موافقة مستنيرة
הסכמה מדעת
informed consent
consentement éclairé
Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung
Die Pressemappe
Zweckmäßigerweise differenzierten WHO, UNICEF und UNFPA 1997 gerade nicht zwischen Kleinmädchenbeschneidung und Großmädchenbeschneidung oder zwischen, man verzeihe uns die Wortschöpfung, FFGM, forced female genital mutilation, und VFGM, voluntary FGM. Vor 22 Jahren definierte man als weibliche Genitalverstümmelung, als FGM: „Alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen“, „Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons“. Jungen verdienen nicht weniger Schutz als Mädchen und wir rechnen zu Mädchen oder Junge auch den weiblichen bzw. männlichen Jugendlichen, den Vierzehn- bis Siebzehnjährigen.
Der seit 2013 seine Homepage betreibende, 2011 durch Nicolas Maubert gegründete Verein Droit au Corps (DaC), wörtlich „Recht auf Körper“, will die weltweiten nichttherapeutischen Zirkumzisionen nicht etwa abschaffen, sondern mit einem auf Mitgefühl basierenden Dialog aller Beteiligten begleiten. Schließlich stehe in der Ethik des Vereins die Verminderung (tierischen und) menschlichen Leidens an erster Stelle (whose ethics give priority to the alleviation of suffering). Ohne Not und ohne rot zu werden argumentiert DaC 2019 nur noch gegen die Kleinjungenbeschneidung und Beschneidung männlicher Säuglinge, denn allenfalls bzw. nur die zwölfjährigen und jüngeren Jungen hält DaC für nicht einwilligungsfähig.
Die Großjungenbeschneidung etwa an einem Dreizehnjährigen, solange sie, unser aus Gründen der Anschaulichkeit geprägter weiterer Neologismus, nur ja keine FMGM ist, sondern eine VMGM, eine voluntary male genital mutilation, findet Droit au Corps pauschal prima.
DaC, 2015 vertreten durch Guy Sinden und Nicolas Maubert, redet zwar von mutilation, Verstümmelung, vermeidet aber gezielt den Begriff genital mutilation, den man durch sexual mutilation ersetzt wissen will, sexuelle Verstümmelung. Der Begriff genital sei zu sehr an die traditionelle Sichtweise auf die menschliche Fortpflanzung gebunden. Die Klitoris zu verstümmeln beispielsweise sei sexuell verstümmelnd, nicht aber genital verstümmelnd zu nennen, denn schließlich kann sich die Frau noch fortpflanzen („par exemple le clitoris est un organe sexuel mais pas génital puisqu’il n’est pas nécessaire à la reproduction“, DaC wird interviewt durch das antizionistische und radikalislamische ProMosaik d. i. Milena Rampoldi promosaik.blogspot.com/2016/03/droit-au-corps-une-association-pour.html (2016)).
Ein Angriff auf die Terminologie FGM. Anatomisch sind und bleiben Klitoris wie Penisvorhaut genital, Teil des menschlichen Geschlechtsorgans. Sprachlich ist Sexualorgan ein Synonym zu Geschlechtsorgan.
Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten bleiben oder werden. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM (der FGM-Typen I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM.
War der in Volgelsheim (Frankreich) wohnhafte Guy Sinden 2015 und 2016 noch Mitvorsitzender (co-président) von Droit au Corps, ist er laut linkedin nun Président de l’association, Vereinsvorsitzender. Gemäß Wikipedia (Controverses sur la circoncision) hatte Guy Sinden 2009 beschneidung-von-jungen.de gegründet, drei Jahre später das heute ebenfalls gemeinsam mit Edwin Manfred Reichhart (Graz, Österreich) betriebene Beschneidungsforum.
Der Islam praktiziert die Mädchenbeschneidung, welche wir FGM nennen, female genital mutilation. Den in Bezug auf den religiösen Beschneidungszwang zwischen Mädchen und Jungen nicht unterscheidenden sunnitischen Schafiiten und den schiitischen Bohra, Dawoodi Bohra und anderen, ist die FGM islamisch verpflichtend (wadschib, fard). Die drei anderen sunnitischen Rechtsschule loben und ehren den Chitan al-inath und wenn bald auch muslimische Jungen, ob auf Elternwunsch oder, leider ganz im Sinne von Droit au Corps, auf Kindeswunsch mit 13 Jahren beschnitten werden dürfen, dann kann der Staat die Mädchen nicht ungleich behandeln: „ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen gilt“ (Droit au Corps).
Wir sind der Auffassung, dass ein Mädchen oder Junge, dass eine Person unter achtzehn Jahren, völlig altersgemäß die lebenslangen schädlichen Folgen der FGM oder MGM nicht abschätzen kann und daher in die eigene Genitalverstümmelung nicht einwilligungsfähig ist. Bei nicht wenigen völlig gesunden Jungen hat sich auch mit 14 oder 15 Jahren die natürliche Verklebung von Vorhaut und Eichel noch nicht gänzlich gelöst.
Selbst etliche 16 oder 17 Jahre alten Jungen (wie Mädchen) sind sexuell unerfahren, eine informierte Entscheidung (informed consent) über Verbleib oder Verlust des sensorisch wichtigsten Teils des Penis ist ihnen ebenso wenig möglich wie einem Mädchen, dass, bei noch so sorgsamer und geduldiger Mediation, zum Schluss endlich wählen soll, ob es die Klitoris behalten oder amputieren lassen möchte.
Mit einem Beratungsschein wird in Deutschland bestätigt, dass die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Eine beispielsweise diesem Vorbild des Beratungsscheines folgende Beratungsregelung bezüglich einer an einem Minderjährigen (Mensch unter 18 Jahre) geplanten FGM bzw. MGM braucht Frankreich nicht, sondern Erwachsene, die sich dafür stark machen, dass jedermann seinen achtzehnten Geburtstag mit einem intakten Genital erreicht.
Einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen sind nicht möglich. Wenn heute jemand, auch ein angeblicher oder echter Intaktivist (Beschneidungsgegner), seltsam laut von der genitalen Autonomie eines Kindes redet, sollten wir sofort auch an den Päderastie-Vorkämpfer Fred Karst denken. Dieser trat 1983 in die Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) ein, die später in der Partei der GRÜNEN aufging und setzte sich, auch in seiner Haftzeit, für entsprechende deutsche Gesetzesänderungen ein, um straffreien Sex mit Kindern zu ermöglichen. 1992 gründete der wiederholt wegen Missbrauchs an Jungen verurteilte Fred Karst die AG Jung und Alt, eine Untergruppe im Schwulenbereich der AL. Päderasten gelang es in jenen Jahren vielfach, sich als ausgegrenzte und verfolgte Minderheit darzustellen und den Sex mit Kindern als kindgerecht und dem Kindeswohl dienlich zu propagieren.
Anders als Droit au Corps es offensichtlich annimmt, sind Kindheit und Kind – Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren – keine willkürlichen Konstrukte einer schlimme Jahrtausende währenden, junge Menschen unterdrückenden Herrschaft der Alten, sondern biologische und psychische Realität.
