar, India

COVID-19 Vaccination Awareness Program

⚜ आज पुनः दिनांक 22.07.2021 को The BS&G N.F.Rly, KATIHAR Division के सदस्यों द्वारा Katihar रेलवे स्टेशन एवं स्टेशन परिसर में Vaccination के प्रति लोगों के बीच जागरूकता अभियान एवं मास्क वितरण किया । ताकि लोग कॉविड 19 महामारी से बचने के लिए सरकार द्वारा चलाए जा रहे हैं निशुल्क वैक्सीनेशन के प्रति जागरूक हो और अधिक से अधिक संख्या में अपने परिवार और समाज के सदस्यों को वैक्सीन लेने के लिए प्रेरित कर सकें ⚜

scout.org/node/635254

Awareness for Vaccination to prevent spreading the Virus

Vaccination awareness program was conducted by Bharat Scouts and Guides Katihar district Association of Northeast Frontier Railway from 21.07.21 to 23.07.2021. On 21.07.2021 on Katihar to Barsoi station

scout.org/node/635436

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18.08.2021 · Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)

Schütze dich und andere: Lass dich impfen!

Als Pfadfinder wollen wir Verantwortung für andere übernehmen – ganz klar. In Zeiten von Corona sieht das manchmal anders aus, als wir das gewohnt sind. Vielleicht hast du älteren Nachbarn mal beim Einkaufen geholfen. Oder du hast dich lieber digital mit Freunden getroffen, um die Gefahr, das Virus zu verbreiten, zu verringern.

Mittlerweile gibt es Impfstoffe gegen das Coronavirus und Deutschland ist eines der wenigen Länder auf der Welt, in dem jeder Mensch eine kostenlose Impfung bekommen kann. Das ist ein riesiges Privileg, sowie eine große Chance. Lässt man sich impfen, tut man damit nicht nur sich selbst was Gutes. Auch die eigene Familie, Freunde, Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Menschen, denen wir im Alltag begegnen, werden so geschützt. Die Impfung einer einzelnen Person kommt also der ganzen Gesellschaft zugute!

Aus genau diesem Grund möchten wir euch heute ermutigen, euch impfen zu lassen.

Die ständige Impfkommission (STIKO) – ein Gremium, dass medizinische Empfehlungen herausgibt, wer wann wie geimpft werden soll – empfiehlt eine Corona-Impfung ab 12 Jahren. Solltest du noch Fragen oder Unsicherheiten zu einer Impfung haben, kannst du zum Beispiel mit einem Arzt reden. Aber du kannst dich auch von zu Hause informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Internetseite erstellt, wo du alles rund ums Impfen erfährst. Da gibt es sogar ein paar Videos, die vielleicht hilfreich sein könnten: zusammengegencorona.de/impfen/.

Wir wollen alle möglichst schnell wieder ein coronafreies Leben führen. Dazu kannst du deinen Beitrag leisten. Schütze dich und andere. Lass dich impfen!

Friedemann Rulf
Mitglied der Bundesleitung, Referat Demokratieförderung

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16.08.2021 · Pfadfinderbund Mecklenburg-Vorpommern (PBMV), Greifswald

„Wir lassen uns impfen, damit wir zusammen auf Fahrten gehen können.“ [Schriftzug auf dem Foto]

Impfaufruf

Info an alle Pfadfinder ab 12 Jahren: Impfungen sind möglich!

Das Coronavirus wird uns durch die Verbreitung der Deltavariante noch länger beschäftigen.

Wir hoffen sehr, dass sich das Coronavirus nicht noch weiter ausbreitet. Durch Hygienekonzepte und Informationen zur Impfung möchten wir unseren Teil dazu beitragen.

Am 16. August 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Corona-Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren veröffentlicht. Die Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche findet ihr hier.

Unter mv-corona.de könnt ihr einen Impftermin vereinbaren.

Dort findet ihr auch weitere Informationen zum Thema Corona und zur Impfung.

„Wir lassen uns impfen.“ [URL]

pbmv.de/wir-lassen-uns-impfen/

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24.08.2021 · Dhaka South City Corporation (DSCC), Dhaka, Bangladesh

COVID-19 vaccination program

scout.org/node/637022

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16.09.2021 · Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ)

Online-Infotermin zur Corona-Schutzimpfung

Getreu unserem Gesetzespunkt „Der Pfadfinder überlegt, entscheidet sich und handelt danach“, wollen wir all jenen, die sich für die Corona-Schutzimpfung interessieren, aber noch Fragen dazu haben, eine Informationsmöglichkeit anbieten. Gemeinsam mit dem Sozialministerium veranstalten wir einen Infotermin zu allen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.

Einladung zum Online-Meeting

„Besser informiert – rund um die Corona Schutzimpfung“

Referentin: Priv.Doz. Dr.in Maria Paulke-Korinek, Phd, DZM ist Leiterin der Abteilung Impfwesen im Gesundheitsministerium, Mitglied des Nationalen Impfgremiums und beantwortet offene Fragen am 16. September 2021, 17 – 18 Uhr.

Moderation der Veranstaltung: PPÖ-Vizepräsidentin Dr. Lisa Prior und PPÖ-Bundegeschäftsführer Markus Höckner

Eingeladen sind ALLE Pfadfinder, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte im impffähigen Alter, also aktuell ab 12 Jahren. Darüber hinaus sind auch alle Freunde der Pfadfinderbewegung aus den Kinder- und Jugendorganisationen herzlich eingeladen.

Um die Kommunikation mit allen die sich für dieses Angebot interessieren zu erleichtern, bitten wir um eine Anmeldung mit unserem Formular.

Wer sich vorab schon ein wenig informieren möchte, kann sich die Videoserie von Frau Dr.in Paulke-Korinek anschauen. Hier ein Erstes.

youtube.com/watch?v=XEgRbFptGpk

ppoe.at/service/informationen/online-infotermin-zur-corona-schutzimpfung/

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15.09.2021 · Scouts Canada (Founded 1914)

Scouts Canada Introduces Vaccination Requirement for all Members

Ottawa, Ontario — Scouts Canada is introducing a mandatory COVID-19 vaccination policy that will apply to all eligible youth, adult members, participants and staff. As of November 1st, 2021 full vaccination will be required for all in-person Scouting activities across the country. Requiring mandatory vaccination will help contribute to stopping the spread of COVID-19 and its variants and help our communities thrive. (…)

Considering the on-going risks posed by COVID-19, this new mandate will require full COVID-19 vaccination for all members including youth (who meet vaccination eligibility requirements), Scouters, parents, adults, staff and helpers who intend to participate in-person at Scouting activities on or after November 1, 2021. We are asking our Scouts Canada members to play an essential role in helping stop the spread of the virus and its variants so kids can be kids again. Any individual who cannot be vaccinated based on medical or religious reasons can request an exemption and will be accommodated. Those who remain unvaccinated will be able to participate in virtual activities.

In addition to this new Scouts Canada policy, Scouts Canada will continue to follow all federal, provincial and local legislation as it relates to full vaccination requirements.

scouts.ca/news-and-events/news/2021/09/scouts-canada-introduces-vaccination-requirement-for-all-members

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551. Universitätsklinikum Frankfurt kämpft für das sinnlose und lebensgefährliche Massenexperiment der Prophylaxe durch Gentherapie („Impfung gegen COVID-19“)

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Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) ist das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (KGU) in Frankfurt am Main und ist damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Webseite der Uniklinik, abgerufen heute, Zitat:

Impfungen gegen COVID-19 im Universitätsklinikum Frankfurt starten

Am Sonntag, dem 27. Dezember, haben in Hessen die Impfungen gegen SARS-CoV-2 begonnen. Das Universitätsklinikum Frankfurt hat in einer ersten Charge 185 Impfdosen erhalten, mit denen – gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – zuerst das Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko versorgt wird.

