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452. Beschwerde über das Einknicken der Bundesregierung bei der Armenier-Resolution

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Gabi Schmidt

An den

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

07.09.2016

Beschwerde über das Einknicken der Bundesregierung bei der Armenier-Resolution

Mit Entsetzen und völligem Unverständnis hat die Petentin der Presse entnommen, dass die Bundesregierung dem hartnäckigen Widerstand der Türkei gegen die mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedete Armenierresolution nachgegeben hat. Trotz des unmissverständlichen Aufrufs dem Antrag gemäß zu handeln, relativierten Bundeskanzlerin und Minister die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen de facto, indem sie auf deren rechtliche Unverbindlichkeit verwiesen.

Zwar sind Entschließungsanträge des Parlaments, die der Bundesregierung ein bestimmtes Verhalten nahelegen, grundsätzlich juristisch nicht bindend, jedoch verpflichtet der bei Amtsantritt von Bundespräsidenten, Bundeskanzlern und Bundesministern abzulegende Amtseid dazu, das Wohl und den Nutzen der in Deutschland lebenden Menschen zu fördern, Schaden von ihnen zu abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

Nach mehreren Anläufen entschloss sich der Bundestag endlich dazu, die Verbrechen der damaligen jungtürkischen Regierung anzuprangern, sich vor den Opfern zu verneigen und die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier als Völkermord anzuerkennen. Die Regierung hätte die seltene Chance gehabt, die über Parteigrenzen hinweg erzielten, von einer überwältigenden Mehrheit [eine Enthaltung, eine Gegenstimme] getragenen dringenden Empfehlungen anzunehmen, der historischen Verantwortung unseres Landes gerecht zu werden, nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen und Türken, Armenier, Aramäer und Assyrer dabei zu unterstützen, den seit langem stagnierenden Versöhnungsprozess wieder fortzusetzen [vergl. Drucksache 18/8613]. Stattdessen ließ Dr. Merkel Regierungssprecher Steffen Seibert offiziell und weltweit hörbar verlautbaren, dass die Regierungsmitglieder die appellativen Empfehlungen der Abgeordneten zwar teilen, aber rechtlich nicht daran gebunden seien.

(Armenien-Resolution.) Kuscht Merkel jetzt vor Erdogan? Seiberts zweideutige Erklärung im Wortlaut. FOCUS Online, 02.09.2016.

http://www.focus.de/politik/videos/armenien-resolution-seibert-bundesregierung-will-sich-nicht-distanzieren_id_5890259.html

Die Presseerklärung legt die Vermutung nahe, die Regierungschefin und ihre Ministerinnen und Minister hätten einen Ausweg gesucht und gefunden, aus dem Entschließungsantrag abzuleitende wichtige Ratschläge und Entscheidungen aufschieben und sich aus der Affäre ziehen zu können, ohne zeitnah aktiv zu werden und der Verantwortung für die Nachkommen von Tätern und Opfern gerecht werden zu müssen. Dieses die türkische Regierung zufriedenstellende Ausweichen des deutschen Bundeskabinetts erneuert Ressentiments gegen die deutschstämmige Bevölkerung und wird weder dem Aufklärungsbedarf und der Aufarbeitungsnotwendigkeit von Enkeln und Urenkeln der für die Menschrechtsverletzungen und den Genozid Verantwortlichen noch den Rechtsansprüchen und Erwartungen der Nachfahren der gequälten und ermordeten Armenier, Aramäer und Assyrer gerecht.

Anlässlich des Verhandlungsmarathons zur Abwehr des Grexit [2015] äußerte sich Joschka Fischer zur Rolle Deutschlands bei der Bekämpfung der Griechenlandkrise. Er erinnerte daran, dass der Wiederaufstieg des Landes nach der Barbarei Nazideutschlands auf einige Grundsätze zurückzuführen sei, „die das Vertrauen in Deutschland wieder soweit hergestellt haben, dass alle seine früheren Kriegsgegner und Opfer 1989 seiner Wiedervereinigung zugestimmt haben, ein unerhörter Vertrauensbeweis!“

Fatale Entscheidung für ein deutsches Europa. Von Joschka Fischer. Süddeutsche Zeitung, 26.07.2015.

http://www.sueddeutsche.de/politik/griechenland-krise-es-droht-die-rueckkehr-des-haesslichen-deutschen-1.2582530

Die Bundesregierung ist gerade dabei, dieses Vertrauen leichtfertig aufs Spiel zu setzen und damit den Menschen in Deutschland zu schaden.