Das gebotene intaktivistische Nein zu den sogenannten Beschneidungen (Genitalverstümmelungen) an Menschen unter 18 Jahren ist aufs Engste verzahnt mit jedem erfolgreichen Kampf gegen Kindersoldaten, Kinderprostitution und Kinderehen. Ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen kann heute und hierzulande zum Glück eben nicht sagen: „Schule ist gar nichts für mich, lasst mich endlich auf den Strich gehen“. Eine muslimische Elfjährige oder Neunjährige darf, anders als einst Aischa und Mohammed, in Deutschland zweckmäßigerweise nicht heiraten – und in Komotiní, Griechenland, bei Mufti Meço Cemali (Μέτσο Τζεμαλή) leider doch.
Man stelle sich vor, dass ein geschäftstüchtiger oder auch altruistischer Erwachsener öffentlich jedem jungen Menschen zwischen 13 und 17 Jahren anbietet, sich im Rahmen eines längeren betreuten Verfahrens der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Amputation eines kindlichen Ohres oder Fingers zu entscheiden – der Kundenwunsch und hier zusätzlich Kindeswunsch sei schließlich zu respektieren. Der Herr oder die Dame würde, hoffentlich, rasch und auf längere Zeit in einem Gefängnis wohnen. Und warum sollten wir als Gegner jeder HGM (human genital mutilation, das ist FGM oder MGM) hier Vulva oder Penis anders bewerten als jedes andere Körperteil, nur weil bekanntlich mehrere Religionen oder Traditionen ihren Nachwuchs am Genital versehren?
Es wäre die Bankrotterklärung jedes Intaktivismus, beispielsweise ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen staatlich betreut bzw. gesetzeskonform und durch einen Mediator angeleitet entscheiden zu lassen, ob sie den Rest ihres Lebens mit oder ohne Klitoris leben möchte. Die globale Bewegung der Intaktivisten kämpft für das unversehrte Geschlechtsteil, nicht für die Beschneidung auf Kindeswunsch. Dass die arbeitslos gewordene Mädchenbeschneiderin oder das schafiitische Elternhaus erst einmal schlimm leiden, braucht Intaktivisten nicht zu Tränen rühren.
Man stelle sich vor, der erfolgreiche Kampf gegen die amerikanische Sklaverei wäre dialogisch geführt worden, ganz auf Augenhöhe mit Sklaven, Sklavenbesitzern und Sklavenhändlern. Und im Rahmen einer vollendet äquidistanten, Leid minimierenden Gesamtlösung wäre man zum Kompromiss gelangt: „Sechs Tage Sklaverei, sonntags hat der Sklave frei“, oder: „Peitschenhiebe geht nicht mehr, sanfte Schläge bitte sehr“. Oder man hätte den Weg des einzelnen Menschen in sein lebenslanges Sklavendasein professionell moderiert und rücksichtsvoll betreut, selbstverständlich anfänglich bei mehreren Möglichkeiten der Rücknahme der Entscheidung für ein Leben in Ketten. Ist denn das Leid des um seinen Sklavenbesitz trauernden Plantagenbesitzers bei einer alle Seiten respektierenden Gesamtentscheidung denn etwa nicht gleichwertig zu berücksichtigen? Genug des Sarkasmus.
Nein, im erfolgreichen Kampf gegen Leibeigenschaft ist kein Kompromiss auszuhandeln zwischen Grundbesitzern und Leibeigenen, auch ein gerüttelt Maß an Frustration ist dem ehemaligen Sklavenbesitzer zuzumuten. Im gebotenen Kampf für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe sind keine seltenen Ausnahmen zuzulassen, auch nicht nach dem Motto „Wo aber selbst der reuige Täter nach professioneller Mediation seine Hinrichtung religiös bzw. kulturell für angemessen hält“.
Damit zum Thema.
Dem am 05.05.2019 publizierten, inhaltlich seltsam mageren AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung (APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement | APPEAL To open a public debate on the conditions for consent to circumcision) liegt eine sogenannte Pressemappe (Dossier de presse | Press kit) mit gleichem Datum bei. Bemerkenswert angestrengt („Avertissement“, „Warning“) betonen die Verantwortlichen, dass die Unterschriften unter dem Appell wenig bis nichts mit dem in der Pressemappe (Dossier) Niedergeschriebenen zu tun haben und dass auch der Verein selbst keine einheitliche Meinung zum Thema Einwilligungsfähigkeit zur medizinisch unbegründeten Beschneidung jedes dreizehnjährigen männlichen Kindes habe.
Insgesamt jedoch verwirft die informierend sowie ausgewogen im Pro-Kontra-Stil daherkommende Pressemappe die Altersgrenze 18 Jahre, sinngemäß als willkürlich gewählt, bürokratisch, altbacken, seelenlos, kinderunterdrückend und als dem intaktivistischen Anliegen schadend. Diejenige der 13 Jahre hingegen wird in leuchtenden Farben dargestellt, als leidminimierend, kultursensibel, religionsverträglich sowie jungenfreundlich und männerfreundlich. Dass das Geschlechtsorgan, bei entsprechender Meinungsfindung, anschließend irreversibel beschädigt ist, ficht die postmodernen Leidminimierer nicht an. Selbst schuld, Junge, du hättest dich ja gegen die Amputation an deinem Penis entscheiden können, dazu schließlich haben wir den AOMF-Mediator herangezogen und so viel Zeit investiert.
Tatsächlich ist eine Vereinigung frankophoner Mediatoren offizieller Empfänger des Appells, die Association des Ombudsmans et Médiateurs Francophones (AOMF).
Eine Beratungsregelung und Beratungslösung für ihre Vorhaut noch besitzende Jungen zwischen 13 und 17 Jahren wird gefordert, im weltweiten, angeblich schlimm verfahrenen Streit um die Zirkumzision sei nur damit ein global Glück schenkender Kompromiss endlich zum Greifen nahe (Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision. A global consensus within reach on the age of consent to circumcision).
Die Kategorie Kind und deren rechtliche Folgen seien endlich in Frage zu stellen, Minderjährige sollen nicht länger durch Erwachsene unterdrückt werden. Auf Kindeswunsch soll der empfindlichste Teil des Penis amputiert werden dürfen. Andererseits denke nicht der gesamte Verein DaC („Recht auf Körper“) so. Eine Unterschrift auf dem Dossier de presse / Press kit der französischen Kinderbefreier und Körperrechtler sucht man vergebens.
Bei kurzem Zitieren aus dem französischen bzw. englischen Original übersetzen wir aus der Pressemappe einige intaktivistisch besonders problematische Aussagen ins Deutsche und kommentieren diese.
05.05.2019 – 5. Mai 2019
APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement : Dossier de presse
Appeal to open a public debate on the conditions for consent to circumcision : Press kit
Und dass hier niemand etwas Falsches denkt! Warnung wie vor Starkstrom: „Achtung, Warnung. Diese ergänzende bzw. zusätzliche Dokumentation bindet die Unterzeichner des Aufrufs nicht.“
Avertissement : cette documentation complémentaire à l’Appel n’engage en rien les signataires de l’Appel.