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie Anfang 2020 ruhen die größten Hoffnungen auf den Impfstoffen. Die gemeinsamen Kraftanstrengungen in der nationalen und internationalen Forschung haben dazu geführt, dass noch im selben Jahr verschiedene Impfstoffe zugelassen werden konnten, so dass jetzt eine der größten Impfaktionen der Geschichte unmittelbar bevorsteht. „Das ist ein besonderer Tag“, freut sich Prof. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am Universitätsklinikum Frankfurt. „Wir wissen, dass wir noch einige Geduld aufbringen müssen und die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie während der nächsten Monate weiterhin dringend erforderlich sind. Aber wir freuen uns sehr, hier am Universitätsklinikum Frankfurt jetzt besonders durch die Versorgung von COVID-19-Patienten beanspruchte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impfen zu können und so wiederum zur Überwindung der Pandemie beitragen zu können.“

Pflegedienstleiterin erhält ersten Stich

Die Impfungen kommen als erstes dem Personenkreis zugute, der regelmäßig mit COVID-19-Patienten zu tun hat. Dazu zählt Zeynep Kallmayer, Pflegedienst-Gruppenleiterin auf der COVID-19-Intensivstation des Universitätsklinikum Frankfurt. Sie erhält die erste Impfdosis am Universitätsklinikum. „Für meine Kollegen und mich ist der Start der Impfaktion ein schönes nachträgliches Weihnachtsgeschenk und eine Erleichterung“, meint Zeynep Kallmayer. „Dass ich die Erste sein darf, ist natürlich eine besondere Ehre, die ich stellvertretend für mein Team entgegennehme.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der COVID-19-Intensivstation und auf der COVID-19-Normalstation waren und sind in diesem Jahr stark gefordert. Das Universitätsklinikum hat einen erheblichen Teil der regionalen Versorgung übernommen. Seit Beginn der Pandemie wurden knapp 500 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf der Intensivstation und auf der Normalstation behandelt. Neben der Belegschaft der COVID-19-Stationen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Notaufnahme als erste geimpft. Auch sie behandeln häufig COVID-19-Patienten – anfangs oft noch ohne deren Infektionsstatus zu kennen.

Hohe Impfquote ist wichtig

Dass möglichst viele Menschen dem Beispiel von Zeynep Kallmayer folgen, hofft auch Prof. Sabine Wicker, Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes des Universitätsklinikums und stellvertretende Vorsitzende der Ständigen Impfkommission. Sie betont die Wichtigkeit einer hohen Impfquote. „Um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, müssen sich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung impfen lassen“, erklärt Prof. Wicker, „den Grundstein dafür haben wir heute auch hier im Universitätsklinikum gelegt.“

Zitatende.

kgu.de/news-detail/artikel/impfungen-gegen-covid-19-im-universitaetsklinikum-frankfurt-starten

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24. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Besuche für Patientinnen und Patienten am Universitätsklinikum Frankfurt sind ab Dienstag (24.08.2021) wieder eingeschränkt möglich. Ausgenommen von den nachfolgenden Regelungen sind die Intensivstationen, alle Bereiche der Kinderklinik, die Geburtshilfe sowie die Psychiatrien (Haus 92 und Haus 93). Für einzelne Bereiche, wie KMT gelten zusätzliche Regelungen.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Regelungen:

• Besucherinnen und Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen und in jedem Fall symptomfrei sein (CoV-Pass-Check erfolgt beim Einlass).

• Es ist maximal ein Besucher pro Zimmer erlaubt.

• Besucherinnen und Besucher tragen dauerhaft chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.

• Besuch ist ab dem 2. Tag nach der Aufnahme (inkl. Aufnahmetag) für maximal zwei unterschiedliche Personen pro Woche möglich.

• Ein Besuch darf maximal 45 Minuten dauern und im Besuchszeitraum von 14:45 bis 17.30 Uhr stattfinden (täglich).

• Besucherinnen und Besucher müssen sich mittels Besuchercode im Besuchssystem individuell für den Besuch eines Patienten oder einer Patientin anmelden: kgu.besuchssystem.de. Im Anschluss an Gesundheitsfragen und wichtige Hinweise zum geplanten Besuch wird ein QR-Code für die Besucher erstellt. Eine Buchung von Terminen ist vier Tage im Voraus möglich.

• Dieser QR-Code wird beim Betreten und Verlassen des Hauses gescannt.

Bitte beachen Sie, dass in allen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikum Frankfurt Maskenpflicht besteht.

Der Vorstand des Universitätsklinikum Frankfurt

kgu.de/aufenthalt/information

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23.09.2021 12:58

Von Edward von Roy

An Oberarzt Dr. med. Mate Knabe, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Notfallmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt, Medizinische Klinik

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Dr. med. Knabe,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit neun Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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[ im Anhang ]

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23.09.2021 17:27

Sehr geehrter Herr von Roy,

ich finde Ihre Email wissenschaftlich beschämend. Man merkt, dass Sie nur oberflächlich Ahnung von der Materie haben und sich [Ihre Kenntnisse] größtenteils angelesen haben. Ich wünsche keine Nachrichten mehr von Ihnen. Sollten Sie mich weiter belästigen, wird eine Anzeige gegen Sie erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Knabe, Oberarzt Uniklinik Frankfurt

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552. Wien: Sozial- und Gesundheitsministerium verteidigt Großversuch prophylaktischer Gentherapie („Corona-Impfung“)

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Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK oder Sozialministerium) ist das für Sozialpolitik, Sozialversicherung, Pflege, Seniorenpolitik, Gesundheit sowie Konsumentenpolitik zuständige Bundesministerium der Republik Österreich und führt diese Bezeichnung seit 29. Jänner 2020. Behördenleiter ist Bundesminister Dr. med. Wolfgang Mückstein, der vorher, neben seiner Tätigkeit als Arzt, zwölf Jahre lang Funktionär in der Österreichischen Ärztekammer war.

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28.08.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit neun Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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[ im Anhang ]

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06.09.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres E-Mails vom 28.08.!

Wenn der Verdacht besteht, dass der Tod durch fremdes Verschulden herbeigeführt oder mitverursacht wurde, hat der Totenbeschauer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft oder an die nächste Sicherheitsdienststelle zu erstatten.

Kann die Todesursache sonst nicht einwandfrei festgestellt werden oder liegen andere Umstände vor, die eine verwaltungsbehördliche Anordnung einer Obduktion der Leiche für erforderlich erscheinen lassen, hat der Totenbeschauer eine Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten!

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger

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07.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre informativen Zeilen.

Die gentherapeutisch wirksamen experimentellen sogenannten Impfstoffe sind unnötig und lebensgefährlich, niemand darf gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren mit den experimentellen, beispielsweise mRNA enthaltenden Substanzen „geimpft“ werden, schon gar nicht Kinder. Das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen COVAX ist unverzüglich weltweit zu überwinden, die Verantwortlichen für den Kulissenbau einer Pandemie und die genetische sogenannte Impfkampagne sind zeitnah vor Gericht zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

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23.09.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir können die von Ihnen vertretene Sichtweise aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehen!

Es wurden weltweit mittlerweile mehr als 5,7 Milliarden Corona-Schutzimpfungen durchgeführt.

Die Coronaimpfstoffe zählen sicher zu den am genausten und strengsten überwachten Impfungen der Menschheitsgeschichte!

Weltweit sind mittlerweile Millionen Menschen an und mit dem Coronavirus gestorben. Eine große Anzahl der infizierten Personen leidet an stark belastenden Long-Covid-Symptomen …

Wir verbleiben jedenfalls mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger

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553. Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zu den Autopsien nach Coronavirus-Prophylaxe per Gentherapie („Impfung“)

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Die Geschichte der Ärztekammern beginnt 1865 mit der Errichtung einer Ärztekammer für Baden, sechs Jahre später, 1871 folgte die Ärztekammer für Bayern. Die Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ setzte die Errichtung von Ärztekammern schließlich auch in Preußen durch.

Die Reichsärztekammer war die gleichgeschaltete Ärztekammer im Deutschland unter der Herrschaft des Nationalsozialmus. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433), die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, mit welcher gleichzeitig Ärztevereinsbund und Hartmannbund aufgelöst wurden. Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen, am 3. Juli 1934 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG). 1935 beschlossen die antisemitisch und rassistisch sowie behindertenfeindlich orientierten Machthaber das Blutschutzgesetz (15. September 1935) und das Reichsbürgergesetz, damals zusammenfassend Nürnberger Gesetze genannt. Das nationalsozialistische Deutschland nutzte das Gesundheitswesen beispielsweise zur Zwangssterilisierung im Sinne der Eugenik.

Bayerische Landesärztekammer

Die 1945 gegründete Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mit Sitz in München ist eine von 17 deutschen Ärztekammern. Als gesetzliche Berufsvertretung der 83.000 bayerischen Ärzte nimmt sie deren beruflichen Belange wahr, fördert die ärztliche Fortbildung und schafft soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige. Außerdem wirkt sie in der öffentlichen Gesundheitspflege mit. Die BLÄK besteht aus 180 Delegierten der ärztlichen Kreisverbände und der medizinischen Fachbereiche der Landesuniversitäten. Ihre Organe sind die Vollversammlung (Bayerischer Ärztetag) und der Vorstand. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) und die Satzung der Bayerischen Landesärztekammer. Hinsichtlich ihrer Rechtsform ist die BLÄK Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufsichtsbehörde über das BLÄK ist das von Staatsminister Klaus Holetschek geleitete Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Das StMG, 400 Bedienstete, Haushaltsvolumen 0,837 Mrd. EUR, zählt zu den Obersten Landesbehörden, was bedeutet, dass ihr keine andere Behörde übergeordnet ist.

