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459. Sozialpädagogen fordern Rücktritt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz

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„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Aydan Özoğuz übergeht, dass Kinderehen nicht nur im Einzelfall, sondern stets menschenrechtswidrig und grundrechtswidrig sind und trägt so zum Erhalt dieser kinderfeindlichen und erfahrungsgemäß insbesondere mädchenfeindlichen Praxis bei.

Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden.

Durch ein Gesetz ist diese Altersgrenze für Ehemündigkeit zu sichern. Entsprechend ist die bestehende deutsche Ausnahmeregelung, bei der ein Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sechzehn oder siebzehn Jahre jung sein kann, abzuschaffen.

Keine Ehe unter achtzehn, dieser Grundsatz muss auch für religiöse Eheschließungen gelten wie die islamische Imam-Nikah. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.

Diese dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen sehen wir seit Jahrzehnten auch in Europa und eben nicht erst seit der Ankunft der syrischen Flüchtlinge. Frau Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch Mädchenfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.

Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, müssen auf Antrag eines Partners oder auf Antrag des Jugendamts aufgelöst werden können. Dass Deutschland vor sieben Jahren ermöglicht hat, religiös zu heiraten ohne standesamtliche Voraustrauung, war grundfalsch und ist fatal, wie spätestens heute für jeden erkennbar wird.

Integration kann nur gelingen bei Wiedereinführung der standesamtlichen Ersttrauung. Eine religiöse Trauung, etwa auch eine islamische Ehe, die sogenannte Imam-Nikah, ohne vorausgegangene standesamtliche Heirat ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.

Zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in der universitären Ausbildung der Imame ebenso wie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht ein Verbot der Bewerbung einer Imam-Ehe ohne standesamtliche Voraustrauung.

Bis die Fehlentscheidung von 2009 korrigiert ist, darf im öffentlichen Schulunterricht für die Imamehe keine Werbung gemacht werden, auch nicht im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

Es ist ein Skandal, dass nach wie vor in Griechenland der Mufti kleine Mädchen verheiraten darf. Der Deutsche Bundestag muss den EU-Staat auffordern, die seit 1920, seit dem Vertrag von Sèvres, beziehungsweise 1923, seit dem Vertrag von Lausanne, ins Griechische Recht integrierte Scharia zu entfernen.

Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige Gruppenrechte. Der frauendiskriminierende und kinderfeindliche Versuch der Rechtsspaltung in Ehe- und Familienangelegenheiten („Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann“, Mustafa Cerić (2006)) ist das Einfallstor für immer noch mehr Schariagesetze.

Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Gleichzeitig muss die BRD die Mädchen und Frauen überall auf der Welt im Blick haben, siehe GG Artikel 1 (2) „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch zu erreichen und zeitnah weltweit durchzusetzen, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.

Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)



460. Rundfunk verschleiert Menschenfeindlichkeit von Scharia und Fiqh

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Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich von einem zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy. Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin


461. Türkei und Kinderehen. Ceza Muhakemesi Kanununun 231

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زواج الأطفال
zawāǧ al-aṭfāl
Kinderehe

Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

Zum Kindertag (Universal Children’s Day), dem 20. November als dem Tag der Deklaration über die Rechte der Kinder (1959) und der dreißig Jahre jüngeren UN-Kinderrechtskonvention (1989). Von Jacques Auvergne, 20.11.2016.

Seit mehreren Monaten Hand in Hand kämpfen für die Legalisierung (Straffreistellung) der Kinderehen der Justizminister (Adalet Bakanı) der Republik Türkei Bekir Bozdağ sowie in der Bundesrepublik Deutschland Amtskollege Heiko Maas.

Schließlich will man Scharia (Islam) plus Fiqh (auch Islam) integrieren und hat Allahgott in seiner eigenen Rede (Koran) sowie durch Mohammeds unbedingt nachzuahmendes Vorbild (Hadith) das weibliche Heiratsalter festgesetzt auf neun Jahre. Neun Mondjahre wohlgemerkt, das sind solare acht Jahre sieben Monate.

Das Prinzip vom Sex mit der Kindbraut ist auch gar kein Wahhabismus, Salafismus oder Islamismus, jene drei Phantome, über die man sich transatlantisch noch ein bisschen empören darf und die es islamisch allesamt nicht gibt, sondern echte zeitlose Religion nach Koran und Hadith.

… and my mother handed me over to him, and at that time I was a girl of nine years of age.

(Sahih al-Buchari Band 5 Buch 58 Nummer 234)

… and he took up cohabitation with me, when I was nine.

(Abu Dawud Buch 41 Nummer 4917)

Der Gesandte Allahs, (…), nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und mit mir eheliche Beziehungen erst unterhielt, als ich neun Jahre alt war. …

(bei Sahih Muslim Nummer 2547; ebenfalls bei Sahih al-Buchari Band 7 Buch 62 Vers 64.)

Seit dem 20. August 2016, nämlich seit der Petition gegen Kinderehen (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) kann jeder deutsche Bundestagsabgeordnete wissen, dass die Kinderehen seit Jahrzehnten auch in Europa unter den Teppich gekehrte schlechte Tatsache und dabei sogar in Deutschland aufgetreten sind, namentlich bei der türkischen Minderheit Griechenlands, deren Mufti die Mädchen in Augenschein nimmt und, befindet er sie für reif genug, islamisch verheiratet (Imamehe arab. Nikah).

Das auf Mohammeds Heirat mit Aischa zurückgehende islamische Prinzip Kindbraut ist politisch durchzusetzen, denn nicht nur für das Personenstands- oder Familienrecht gilt, dass Allah Souverän ist und der Mensch keine Gesetze erlassen darf. Wer andere Gesetze anwendet als die von Allahgott herabgekommenen, verspielt im Diesseits schuldhaft den Gnadenstand mit seinem Schöpfer und wird dafür Jenseits hochwahrscheinlich auf Dauer im Höllenfeuer schmoren:

Those who do not judge by the laws of God are disbelievers.

Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.

Koran 5:44

Übermorgen, am 22. November 2016 wird sich das türkische Parlament ein zweites Mal mit dem Gesetzesvorschlag der schariatreuen AK Parti oder AKP befassen, der Adalet ve Kalkınma Partisi, deutsch Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung oder Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, die der global aktiven Bewegung der Muslimbruderschaft nahe steht. Worum geht es.

In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. Selbstverständlich müssen wir versuchen, ein solches türkisches Gesetz für eine Strafbefreiung durch Heirat des Opfers zu verhindern, das seine Entsprechung bis 2014 in Marokko hätte und dort zu Selbsttötungen aus Verzweiflung führte, beispielsweise zum Suizid der Amina El Filali, die sich mit Rattengift umbrachte, oder zu jenem Mädchen aus Tétouan, das sich im Hause ihrer Eltern erhängte.

Doch geht es nicht erst um diese besonders schlimme Menschenverachtung, die erneute bzw. islamjuristisch korrekt fortgesetzte Quälerei, die darin besteht, als männlicher Missbraucher das minderjährige weibliche Opfer seines Missbrauchs heiraten zu dürfen, sondern um das – ausgesprochen islamische – Prinzip der Kinderehen an sich.

Im Sommer und Herbst dieses Jahres und angesichts einer Fülle erschreckender Nachrichten während der verstärkten Machtergreifung des islamradikalen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politiker und Journalisten übersehen jedenfalls übergangen worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Das ist so beschlossen und tritt am 13. Januar 2017 in Kraft.

Bereits am 14. Juli 2016 hatte Hürriyet Daily News berichtet:

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse,” […]

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

(Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause. ANKARA – Anadolu Agency. HÜRRIYET Daily News 14.07.2016.)

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?pageID=238&nid=101607

Seit drei Tagen darf man, mehr lässt die jeden unbotmäßigen Journalisten mit Verhaftung bedrohende türkische Pressezensur offensichtlich nicht zu, ein bisschen über 3000 oder 4000 in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter plappern, die ja vielleicht aus dem Gefängnis entlassen werden könnten, wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten dürften. Der erfreulicherweise vorhandene aufrichtige Protest, dem man Erfolg wünscht, kann sich kaum Gehör verschaffen, wer hingegen viel und laut plappern und zielsicher Nebel werfen darf, ist die schariafromme Frauenrechtsbewegung oder vielmehr Bewegung für Unterlegenheitsfeminismus KADEM (Kadın ve Demokrasi Derneği).

Führerin von KADEM ist Diktator Erdoğans Tochter Sümeyye, die in der Vergangenheit dadurch auffiel, dass sie das noch nicht im türkischen Erbrecht, aber doch für alle Zeit im Koran angeordnete halbe Erbe für die Frau verteidigte.

Sümeyye Erdoğan macht es den türkischen oder deutschen Kinderrechtlern schwer und den europäischen Verharmlosern von Scharia und Fiqh einfach. Jenen Islamschönfärbern macht sie den Weg frei, die genau wissen (man vergleiche die Parteigeschichte der GRÜNEN und deren Berliner Päderastievorkämpfer Fred Karst einerseits und andererseits das kinderfeindliche, seit Sommer 2012 im Rahmen der Diskussion um die Jungenbeschneidung und jetzt auch der islamischen Mädchenbeschneidung vernehmbare Gerede um die berüchtigte Genitale Selbstbestimmung, engl. genital autonomy), dass sie die Deutungshoheit um Begriff und Rechtsfolge der kindlichen bzw. jugendlichen Einvernehmlichkeit bzw. Einwilligungsfähigkeit erringen und behalten müssen, englisch consent, own will.

The pro-government Women’s and Democracy Association (Kadem), whose deputy chairman is Erdoğan’s younger daughter Sümeyye Erdoğan Bayraktar, said one of the biggest problems of the bill would be proving what constituted force or consent.

“How can the ‘own will’ of such a young girl be identified?” it asked. “We would like to draw attention to issues that might arise in case of it coming into force.” […]

(AFP in Istanbul. the guardian 18.11.2016.)

https://www.theguardian.com/world/2016/nov/18/turkish-bill-to-clear-men-of-child-sex-assault-if-the-marry-their-victims

Wie in Türkiye so in Almanya, die Kinderehen sind sehr grundsätzlich gewollt und, man lese die Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention), ebenso wie die islamische FGM (arab. chitan al-inath indones. sunat perempuan) und die frauenfeindliche islamische Polygynie in die durch Deutschland am ersten Tag signierte, zum Glück noch nicht ratifizierte Istanbulkonvention integriert.

Über die Zwangsehe grübelt die Istanbulkonvention, man beachte die Worte forced, forcing, deutsch gezwungen, zwingen, eigene Hervorhebungen:

Article 37 – Forced marriage „[…] to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised […]“

Wenn alle Beteiligten – sprich wenn beide patriarchalen Clans – zufrieden sind und sich, jedenfalls irgendwie, auch der weibliche Minderjährige nicht gezwungen (forced) fühlt, gebe es, so legt es Artikel 37 der Istanbulkonvention nahe, gar kein Problem die Ehe einzugehen und ehelich geschlechtlich zu verkehren, gegebenenfalls eben auch zwischen „einem Erwachsenen oder einem Kind“ (an adult or a child).