Warning : this additional documentation does not in any way engage the signatories of the Appeal.
Hastig versichert DaC, wie gesagt, dass noch nicht einmal seine eigenen Mitglieder allesamt pauschal hinter den „lediglich als Hinweis zu verstehenden“ (frz.) oder „nur der Information dienenden“ (engl.), aber auch „zukunftsorientierten“ (frz.) und „vorausschauenden“ (engl.) Thesen und Argumentationen der Pressemappe stehen.
Les éléments contenus dans ce dossier sont donnés à titre indicatif : très avant-gardistes
The elements contained in this dossier are given for information only : they are forward-thinking
Sommaire | Summary
1 – Circoncision et souffrances : de l’ignorance au déni | Circumcision and suffering : from ignorance to denial
2 – La culture américaine de la circoncision des nouveau-nés à la conquête du monde entire | The American culture of circumcision of newborns taking over the whole world
3 – En France : des réfugiés de l’intérieur | In France : internal refugees
4 – De « la liberté de religion » à « la liberté de contraindre » | From “freedom of religion” to “freedom to coerce”
5 – Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision | A global consensus within reach on the age of consent to circumcision
Suchen wir den Ausweg aus menschlichem Leiden, umarmen wir uns, ob Henker oder Todeskandidat jedenfalls ob Junge oder Beschneider. Vom schönen Volgelsheim aus den Weg zum Weltfrieden beschreiten, und ab sofort nie wieder Streit zwischen Beschneidungsbefürwortern und Beschneidungsgegnern.
„5. Ein globaler Kompromiss in der Frage nach dem rechten Alter informierten Einwilligens in eine Zirkumzision ist zum Greifen nahe.“
Débat public | Public debate
Du G7 au monde entier
Déconstruire l’idéologie de reproduction et éveiller les consciences à ce conflit de priorité avec l’allègement de la souffrance : tel est l’enjeu principal du présent dossier de presse.
Verlässliche – einklagbare – gleiche Rechte jedes Bürgers waren gestern, Leidminderung ist alles?
un point d’équilibre susceptible d’alléger un maximum de souffrances
a balance point that can alleviate the maximum amount of suffering
Gründliches Denken erübrigt sich, online ein Beschwören von Balance, Gleichgewicht ist doch wohl ausreichend ausgewogen. Und bist du etwa gegen Verringerung menschlichen Leides? Geht doch.
Exkurs zum dialogischen Prinzip und zur berüchtigten Augenhöhe. Morgen finden Antifaschist und Hitlerverehrer bzw. Afrikaner und weißer Rassist ihren balance point … dessen fraglos mittlere Position allerdings von Zeit zu Zeit neubestimmt werden muss, weil sich der eine nicht veränden wollte bzw. konnte und der Neonazi wieder etwas radikaler geworden ist. Wo beim institutionalisierten Schmerzbekunden und Tränenvergießen jedermann nicht nur das gleiche Mitspracherecht hat, sondern auch gleich wirksame Folgen seines Wehklagens beanspruchen kann, kommt selbst der Streiter für eine Allahkratie, für ein Kalifat seinem Ziel durch geduldigen Dialog unweigerlich näher und näher. Endlich sichere Jobs für Mediatoren. Soweit zum Dialog.
Erschreckend, dass den Aktivisten gegen FGM und MGM das Wegbereiten für freiwilliges gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen als optimale Leidminderung verkauft wird.
„Letztlich sollte für DaC, dessen Ethik der Verminderung des Leidens Vorrang einräumt, die durch die Wahl dieser oder jener Altersgrenze ersparte Gesamtmenge an Leid das Entscheidungskriterium sein.“
Pour Droit au Corps, dont l’éthique donne la priorité à l’allègement de la souffrance, c’est en définitive la quantité globale de souffrance épargnée par le choix de tel ou tel âge qui devrait être le critère de décision.
For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering, it is ultimately the overall amount of suffering saved by the choice of this or that age that should be the criterion for the decision.
13 ans 13 years old
Les faits The facts
Es folgen an den sprichwörtlichen Haaren herbeigezogene Alibis dafür, dass 13 Jahre sowohl kulturkreisegläubig bzw. kulturkreissensibel als auch juristisch das geeignete Alter sei. Auf die angeblich hinreichenden heterosexuellen Erfahrungen des einen und anderen männlichen Dreizehnjährigen, die laut DaC einen Vorhautverzicht möglich bis sinnvoll werden lassen können, gehen wir noch ein.
Santé : il existe des études reconnues par l’Organisation Mondiale de la Santé, selon lesquelles la circoncision réduirait le risque d’infection par le VIH de la femme vers l’homme en cas de pénétration vaginale. Bien que controversées, ces études rendent discutable d’interdire cette option à des individus en âge d’avoir de telles relations (qu’un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles).
Health : There are studies recognized by the World Health Organization that suggest that circumcision reduces the risk of HIV infection from woman to man in the case of vaginal penetration. Although controversial, these studies make it questionable to prohibit this option for individuals at an age to have such relationships (which a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics).
Législation : à partir de 13 ans, un jeune est jugé suffisamment responsable de ses actes pour être mis en prison (en France).
Legislation : from the age of 13, a young person is considered sufficiently responsible for his or her actions to be put in prison (in France).
Arguments
À 13 ans on n’a pas suffisamment de connaissances et d’expérience sur la sexualité pour être en mesure de prendre la décision de se faire circoncire de manière « éclairée ».
At 13 years of age, one does not have enough knowledge and experience about sexuality to be able to make the decision to be circumcised in an “informed” way.
Die Mädchen, so stellt DaC fest, dürfen vielerorts auf der Welt ohne Wissen der Eltern abtreiben oder sich einer CEGF (Chirurgie esthétique génitale chez la femme) unterziehen, einer genitalen Schönheitsoperation, obwohl sie noch minderjährig sind, noch nicht 18 Jahre alt. Da muss sich der Junge doch endlich genital verstümmeln lassen dürfen, so argumentieren unsere körperbefreienden Kinderrechtler.
Das Recht auf straffreie Abtreibung muss Mädchen offen stehen, wir sind aber dagegen, dass ein Unter-18-Jähriger eine Schönheits-OP, eine Tätowierung oder ein Piercing wählen kann und erst recht nicht in eine Sterilisation einwilligen, auch nicht nach einer „Bedenkzeit von mehreren Monaten“ (un délai de réflexion de plusieurs mois, a reflection period of several months).
Si des mineures peuvent légalement recourir à l’avortement, c’est bien que la société les considère en capacité d’un consentement libre et éclairé, quel que soit leur âge, alors qu’il s’agit d’une décision également irréversible qui engage l’intime sexuel. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « éclairé » : information dans le cadre des cours d’éducation sexuelle tout au long de la scolarité, information spécifique en préalable au passage à l’acte, par exemple sur le modèle du processus de consentement à la stérilisation à visée contraceptive, qui inclut un délai de réflexion de plusieurs mois, etc.
If minors can legally resort to abortion, it is because society considers them in a position to give free and informed consent, regardless of their age, when it is also an irreversible decision that involves one’s very sexuality. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “informed”: information in sex education courses throughout schooling, specific information prior to the act, for example, on the model of the consent process for contraceptive sterilization, which includes a reflection period of several months, etc.