Zusammen mit den jeweiligen Regierungsbezirken führt die Bayerische Landesärztekammer die Aufsicht über die 63 ärztlichen Kreisverbände und acht ärztlichen Bezirksverbände in Bayern und überwacht die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.

Seit 1999 hat die BLÄK einen Menschenrechtsbeauftragten, seit mindestens 13 Jahren hat die 1947 geborene Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Maria Elisabeth Fick dieses Amt inne. Seit 2008 ist Dr. Maria E. Fick zudem Stadträtin in Landshut. Bayerischer Landtag Drucksache 15/798 (Schriftliche Anfrage) vom 16.04.2004 kennt Dr. med. Maria Fick („Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesärztekammer“) als Vertreterin für die „Bioethik-Kommission“, gemeint ist die Bioethikkommission der Bayerischen Staatsregierung. 2001 war die Ernennung von Prof. Dr. Marion Kiechle zur Vorsitzenden der Bioethikkommission der Bayerischen Staatsregierung erfolgt, die im Folgejahr (2002) stellvertretende Vorsitzende der zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung der Bundesregierung wurde und seit Oktober 2000 Direktorin der Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der TUM ist.

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An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

20.07.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit neun Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

A n l a g e

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Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

Unser Zeichen: Br/kim-GA/2021/049
Ihre E-Mail vom: 20.07.2021

30.07.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 20.07.2021. Ihrer E-Mail entnehmen wir, dass Sie möchten, dass jeder verstorbene Mensch, der zuvor gegen Corona geimpft wurde, obduziert werden soll.

An die Gutachterstelle wenden sich Patienten, wenn sie der Meinung sind, dass sie einen Gesundheitsschaden erlitten haben den sie auf eine nicht fachgerechte Behandlung zurückführen. Die Gutachterstelle erstellt anhand der Behandlungsunterlagen ein Gutachten und klärt damit, ob der geäußerte Verdacht, dass ein Fehler vorliegt, zutreffend ist.

Die Gutachterstelle kann nicht darüber entscheiden, ob ein Mensch nach einer erhaltenen Corona Impfung obduziert werden soll. Dies liegt außerhalb des zuvor erwähnten Tätigkeitsbereiches.

Ein möglicherweise besserer Ansprechpartner für Sie wäre die Bayerische Landesärztekammer unter der gleichen Anschrift wie die Gutachterstelle. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir allerdings Ihr Schreiben nur dann an die Bayerische Landesärztekammer weiterleiten, wenn Sie uns hierzu autorisieren.

Wenn eine Weiterleitung in Ihrem Sinne ist, bitten wir also um eine kurze schriftliche Bestätigung.

Alban Braun
Abteilungsleiter
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

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554. Kölner Oberbürgermeisterin: „Den Muezzinruf zu erlauben, ist für mich ein Zeichen des Respekts.“

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Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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555. Offener Brief vom Zentralrat der Ex-Muslime an Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln

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09.10.2021

Säkularismus statt Muezzin-Rufe!

Sehr geehrte Frau Reker,

wir haben erfahren, dass auf Wunsch islamischer Gemeinden ein zweijähriges Modellprojekt in Köln starten wird, das den Freitags-Gebetsruf in Moscheen über Lautsprecherübertragung erlaubt. Sie begründen diese Entscheidung mit den Worten, dass Muslime ein fester Bestandteil der Stadt sind und der Gebetsruf neben den Kirchenglocken zeigt, wie wichtig gelebte Vielfalt in Köln ist.

Wir – Männer und Frauen aus islamischen Ländern – sind nach Deutschland geflohen und haben hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden. Nicht wenige von uns haben in ihren Herkunftsländern öffentliche Hinrichtungen Andersdenkender erlebt, während der islamische Gebetsruf erschallte. Im Namen unserer Verwandten und Freunde, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden, bitten wir Sie, sich die andere Seite der islamischen Realität anzuhören. Bei jedem Gebetsruf werden all diese schrecklichen Erinnerungen für mich und auch für viele andere aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan, Syrien und Saudi-Arabien lebendig. Auch wenn wir hier in Sicherheit leben, erzeugt der Gebetsruf in uns einen starken psychischen Druck und eine Retraumatisierung. Wir protestieren daher entschieden gegen Ihre Entscheidung!

Muslime gehören zweifelsohne zu Deutschland – der Islam dagegen nicht. Keine Religion gehört zu irgendeinem Land oder irgendeiner Stadt! Religion ist Privatsache und gehört immer nur zu denjenigen Menschen, die daran glauben. Sie sagen, Sie respektieren die Vielfalt in Köln, wollen aber gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden. Dies ist inakzeptabel!

Der öffentliche Raum sollte weltanschaulich neutral sein. Niemand sollte zwangsweise mit religiösen Symbolen und Bekundungen konfrontiert werden. Dass in Deutschland jede Woche der Klang von Kirchenglocken die Ruhe derer stört, die das Glockengeläut aus guten Gründen nicht hören wollen, muss überdacht werden. Mit der Einführung des Muezzin-Rufs legen Sie den wetlanschauungspolitischen Rückwärtsgang ein, statt das Problem der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung richtig anzugehen. Konfessionsfreie Menschen stellen inzwischen mit rund 41 Prozent den größten Bevölkerungsanteil in Deutschland vor den Katholiken (27 Prozent) und den Protestanten (24 Prozent). Konfessionsgebundene Muslime machen gerade einmal 3,5 Prozent (!) der Bevölkerung aus.

Im Sinne einer säkularisierten Gesellschaft, als die sich Europa versteht, sollten Sie keinen Schritt in vormoderne Zeiten machen, indem Sie islamischen Organisationen mehr politische Präsenz und Macht verleihen. DITIB ist der verlängerte Arm von Erdogan, das islamische Zentrum Hamburg die ausgestreckte Hand der islamisch-kriminellen Regierung des Iran. Ihrem politischen Dominanzstreben sollten wir keinen Vorschub leisten, sondern Einhalt gebieten. Der Schutz unserer offenen Gesellschaft hat Vorrang.

Mein Aufruf geht daher an alle Menschen in Köln, sich der Entscheidung des Stadtrats zu widersetzen, aufzustehen und zu protestieren. Mein Aufruf geht an alle modernen und menschenrechtsorientierten Organisationen in Deutschland, an atheistische Organisationen, an Kirchenkritiker und Säkularisierungsbefürworter, sowie an Frauen- und LGBTIQ-Organisationen – kurz: an alle Menschen, die Humanismus und Aufklärung als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens verstehen.

Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrat der Ex-Muslime

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de-de.facebook.com/groups/1553584561585721/posts/3075591559385006/

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556. Paul-Ehrlich-Institut Anfragen PEI 53637 Obduktionen nach Corona-Impfung

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Am 8. März 2021 an jede deutsche Staatsanwaltschaft gesendet, im März und April an jedes deutsche Amtsgericht, in den folgenden Monaten mehrmals auch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), so auch am 27. Oktober 2021.

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An das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) · email Pharmakovigilanz1 @ pei.de

27.10.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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28.10.2021 / 2021-10-28T09:18:12+0200


Betreff: Re: [Anfragen PEI #53637] Obduktionen nach Corona-Impfung

Von: „Anfragen PEI“
An: Edward von Roy

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Nachricht ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangen und wird unter der Ticketnummer im Betreff geführt. Nachfragen senden Sie bitte als Antwort auf diese Eingangsbestätigung an anfragen @ pei . de. Dabei ist es wichtig, im Betreff die Ticketnummer inklusive der eckigen Klammer zu erhalten. Nur so können wir Ihre Nachfrage Ihrer Frage zuordnen – vielen Dank!

Aufgrund des derzeit sehr hohen Anfragevolumens haben wir unseren Umgang mit Ihren E-Mails angepasst. Es ist uns leider aufgrund der Vielzahl der Anfragen aktuell nicht möglich, alle E-Mails individuell zu beantworten. Deshalb bearbeiten wir die E-Mail-Eingänge nach einem besonderen Verfahren, das wir Ihnen weiter unten erläutern. Nur so können wir dem derzeit außerordentlichen Informationsbedarf aus der (Fach-)Öffentlichkeit größtmöglich gerecht werden.

ANTWORTEN ZU DEN GEFRAGTESTEN THEMEN

MELDEN VON NEBENWIRKUNGEN NACH COVID-19-IMPFUNG
Das Paul-Ehrlich-Institut bietet unter nebenwirkungen.bund.de ein Formular an, mit dem speziell die Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach einer Impfung mit einem der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe gemeldet werden können. Bei Eingang der Meldung vergibt das Paul-Ehrlich-Institut automatisch eine spezifische PEI-Nummer. Diese Nummer dient jedoch nicht der persönlichen Kontaktaufnahme mit der geimpften Person bzw. deren Angehörigen. Das Paul-Ehrlich-Institut benötigt Verdachtsfallmeldungen für die Signaldetektion – also für das Erkennen möglicher, bisher unbekannter Risiken von einem Impfstoff. Eine individuelle Beratung kann und darf das Paul-Ehrlich-Institut nicht anbieten, da es keine klinische Einrichtung ist. Bitte wenden Sie sich bei dem Verdacht auf eine Impfnebenwirkung oder Impfkomplikation zur Abklärung und Behandlung immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.

