Gabi Schmidt
An die
Präsidentin des Landtags NRW
26. August 2016
Petition zur Änderung des Amtseids in NRW
Nach der Sommerpause soll der Landtag über eine Verfassungsänderung abstimmen, die eine neue Formulierung des Amtseids vorsieht. Die Mitglieder der Landesregierung sollen demnach künftig nicht mehr dem deutschen Volke dienen, sondern dem Land Nordrhein-Westfalen.
Das deutsche Volk werde im Amtseid nun nicht mehr privilegiert, der neue Text spiegle endlich die Realität in unserem Bundesland wider, in dem eben nicht nur Menschen deutscher Staatsangehörigkeit leben. Gerade das Ruhrgebiet sei ein wahrer Meltingpot. Die Verfassungsänderung sei daher ein wichtiger, nicht nur symbolisch gemeinter integrationspolitischer Schritt.
Dieses Argument kann aber nicht überzeugen, da die ausländischen Mitbürger in der geänderten Version des Amtseids wieder nicht genannt werden. Dass nun die Menschen mit deutschem Pass ebenso wenig erwähnt werden, wie diejenigen ohne ein solches Dokument, diskriminiert beide Gruppen. Die Landesregierung sollte doch in erster Linie der Bevölkerung des Landes dienen, dann dem Bundesland selbst.
Die Petentin gibt daher zu bedenken:
Grundgesetz und Landesverfassung wenden sich zunächst an die Menschen. Im Mittelpunkt steht das freie, selbstbestimmte Individuum, es folgt das Kollektiv und schließlich das Land. Seit 1994 ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern [Art. 3 Abs. 2 GG] in der BRD als Staatsziel anerkannt. Auch andere universelle, unteilbare und unveräußerliche Menschenrechte, wie beispielsweise Achtung der unantastbaren Menschenwürde [Art.1], freie Persönlichkeitsentfaltung [Art. 2 Abs. 1], Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person [Art. 2 Abs. 2 GG] sowie Gleichbehandlung vor dem Gesetz [Art. 3 Abs. 1 GG], werden jedem unabhängig von Religion, Geschlecht, Ethnie oder Herkunft gewährt.
Das Konzept des starken Staats hingegen kann zwar je nach Inhalt und Zielsetzung mehr oder weniger autoritär ausfallen, es ist aber nie mit einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat vereinbar, in dem der Bürger Souverän ist, der Chancengleichheit garantiert und ermöglicht, dass sich jeder innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen selbstverwirklichen kann.
Im Gegensatz dazu hält der starke Staat die Staatsgewalt selbst in seinen Händen. Die Grenzen zum totalen Staat oder Obrigkeitsstaat sind fließend, auf Abwehrrechte kann sich niemand mehr berufen. An demokratischen Persönlichkeiten, die sich als zivilcouragierte, mündige Bürger einmischen und kritisch Stellung beziehen, besteht weder Bedarf noch Interesse.
Staatsräson ist ein Begriff, der im Absolutismus geprägt wurde. Noch heute handeln Obrigkeitsstaaten nach diesen Grundsätzen. Der Erhaltung der Macht und der Einheit des Staates wird höchste Priorität eingeräumt, welche Mittel dabei angewendet werden ist unerheblich, solange sie dem beschriebenen Ziel dienen. Bei dieser Herrschaftsform wird der abstrakte Staat dem Individuum mindestens gleichgestellt, meist sogar als höherwertig eingestuft.
Seiner Schutz- und Fürsorgepflicht entledigt, würde ein solches Staatswesen nur noch dann regulierend eingreifen, wenn Konflikte seine Machtinteressen gefährden. Bei der Lösung dieser Streitigkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Führungselite Entscheidungen getroffen werden, die Teile der Bevölkerung und insbesondere den Einzelnen benachteiligen und unterdrücken.
Verpflichten sich Regierungsmitglieder ihre Kraft dem Wohlergehen des Bundeslandes zu widmen ohne die Menschen explizit einzubeziehen, könnte das Missverständnis entstehen, die Politiker würden dem starken Staat oder der Staatsräson Vorrang vor den Rechten der Menschen im Land einräumen.
Das Grundgesetz, dass nach dem viel zitierten Lüth Urteil des Bundesverfassungsgerichts einem Wertesystem gleichkommt, das seinen Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit findet, ermöglicht und fördert das starke Individuum, das es wagt, seinen Verstand zu nutzen. Der starke Staat weiß dies zu verhindern und lehnt bereits das Streben nach Autonomie ab.
Der Landtag möge den Amtseid folgendermaßen abändern:
[…] dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen in Nordrhein-Westfalen widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe].
Gabi Schmidt, Sozialpädagogin