Nur darum ging es der türkischen Regierung mit der europaweit gelangweilt und selbstverliebt gefeierten Istanbulkonvention und nur darum geht es ihr auch im November 2016. Das – ja, skandalöse – Diskutieren in dieses Tagen um eine Straflosigkeit bei Heirat des Missbrauchsopfers dient dazu, für die Türkei die gesamte familienrechtliche Scharia zu erringen, soll gewährleisten, dass jeder islamisch einwandfreie, nämlich islamisch-eheliche Sex mit einem Mädchen ab zwölf Jahren möglich ist (Imam-Nikah), wie wir gesehen haben laut Hadith ab neun Jahren.

(Die Taqiyya der Istanbul Convention zur weiblichen Genitalverstümmelung, zur FGM: Die Jungenbeschneidung zu kriminalisieren wird gerade nicht gefordert, also, das unterstellen wir, soll jede der Zirkumzision im zerstörerischen Ausmaß vergleichbar hohe oder geringer hohe Form von FGM erlaubt sein, etwa FGM Typ I oder FGM Typ IV der WHO-Klassifikation.)

Im Strudel der Ereignisse des Sommers 2016 ging auch dieses beinahe unter. „Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren“, so las es der Reisende auf dem digitalen Nachrichtenband der Ankunftshalle des Wiener Flughafens Schwechat. Die ertappte türkische Regierung hatte ihr Gesicht verloren und kochte vor Wut.

Über die Türkei und ihren Führer nur Gutes. Unverzüglich bestellte das Außenministerium in Ankara den Geschäftsträger der österreichischen Botschaft ein. Und auch Schwedens Außenministerin Margot Wallström wurde gemaßregelt, weil sie noch am 14. August auf Twitter das türkische Kindersex-Urteil faktennah dargestellt und zu kritisieren gewagt hatte:

„Turkish decision to allow sex with children under 15 must be reversed. Children need more protection, not less, against violence, sex abuse.

Türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss widerrufen werden. Kinder brauchen mehr Schutz, nicht weniger, vor Gewalt, sexuellem Missbrauch.“

„You are clearly misinformed. There is no such stupid thing in Turkey. Sie sind ganz klar falsch informiert. In der Türkei gibt es keine solche Dummheit“ antwortete am Folgetag AKP-Politiker und Vizeregierungschef Mehmet Şimşek, der Finanzminister der Türkei.

Kommen wir zum Schluss und fassen, vor unserem Fazit, die beiden geschickt choreographierten Tanzschritte auf dem Weg zur Islamisierung des türkischen Familienrechts zusammen, hier betreffend die türkischen – doch indirekt die zeitgleich entstehenden deutschen! – straffrei gestellten Kinderehen.

Erster Schritt

„A child aged from 12 to 15 years of age may be capable of understanding the meaning of the sexual act. Zwölf- bis 15-Jährige sind im Prinzip in der Lage, die Bedeutung einer sexuellen Handlung zu verstehen“, so sieht es die, wenn auch knappe, sieben gegen sechs Stimmen, Mehrheit der türkischen Verfassungsrichter. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017. Die Änderung gilt ab 13. Januar 2017.

Zweiter Schritt

Der übermorgen, am 22. November in zweiter Lesung behandelte Gesetzesvorschlag wird jedem männlichen Sexualstraftäter die Möglichkeit geben, dem Gefängnis bzw. der Strafverfolgung zu entgehen, solange er das vergewaltigte oder jedenfalls sexuell missbrauchte weibliche Kind heiratet.

Unser Fazit

Ob am Kızılırmak oder am Rhein: Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

« L’AKP a fait passer un texte qui pardonne ceux qui épousent l’enfant qu’ils ont violé », a réagi sur Twitter un député de l’opposition sociale-démocrate (CHP), Özgür Özel.

(Turquie : l’AKP veut amnistier certains violeurs de mineurs s’ils épousent leurs victimes. JEUNE AFRIQUE 18.11.2016.)

http://www.jeuneafrique.com/375616/societe/turquie-lakp-veut-annuler-condamnations-violeurs-mineurs-sils-epousent-victimes/

„Sexual abuse is a crime and there is no consent in it. This is what the AKP fails to understand,“ said Özgür Özel, MP for the opposition Republican People’s Party, according to AFP news agency. „Seeking the consent of a child is something that universal law does not provide for.“

(Turkish bill clears men of statutory rape if they marry. BBC 18.11.2016.)

http://www.bbc.com/news/world-europe-38030182

Petition gegen Kinderehen vom 20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/


462. Kein Burka-Verbot in Baden-Württemberg

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نقاب

niqāb

Nikab, der Gesichtsschleier als die Erweiterung bzw. Umsetzung der islamisch verpflichtenden Bedeckung (Hidschab)

Anlass für die Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu dem für Baden-Württemberg geplanten Teilverbot von Niqab oder Burka ist der Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit. Als Drucksache 16/896 wird der durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Entwurf durch den Landtag Baden-Württemberg in dessen 19. Plenarsitzung am 30.11.2016 in Erster Beratung debattiert werden.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Köln

An das

Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg

Stuttgart

26.11.2016

Gesetzentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit – Anhörungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Stellung zu nehmen.

Der als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG tätige Verein stimmt einem eingeschränkten Verbot der Gesichtsverschleierung bedingt zu, verweist auf seine Petition 16/00494 und ergänzt den Gesetzesvorschlag wie folgt:

Zu Art. 2

Nach § 55 wird eingefügt:

§ 55 a Gesichtsverschleierung

Beamtinnen ist es untersagt, während des Dienstes ihr Gesicht zu verschleiern oder zu verhüllen, soweit Sicherheitsvorschriften dies nicht erfordern. Ein Motorradhelm oder Schutzhelm für Polizisten ist keine Gesichtsverschleierung, sondern schützt den Kopf vor Verletzungen. Sturmhauben zum Identitätsschutz sind bestimmten polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vorbehalten. Andere dienstliche Zwecke oder Regelungen zur Dienstbekleidung rechtfertigen keine Ausnahme vom Verschleierungsverbot.