SICHERHEITSBERICHTE
In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. Dazu sammelt und bewertet die Abteilung Arzneimittelsicherheit Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und ergreift ggf. Maßnahmen. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht monatlich  einen Sicherheitsbericht zu COVID-19-Impfstoffen unter pei.de/sicherheitsbericht

ANERKENNUNG DES IMPFSTATUS BEI EINREISE
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut im Einklang mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) einen tabellarischen Überblick über die Impfstoffe, die für den Nachweis eines COVID-19-Impfschutzes bei der Einreise nach und in Deutschland anerkannt werden. Siehe: pei.de/impfstoffe/covid-19 Das Paul-Ehrlich-Institut stellt keine Impfzertifikate aus. Was Sie tun müssen, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten, finden Sie unter digitaler.impfnachweis-app.de/faq/

STATEMENT ZUR PRESSEKONFERENZ VON EMIRITIERTEN PATHOLOGIE-PROFESSOREN  
Das Paul-Ehrlich-Institut erreichen immer wieder Fragen zu einer Pressekonferenz, von zwei emerittierten Pathologie-Professoren.
Das Paul-Ehrlich Institut verweist dazu auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, die sich von dieser Veranstaltung distanziert: pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuelles/meldung/statement-der-dgp-zur-pressekonferenz-todesursache-nach-covid-19-impfung/

DURCHFÜHRUNG DER IMPFUNG
Fragestellungen zu Impfabstand, mögliche Impfschemata u.ä. liegen nicht in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts. Hier bietet das Robert Koch-Institut Antworten unter:
rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Impfempfehlungen gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut heraus.
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

IMPFUNG TROTZ VORERKRANKUNGEN ODER NEBENWIRKUNGEN
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufgrund einer Vorerkrankung möglicherweise auf eine Impfung verzichten sollten oder ob eine 2. Impfung trotz einer Nebenwirkung bei der 1. Impfung möglich ist oder nicht, nutzen Sie bitte das Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

IMPFUNG BEI ALLERGIE
Zur Unterstützung bei der Entscheidung, ob eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff trotz einer Allergie möglich ist, bieten wir ein Flussdiagramm an:
pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/flussdiagramm-allergieanamnese-covid-19-impfung.html

INHALTSSTOFFE DER COVID-19-IMPFSTOFFE
Die Zusammensetzung der COVID-19-Impfstoffe ist den jeweiligen Fach- und Gebrauchsinformationen zu entnehmen. Für alle in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe finden Sie diese unter pei.de/covid-19-impfstoffe.


WIE BEARBEITEN WIR IHRE ANFRAGEN?

ANTWORTEN AUF IHRE ANFRAGEN IN FAQ
Wir sichten und prüfen alle eingehenden E-Mails, ob wir zu den gestellten Fragen bereits Informationen auf unserer Website anbieten.
Wenn dies nicht der Fall ist, werden wir Ihre Anfrage individuell bearbeiten, indem wir sie direkt beantworten oder auf der Grundlage Ihrer Anfrage unser Informationsangebot auf der Website zeitnah erweitern.
Siehe: pei.de/faq
Dringenden Anfragen in direkter Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts werden wir uns selbstverständlich prioritär widmen.

AUFGABEN-FOKUSSIERUNG
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir standardmäßig auf eine individuelle Beantwortung von Anfragen verzichten müssen, wenn sie NICHT in den direkten Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts fallen.

Dazu zählen:

IMPFEMPFEHLUNGEN
In Deutschland spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfempfehlungen aus. Die STIKO begründet ihre Empfehlungen umfassend und stellt diese Informationen online bereit:
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

INDIVIDUELLE IMPFBERATUNGEN VON BÜRGERINNEN
Das Paul-Ehrlich-Institut ist keine klinische Einrichtung. Wir können und dürfen daher keine individuelle Impfberatung anbieten, die über die Bewertung von gemeldeten Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen hinausgeht. Wenn Sie eine individuelle Impfberatung benötigen, wenden Sie sich bitte immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.

EMPFEHLUNGEN ZUR DIAGNOSE UND THERAPIE
Für eine medizinische Beratung und Diagnose sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient angemessen berücksichtigt werden können.
Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragestellungen an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt und senden Sie uns bitte keine individuellen Patientendaten zu.

COVID-19-IMPFSTOFFE UND IMPFUNG: AUFGABENBEREICH DES PAUL-EHRLICH-INSTUTS
Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel für die Genehmigung klinischer Prüfungen in Deutschland sowie die Pharmakovigilanz – die Erfassung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen auch nach der Zulassung – von COVID-19-Impfstoffen zuständig. An der Zulassung der Impfstoffe sind wir aktiv auf europäischer Ebene in den verschiedenen Gremien der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) beteiligt. Zudem bieten wir Arzneimittelentwicklern wissenschaftlich-regulatorische Beratungen (Scientific Advice) an und führen die staatliche Chargenprüfung von COVID-19-Impfstoffen durch.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Anfragenteam

E-Mail: anfragen @ pei.de
pei.de

Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

___________________________

Dear Sir or Madam,

Your message has been received at the Paul-Ehrlich-Institut and will be processed using the ticket number shown in the subject line. Please send inquiries in response to this confirmation of receipt to anfragen @ pei.de and receive the ticket number including the square brackets – This is the only way we can match your query to your many thanks.

Due to the currently very high volume of inquiries, we have adapted the way we handle your emails. Unfortunately, due to the large number of inquiries, it is currently not possible for us to answer all emails individually. That is why we process incoming emails using a special procedure that we will explain to you below. This way we try to meet the currently extremely high amount of information needed by the health care professionals and the public to our best possible knowledge and ability:

ANSWERS TO MOST FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

REPORTING OF ADVERSE EFFECTS AFTER A COVID-19 VACCINATION
The suspected case reports on adverse reactions of vaccinated persons or their relatives flow into the safety assessment of the COVID 19 vaccines as a whole at the Paul-Ehrlich-Institut in pseudonymised form, just like suspected case reports from other sources. On receipt of the report, the Paul-Ehrlich-Institut automatically assigns a specific PEI number. However, this number is not used for personal contact with the vaccinated person or their relatives. The Paul-Ehrlich-Institut needs suspicious case reports for signal detection – i.e. for identifying possible, previously unknown risks from a vaccine. The Paul-Ehrlich-Institut cannot and must not offer individual counselling, as it is not a clinical institution. Therefore, if you suspect a vaccine side effect or complication, please always contact your medical doctor for clarification and treatment.

SAFETY REPORTS
In Germany, the Paul-Ehrlich-Institut is the authority responsible for monitoring the safety of vaccines and biomedicines.
For this purpose, the institute’s Division Pharmacovigilance collects and reviews reports on adverse drug effects and takes the necessary steps if required. The Paul-Ehrlich-Institut publishes monthly safety report (German only) on COVID-19 vaccines at pei.de/sicherheitsbericht  

RECOGNITION OF VACCINATION STATUS ON ENTRY
On behalf of the German Federal Ministry of Health (Bundesgesundheitsministerium, BMG), the Paul-Ehrlich-Institut publishes at pei.de/impfstoffe/covid-19  – in accordance with the COVID-19 Protective Measures Exemption Directive (SchAusnahmV) and the Directive on Coronavirus Entry Regulations (CoronaEinreiseV) – a tabular overview of the vaccines that are recognised for the proof of COVID-19 vaccination protection upon entry into and within Germany.
The Paul-Ehrlich-Institut does not issue vaccination certificates. You can find out what you need to do to obtain a digital vaccination certificate at: FAQ on Digital Registration on Entry bundesgesundheitsministerium.de/en/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-entering-germany.html

STATEMENT ON THE PRESS CONFERENCE OF EMERITUS PATHOLOGY PROFESSORS
The Paul Ehrlich Institute has repeatedly received questions about a press conference held by two emeritus professors of pathology.