À 13 ans un jeune risque de ne pas avoir la « liberté » de résister à la pression de son groupe d’appartenance.
At 13 years of age, a young person may not have the “freedom” to resist pressure from the group he belongs to.
Frankreichs Politiker sollen durchsetzen: Beschneidung nur mit Beratungsschein. Das staatlich gebilligte Beratungsverfahren (un processus institutionnel de consentement, an institutional consent process) müsse zeitnah her, so suggeriert die Pressemappe. Der Junge schließlich habe erst dann die besten Chancen, alles Mögliche mit seinem Penis zu machen, wenn er zu seiner Beschneidung einmal so richtig herzhaft und bewusst Nein sagen kann. Wollen die kinderbefreienden Körperrechtler nicht auch die französischen Mädchen Nein oder eben Ja sagen lassen zum Klitorisverlust?
Ob Mädchen oder Junge, eine französische Befragungspflicht bzw. Beratungspflicht darf nicht sein, denn ein Kind, gar in mindestens gelegentlicher Anwesenheit von einem Mediziner, Kinderrechtler, Juristen, Psychologen oder Sozialarbeiter – und sicherlich in gelegentlicher Anwesenheit eines Elternteils und auch mal eines Klerikers – geradezu inquisitorisch („Bist du denn nicht fromm genug, willst du es besser wissen als der die Beschneidung fordernde Schöpfer?“, „Mein Kind, misstraust du uns Eltern, liebst du uns nicht mehr?“) nach einer allerdings möglichen zeitnahen Amputation am Geschlechtsteil zu befragen, wäre ausgeübte sexualisierte Gewalt gegen eben dieses Kind.
Hier ginge es zusätzlich um institutionalisierten und mehrfachen (mehrere Verhandlungstage bzw. Sitzungen) Kindesmissbrauch. Auch der Stand der sexuellen Erfahrungen eines Jungen sowie die aktuelle Entwicklung des Penis eines 15 oder gar 13 Jahre alten Jungen, etwa eine noch bestehende teilweise Verklebung von Glans und Präputium betreffend, haben, um keinen Akt sexualisierter Gewalt gegen den Jungen zu begehen, durch Erwachsene nicht ohne triftigen Grund angesprochen zu werden, ein durch Großfamilie, Klassenzimmer oder Straßenzug wabernder Beschneidungswunsch ist kein solcher.
Exkurs auf die östliche Rheinseite. Den Vorschlag, Jungen nach einem Beschneidungswunsch zu befragen, gab es auch in Deutschland.
Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014 allen Ernstes; man ersetze auch einmal, wie es das Grundgesetz gar nicht anders zulässt, Junge durch Mädchen:
„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“)
Zurück nach Frankreich.
Je nach familiärem Hintergrund hätte die in der Pressemappe angedachte Serie der im Beratungsschein, im amtlichen, einstweiligen und einzelfallbezogenen Beschneidungsverbot oder eben in der amtlichen französischen Beschneidungserlaubnis gipfelnden Beratungsgespräche auf Arabisch, Türkisch, Urdu oder Somali geführt zu werden. Sicherlich wäre dazu die Hinzuziehung eines Dolmetschers möglich und nötig, eine weitere Person also bekäme Intimes mit.
Ce qui est sûr, c’est qu’un jeune a plus de chance de faire ce qu’il veut de son pénis s’il a la possibilité légale de dire « non » à une circoncision, par comparaison à la situation de référence actuelle où il subit l’ablation de son prépuce même s’il est contre ou qu’il est trop jeune pour être en capacité d’exprimer son désaccord. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « libre » : recueil confidentiel du consentement, délai de rétractation et sécurisation de cette option, possibilité comme pour le risque de mariage forcé de pouvoir échapper à la pression familiale, etc.
What is certain is that a young person is more likely to do what he wants with his penis if he has the legal possibility of saying “no” to a circumcision, compared to the current situation where he undergoes the removal of his foreskin even if he is against it or too young to be able to express his disagreement. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “free”: the confidential obtaining of consent, a withdrawal period and safeguarding of this option, the possibility, as with the risk of forced marriage, to be able to escape family pressure, etc.
Beschneidung gehört ins Kinderzimmer, findet Droit au Corps, sich eine Portion Genitalgewebe amputieren zu lassen ist Kindersache, Bildung ist der Schlüssel und das Wissen liegt auf der Straße. Der Junge braucht sein späteres eigenes, erwachsenes sexuelles Erleben (und die Erlebnisse und Rückmeldungen seines Sexualpartners, Anm.) nicht erst abzuwarten, schließlich gibt es Internet.
Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans […] compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet
As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age […] Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet
Minderjährige würden in Kontakt mit diversen Migrantenströmen stehen. Unerhörte Kulturbrücken würden der jungen Generation damit offenstehen, Zugänge zu anderen Lebensweisen. Dass sich weltweit Kulturen mischen, so DaC, sei unausweichlich und habe den Vorteil, dass es schon bald keine internationalen Konflikte in Sachen Zirkumzision geben werde.
(Jedes ausgiebige Sinnieren über kulturelle Vermischung setzt ein durch den Grübler begangenes Aufspalten der Menschheit in Kulturkreise voraus, eine ihm bewusste oder unbewusste Mehrkulturentheorie oder Kulturkreisetheorie. Wem der freiheitlich-demokratische Bürgerrechtsbegriff oder die AEMR Priorität ist, benötigt das nicht.)
Jeder 13 Jahre alte oder ältere Junge sei, glaubt DaC, in der Lage, zu einem durch sein Umfeld an ihn herangetragenen Beschneidungswunsch Nein zu sagen. Einen überstarken Gruppenzwang zum Beschnittensein, der auf Dreizehnjährigen lastet, verweisen die französischen Kulturkreistheoretiker ins Reich der Fabel. Jedermann hingegen kann am südafrikanischen Beispiel sehen, dass auch 15 und 16 Jahre alte Jungen zum Beschneidungsritual nicht Nein sagen können.
Die fünfzehn- oder sechzehnjährigen Xhosa sind nicht in der Lage, sich dem Ehre herstellenden Ritual zu entziehen, jährlich sterben einige. Denn wer in diesem Volk männlich geboren und nicht beschnitten ist, gilt nie als Mann und kann vom väterlichen Besitz nichts erben, die Ehe bleibt ihm unzugänglich. In jeder Beschneidungskultur ist der Unbeschnittene rechtlich und sozial ausgelöscht. „Ndiyindoda!“ hatte der jugendliche Xhosa Nelson Mandela zu rufen: I’m a man! Wer gegen FGM arbeitet, sollte vom Mau Mau Aufstand wissen und auch ein noch so antikolonial fühlendes Mädchen nicht rufen lassen: „Ngaitana – I will circumcize myself“, auch wenn nur die ggf. kindliche Wunsch-FGM hundertprozentige genitale Selbstbestimmung ist, genital autonomy.