Zu Art. 3

Änderung des Schulgesetzes

Absatz 5, der § 1 angefügt werden soll

Der Gesetzentwurf definiert staatliche Schulen zutreffend „als Ort der offenen Kommunikation und Integration“. Weil die Bedeckung des Gesichts aber die Mimik verschleiert, konterkariert sie diese Funktion. Das Verbot des Gesichtsschleiers ist daher auf den gesamten Unterricht und alle Schulveranstaltungen auszudehnen und schließt sowohl jeden bekennenden Religionsunterricht als auch alle Ganztagsangebote mit ein. Ausnahmen beschränken sich auf Schutz- und Sicherheitsvorschriften, eine Lehrkraft kann das Verbot nur ausnahmsweise für ein Theaterprojekt außer Kraft setzen.

Die Vorschrift haben alle Schülerinnen und jede Frau einschließlich Ehrenamtlerinnen als verpflichtend zu beachten, die Aufgaben in den Bereichen Betreuung, Bildung, Förderung, Erziehung, Sport, Kreativität und Freizeitgestaltung ausführen. Diese Regelung soll auch bei Veranstaltungen, die über den regulären Schulbetrieb hinaus gehen, gelten und, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen, alle Pädagoginnen und Teilnehmerinnen auf Elternabenden, Elternsprechtagen und Elternratssitzungen einschließen.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind von der Grundschule ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Schulgeländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Zu Art. 4

Änderung des Landeshochschulgesetzes

[vgl 1. § 2 Abs. 4]

Niqab und Burka sind an allen in § 1 Abs. 1 u. 2 Punkt 1 bis 6 genannten Hochschulen zu verbieten. Sicherheitsbestimmungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot der Vollverschleierung darf nur ausnahmsweise für Theater- oder Filmprojekte aufgehoben werden. Nicht aus Textilien bestehende und nur während der Dauer von künstlerischen Darbietungen getragene Masken fallen nicht unter das Verbot.

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)

Für Einrichtungen nach § 1 des genannten Gesetzes hat aus den gleichen Gründen wie in staatlichen Schulen ein ausnahmsloses Verbot der Vollverschleierung zu gelten, das von Leiterinnen, Erzieherinnen und sonstigen mit pädagogischen Aufgaben betrauten Personen, Praktikantinnen und Ehrenamtler sowie von Müttern und sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder bei allen Angeboten, auch Elternabenden, Sommerfesten u. dgl., zu beachten ist.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind aus einer Einrichtung nach § 1 des genannten Gesetzes ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Geländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Begründung der Stellungnahme

[vgl. Seite 5 des Gesetzentwurfes]

Die parlamentarischen Diskussionen haben, was äußerst selten ist, über alle sonstigen Meinungsunterschiede und Parteigrenzen hinweg ergeben, dass alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder darin übereinstimmen, dass Burka und Niqab fundamentale Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung verletzen.

Der ZdE führt ergänzend aus

Der Niqab ist ein blickdicht gewebtes Tuch, das vom Nasenrücken aus abwärts das Gesicht verdeckt. Klassischerweise wird der Gesichtsschleier zu einem sackartig geschnittenen Gewand, dem Hidschab, getragen und mit Handschuhen kombiniert. Nach den zusätzlichen Kleidungsstücken, die das bereits umfassende Bedeckungsgebot definitiver Qualität erweitern [vgl. Stellungnahme DITIB zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10) vom 27.01.2015, Rd 74], greifen meist sehr strenggläubige Muslimas, nicht selten deutsche Konvertitinnen, die dem salafistischen Glaubensspektrum des sunnitischen Islam zuzurechnen sind und Positionen von Rechtsgelehrten hanbalitischer bzw. wahhabitischer Prägung nahestehen.

Den Trägerinnen genügt es daher nicht, ihren Körper durch den Hidschab so zu verhüllen, dass Körperumrisse und weibliche Rundungen durch die lose fallende Kleidung aufgelöst werden und so nicht mehr erkennbar sind. Sie richten sich vielmehr nach Fatwen von anerkannten Autoritäten des hanbalitisch interpretierten Rechts, insbesondere Scheiche wie ibn Taimiyya und dessen Schüler ibn al-Qayyim al-Dschauziyya der klassischen Epoche und, aus der jüngeren Geschichte, die Scheiche bin Baz, al-Uthaymin und al-Fauzan. Die Gelehrten haben nach vielen Jahren des Studiums der Hadithwissenschaften und der islamischen Jurisprudenz an renommierten islamischen Universitäten begehrte Lehraufträge erhalten.

In ihren Schriften und Rechtsgutachten weisen sie immer wieder darauf hin, dass ein weibliches Gesicht und zarte Frauenhände ebenso wie ein mit sanften femininen Rundungen geformter Körper verbotene Reize aussenden würden und daher zwingend unter undurchsichtigem Stoff verborgen werden müssten, um Männer, die nicht Mahram-Verwandte sind, nicht sexuell zu erregen. Gottesfürchtige Salafistinnen befolgen diese Lehrmeinungen, um ihr ohnehin prekäres Seelenheil nicht zu gefährden und qualvollen Höllenstrafen zu entgehen.

Wie die Burka ist auch der zum Ganzkörperschleier mit offenem Sehfeld erweiterte Hidschab ein islamisches Kleidungstück, das auf den Straßen deutscher Städte eher selten zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Sozial- und lntegrationsminister Manfred Lucha sollen sich ungefähr 1500 Niqabis in der Öffentlichkeit bis auf die Augenpartie vollverschleiern, nicht, wie der Grüne Politiker fälschlicherweise behauptet, Burkaträgerinnen. Dass da für ihn kein Problem besteht, verwundert nicht, da er sich nicht einmal die Mühe macht, zwischen den beiden Gewändern zu unterscheiden. Radikalislamische Muslimas gehören wohl nicht zu den möglichst vielen, für die der Grüne Politiker mit seiner Mannschaft ein möglichst würdevolles Leben erarbeiten will [Stuttgarter Zeitung am 11.05.2016].