Die Petentin und mit ihr viele enttäuschte Bürger stellen sich die Frage, was die Bundeskanzlerin, ihr Stellvertreter und der Außenminister unter gewissenhafter Pflichterfüllung verstehen. Meinen sie damit, dass sie sich ausschließlich den Aufgaben widmen, die sie rechtlich binden? Niemand kann den Bundespräsidenten, einen Bundesminister oder die Kanzlerin wegen Meineids anzeigen. Ist der Amtseid für Dr. Merkel und die übrigen Regierungsmitglieder deshalb lediglich dem Ego schmeichelndes, feierliches aber belangloses Beiwerk, ein Flatus vocis, ein von der Stimme erzeugter Lufthauch?

Indem die Regierung in einer Pressekonferenz erklären lässt, dass der Bundestagsantrag nicht rechtsverbindlich sei, verweigert sie dem Parlament den verdienten Respekt für seinen Einsatz, die ehemals verfeindeten Ethnien dabei zu unterstützen, sich auszusöhnen, damit Armenier, Aramäer, Assyrer und Türken überall auf der Welt künftig als gute Nachbarn friedlich zusammenleben und kein Nährboden für neue Übergriffe entstehen kann.

Die Regierungschefin und ihre Minister unterlaufen durch die schädliche Außenwirkung ihres „Eiertanzes“ [diverse Medien am 03.08.2016] jede eigene und sonstige Initiative, die sich um Aufarbeitung der Verbrechen, Anerkennung der Massenmorde als Genozid und Annäherung der gegnerischen Gruppen bemüht. Eine Steilvorlage für die Blockade- und Verweigerungspolitik der Türkei und alle anderen Verhandlungs- und Vertragspartner, die sich ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entziehen wollen, da der Eindruck vermittelt wird Entschließungsanträge des Bundestags nicht ernst nehmen zu müssen.

Es ist sehr begrüßenswert wenn wie es die Abgeordneten auch beschrieben haben, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier in die Lehrpläne und ‑materialien aufgenommen und im schulischen Unterricht, bei Vorlesungen im Studium oder bei außerschulischen Veranstaltungen politischer Bildung über die vor hundert Jahren geschehenen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen unter Einbeziehung der Mitschuld des Deutschen Reichs aufgeklärt wird. Die Reaktion der regierenden politischen Elite Deutschlands auf die Armenierresolution des Parlaments erschwert den Bundesländern und sonstigen Bildungsträgern allerdings eine entsprechende Entscheidung. Kultusminister und andere Anbieter haben nämlich nun nicht nur den Widerstand durch türkische Regierungsdoktrin, türkische Verbände und die Eltern der Schüler zu überwinden, die fast ausschließlich keinesfalls damit einverstanden sind, türkeistämmige junge Menschen mit den damaligen Gräueltaten und dem Völkermord zu konfrontieren. Durch das Relativieren der im Entschließungsantrag des Bundestags enthaltenen Aufforderungen fehlt ihnen ein wichtiges Argument und der Rückhalt der Regierung.

Heftige Beleidigungen (Aus Hochschule und Forschung: Türkische Nationalisten drohen einer Professorin der Universität Duisburg-Essen). Von Laura Cwiertnia, Zeit online, 07.05.2015. DIE ZEIT Nr. 17/2015, 23.04.2015.

http://www.zeit.de/2015/17/universum-drohung-professorin-armenier-genozid

In Art. 2 der UN-Völkermordkonvention [Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, CPPCG] ist die später wortgetreu von Internationalen Gerichtshöfen übernommene Definition des völkerrechtlichen Straftatbestands Genozid erstmals schriftlich verankert worden. Sie ist dort für jeden nachzulesen.