Gerade auch bedingt durch die Auswirkungen von Internet und interkultureller Kommunikation hält DaC in Sachen Zukunft der Religionen allerlei, auch einen Niedergang der Religionen innerhalb von ein oder zwei Generationen für möglich. Das zuletzt genannte, ziemlich sinnfreie Zitat im größeren Kontext und unübersetzt:
Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans, selon laquelle les religions pourraient exercer une pression sur des jeunes de cet âge en vue d’obtenir leur circoncision, elle n’est pas plausible. En effet, compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet, et alors qu’à cet âge les questions de sexualité sont devenues très sensibles, le risque serait un déclin rapide de ces religions, en 1 ou 2 générations. D’autant que, de nos jours, les jeunes qui n’auraient pas dans leur pays une information suffisante sur les conséquences de la circoncision sont probablement en contact, de près ou de loin, avec des flux de migrants qui ont de longue date mis en place des passerelles de communication avec les « cousins » de la même génération. Ces passerelles internationales conduiront nécessairement à un brassage des cultures qui mettront la communauté mondiale à l’abri de conflits frontaliers sur le thème de la circoncision.
As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age, according to which religions could exert pressure on young people of that age to be circumcised, it is implausible. Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet, and with sexuality issues becoming very sensitive at this age, the risk would be a rapid decline of these religions within 1 or 2 generations. Especially since, nowadays, young people who do not have sufficient information in their country on the consequences of circumcision are probably in at least some degree of contact with migrants who have long established communication bridges with “cousins” of the same generation. These international gateways will necessarily lead to a mixing of cultures that will protect the world community from border conflicts over circumcision.
18 ans 18 years old
Les faits The facts
Yves Bonnardel, für Droit au Corps hoffentlich nicht eine Art Sektenguru, ist ein französischer Egalitarist, Libertärer und Antispeziezist. Der im Alter von 13 Jahren zum Vegetarismus Konvertierte setzt sich seit einem Vierteljahrhundert für den Schutz der Fische und gegen Fischerei ein (« La pêche, une vraie boucherie », Les Cahiers antispécistes n°3, avril 1992). Vor vier Jahren schrieb er Die Erwachsenenherrschaft (La Domination adulte).
So, wie im 20. Jahrhundert die Herrschaft der Männer über die Frauen endlich zerbröckelte, möge nun, geht es nach Recht Auf Körper, die Dominanz der Erwachsenen über die Minderjährigen angegriffen werden, nennen wir sie jetzt einmal die Gerokratie. Werkzeug dieser Kinderfeinde, dieser Gerokraten sei die Schwelle achtzehn Jahre, diese gelte es endlich einzureißen.
Wer so denkt und zufällig auch Intaktivist ist, dürfte sicherlich zu denen zählen, die eine Altersschwelle informierter Zustimmung von beispielsweise zwölf oder 14 Jahren fordern (vgl. Walter Otte am 15.11.2012, zu lesen auf gbs-berlin.de: „Durch die Festlegung eines Mindestalters von 14 Jahren ist sichergestellt, dass ein Junge schon eine eigene Vorstellung davon hat, welche Bedeutung eine vorhandene Vorhaut auch für die Sexualität hat. Er wird hierüber mit Gleichaltrigen, mit Schulkameraden, mit Sexualkundelehrern usw. reden.“).
La majorité civile correspond à un âge qui varie arbitrairement dans le temps et selon les pays : souvent 18 ans de nos jours […]. La majorité juridique est un seuil qui a permis de longue date d’établir la domination des plus âgés sur les plus jeunes, en privant les jeunes des droits fondamentaux du fait de cette mise en « minorité », comme c’était largement le cas des femmes avant le 20ème siècle, une étape très récente où la domination masculine a commencé à s’effriter sérieusement. Le meilleur ouvrage récent sur le sujet est sans aucun doute La Domination adulte, l’oppression des mineurs de Yves Bonnardel, de 2015.
The civil majority corresponds to an age that varies arbitrarily over time and by country : often 18 nowadays […]. The legal majority is a threshold that has long established the domination of the oldest over the youngest, depriving young people of fundamental rights as a result of this “minority” status, as was largely the case for women before the 20th century, a very recent stage in which male domination began seriously to crumble. The best recent book on the subject is undoubtedly La Domination adulte, l’oppression des mineurs by Yves Bonnardel, from 2015.
Ageism, altersklassenbezogene Menschenfeindlichkeit sei schließlich genau so schlimm wie Rassismus. Beide würden der am 10.12.1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) erhobenen Forderung nach Gleichheit aller Menschen widersprechen. Die vor gut sieben Jahrzehnten in Paris verkündete AEMR kann sich nicht dagegen wehren, heute durch Parteigänger der freiwilligen Jungenbeschneidung gelobt und verwendet zu werden.
Selbst die in einigen Staaten erlaubte assistierte Sterbehilfe wird durch Droit au Corps nutzbar gemacht. Wer, etwa als schwer krebskranker Minderjähriger, sein Leben aktiv beenden darf, der dürfe sich doch wohl auch einen Teil des Körpers amputieren lassen.
Der durch eine schlimme Krankheit nahende Tod eines Minderjährigen ist mit dem Beschneidungswunsch eines Gleichaltrigen nicht auf eine Stufe zu stellen.
Cette discrimination qualifiable « d’âgisme » est, comme le « racisme », contraire au principe d’égalité de la Déclaration Universelle des Droits de l’Homme de 1948. Bien qu’en 2000 la Charte des droits fondamentaux de l’Union européenne explicite cette interdiction de toute discrimination fondée sur l’âge (chap.III, « Égalité », art. 21), la collectivité y reste sourde : « Est interdite, toute discrimination fondée notamment sur le sexe, la race, la couleur, les origines ethniques ou sociales, les caractéristiques génétiques, la langue, la religion ou les convictions, les opinions politiques ou toute autre opinion, l’appartenance à une minorité nationale, la fortune, la naissance, un handicap, l’âge ou l’orientation sexuelle. » Cette discrimination permet notamment d’exclure les plus jeunes du processus de décision de la collectivité lorsqu’il est fondé sur le scrutin, comme les femmes jusqu’en 1971 en Suisse. Exemple très significatif du conflit entre idéologie de reproduction et allègement de la souffrance, la plupart des pays qui ont légalisé l’assistance au suicide ont eu le réflexe immédiat d’en priver les « mineurs » : ce n’est qu’au bout de quelques années que les mêmes pays comprennent que cette discrimination face à la souffrance est intenable et y mettent fin (mineurs agonisant d’un cancer, etc).
This discrimination, which can be described as “ageism”, is, like “racism”, contrary to the principle of equality of the 1948 Universal Declaration of Human Rights. Although in 2000 the Charter of Fundamental Rights of the European Union made explicit the prohibition of any discrimination on the grounds of age (Chapter III, “Equality”, Article 21), the community remains deaf to it : “Any discrimination based on any ground such as sex, race, colour, ethnic or social origin, genetic characteristics, language, religion or beliefs, political or any other opinion, membership of a national minority, property, birth, disability, age or sexual orientation is prohibited.” This discrimination makes it possible, in particular, to exclude the youngest children from the community’s decision-making process when it is based on elections, as did women until 1971 in Switzerland. A very significant example of the conflict between the ideology of reproduction and the alleviation of suffering, most countries that have legalized assisted suicide have had the immediate reflex of depriving “minors” of the right ; it is only after a few years that the same countries have understood that this discrimination in the face of suffering is untenable and put an end to it (minors suffering from cancer, etc).