Ein möglichst würdevolles Leben möglichst vieler will [Lucha] mit seiner Mannschaft erarbeiten.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-neue-sozialminister-manfred-lucha-sozialromantik-ist-seine-sache-nicht.e9767c2a-9269-4703-a7b2-5d88a0417484.html

Wie die Verfassungsschutzbehörden berichten, erhalten seit mehreren Jahren Gruppen oder charismatische Einzelprediger fundamentalistisch islamischer Ausrichtung regen Zulauf. Durch ihre inzwischen technisch versiert und professionell gestalteten Web- und Videoauftritte sowie durch die auf die verschiedenen Zielgruppen genau zugeschnittene Themenwahl bei ihrer Missionstätigkeit üben sie auf weibliche wie männliche junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund große Anziehungskraft aus.

Gingen die Ämter 2011 noch von 3800 teils noch sehr jugendlichen Anhängern der salafistischen Glaubensrichtung aus, gehörten im Dezember 2015 bereits 8350 zu diesen stark glaubensbewegten Gruppen. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 2015 schlossen sich 850 Menschen den muslimischen Extremisten an.

2011 rechnete der Verfassungsschutz noch mit 3.800 Personen in dieser Szene. Im Juni 2015 zählten sie etwa 7.500 Anhänger, im Dezember sprach BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits von 8.350 Salafisten, Tendenz steigend.

http://web.de/magazine/politik/salafisten-deutschland-gefaehrlich-szene-31355670

Inzwischen folgen in Deutschland ungefähr 10.000 der religiös motivierten Renaissancebewegung des Salafismus. Nach persönlichen Krisen und Diskriminierungserfahrungen glauben diese Muslime durch die Hinwendung zum islamischen Fundamentalismus erkannt zu haben, wie sie künftig im Diesseits und Jenseits Probleme vermeiden und Glückseligkeit erreichen können. Unsere strengislamischen Mitbürger sind davon überzeugt, durch geistige Rückbesinnung auf die ehrwürdigen und rechtschaffenen Muslime der ersten drei Generationen [arab.: as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ] und die medinensische Gesellschaft, die beste Gemeinschaft und deren Prinzipien [vgl. Koran 3:110], Antworten auf Sinnfragen sowie Orientierung, Halt, Kraft und Identität gefunden zu haben.

Sie irren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Niqab im salafistischen Milieu für Muslimas vorgeschrieben ist und höchste Wertschätzung genießt, sind 1500 Niqabträgerinnen unwahrscheinlich, die reale Anzahl dürfte höher liegen und wird aufgrund der dynamisch steigenden Mitgliederzahl sowie der durch die Imamehe (Wegfall der verpflichtenden staatlichen Voraustrauung im Jahre 2009) erleichten Polygamie in den nächsten Jahren vermutlich wachsen. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Gründer von drei der vier sunnitischen Rechtsschulen, und zwar der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Madhhab, den Gesichtsschleier in Kombination mit Handschuhen als absolut verpflichtend ansehen und in den letzten fünf Jahren viele Menschen islamischen Glaubens aus Syrien, Irak, Somalia, Eritrea [vielfach Schafiiten] und den Maghrebstaaten [Malikiten] nach Deutschland gekommen sind.

Die meisten Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule empfehlen Gesichtsschleier, Burka und Handschuhe lediglich. Wenn aber Gesicht und Hände einer Frau so reizvoll sind, dass sie Männer zu unkeuschen Gedanken verführen oder gar sexuelle Begierden wecken könnten, müssen Muslimas, die der hanfitischen Rechtsschule folgen Gesicht und Hände bedecken. Hardliner wie die Deobandi schreiben sogar grundsätzlich vor, dass Frauen außerhalb des Hauses Handschuhe und Gesichtsschleier zu tragen haben.

Für den ZdE ist nicht die Anzahl der Vollverschleierten von Bedeutung, sondern die Grundrechtswidrigkeit, speziell Frauenfeindlichkeit dieser Ganzkörperschleier. Deshalb setzt er sich für ein absolutes Verbot dieser islamischen Kleidung auch im öffentlichen Raum ein.

Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu Meinung tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Shaykh al-Munāğğid in einer anderen Fatwā die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

„…daher ist es für eine Frau in ihrer (malikitischen) Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah zur malikitschen Position:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

ibn al-ʿArabi:

„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)

Muffasīr Imām al-Qurtubī sagte:

Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, ihr Körper und ihre Stimme, Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmi l-Qur’ān)

Aus al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227:

Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh ibn ʿUthaymīn

Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper …

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‚ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“

(Hiğāb Seite 12, 13)

Shaykh Muhammad al-Saalih al-‘Uthaymeen:

The hijaab prescribed in sharee’ah means that a woman should cover everything that it is haraam for her to show, i.e., she should cover that which it is obligatory for her to cover, first and foremost of which is the face, because it is the focus of temptation and desire.

A woman is obliged to cover her face in front of anyone who is not her mahram (blood relative to whom marriage is forbidden). From this we learn that the face is the most essential thing to be covered. There is evidence from the Book of Allaah and the Sunnah of His Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) and the views of the Sahaabah and the imams and scholars of Islam, which indicates that women are obliged to cover all of their bodies in front of those who are not their mahrams.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/ 391, 392)

Shaykh bin Bāz sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“

(Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh Saalih al-Fawzaan (may Allaah preserve him) said:

The correct view as indicated by the evidence is that the woman’s face is ‘awrah which must be covered. It is the most tempting part of her body, because what people look at most is the face, so the face is the greatest ‘awrah of a woman. This is in addition to the shar’i evidence which states that it is obligatory to cover the face.