Seiberts Aussage, für die Auslegung des juristischen Fachbegriffs und dessen Feststellung seien Gerichte zuständig, ist selbstverständlich formaljuristisch zutreffend, jedoch in dieser Form unnötig und kontraproduktiv. Sie ist wie zu befürchten war, von einem Großteil unserer türkischen Mitbürger so verstanden worden, dass der Bundestag zwar das souveräne Recht besitze, sich zu selbstgewählten Themen zu äußern, jedoch seien die Abgeordneten weder berechtigt noch fähig, eine Wertung vorzunehmen.

Diese Annahme ist besonders abwegig, da in den letzten Wahlperioden sehr viele Mandatsträger [143; 147] Juristen sind. Selbst wenn sie sich wahrscheinlich für einen anderen fachlichen Schwerpunkt entschieden haben, wissen sie wie die Begriffe Völkermord oder Genozid auszulegen sind. Auch den nicht juristisch vorgebildeten Parlamentariern kann man durchaus zutrauen, anhand der für jedermann einsehbaren Erläuterungen in der Konvention Fakten zu vergleichen, zu bewerten und sich ein Urteil zu bilden. Herr Seibert, vermeiden Sie künftig Äußerungen, die das hohe Haus diskreditieren. Das Parlament ist ein Verfassungsorgan und keine Quatschbude.

Berufe (Top 25) der Bundestagsabgeordneten in der 16. Wahlperiode (2005 bis 2009)

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/36615/umfrage/berufe-der-bundestagsabgeordneten-16-wahlperiode/

(Der 17. Deutsche Bundestag.) Kein Spiegel der Gesellschaft. Von Majid Sattar. FAZ, 27.10.2009.

http://www.faz.net/aktuell/politik/wahljahr-2009/bundestagswahl/der-17-deutsche-bundestag-kein-spiegel-der-gesellschaft-1867269.html

Wenig verwunderlich, dass Botschaftssprecher Refik Soğukoğlu dieses Einfallstor nutzt.

Die türkische Botschaft in Berlin hat die Stellungnahme der Bundesregierung zur Armenien-Resolution des Bundestages begrüßt. „Wir sehen das generell eher positiv“, sagte Botschaftssprecher Refik Sogukoglu den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er lobte die Äußerung des deutschen Regierungssprechers Steffen Seibert, „dass den Gerichten die Entscheidung obliegt, was Völkermord ist – und nicht dem Parlament“. […]

Türkei lobt Seiberts Äußerung zur Armenien-Resolution. Die Welt, 03.09.2016.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article157940530/Tuerkei-lobt-Seiberts-Aeusserung-zur-Armenien-Resolution.html

Wenn Entschließungsanträge wie erwähnt rechtlich nicht verpflichtend sind, so ist doch jedes Regierungsmitglied ohne Rücksicht auf mögliche diplomatische Verwicklungen an die allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte gebunden.

In Art. 1 Abs. 1 ist die einklagbare Verpflichtung festgelegt, dass jede staatliche Gewalt die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen hat. Aus diesem Menschenrecht leitet sich sogar ein postmortaler Persönlichkeitsschutz ab. Nach herrschender Meinung wird das Pietätsgefühl der Angehörigen ebenso wie die Menschenwürde des Verstorbenen, die als postmortales Persönlichkeitsrecht über seinen Tod hinaus fortwirkt, geschützt. Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist in der BRD eine Straftat [§ 189 StGB], die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Nach Art. 1 Abs. 2 bekennen sich die in Deutschland lebenden Menschen, wörtlich: das „deutsche Volk“, zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Sicherlich gehören Kanzlerin und Bundesminister der Gruppe der deutschstämmigen und passdeutschen Menschen an. Insbesondere Regierungschefin Merkel aber auch ihr Kabinett haben daher bei der Gestaltung ihrer Politik zu berücksichtigen, dass sie die Beachtung der Grund- und Menschenrechte auch außerhalb des Geltungsbereichs des GG zu fördern haben.