The Paul Ehrlich Institute refers to a statement by the German Society of Pathology, which distances itself from this event (German only)

pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuelles/meldung/statement-der-dgp-zur-pressekonferenz-todesursache-nach-covid-19-impfung

QUESTIONS ON THE IMPLEMENTATION OF THE VACCINATION
Questions about vaccination interval, possible vaccination schedules etc. are not the responsibility of the Paul-Ehrlich-Institut. Here the Robert Koch Institute (RKI) offers answers: RKI – COVID-19 and vaccination: Answers to frequently asked questions (FAQ) – German only: rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Information in English at the Robert Koch Institute: Vaccination recommendations are issued by the Standing Commission on Vaccination (STIKO) at the Robert Koch Institute (German only): rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

VACCINATION DESPITE PRE-EXISTING CONDITIONS OR SIDE EFFECTS
If you are unsure whether or not you should possibly forego vaccination due to a previous illness or whether or not a 2nd vaccination is possible despite a side effect with the 1st vaccination, please use the consultation with your doctor.

VACCINATIONS FOR PATIENTS WITH ALLERGIES
We provide a flow diagram to support your decision on whether you can receive a vaccination with an mRNA vaccine despite your allergy.
pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/flussdiagramm-allergieanamnese-covid-19-impfung.html (German only)

COMPOSITION OF THE COVID-19 VACCINES
The composition of the COVID-19 vaccines can be found in the appropriate SPCs and package leaflets. For all COVID-19 vaccines authorised in Germany, these can be viewed under this link: pei.de/covid-19-vaccines

HOW WE PROCESS YOUR ENQUIRY?

FAQ
We view all incoming emails to check whether we already provide information on our website. If not, we will answer your enquiry personally. We will either send the answer to you directly or extend our information content on our website as soon as possible.
pei.de/faq-en
As a matter of course, we will answer urgent questions within the responsibility of the Paul-Ehrlich-Institut with priority.

FOCUSING ON OUR TASKS
Please understand that we will be unable to provide personal answers to questions, as a standard procedure, if they are NOT within the direct sphere of responsibility of the Paul-Ehrlich-Institut.
These include:

VACCINATION RECOMMENDATIONS
In Germany, the organisation which makes recommendations on vaccinations is the Standing Vaccination Committee (Ständige Impfkommission, STIKO) at the Robert Koch-Institut.
The STIKO extensively justifies its recommendations and provides them online:
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html (German only)

PERSONAL VACCINATION ADVICE FOR CITIZENS
The Paul-Ehrlich-Institut is not a medical facility. Thus, we are unable to provide advice on vaccinations which goes beyond the assessment of reported suspected cases of adverse effects.
If you require personalised advice on vaccinations, please always consult your treating doctor.

RECOMMENDATIONS ON DIAGNOSES AND TREATMENTS
Many factors are important for medical advice and a diagnosis. These can only be taken into account appropriately through personal contact between the patient and the doctor.
For this reason, please seek advice from your treating doctor with regard to such questions. Please also refrain from sending us your personal patient data.

RESPONSIBILITY OF THE PAUL-EHRLICH-INSTITUT RELATED TO COVID-19 VACCINES
In its role as the Federal Institute for Vaccines and Biomedicines, the Paul-Ehrlich-Institut is responsible for the authorisation of clinical trials in Germany as well as pharmacovigilance – the documentation and assessment of possible adverse effects of COVID-19 vaccines, including those recorded during the post-marketing authorisation period. We actively contribute to the marketing authorisation of vaccines at a European level in the various bodies of the European Medicines Agency (EMA). In addition, we provide medicines developers with advice on regulatory affairs (scientific advice) and perform official batch release tests on COVID-19 vaccines.

Yours sincerely
Inquiry Team

Email: anfragen @ pei.de
pei.de

The Paul-Ehrlich-Institut is an Agency of the German Federal Ministry of Health

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Der Warnhinweis des PEI leider nicht vor dem jeweiligen unnötigen und schädigenden oder tödlichen sogenannten Impfstoff (experimentelle Prophylaxe via Gentherapie) gegen das relativ ungefährliche Coronavirus, sondern vor der „Pressekonferenz von emeritierten Pathologie-Professoren“ verlinkt zu folgendem Text.

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Deutsche Gesellschaft für Pathologie („Die DGP ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft in der Pathologie“)

Statement der DGP zur Pressekonferenz „Todesursache nach COVID-19-Impfung“

Die DGP distanziert sich scharf von einem aktuell in den sozialen Medien veröffentlichten Video einer Pressekonferenz zum Thema „Todesursache nach COVID-19-Impfung“, das von zwei Pathologen im Ruhestand und einem Elektrotechniker initiiert worden ist.

Es handelt sich hier um persönliche Meinungsäußerungen und nicht um die Position unserer Fachgesellschaft.

Wie auch von anderer Seite bereits kritisch bemerkt, sind die präsentierten Daten nicht wissenschaftlich fundiert.

Der DGP ist bislang keine auffällige Korrelation von Todesfällen im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung bekannt – wobei natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Impfung auch Komplikationen verursachen kann.

Für die Erfassung und Bewertung solch unerwünschter Nebenwirkungen ist das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuelles/meldung/statement-der-dgp-zur-pressekonferenz-todesursache-nach-covid-19-impfung/

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Hektischer Nebelwurf seitens der DGP, wichtige Information hingegen in der Pressekonferenz.

Pressekonferenz vom 20.09.2021

Todesursache nach COVID-19-Impfung

Undeklarierte Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe

Im pathologischen Institut in Reutlingen werden am Montag, den 20.09.2021, die Ergebnisse der Obduktionen von acht nach COVID-19-Impfung Verstorbenen vorgestellt. Die feingeweblichen Analysen wurden von den Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang durchgeführt. Die Erkenntnisse bestätigen die Feststellung von Prof. Dr. Peter Schirmacher, dass bei mehr als 40 von ihm obduzierten Leichnamen, die binnen zwei Wochen nach der COVID-19-Impfung gestorben sind, circa ein Drittel kausal an der Impfung verstorben sind.

Im Rahmen der live gestreamten Pressekonferenz werden mikroskopische Details der Gewebeveränderungen gezeigt. Prof. Dr. Werner Bergholz berichtet über die aktuellen Parameter der statistischen Erfassung des Impfgeschehens. Auf der Pressekonferenz wird zudem das Ergebnis der Analyse von COVID-19-Impfstoffproben einer österreichische Forschergruppe vorgestellt, das sich mit den Erkenntnissen von Wissenschaftlern aus Japan und den USA deckt. Es haben sich im Impfstoff undeklarierte metallhaltige Bestandteile feststellen lassen. Optisch fallen Impfstoffelemente durch ihre ungewöhnliche Form auf.

Aus den Untersuchungsergebnissen resultieren rechtliche und politische Forderungen so zum Beispiel nach unverzüglicher Informationssammlung durch die Behörden, um die gesundheitliche Gefährdungslage der Bevölkerung durch die COVID-19-Impfstoffe bewerten zu können. Z. B. können durch Einsichtnahme in die IVF-Register frühe Signale eingeschränkter Fruchtbarkeit der Geimpften geprüft werden. Über das Krebsregister können Erkenntnisse über das Entstehen von Krebs durch die gentechnischen Veränderungen der Virus-RNA gewonnen werden. Eine Aussetzung der COVID-19-Impfungen ist zu erwägen.

pathologie-konferenz.de

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(Teil 1) Todesursache nach COVID-19-Impfung

(Teil 2) Undeklarierte Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe

odysee.com/@de:d/Pressekonferenz–Tod-durch-Impfung-Undeklarierte-Bestandteile-der-COVID-19-Impfstoffe:b

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PATHOLOGIE-KONFERENZ.pdf

pathologie-konferenz.de/Tod_nach_COVID-19-Impfung_www_pathologie-konferenz_de.pdf

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557. Robert Koch-Institut und Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

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Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. Zentrale Aufgabe des RKI ist die öffentliche Gesundheitspflege. In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet. Der Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding. Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt, auf den das Institut auch zurückgeht und in seiner Frühgeschichte Wirkungsstätte der Nobelpreisträger Emil Behring (1901), Robert Koch (1905) und Paul Ehrlich (1908) war.

Ein eigenes Institut zur Erforschung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wurde in Preußen seit 1887 erwogen. Der X. Internationale Medizinische Kongress 1890 in Berlin gab schließlich den Ausschlag für die Gründung des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten am 1. Juli 1891, mit wissenschaftlich-experimentellen Abteilungen und einer klinischen Abteilung. Robert Koch leitete das Institut bis 1904. Seine ersten Mitarbeiter Georg Gaffky (bis 1913) und danach Friedrich Loeffler († 1915) wurden seine späteren Nachfolger im Amt. 1897 erfolgte die Grundsteinlegung für den Neubau am Nordufer, der im Sommer 1900 bezogen werden konnte. Im selben Zeitraum entstand nicht weit entfernt das Rudolf-Virchow-Krankenhaus, das 1906 eröffnet wurde. Auf Anregung Robert Kochs wurde hier eine Infektionsabteilung eingerichtet, die von einem Arzt geleitet wurde, der gleichzeitig Mitarbeiter des Koch’schen Instituts war. So sollte der Grundsatz der Trennung zwischen „wissenschaftlichen“ und „Krankenabteilung“ erhalten bleiben. Weitere Kooperationen ergaben sich durch die „Wutschutz“ (Tollwut) – und andere neue Abteilungen. Am 24. März 1912, zum 30. Jahrestag der Entdeckung des Tuberkel-Bazillus, erhielt das Institut für Infektionskrankheiten von seinem Leiter Georg Gaffky, der es als Ordinarius 1888 übernommen hatte, den Namenszusatz „Robert Koch“. Nach dem Ersten Weltkrieg verschwand das „Königlich“ aus dem Namen und wurde in „Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch“ umbenannt. Der Bau ist bis heute der Hauptsitz des Robert Koch-Instituts. Das Institut übernahm entsprechende Aufgaben für Städte und Reichsbehörden. Auch internationale Anfragen wurden beantwortet.