For example, Allaah says (interpretation of the meaning):

“And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, headcover, apron), and to draw their veils all over Juyoobihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms)…”

[al-Noor 24:31]

Shaykh bin Bāz

sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

ibn Taymiyya sagte:

„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)

Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʿ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.

Shāfiʿī Fiqh

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:

„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:

„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes. „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

Imām as-Suyūṭī:

„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:

„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

Von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

Ḥanafī Fiqh

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī:

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb verpflichtend (fard) ist.

Imām Abū Ḥanifa ist hingegen der Ansicht, dass der Niqāb im Prinzip nur empfohlen ist („wāğib“). In Zeiten der Unmoral und Glaubensschwäche oder weil das Gesicht hübsch ist die Gefahr, dass ein Nicht Mahram in Versuchung geführt werden könnte, weil das Gesicht hübsch ist, werden Gesichtsschleier und Handschuhe zur Pflicht.

Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Ibn Nujaym:

„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Auch Imām Sarkhasi, welcher sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Deoband

The Niqab and its obligation in the Hanafi madhhab by Mufti Husain Kadodia

It is with great sadness that we note confusion in the minds of many students and even some scholars concerning the obligation of the niqab (veil) in the Hanafi madhhab, which expressly classifies covering the face as binding on women and forbids the exposure of the face in the presence of ghayr mahrams (strangers).

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

Es ist die politische, menschenrechtliche und durchaus auch soziale sowie sozialpädagogische Verpflichtung unserer Gesellschaft sowie der Bundes- und der Landesregierungen über jede Form von Extremismus und dessen schädliche Folgen für jeden Einzelnen von uns allen, für unsere säkulare, freiheitlich demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat im Sinne des GG [Art. 20 Abs. 1, 2 u.3 GG; Art. 28 Abs1 Satz 1 GG] aufzuklären und Projekte zu fördern die Ausstiegswillige unterstützen. Die Legislative, das Baden-Württembergische Parlament, hat uns alle, insbesondere die Bürger des Landes vor den Auswirkungen von religiös motiviertem Extremismus und seinem Angriff auf Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Religionsfreiheit ist ein universelles, unteilbares und unveräußerliches Menschenrecht, dem überall auf der Welt Geltung zu verschaffen ist. Dieses individuelle Recht hoher Priorität, dass jedem von uns zusteht, garantiert Bekenntnisfreiheit in positiver aber auch negativer Ausprägung. Der ZdE setzt sich hier in Deutschland unter anderem für die negative Religionsfreiheit von Islamapostaten und Andersgläubigen unter den Flüchtlingen ein, die in ihren Unterkünften wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden und Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt sind. Sie weisen darauf hin, dass selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte verfassungsimmanente Schranken haben, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht.

Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Grundrechtsverzicht, als der unmissverständlich ausgedrückte Wille rechtsverbindlich auf eine grundrechtliche Garantie zu verzichten, ist an Voraussetzungen gebunden. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien [Art. 20 Abs. 3 GG], die für die Bundesrepublik konstitutiv sind und nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht verändert werden dürfen. Unsere Verfassung, das GG ist kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Wahrscheinlich wären die Bürgerinnen, die für ihr Recht auf freie Religionsausübung, positive Bekenntnisfreiheit und Vollverschleierung kämpfen, nicht bereit die Unantastbarkeit ihrer Würde [Art. 1 Abs. 1 GG], ihre Gleichheit vor Gericht und das Diskriminierungsverbot [Art. 3 Abs. 1 oder 3 GG] oder die Rechtsweggarantie [Art 19 Abs. 4 GG] aufzugeben.

Grund- und Menschenrechte stehen in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht zur Disposition. Sie haben neben der subjektivrechtlichen für das Individuum auch eine objektive Funktion. In seinem Grundsatzurteil zum Fall Lüth [BVerfGE 7,198 – Lüth] hob das BVerfG hervor, dass unser GG auch als objektive Werteordnung anzuerkennen ist, über die nicht jeder frei verfügen kann.

Auf die vielfältigen gesundheitsschädlichen und sicherlich kostenintensiven Auswirkungen des Vitamin D Mangels für Mutter und Kind durch das Abschirmen jedes Sonnenstrahls auf der gesamten Körperoberfläche haben wir in unserer Petition bereits hingewiesen. Die Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko, weil sie das Gesichtsfeld einschränkt und ausreichende Übersicht verhindert. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist für sie und auch für die Säuglinge, die sie im Kinderwagen spazieren fährt oder die Kleinkinder neben ihr, die noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind, lebensgefährlich.

Burkaträgerinnen erkranken durch Lichtmangel

Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Der schmale Sehschlitz verursacht eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche bleibt.

Ein geringer Vitamin D Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten, Diabetes Mellitus, Multiple Sklerose und Rheuma steigt. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanischen Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin D Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin D Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken.

Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Weniger Infekte mit Vitamin D

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

Vitamin D Mangel und Depression

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Kalziumstoffwechsel

Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Datenpool/einrichtungen/klinik_fuer_endokrinologie_diabetologie_und_rheumatologie_id5/dateien/vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf

Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

Ursachen bei Coxa Vara

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

Ihre Knochen brauchen Vitamin D

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau des Vitamins erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen.