Das Glück ist zum Greifen nahe. Fällt erst das gerokratische Alterskonzept, endet die Entrechtung einer ganzen Menschengruppe, der Kinder. Der gesamten Kategorie Kind sei jetzt der Kampf anzusagen. Erzreaktionär und empörend kinderunterdrückend sei beispielsweise das die unmenschlich starre Altersgrenze 18 Jahre zementierende Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC, UNCRC), insbesondere dessen Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung. Kind ist dort grundsätzlich: „jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.
« La minorité juridique » est un concept qui a permis de fabriquer culturellement 2 classes strictement cloisonnées par la barrière de l’âge et aux rôles fondés sur des scripts sociaux sans rapport avec la réalité biologique du développement humain : les « enfants » et les « adultes ». Le concept juridique de « l‘enfant », qui permet d’asseoir cette domination, a été conforté dès le titre de la Convention internationale des droits de « l’enfant » (CIDE) de 1989 : « Article premier – Au sens de la présente Convention, un enfant s’entend de tout être humain âgé de moins de dix-huit ans, sauf si la majorité est atteinte plus tôt en vertu de la législation qui lui est applicable. » Voici quelques marqueurs historiques de cette domination des adultes sur les enfants, une domination qui participe à la normalisation de cette violence d’un individu sur un autre qu’est la circoncision […]
“The legal minority” is a concept that has made it possible to culturally create two classes that are strictly compartmentalized by an age barrier, with roles based on social scripts unrelated to the biological reality of human development : “children” and “adults”. The legal concept of the “child”, which makes it possible to establish this domination, has been reinforced since the title of the 1989 International Convention on the Rights of the Child (CRC): “Article 1 – For the purposes of this Convention, a child means every human being below the age of eighteen years, unless majority is attained earlier under the legislation applicable to it.” Here are some historical markers of this domination of adults over children, a domination that contributes to the normalization of this violence by one individual to another that is circumcision (…)
Wir hingegen freuen uns über die Aussage der CRC: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“, wittern jedoch ein Einfallstor beispielsweise für die Kinderehe noch im dortigen selben Satz: „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt“. Denn sobald auf das Mädchen die Scharia anzuwenden ist, ist sie mit neun Jahren erwachsen (neun Mondjahre, also achteinhalb) sprich heiratsfähig, und der islamisch korrekte eheliche Geschlechtsverkehr ist dann kein Kindesmissbrauch mehr.
Es folgen Zitate aus Hammurabi, Bibel (Exodus) und dem konfuzianischen China, um eine Jahrtausende alte gruselige Herrschaft der Alten über die Kinder anzuprangern und um heute als Recht Auf Körper eine maximales Glück bringende Kinderbefreiung zu legitimieren, die dem Dreizenhjährigen die Freiheit stiften soll, in seine Zirkumzision sprich Genitalverstümmelung einzuwilligen. Ein Mädchen müsste für DaC eigentlich das gleiche Recht haben, sprich in einem längeren, politisch gewollten Aushandlungsprozess ihre FGM Typ Ib durchsetzen dürfen … Antrag abgelehnt.
En vertu du principe d’égalité, le « kiddism » a pour objectif de mettre fin à ce seuil discriminatoire de l’âge, qui donne un pouvoir des uns (les adultes) sur les autres (les enfants), comme le droit de mutiler sexuellement les garçons, alors que tout le monde jugerait inacceptable qu’un adulte pratique une circoncision sur un autre adulte non consentant. Le débat sur la circoncision ne doit surtout pas être l’occasion d’amplifier la portée de cette « minorité juridique » mais au contraire une opportunité de la dénoncer. Le « kiddism » est la prochaine grande étape de libération d’environ 50 % de l’humanité (les plus jeunes), après l’étape du « féminisme » qui a mis fin à la très ancienne « minorité juridique » des femmes, soit environ 1/4 de l’humanité si l’on en exclut les « mineures » toujours pas libérées.
According to the principle of equality, the objective of “kiddism” is to put an end to this discriminatory threshold of age, which gives power to some (adults) over others (children), such as the right to sexually mutilate boys, when everyone would consider it unacceptable for an adult to circumcise another non-consenting adult. The debate on circumcision should not be an opportunity to amplify the scope of this “legal minority” but on the contrary an opportunity to denounce it. “Kiddism” is the next major step towards the liberation of about 50% of humanity (the youngest), after the stage of “feminism” which put an end to the ancient “legal minority” of women, or about 1/4 of humanity if we exclude the “minors” who are still not liberated.
Kiddism ist für Droit au Corps so etwas wie Zwangsverkindlichung durch kinderfeindliche Erwachsene, ein Einsperren des ganz oder teilweise rechtlos gehaltenen jungen Menschen in die Kategorie Kind. Den englischen Doppelsinn, kidding heißt auch scherzen (You’ve gotta be kidding! Du machst wohl Witze!), nimmt DaC gerne in Kauf, wenn er mithilft, die schlimme Kategorie Kind abzuschaffen und das Kind politisch und rechtlich zu befreien … zu befreien zum Nichtverstümmeln oder Selbstverstümmeln durch Zirkumzision.
Note : Ce néologisme kiddism est formulé en anglais, langue dans laquelle le mot “kid” a un double sens, le sens d’enfant et le sens de blaguer. Ce deuxième sens est important, il s’agit d’inviter le lecteur à questionner le concept d’enfant, à le considérer non pas comme une catégorie « naturelle » mais comme une construction sociale, comme un « genre » c’est-à-dire comme une assignation sociale à un certain type de rôle, de même que la binarité socialement construite des genres féminin/masculin a longtemps obligé à mutiler sexuellement les enfants intersexués pour les faire entrer de force dans l’une de ces 2 seules catégories sociales et juridiques. Ce double sens prend très au sérieux l’enjeu de l’émancipation des plus jeunes, tout en « blaguant » le concept d’enfant afin de prévenir d’emblée qu’on ne se laissera pas prendre à son piège naturalisateur, à l’artificielle construction des genres âgistes enfant / adulte.
Note : The neologism “kiddism” is formulated in English, a language in which the word “kid” has a double meaning, child or joking. This second meaning is important, as it invites the reader to question the concept of the child, to consider it not as a “natural” category but as a social construction, as a “gender”, that is, as a social assignment to a certain type of role, just as the female/male genders of a socially constructed binarity have long forced the sexual mutilation of intersex children to force them into one of these two social and legal categories. This double meaning takes very seriously the issue of the emancipation of the youngest, while “joking” about the concept of the child in order to prevent from the outset that we will not be caught in the naturalizing trap, in the artificial construction of the ageist child / adult genres.