Menschenversuche in der Zeit des Nationalsozialismus

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler mussten jüdische Wissenschaftler das Institut verlassen, auswandern oder sich verstecken. Zwei Drittel der vorher dort beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter waren danach nicht mehr am Institut, die meisten Projekte wurden eingestellt.

In der Zeit des Nationalsozialismus war das spätere Robert-Koch-Institut vollständig von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen und erheblich in die Gewaltpolitik der Nationalsozialisten involviert. Der Direktor und fast alle Abteilungsleiter wurden NSDAP-Mitglieder. Das Preußische Institut wurde 1935 zunächst dem Reichsgesundheitsamt angegliedert, war ab 1942 selbständige Reichsanstalt und erhielt dabei den Namen Robert-Koch-Institut. In Zusammenarbeit mit dem Reichsarzt SS führten viele Wissenschaftler des Instituts Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und in psychiatrischen Einrichtungen durch. Andere Mitarbeiter hatten wichtige Positionen im (wehrwissenschaftlich orientierten) Wissenschaftssystem und anderen medizinischen Einrichtungen der NS-Zeit inne. Neben Menschenversuchen im KZ Sachsenhausen wurden ab 1942 an Häftlingen des KZ Buchenwald Fleckfieberimpfstoffe getestet. Claus Schilling, Direktor der tropenmedizinischen Abteilung am RKI, infizierte im KZ Dachau zirka 1200 Insassen mit Malaria, um Malariaimpfstoffe zu testen. Durch diese Versuche starben 300 bis 400 Menschen.

Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Institut der Gesundheitsverwaltung der Stadt West-Berlin zugeordnet, behielt aber einen Sonderstatus, da seine Aufgaben sich nicht auf Berlin beschränkten. 1952 wurde es Bestandteil des Bundesgesundheitsamtes (BGA). Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden dem RKI 1991 mehrere ehemalige DDR-Behörden angegliedert. Am 17. Juli 1991 wurde im Rahmen einer Feierstunde im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek in Berlin das 100-jährige Bestehen des RKI mit Vertretern aus Wissenschaft (Dieter Großklaus, Satoshi Omura) und Politik (Gerda Hasselfeldt, Eberhard Diepgen) begangen. Im Zuge der Auflösung des BGA aufgrund von Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte sowie nicht erfolgter Warnung vor kontaminierten Holzschutzmitteln wurde am 1. Juli 1994 unter dem Namen Robert Koch-Institut das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten mit Sitz in Berlin als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet.

Rolle in der Coronakrise

Entsprechend seiner Rolle als Bundesoberbehörde spielt das RKI eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Erfassung der aktuellen Lage der Ausbreitung von COVID-19 insbesondere in Deutschland, der Bewertung aller verfügbaren Informationen, dem Vornehmen von Risikobewertungen zu COVID-19 für die deutsche Bevölkerung und der Erteilung von Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit.

Das RKI ist (Mit-)Herausgeber verschiedener wissenschaftlicher Periodika, darunter das Epidemiologische Bulletin, das Journal of Health Monitoring und das Bundesgesundheitsblatt. Am Institut sind verschiedene Nationale Referenzzentren, Konsiliarlabore sowie wissenschaftliche Kommissionen angesiedelt, darunter die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Lothar Wieler

Lothar H. Wieler (* 1961 in Königswinter) ist ein deutscher Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie. Seit März 2015 ist er verbeamteter Präsident des Robert Koch-Instituts. In dieser Funktion berät er die Bundesregierung und die Landesregierungen bei Krankheiten, insbesondere Infektionskrankheiten, und bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Deutschland.

Lothar Wieler, Mitgliedschaften

• Mitglied des Internen Beirats der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen (2009–2014)
• Mitglied des Vorstandes der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (2009–2014)
• Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Friedrich-Loeffler-Instituts (2011–2015)
• Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern (2012–2015)
• Mitglied (Matrikel-Nr. 7382) der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina (seit 28. September 2010)
• Mitglied des Wehrmedizinischen Beirats im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (seit April 2011)
• Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des internationalen Netzwerks Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness, GloPID-R (seit Januar 2016)
• Senator der Leopoldina Sektion Veterinärmedizin (seit 2010)
• Mitglied im International Association of National Public Health Institutes (IANPHI) Executive Board (seit Oktober 2017)

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Gute wissenschaftliche Praxis

Vertrauensperson

„Die Institutsleitung bestellt auf Empfehlung des Forschungsrates eine Vertrauensperson, an die sich die Mitarbeiter/innen des Robert Koch-Instituts in Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis jederzeit wenden können. Die Vertrauensperson berät diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Sie prüft entsprechende Hinweise und wird bei Bedarf durch das Referat Forschungskoordination unterstützt. Die Vertrauensperson erstattet dem Forschungsrat jährlich Bericht.“ (RKI)

Als derzeitige Vertrauensperson ist PD Dr. Michael Beekes bestellt.

Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

„Erhält die Vertrauensperson Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten, prüft sie den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen. Liegen Tatsachen vor, die den Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtfertigen, informiert sie nach Abstimmung mit der Institutsleitung den Forschungsrat. Der Forschungsrat wird auch tätig, wenn Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten unmittelbar an ihn gerichtet werden. Der Forschungsrat hat den Sachverhalt entsprechend seiner Möglichkeiten aufzuklären, dem Präsidenten zu berichten und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Das Verfahren bestimmt der Präsident nach pflichtgemäßem Ermessen. Das rechtliche Gehör des Betroffenen ist zu wahren. Er kann – ebenso wie der Informierende bei Gegenäußerungen – verlangen, persönlich angehört zu werden. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.“ (RKI)

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558. Kontaktverbot zwischen ungeimpften Eltern und Kind?

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„Ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut die Kinder leben und betreut werden“

Dürfen „ungeimpfte“ (nicht experimentell gentherapierte) Eltern ihr Kind bald nur noch hinter einer Plexiglasscheibe oder online sehen und umsorgen?

18.11.2021 (online vorab am 02.11.2021). „Warum müssen wir Kinder vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen?“, fragen Lothar Wieler (RKI · Robert Koch-Institut) und Georg Häcker (DGHM · Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) und bereiten den Weg für einen faktischen Impfzwang für Eltern, (ältere) Geschwister, Freunde, Kindergärtner, Lehrer, Nachhilfelehrer, Sozialarbeiter, Jugendgruppenleiter und Betreuer von Kinderfreizeiten.

Gegen die in ihrer Gefährlichkeit der Influenza (Grippe im engsten Sinne) vergleichbaren Coronaviren braucht man keine Impfung. Die neuartigen sogenannten Impfstoffe zum Beispiel auf Basis von mRNA sind experimentelle Gentherapien, die schädigen oder töten.

Ein Betacoronavirus als Alibi

• 30. Januar 2020, die WHO (World Health Organization, Weltgesundheitsorganisation) erklärt den Public Health Emergency of International Concern (PHEIC). Seit der Überarbeitung der International Health Regulations (IHR, Internationale Gesundheitsvorschriften) im Jahr 2005 ist es das sechste Mal, dass die WHO einen PHEIC ausrufen, bereits der PHEIC war eine Pseudopandemie (2009 swine flu declaration).

• 11. Februar 2020, ab heute ist Krieg, WHO-Chef Tedros zeigt auf den Feind und ruft die Menschheit zu den Waffen: „Dies ist ein gemeinsamer Feind … dieses feindliche Virus als Staatsfeind Nummer eins … der Feind Nummer eins für die ganze Welt … Es ist der schlimmste Feind, den Sie sich vorstellen können.“ (This is a common enemy … this enemy virus as public enemy number one … the number one enemy to the whole world … It’s the worst enemy you can imagine).

• 11. März 2020, die WHO ruft die Pandemie aus.