Gefahren bei der Geburt durch Sonnen- und Vitamin D-Mangel

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/2009/01/06/gefahren-bei-der-geburt-durch-vitamin-d-mangel/

Ireland: For burqa wearing women, vitamin D deficiency rises from lack of exposure to sunlight

Muslim women who wear the burqa and other similar face-coverings run an increased disk of pelvic fractures during childbirth because of a deficiency of vitamin D, warns Dr. Miriam Casey of the Osteoporosis Unit in the St. James hospital in Dublin. Those in cloudier environments such as Ireland and Britain generally run an increased risk because of lack of sufficient sun exposure, but Dr. Casey warns that Muslim women run an additional risk above the general population. “As we see a rise in the number of Muslims in Ireland, it’s going to become a massive problem. It’s worse in England whose Muslim community is older. There are already problems in the Rotunda (a maternity hospital in Dublin) and the pediatric hospitals,” she stated.

http://www.euro-islam.info/2008/12/28/ireland-for-burqa-wearing-women-vitamin-d-deficiency-rises-from-lack-of-exposure-to-sunlight/

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin D Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‘awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende und wortgetreu zu befolgende Islam salafistischer, wahhabitischer und hanbalitischer Prägung sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften Natur und Veranlagung zur Unmoral, und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die je nach Rechtsschule mindestens den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahramverwandten das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist nur in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt.

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren.

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.

[at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

„Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Dass die Verfassung jede staatliche Gewalt und somit auch den baden-württembergischen Gesetzgeber an die universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte [Art. 1 Abs. 3; Art. 20 Abs. 3 GG] bindet, ist keine Sozialromantik, sondern unmittelbar geltendes Recht.

Die unantastbare Menschenwürde, die der Staat zu achten und zu schützen hat [Art. 1 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG], gilt auch für Frauen, sogar für Niqabis und Burkaträgerinnen. Sie ist das tragende Fundament und das höchste Ziel der Menschenrechte. Franz Josef Wetz lehrt Philosophie und Ethik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Für den Philosophen besteht der wahre Gehalt menschliche Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie sozialer Gerechtigkeit.

Franz Josef Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 16

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig setzten gegen anfangs heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen durch, dass die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufgenommen wurde. Sie kämpften dafür, dass Frauen über die staatsbürgerliche Gleichstellung hinaus, auch im Familien- und Eherecht gleichgestellt würden. Mit ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sowie nach Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder scheiterte Nadig.

Sicherlich hätten sich beide Politikerinnen sehr darüber gefreut, wenn sie miterlebt hätten, dass die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat und dessen Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile zum Staatsziel und damit zum Leitprinzip im Verfassungsrang erhoben wurde.

Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Wie hätten diese beiden Mütter des Grundgesetzes reagiert, wenn sie mitbekommen hätten, wie Abgeordnete unter dem Vorwand sich für Freiheitsrechte von Frauen einzusetzen, diese Direktive unterlaufen und frauenpolitische Errungenschaften verraten hätten, indem sie sich weigern ein Gesetz zu verabschieden, das diese misogynen Vollverschleierungen auch im öffentlichen Raum verbietet.

Wenn das BVerfG feststellt, dass Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und weder sich selbst noch dem Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis über die Auslegung religiöser Vorschriften anmaßen möchte, ist dies nachvollziehbar, weil in der Regel weder Politiker noch Juristen auf das nötige theologische Fachwissen zurückgreifen können. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch Experten im Bereich des Staatsrechts und dafür zuständig, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Grundrechte durchzusetzen.

Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus grund- und menschenrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr bindet Art. 1 Abs. 3 GG alle drei Gewalten an die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr-, Gleichheits- und Freiheitsrechte jedem Individuum qua Geburt zustehen und eine objektive Werteordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt [BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth].

Der am 27.01.2015 entscheidende Erste Senat folgte in wesentlichen Aspekten der Rechtsauffassung des am 24.09.2003 beschließenden Zweiten Senats allerdings nicht [2 BvR 1436/02]. Nach § 16 BVerfGG hätte in einem solchen Fall zwingend das Plenum des BVerfG einberufen werden müssen, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit dem Ziel herbeizuführen, einen nicht vorhersehbaren, plötzlichen und der bisherigen Spruchpraxis entgegenstehenden Wechsel in der Rechtsprechung und die verfassungswidrigen Folgen zu verhindern. [Zur Einschlägigkeit des § 16 BVerfGG vgl. Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr: Hans Michael Heinig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht].

Stattdessen setzte sich die hohe Richterschaft über die Rechtsnorm hinweg und kippte eigenmächtig das landesweite, pauschale Kopftuchverbot. Mit diesem verfassungswidrigen Handeln überschritten die Verfassungsrichter ihre Entscheidungskompetenz und missachteten das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, das unter anderem die Rechtsprechung an Gesetz und Recht bindet. Zwei der sechs Richter fassten ein Sondervotum:

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Ein Vollverbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum und in allen staatlichen Institutionen wie Parlament, Gericht, Polizei, Rathaus, Kindergarten, Schule und Hochschule ist mit der Verfassung nicht nur vereinbar, sondern von ihr geboten.

Mina Ahadi


463. Islam und rebellische Frauen

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وَاللَّاتِي تَخَافُونَ نُشُوزَهُنَّ فَعِظُوهُنَّ وَاهْجُرُوهُنَّ فِي الْمَضَاجِعِ وَاضْرِبُوهُنَّ

wa l-lātī takhāfūna nušūzahunna fa-ʿiẓūhunna wa-hǧurūhunna fī l-maḍāǧiʿ wa-ḍribūhunna.

As to those women on whose part ye fear disloyalty and ill-conduct, admonish them (first), (Next), refuse to share their beds, (And last) beat them (lightly).

Et quant à celles dont vous craignez la désobéissance, exhortez-les, éloignez-vous d’elles dans leurs lits et frappez-les.

Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!

Köln am 27. November 2016, eine Veranstaltung des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE) und der Giordano Bruno Stiftung Köln (gbs) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (اليوم العالمي للقضاء على العنف ضد المرأة, International Day for the Elimination of Violence against Women). Ihre informative und bewegende Rede hielt die aus der irakischen Stadt Kerbela stammende Frauenrechtlerin Worood Zuhair auf Englisch. Ins Deutsche von Edward von Roy.