Arguments
18 ans est un âge totalement arbitraire en ce qui concerne la circoncision, simple application du référentiel juridique contemporain, un référentiel qui change au gré des siècles indépendamment de la biologie des corps. C’est un âge qui ne tient aucun compte de la place tenue par la circoncision dans toutes les sociétés qui la pratiquent, qu’elle soit motivée par des raisons de santé, des raisons de tradition culturelle ou un intérêt personnel. Le blocage sur un tel âge met fin à toute possibilité d’un dialogue visant à trouver le juste équilibre entre les parties, qui allègerait un maximum de souffrances dans le monde. Revendiquer l’interdiction d’une circoncision dépourvue de raison médicale aurait immanquablement pour conséquence un raidissement identitaire de la part des populations pour qui il s’agit d’une tradition qui soude la communauté, alors qu’un consensus serait si facile à mettre en mouvement en mettant tout le monde autour d’une table. Veut-on davantage de souffrances concrètes au nom de grands principes abstraits, instables et contestables ?
18 years is a totally arbitrary age for circumcision, a simple application of contemporary legal reference, a reference that changes over the centuries regardless of human anatomy. It is an age that ignores the place of circumcision in all societies that practice it, whether motivated by health reasons, cultural tradition or personal interest. Insistence on this age puts an end to any possibility of a dialogue aimed at finding the right balance between the parties, which would alleviate as much suffering as possible in the world. To demand the prohibition of circumcision without a medical reason would inevitably result in a strengthening of identity on the part of the populations for whom it is a tradition that binds the community, whereas a consensus would be so easy to set in motion by putting everyone around a table. Do we want more concrete suffering in the name of grand, abstract, unstable and questionable principles ?
« On ne gouverne pas à coups de lois et de décrets. La loi doit se borner à codifier et à entériner les coutumes et les mœurs. La coutume résulte des nécessités sociales, industrielles et économiques. La jurisprudence les fixe. La loi la sanctionne », Gustave Le Bon
“We don’t govern by laws and decrees. The law must be limited to codifying and ratifying customs and morals. Custom results from social, industrial and economic needs. Jurisprudence defines them. The law validates it.” Gustave Le Bon
„Gustave Le Bon (* 7. Mai 1841 in Nogent-le-Rotrou; † 13. Dezember 1931 in Paris) war ein französischer Mediziner, Anthropologe, Psychologe, Soziologe und Erfinder. Er gilt als einer der Begründer der Massenpsychologie, einem Teilgebiet der Sozialpsychologie. Sein bekanntestes Werk ist das 1895 veröffentlichte Buch Psychologie der Massen. Le Bons Wirkung auf die Nachwelt, wissenschaftlich auf Sigmund Freud und Max Weber, politisch insbesondere auf den Nationalsozialismus und seine Protagonisten, war groß. Einige seiner Werke sind rassenideologisch und frauenfeindlich. Seine massenpsychologischen Schriften sollten in Verbindung mit diesen Werken interpretiert werden. Diese Werke – wie beispielsweise das 1922 auf Deutsch erschienene Buch Psychologische Grundgesetze in der Völkerentwicklung – schreiben das Voranschreiten einer so genannten zivilisierten Kultur einer dünnen Schicht von (in erster Linie männlichen) Individuen zu, die aus der Masse der europäischen Rasse hervorstechen. Sie werden bis heute von der Sozialpsychologie diskutiert.“ Wikipedia.
Dass heutige menschliche Gesetze nicht vom Himmel fallen, stimmt ebenso, wie dass dem menschlichen Handeln und selbst dem noch so klaren menschlichen Denken Sphären oder Schichten an Emotion, Erinnerung, Halbbewusstem und Unbewusstem zugrundeliegen und vorausgehen. 1 + 1 = 2 ist korrekt, aber ggf. nicht vernünftig, denn Vernunft ist immer auch Herz, Empathie. Die Frage der Nationalsozialisten „Was kosten uns Behinderte?“ war ein Angriff auch auf die menschliche Vernunft.
Der durch Droit au Corps herangezogene und gelobte Gustave Le Bon aber verzichtet im betrachteten Zitat gleich ganz darauf, die Welt durch Vernunft und vernunftbasierte Gesetze sicher und wohnlich zu machen, sondern sieht als doppelte Urquelle des ironisch betrachteten Rechts das allgemein Gewöhnliche bzw. das Brauchtum sowie die Moral (welche Moral auch immer?). Der Gewohnheit, dem Brauch aber lägen gesellschaftliche, industrielle und wirtschaftliche Bedarfe und Notwendigkeiten zugrunde. „Durch Erlassen von Gesetzen und Verordnungen lässt sich nicht regieren.“ Man behalte im Blick: Recht Auf Körper (DaC) benutzt den schrägen, eine angeblich existierende Mehrzahl an menschlichen Rassen bzw. Kulturen ordnende und hierarchisierende Denker, Le Bon lebte von 1841 bis 1931, heute und im Namen von Leidminderung und Fortschritt, um die mühsam errungene 18-Jahres-Altersgrenze einzureißen und um die Zirkumzision auf Minderjährigenwunsch durchzusetzen.
„Die G7 („Gruppe der Sieben“) setzt sich aus Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Japan, Italien und Kanada zusammen. Die Staats- und Regierungschefs dieser Länder kommen jährlich zu einem Gipfeltreffen zusammen. Frankreich übernimmt 2019 den Vorsitz der Gruppe und macht die Bekämpfung von Ungleichheiten zum zentralen Thema seiner Präsidentschaft. Frankreich veranstaltet mehrere Ministertreffen sowie den G7-Gipfel, zu dem die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder vom 24. bis zum 26. August 2019 in Biarritz zusammenkommen werden.“ (diplomatie.gouv.fr)
Wie zum Weltfrauentag 2019 durch die DGCS, Direction générale de la cohésion sociale bekanntgegeben wurde, erarbeitet Frankreichs Staatssekretärin für die Gleichstellung der Geschlechter Marlène Schiappa einen großen Anti-FGM-Plan (« plan excision »), der zu Beginn des Sommers 2019 fertiggestellt und auch Teil der « priorités de la présidence française du G7 » sein soll. Droit au Corps begrüßt das, verlangt aber den zusätzlichen Blick auf die Jungenbeschneidung: „Wir fordern, dass das Thema der [männlichen] Beschneidung Teil der „Prioritäten der französischen G7-Präsidentschaft“ wird, [nicht anders als es der Fall ist bei der FGM, der weiblichen Genitalverstümmelung], wobei auch die intersexuellen Verstümmelungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.“
Du G7 au monde entier
Beim Namedropping darf der durch seine Arbeit zum Gehorsam gegenüber Autoritäten bekannt gewordene Stanley Milgram nicht fehlen, posthum tierrechtsbewegt abgemischt. Ebenfalls mit dem Kampf gegen Tierquälerei wird der Kampf nicht gegen Mädchenleid und für Mädchenrechte, sondern gegen Jungenleid und für Jungenrechte verquirlt (ernsthafte Kinderrechtler allerdings kämpfen gegen HGM, unterscheiden sozusagen nicht zwischen FGM und MGM). Gleichzeitig soll, darum geht es Droit au Corps, der 13 Jahre alte Junge in seine GM einwilligen dürfen, nur das sei positiv, progressiv.