Seit Anfang 2020 ging es um ein zehn bis 20 Jahre lang vorbereitetes, nun endlich zum Greifen nahes Beutemachen, um das Milliardengeschäft hinter der angsterregenden Kulisse einer „Pandemie“. Anders als 2009 (Schweinegrippe H1N1) sollte eine Als-ob-Pandemie nun, mit einem gewaltigen Erschrecken der Öffentlichkeit und mit desinformierten, bedrohten oder gekauften Parlamentariern, Staatsanwälten und Richtern, wirklich weltweit durchgesetzt werden, damit die unnötigen und unerprobten Substanzen tatsächlich in die Körper der Millionen und Milliarden Menschen gelangen und nicht, wie vor zehn Jahren, als Sondermüll verbrannt werden müssen.

Um Gesundheit ging es 2020 oder 2021 nie, es gab keine Pandemie und es gibt keine Pandemie. Was es gibt, sind 21 Monate Angstpropaganda, kinderfeindliche Maskenpflichten, bildungs- und demokratiebedrohende Schulschließungen, menschenverachtende, insbesondere altenfeindliche und krankenfeindliche Kontaktverbote, eine faktische Zensur, welche den Wissenschaftsbetrieb und die Presse aus der Epoche der Aufklärung herauszuführen droht, ein Staatsverständnis und Menschenbild, nach welchem nichtgewählte sogenannte Experten festlegen dürfen, welche Substanzen Millionen und Milliarden Menschen in den Körper gespritzt werden dürfen und müssen. „Corona“ als kriminelles Gesamtkunstwerk.

Wieler und Häcker (2021)

„In der COVID-19-Pandemie führten die bisherigen Kontaktbeschränkungen zu gravierenden Einschränkungen des regulären Kindertagesstätten- (Kita-) und Schulbetriebs. Diese Einschränkungen waren und sind für viele Kinder und deren Familien sowie für Betreuungs- und Lehrpersonal eine erhebliche Belastung. Für Kinder ab dem Alter von 12 Jahren stehen zugelassene und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfstoffe zur Verfügung, aber 1) ist aktuell die Mehrzahl der 12- bis 18-Jährigen nicht geimpft, und 2) ist momentan für rund 9 Millionen Kinder unter dem Alter von 12 Jahren kein Impfstoff zugelassen. Zwar wurde für die Altersgruppe 5 – 11 Jahre die Zulassung eines Impfstoffes gerade beantragt, aber auch unabhängig von der Option einer Impfung muss allen Kindern der Besuch von Kita und Schule ermöglicht werden. Daher plädieren wir für einen uneingeschränkten Zugang zu diesen essenziellen Einrichtungen und ein kontinuierliches Betreuungs- und Bildungsangebot ohne ein höheres Infektions- und Erkrankungsrisiko, was jedoch zu Zeiten der COVID-19-Pandemie nur unter Aufrechterhaltung von infektionspräventiven Maßnahmen gelingen kann. Dazu gehört die Umsetzung etablierter Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, das Fernbleiben symptomatischer Kinder und Betreuender sowie Lehrender ebenso wie ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut die Kinder leben und betreut werden. Wir sollten die COVID-19-Pandemie dazu nutzen, diese essenziellen Einrichtungen jetzt und für die Zukunft sicherer zu gestalten.“

An dieser Stelle verschweigen die Präsidenten von RKI und DGHM dem Leser des in vier Tagen erscheinenden Epidemiologischen Bulletin (46 | 2021), was mit „vollständiger Immunschutz“ gemeint ist, nämlich die lebenslange genetische Nach-„Impfung“ alle fünf bis sechs Monate.

Ein Elternpaar, auch eines nach der Trennung, wird nachzuweisen haben, Frau wie Mann, zweimal jährlich „geimpft“ zu sein, experimentell gentherapiert. Würde der Verweigerer des genetischen Wohlverhaltens seinem Kind nur noch durchs Fenster zuwinkend begegnen dürfen oder redend per Telefon?

Sollte der Ex-Ehepartner, in dessen Haushalt kleine Kinder leben, mit einem neuen Partner unter einem Dach zusammenleben wollen, hätte dieser in Lothar Wielers Impfdatenbank als hygienisch einwandfrei registriert zu sein.

Den „vollständigen Immunschutz“ konsequent weiterdenkend, dürfte sich die schuldhaft „ungeimpfte“ sechzehnjährige Tochter mit ihrem elfjährigen Bruder nicht in einem Zimmer aufhalten. Oder wären für Wieler und Häcker hier Lösungen denkbar mit gasdicht abschließend eingeklebten raumteilenden Plexiglaswänden und dauerbetriebenen elektrischen Luftfiltern?

Indirekt verlangen Lothar Wieler und Georg Häcker die Impfpflicht für alle Lehrer und Kindergärtnerinnen, fordern sie ein Berufsverbot bzw. Arbeitsverbot für jeden im Bereich von Erziehung und Bildung, der es verweigert, seine Gene gegen Coronaviren experimentell aufpeppen zu lassen. Denken wir die beiden Vorkämpfer für einen totalen Pandemismus zu Ende, haben in Deutschland in Kürze ebenfalls alle Trainer im Sportverein, Musiker an einer Musikschule für Kinder, alle Jugendgruppenleiter bei den Pfadfindern und alle Mitarbeiter auf einer Ferienfreizeit oder einem Abenteuerspielplatz („Personen, in deren Obhut die Kinder leben oder betreut werden“) zum Schutz vor SARS-CoV-2 gentherapeutisch behandelt zu sein („Impfung“), nachfolgend zweimal jährlich nachbehandelt („booster“).

EMA starts evaluating use of COVID-19 vaccine Comirnaty in children aged 5 to 11

„Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) hat am 18. Oktober 2021 bekannt gegeben, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) mit der Bewertung des Antrags zur Ausweitung der Altersindikation des mRNA-COVID-19-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer auf Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren begonnen hat. (…) Am 21.12.2020 war für den COVID-19-Impfstoff Comirnaty die bedingte Zulassung in der Europäischen Union (EU) ab einem Alter von 16 Jahren erteilt worden. Die Zulassungserweiterung für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren erfolgte am 31.05.2021.“ (Paul-Ehrlich-Institut am 18.10.2021.)

Bei dem verbrecherischen Menschenexperiment einer Gentherapie bald auch an den fünf bis elf Jahre alten Kindern wird es nicht bleiben. Am 30. April 2020 sagte Bill Gates: „Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des Routine-Impfplans für Neugeborene werden wird. I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule.“

Im November 2021 blicken Lothar Wieler, ein Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie, und Georg Häcker, der Ärztliche Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Uniklinik Freiburg, voller Zuversicht auf den, wie wir es sehen, unnötigen sowie gesundheitsschädlichen und lebensgefährlichen Großversuch einer Prophylaxe per Gentherapie an Kindern im Grundschulalter:

„Wir sollten auf den letzten Metern des Pandemiemarathons nicht nachlassen – auch im Hinblick auf die Perspektive, dass in absehbarer Zeit für besonders gefährdete Kinder unter 12 Jahren Impfstoffe zur Verfügung stehen werden.“

Bringen wir die Verantwortlichen für das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen, für den Pandemie genannten Putsch der Milliardäre und den Staatsstreich der Gesundheitsminister vor Gericht, Verantwortliche wie Gates, Fauci, Wieler, Montgomery (Weltärztebund – World Medical Association, WMA), Tedros, Spahn, Cichutek (PEI), Emer Cooke (EMA), von der Leyen, Klaus Schwab (WEF), nicht zu vergessen vom Deutschen Ethikrat Medizinethikerin Alena Buyx und Humangenetiker Wolfram Henn.

Eine Anwendung genbasierter „Impfstoffe“ (experimentelle Gentherapien), etwa gegen saisonale Atemwegserkrankungen wie die vergleichsweise harmlosen Coronaviren, künftig vielleicht auch gegen HPV (Humane Papillomviren, Stichwort Gebärmutterhalskrebs) oder Herpes zoster (Gürtelrose), muss weltweit untersagt werden. Schon gar nicht dürfen Minderjährige „geimpft“ (gentherapiert) werden.

Der „Impfstoff“ mRNA-1647 von Moderna gegen das Cytomegalovirus (CMV) befindet sich in Phase drei. Ein „Impfstoff“ derselben Firma gegen das Humane Respiratorische Synzytial-Virus (hRSV oder RSV, englisch human Respiratory Syncytial Virus oder human orthopneumovirus) durchläuft Phase eins, ebenfalls in Phase eins befinden sich drei Gentherapien gegen Influenza (Grippe, englisch flu).

Genetisches Injektionsprogramm und totales Kontrollsystem COVAX, erdacht als Putsch der Milliardäre, verwirklicht als Staatsstreich der Gesundheitsminister. Aus Angst vor Keimen, aus Angst vor dem sorglosen Atmen, aus Furcht vor Begegnung, Beziehung, Freundschaft, Außenwelt, aus Angst vor dem Leben hat man zu leben aufgehört.