Durch Art. 1 Abs. 3 ist neben Legislative und Judikative auch die der Exekutive zuzuordnende Bundesregierung an allgemeine, unteilbare und unveräußerliche Grundrechte gebunden.

In der Türkei wird noch heute jede Auseinandersetzung mit den unmenschlich grausamen Verbrechen und jede Erinnerung an die Opfer strikt unterbunden. Jeder hat das Recht zu wissen, von wem er abstammt, doch manche wissen bis heute nichts von ihrer armenischen Abstammung. Niemand redet, das Thema ist absolut tabu. Garo Paylan, ein armenischstämmiger Abgeordneter des türkischen Parlaments, erfuhr mit acht Jahren zufällig von seiner tatsächlichen Abstammung. Man hatte ihm beigebracht, dass Armenier ein Schimpfwort sei.

Mit acht Jahren erfuhr er durch einen Zufall, dass er Armenier ist. Seine Reaktion: „Ich war geschockt. Ich konnte es nicht glauben, denn bis dahin dachte ich Armenier sei ein Schimpfwort. So hatte ich das gelernt.“

(Völkermord an den Armeniern.) „Ich verstehe nicht, warum wir das gemacht haben“. Von Özkan Canel Altintop. T-Online, 02.06.2016.

http://www.t-online.de/nachrichten/wissen/geschichte/id_78005366/voelkermord-armenien-ich-verstehe-nicht-warum-wir-das-gemacht-haben-.html

Wollten sich Menschen ihrer Schuld stellen, ihre Beteiligung an Vertreibung, Ausraubung, Aushungerung und massenhaftem Mord aufarbeiten, unterstützte sie niemand dabei. Ihnen wurde die Möglichkeit genommen, mit ihrem Gewissen ins Reine zu kommen. Selbst mehrere Generationen später, zum Beispiel durch Artikel 301 [Gesetz über die Verunglimpfung des Türkentums], hindert die Türkei die Enkel und Urenkel an der Aufarbeitung ihrer Familiengeschichte und der politischen Hintergründe. Ein Rechtsstaat kann sich hier nicht diplomatisch aus der Affäre ziehen, insbesondere dann nicht, wenn im Deutschen Reich die eigenen Vorfahren als informierte Verbündete der Jungtürken die Vertreibungen und Massenmorde nicht verhindert und allzu oft vertuscht haben.

Es gab viele Nutznießer der Massaker, das muss man so klar sagen“ […] Nicht in der Absicht sie zu töten. Jeder hätte das damals gemacht in der Hoffnung, so zu Gold und Geld zu kommen.

„Mehr als das konnten die Armenier ja nicht mitnehmen“, sagt sein Vater. Der inzwischen verstorbene Großvater hätte immer Tränen in den Augen gehabt, als er davon erzählte. „Ich verstehe nicht, warum wir das gemacht haben“, sagte er immer wieder.

(Völkermord an den Armeniern.) „Ich verstehe nicht, warum wir das gemacht haben“. Von Özkan Canel Altintop. T-Online, 02.06.2016.

Durch den Verweis auf fehlende juristische Verbindlichkeit und das Ausweichen auf den angeblich nur appellativen Charakter der Resolution lässt die Bundesregierung die Opfer in Deutschland ebenso wie in der Türkei im Stich. Sie verletzt sowohl das Pietätsgefühl der Nachkommen als auch die Menschenwürde der Ermordeten und trägt zur weiteren Marginalisierung der armenischen, aramäischen und assyrischen Menschen hier und in der Türkei bei. Die dortige Regierung versucht Aleviten, Jesiden und andere Kurden, Christen sowie andere religiöse Minderheiten im Land mit aller Gewalt zu assimilieren oder zu marginalisieren. Alles, was nicht dem türkisch islamischen Weltbild entspricht, wird bekämpft und unterdrückt. Auch in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat haben türkische Verbände und die Mehrzahl unserer türkischstämmigen Mitbürger die Regierungsdoktrin zum Völkermord und zur Minderheitenpolitik völlig unkritisch verinnerlicht und setzen sie auch im Alltag um.