[…] Pour les personnes qui défendent cette pratique, ce déni des souffrances reste le dernier rempart lorsque la panoplie des arguments fallacieux a été épuisée. Pour cette raison, les souffrances liées à la circoncision font l’objet de la même invisibilisation institutionnelle qui commence à être dénoncée dans le cas des souffrances animales liées à leur production intensive. Une confrontation directe risquerait de remettre en cause les traditions qui génèrent des souffrances, que ces traditions touchent au sexe ou à l’alimentation. Stanley Milgram en a fait la démonstration avec ses expériences de « souffrance à distance » : plus l’individu sera mis au contact direct de la souffrance, moins il acceptera de se soumettre à l’autorité des traditions. Pour l’heure, force est de constater que la cause animale a pris une bonne longueur d’avance sur les défenseurs des garçons quant à la sensibilisation de l’opinion publique.
Il est temps qu’une vaste Alliance des forces « progressistes », c’est-à-dire qui donnent la priorité à l’allègement de la souffrance, soit en capacité de faire front au « conservatisme », qui donne la priorité à la reproduction. Et ce, pour toutes les formes de souffrance sociale engendrées par l’idéologie de reproduction, les mutilations sexuelles n’en étant qu’un révélateur particulièrement puissant, logées en son coeur depuis la préhistoire.
Ein Durchklick von Alliance des forces « progressistes » ist angelegt zu den anonymen Fischfreunden und Ein-bisschen-Intaktivisten der Algosphere Alliance for the alleviation of suffering.
Dort bei Algosphere Alliance (algosphere.org) findet sich neben etwas Bekenntnis gegen Beschneidung und gegen Fischfang vor allem die Weltanschauung des Leidverminderns, die derjenigen der Pressemappe sehr ähnlich ist, was kein Zufall sein dürfte: „Our proposition is to organize the alleviation of suffering, steadily and sustainably. (…) Attending to one’s own suffering is a starting point for alleviating suffering in the world. The alliance values prevention and personal autonomy.“ (Unter algosphere.org/?page_id=925 im Netz.)
Warum nur brüllt Droit au Corps derart laut nach der jedem Dreizehnjährigen einzuräumenden Wahlfreiheit einer genitalen Selbstverstümmelung? Seriöse Intaktivisten haben nicht lediglich gegen die nicht einvernehmliche Genitalverstümmelung an Minderjährigen, („non-consensual ritual circumcision (…) this kind of breach of children’s sexuality“) zu kämpfen, sondern, das Wort intactivism sagt es doch, die Intaktheit des Geschlechtsorgans vor jedem Verstümmelungswunsch zu sichern, unabhängig davon, ob ein Elternteil die GM (FGM oder MGM) will oder das zur Selbstverstümmelung verführte, das fehlgeleitete Kind. Ob sich deutsche wie französische beschnittene Männer etwas vormachen dahingehend, dass sie zu ihrer Beschneidung Nein gesagt hätten, wären sie doch nur erst gründlich informiert und dann geduldig befragt worden? Eine Illusion, sie hätten vermutlich nicht Nein gesagt und jetzt ebenfalls ein teilzerstörtes Genital.
Wie auch immer, mit diesem, durch Droit au Corps in der betrachteten, dem Appell digital beigefügten Pressemappe dargestellten: „in greifbarer Nähe liegenden globalen Konsens über das Alter der Zustimmung zur Beschneidung“ (A global consensus within reach on the age of consent to circumcision) erklärt man sich bereit, den männlichen Körper, potentiell sogar massenhaft, lebenslang zu beschädigen. Damit schadet man auch dem intaktivistischen Anliegen als dem Kampf gegen FGM oder MGM.
Die verhängnisvollen rechtlichen Folgen im Hinblick auf Kindesmissbrauch und Kinderehen sind genau im Blick zu behalten, sobald jemand anfängt, von der genitalen Autonomie (genital autonomy) eines Minderjährigen zu reden. Wer sich durch einen Erwachsenen den sensitiv wichtigsten Anteil des Genitals amputieren lassen darf, die Penisvorhaut entspricht sensorisch der Klitoris, dem wird man den Sex mit Erwachsenen oder das Heiraten eines Erwachsenen vermutlich nicht untersagen können – Droit au Corps denkt an Dreizehnjährige mit der faulen Ausrede, ein „nicht zu vernachlässigender Teil“ dieser Kinder hätte doch ohnehin schon heterosexuellen Sex (pénétration vaginale … un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles … vaginal penetration … a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics). Körper wie Psyche jedes Dreizehnjährigen oder auch Fünfzehnjährigen jedoch sind noch lange nicht erwachsen, Kindheit bzw. Kind ist keine abstrakte Konstruktion verständnisloser oder Kinder unterdrückender Erwachsener. Nichtheterosexuelle Sexualkontakte des Kindes hat DaC dabei aus dem Blickfeld geschoben.
Wer Aushandlungsprozesse ritueller Beschneidungen plant oder für wünschenswert hält, macht sich zum Komplizen der schweren Menschenrechtsverltzung jeder Genitalverstümmelung. DaC sollte seine die genitale Unversehrtheit Minderjähriger aufs Spiel setzenden Pläne unverzüglich beenden und insbesondere von einer Minderjährige (Menschen unter 18 Jahre) betreffenden Beratungslösung Abstand nehmen. Die betrachtete Pressemappe ist zurückzuziehen und zu überarbeiten nach dem intaktivistischen sinngemäßen Grundsatz: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“.
Da war doch noch was? Achja, neben der schlimmen Pressemappe liegt seit acht Wochen der inhaltlich so seltsam magere „AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung“. Aber gewiss, gerne reden wir mit, die Bedingungen (conditions) sind: erst 18 Jahre alt werden.
Mädchen und Jungen unter achtzehn Jahren sind konsequent vor jeder unnötigen Operation zu schützen. Eine andere öffentliche Debatte sowie deren, durch Droit au Corps ohne Not in Kauf genommenen, lebenslang den Körper schädigenden Folgen sind sowohl mit einem vernunftgeleiteten menschlichen Handeln als auch mit ärztlicher Ethik unvereinbar. Eine öffentliche Debatte über einvernehmliches Verstümmeln braucht der weltweite Intaktivismus nicht, auch nicht bei noch so vielfacher Beteuerung, einen leite nichts als der Grundsatz der Leidminderung.
„[A] balance point that can alleviate the maximum amount of suffering“, „For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering“ – erschreckend und ärgerlich, dass den weltweiten Intaktivisten ein geplantes gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen ausgerechnet als konsequent praktiziertes Mitgefühl, als stärkstmögliche Minderung menschlichen Leides verkauft wird.
Der Intaktivismus hat die sogenannten Beschneidungen an Mädchen oder Jungen, wir haben von Genitalverstümmelungen zu reden, als schwere Menschenrechtsverletzung erkannt.
Eine Menschenrechtsverletzung wird nicht akzeptabler dadurch, dass sie erst ab einem bestimmten Alter durchgeführt wird oder in aller Einvernehmlichkeit.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)