Aus Furcht vor dem ungehemmten Nachdenken, aus Angst vor der freien Rede über ein totalitäres Staatsprogramm der Seuchenbekämpfung und Massenimpfung hat Europa die freiheitliche Demokratie, hat es die Freiheit aufgegeben und durch die Illusion des Strebens nach Gesundheit und Sicherheit ersetzt.

Das System Corona ist Leibeigenschaft, die sogenannte Pandemie ist ein System der Sklaverei, wobei in die Leiber der humanen Herde, in die Körper der Ex-Individuen im Rahmen eines globalen prophylaxischen gentherapeutischen Großversuchs Injektion um Injektion hineingeschmuggelt, hineingenötigt oder hineingezwungen wird. Elektronisch kontrollierte Reiseverbote und Kontaktverbote sowie der indirekte oder unmittelbare permanente Injektionszwang als zeitgenössische Variante von Sklavenkette und Kerkermauer.

Unter der Herrschaft der globalen Majestäten Gates, Wieler und Montgomery ist der mündige Mensch im Staat – der freiheitliche Bürger – unbrauchbar, unerwünscht und sogar Feind. Der selbstbestimmte Erwachsene stört die totale Harmonie, stört den „alternativlosen“ Totalitarismus der Coronatyrannis und muss dem Wohlverhalten des Maskentragens, Getestetwerdens und Injiziertwerdens unterworfen werden.

Das Coronaregime versteht, und nicht missversteht, den Untertan als unmündig wie ein Kind, als jemanden, der im Zweifelsfall nicht weiß, was für ihn gut ist. Für ein derartiges Menschenbild sollten wir unbrauchbar sein.

Stoppen wir die unnötigen und lebensgefährlichen genetischen sogenannten Impfstoffe.

STOP COVAX

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e

Lothar H. Wieler, Präsident des RKI · Robert Koch-Institut

Georg Häcker, Präsident der DGHM · Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie

Warum müssen wir Kinder vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen?

„ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut die Kinder leben und betreut werden“

edoc.rki.de/handle/176904/8912

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18.11.2021 / 18. November 2021 (online vorab)

RKI · Robert Koch-Institut

Epidemiologisches Bulletin 46 | 2021

Lothar H. Wieler · Präsident des Robert Koch-Institut · RKI

Georg Häcker · Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie · DGHM

Warum müssen wir Kinder vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen?

ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut die Kinder leben und betreut werden

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Die Wahrnehmung des Impfangebots durch Erziehungs- und Lehrpersonal sowie alle Personen im Haushalt (z. B. Eltern, Geschwister) und häuslichen Umfeld der Kinder, für die eine STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung besteht.

Wieler LH, Häcker G: Warum müssen wir Kinder vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen? Epid Bull 2021;46:3 -9 | DOI 10.25646/9204 (Dieser Artikel ist online vorab am 2. November 2021 erschienen.)

edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/8912/EB-46-Kinder-Online-Vorab.pdf

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559. BVKJ fordert „schnellstmögliche verpflichtende Impfung aller Erwachsenen“

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Fischbach: „Wir brauchen die allgemeine Impfpflicht für Erwachsene“

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Ob 2020 oder 2021, es gibt keine Pandemie. „Corona“ ist ein Kulissenbau und eine Geschäftsidee, ersonnen als Putsch der Milliardäre, nennen wir Pharma-Großinvestor Bill Gates, verwirklicht als Staatsstreich der Gesundheitsminister. Gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren braucht niemand eine Impfung, deren Entwicklung mindestens acht bis zehn Jahre dauern würde. Die den Menschen mit Hilfe internationaler (World Bank, WHO, UNICEF, WEF) und staatlicher Propaganda und Finanzierungszusage aufgedrängten neuartigen sogenannten „Impfstoffe“ sollten wir als das bezeichnen, was sie sind, als unnötige und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapien, ein COVAX genanntes Medizinverbrechen und Menschheitsverbrechen, das sofort zu beenden ist.

Jede „Impfung“ – experimentelle Gentherapie – ist eine Impfung zuviel, schon gar nicht dürfen Kinder „geimpft“ werden. Genetisch wirksame Substanzen wie injizierte mRNA sollte die Menschheit möglicherweise noch nicht einmal bei Nutztieren oder Haustieren einsetzen.

In diesen Tagen einer, sehr im Sinne von Big Pharma und Big Tech, täglich, ja stündlich geschürten Welle des Angstmachens („vierte Corona-Welle“) fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die umgehende Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene, wie heute auf der jährlichen Delegiertenversammlung in einer Resolution beschlossen wurde.

„Kinder und Jugendliche haben seit Beginn der Pandemie die größten Opfer gebracht, obwohl sie weniger die Intensivstationen belegen, ja oft nicht einmal medizinisch versorgt werden müssen, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben,“ so BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach. „Unter den Lockdown-Maßnahmen haben sie dagegen mehr gelitten als andere Bevölkerungsgruppen. Viele haben psychosoziale Störungen entwickelt, Adipositas, Spielsucht und Lernrückstände. Vor allem Kinder aus sozial prekären Familien haben gelitten und leiden weiterhin. Das können wir nicht länger hinnehmen als Gesellschaft, wenn wir nicht eine ganze Generation verlieren wollen. Wir brauchen die Zusage der Politik, dass Schulen nur als allerletzte Möglichkeit zur Bewältigung der Pandemie geschlossen werden dürfen, und wir brauchen die allgemeine Impfpflicht für Erwachsene. Die derzeit von der STIKO empfohlenen Impfstoffe sind wirksam und verträglich. Studien und Anwendungsbeobachtungen von Millionen geimpfter Personen haben das bewiesen. Nur wenn wir die derzeit noch 15 Millionen ungeimpften Personen weitgehend impfen, werden wir die Pandemie beherrschen und unser Gesundheitswesen aufrechterhalten können.

In diesem Zusammenhang brauchen wir auch eine Aufhebung von Spahns BioNTech-Deckelung. Sie ist inakzeptabel. Der BioNTech-Impfstoff, dem die Menschen vertrauen, darf nicht zurückgehalten werden. BioNTech ist der Impfstoff, den Kinder und Jugendliche am besten vertragen, die STIKO empfiehlt ihn als ausschließlichen Impfstoff für diese Altersgruppe. Wenn wir nur die eingeschränkte Menge zur Verfügung haben, können wir viele unserer Patienten nicht impfen.“

Soweit zum BVKJ, dessen Präsident Dr. Thomas Fischbach wissen kann, dass jeder Arzt, der in dem pseudowissenschaftlichen, durch Geldgier und Herrschsucht angetriebenen gentherapeutischen Großversuch COVAX Täter oder Komplize ist, gegen den hippokratischen Eid und die Deklaration des Weltärztebundes ebenso verstößt wie gegen den Nuremberg Code (Nürnberger Kodex).

Seit seiner Feststellung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess, 1946 und 1947/47) gehört der Nürnberger Kodex, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis, zu den Grundlage medizinischer Ethik. Der Kodex bekundet, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Alle Eltern seien aufgerufen, ihre Kinder den mRNA-„Impfstoffen“ wie Comirnaty (Tozinameran, BNT162b2, BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Elasomeran, mRNA-1273, Hersteller Moderna) nicht auszusetzen, sie der unnötigen, schädigenden oder tödlichen sogenannten Impfkampagne nicht auszuliefern. Ob mRNA oder viraler Vektor, schützt eure Kinder, schützt euch selbst vor den neuartigen genetischen sogenannten Impfstoffen!

Das große Beutemachen war jahrelang vorbereitet worden, in den diversen Pandemiesimulationen, in Davos auf dem World Economic Forum (WEF, um Klaus Schwab), ab 2000 durch die Global Alliance for Vaccines and Immunisation (GAVI), ab 2017 durch die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), ab 2018 durch das Global Preparedness Monitoring Board (GPMB).

Hinsichtlich seiner Gefährlichkeit ist SARS-CoV-2 dem Grippevirus (Influenza) vergleichbar, gegen das man in den letzten Jahrzehnten, zweckmäßigerweise, weder Schulschließungen noch Maskenpflichten oder einen Impfzwang angeordnet hat.

Bringen wir die Verantwortlichen für das ein Betacoronavirus als Alibi nutzende, Anfang 2020 begonnene Schauspiel einer Pandemie, das rasch zu einem totalitären System geworden ist, bringen wir die europäischen Verantwortlichen (Emer Cooke · EMA, von der Leyen) und die deutschen Verantwortlichen (Spahn · BMG, Wieler · RKI, Cichutek · PEI) für das Inverkehrbringen und millionenfache Injizieren von mRNA oder Vektorviren vor Gericht.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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