Wenn es jemand wagt, seine abweichende Meinung öffentlich kundzutun, „muss er seine persönliche Integrität verteidigen. Man wird gezwungen, glaubhaft zu machen, dass man auf niemandes Gehaltsliste steht, sich nirgends anzubiedern versucht, sondern einfach nur das vertritt, was man nach eigener Recherche und kritischer Abwägung aufrichtig für wahr hält“.

Du Armenier! (Nach dem Gedenktag: Die meisten Türken leugnen weiter den Genozid und verachten die Nachfahren der Überlebenden.) Von Ufuk Özbe. Zeit online, 14.05.2015. Die Zeit Nr. 18/2015, 29.04.2015.

http://www.zeit.de/2015/18/gedenktag-voelkermord-armenier-tuerkei-leugnung

Das Grundprinzip der Menschenwürde besteht für Kant in der Achtung vor dem Anderen, in der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und in der Anerkenntnis einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen.

Die Petenten fordern deshalb die Bundesregierung als Garanten der allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte auf,

• sich ihrer historischen Verantwortung durch die Verstrickung des Deutschen Reichs konsequent und öffentlich zu stellen

• die Resolution des Bundestags in ihr Regierungsprogramm aufzunehmen und öffentlich erkennbar entsprechend zu handeln

• Menschenrechtsverletzungen und Völkermord verpflichtend als Teil der Auseinandersetzung mit der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in die Lehr- und Studienpläne, in Bücher und sonstige Medien sowie in die Friedenserziehung aufzunehmen und im schulischen Unterricht, bei Vorlesungen im Studium oder bei außerschulischen Veranstaltungen politischer Bildung faktennah zu thematisieren

• sich mit aller Kraft in Deutschland, in der Türkei und überall auf der Welt für die allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt einzusetzen, auch wenn das dem Gegenüber nicht gefällt und versucht wird, mit massivem Druck die Bundesregierung zum Einlenken zu zwingen

• Mit Staaten wie der Türkei, die Frauenrechte, Kinderrechte [Kinderehen ab zwölf Jahre] und Pressefreiheit mit Füßen treten, Minderheiten diskriminieren und türkeistämmige Politiker in Deutschland bedrohen, wenn sie sich der türkischen Regierungsdoktrin widersetzen, nicht über einen möglichen EU-Beitritt, Visafreiheit, Flüchtlingsabkommen zu verhandeln, solange sich die Situation für die Menschen im Land nicht deutlich und dauerhaft bessert. Syrische Kriegsflüchtlinge, die durch die Kampfhandlungen und den IS Terror aus ihrer Heimat vertrieben wurden, brauchen Schutz und Ruhe. Sie einer menschenrechtlich derart unsicheren Lage auszusetzen, ist nicht ratsam

Das türkische Boulevardblatt Hürriyet berichtete bereits am 14. Juli, dass das türkische Verfassungsgericht das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre (anstatt wie bisher 16 Jahre) abgesenkt hat. […]

Das Verfassungsgericht […] begründete seine Entscheidung damit, dass bereits 12-jährige wissen können, was „Sex“ bedeutet.

Auch wenn das in einigen Fällen korrekt sein mag, so bleibt es doch ein Verbrechen. Denn 12-Jährige wissen auch, was Autos, Alkohol und Schusswaffen sind. Lässt das türkische Verfassungsgericht nun zu, dass Minderjährige Autos fahren dürfen, Alkohol trinken und Schusswaffen tragen? Vermutlich nicht.

Mit diesem Entscheid des Gerichts werden die sog. „Kinderbräute“ nachträglich rechtlich abgesichert. In der Türkei soll es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen rund 3,5 Millionen Ehen mit Minderjährigen geben. Diese Zahl könnte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2017 signifikant steigen. […]

Wenn Päderasten Gesetze machen. Von Jan Weber. humanistischer pressedienst (hpd) vom 12.08.2016.

http://hpd.de/artikel/wenn-paederasten-gesetze-machen-13418

[…] The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017. […]

Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause. Hüurriyet Daily News, 14.07.2016.

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?pageID=238&nid=101607

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Mitzeichnend

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)



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