Rebellische Frauen im Islam

Von Worood Zuhair

Ich werde über das Leid der Frauen in den vom Islam beherrschten Ländern sprechen.

In den religiösen Gemeinschaften haben sich Doppelmoral, Gewalt, Sexualstraftaten und Mord etabliert und gehören zum Alltag. Sobald ein Mann und eine Frau alleine sind, ist die Frau der Gnade und Willkür des Mannes ausgeliefert. Aus der islamisch bedingten, Selbstbild und Frauenbild prägenden extremen Geschlechtertrennung folgt, dass sich die Männer wie verrückte Hunde verhalten. Sie belästigen, schlagen und vergewaltigen Frauen, sogar ihre Familienmitglieder, und ihre Taten sind durch ihre Religion und die Gesetze gedeckt.

Gesellschaftliche Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen gibt es noch nicht. Nur weil ihr mit zwei Hoden geboren wurdet bedeckt euch kein Staub der Schande, werdet ihr durch eure frauenfeindliche Religion vor Entwürdigung und Sklaverei bewahrt. All jene unter euch, die die Befähigung von Frauen als beschränkt definieren und ihnen insbesondere einen angeborenen schwachen Verstand attestieren, möchte ich daran erinnern, dass eure Propheten, Kleriker, Imame und sonstigen Autoritäten nicht vom Himmel gefallen sind, sondern aus der Vagina einer Frau geboren wurden. Zum Glück für die Frauen sind ihre Vaginen nicht nur zum Sex zu gebrauchen, sondern auch zur Produktion von Kindern. Andernfalls würden ihre muslimischen Eltern sie abschneiden und zunähen und anschließend an die Haustür schreiben: ‚Hier gab es ein schlimmes Mal der Schande, es wurde ausgemerzt mit Gottes Willen‘.

Alles im Leben von dir als Frau wird in deiner Familie durch einen Mann kontrolliert, bei Bedarf kann Mann auch wesentlich jünger als du. Erwachsene Frauen werden wie Minderjährige, wie Kinder behandelt. Frauen haben kein Recht, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen. Sie sind Besitz Vater, Ehemann, Stamm und religiöser Gemeinschaft. Den männlichen Verwandten obliegt die Pflicht, die allzeit gefährdete Keuschheit ihrer weiblichen Familienangehörigen zu schützen, weil der Islam lehrt, dass Frauen nicht nur unreine Huren, sondern auch wankelmütig sind, von ihrer weiblichen Wesensnatur her gar keine vernunftorientierten Entscheidungen treffen können. Jungfräulichkeit ist das prekäre Fundament der Stammesehre, die Basis von familiärer Moral, Stabilität und Kohärenz.

Misslingt der Frau ihre zentrale Aufgabe, keusch zu bleiben, und sei es im Falle einer Vergewaltigung, ist das die größtmögliche Katastrophe für Familie und Stamm und bringt Schande über sie. Gemäß dieser perversen Logik wird bei einer Vergewaltigung nicht der Täter bestraft, sondern das Opfer umgebracht, um die Schande von der Familie abzuwaschen, die die Frau über sie gebracht hat. Zur Verletzung der männlich definierten Ehre führen weibliche Verfehlungen wie der reale oder auch nur vermutete Wunsch der Frau, sich ihren Ehemann selbst auszusuchen oder ihre Forderung nach einer Ehescheidung. Eine derartige Schande gibt dem Mann das Recht sie zu töten. Mit einem eigens einberufenen Familienrat werden in Ländern wie dem Irak, in Saudi-Arabien oder Jordanien Frauen durch ihre männlichen Verwandten zum Tod verurteilt, um die – wie gesagt männliche – Ehre wiederherzustellen.

Durch Einwanderung ehrkulturell sozialisierter Menschen steigt die Zahl der Ehrverbrechen in Europa und selbst in Nordamerika. Es gibt kein Gesetz, das uns vor diesem Anspruch auf männliche Allmacht schützt, ein Anspruch, der sich auf Koran und Sunna, auf das islamische Recht berufen kann, das die Anwendung von Gewalt einfordert bei allen Fragen von Ehre und Schande.

Die meisten Frauen überleben diese Angriffe nicht, ich gehöre zur Minderheit. Ja, ich bin die Überlebende eines versuchten Ehrenmordes und gebe heute denen eine Stimme, die nicht mehr für sich sprechen können.

Ich schrie so laut ich nur konnte, doch niemand antwortete. Sie schlugen immer weiter, bis ich nichts mehr spürte und das Bewusstsein verlor. Als ich wieder zu mir kam, war mein Gesicht geschwollen, die Lippen bluteten und in meinem Rücken spürte ich den Schmerz brennen wie Feuer.

Eine Frau aus der Nachbarschaft hörte mich schreien und kam heran, doch nicht etwa um mir zu helfen, sondern um mich aufzufordern, meine Stimme zu senken. Was mir geschehen war, war ihr egal, sie war vielmehr in Sorge, dass ich beim nächsten Verprügeltwerden zu laut schreien würde und mit meiner Stimme irgendeinen Mann aus der Nachbarschaft verführen könnte.

Trotz meiner Verletzung, trotz aller nur denkbaren Versuche meiner Familie sowie meiner Gesellschaft und Religion, mein Leben zu zerstören, hielt ich an meinem Ziel fest, die Freiheit zu suchen und beschloss, aus diesem Land der Hölle zu fliehen. Um diese Freiheit zu finden, begab ich mich auf eine Reise von 8300 Kilometern. Ich bin die Frau, von der jeder vermutet hätte, dass sie unterwegs sterben würde. Aber ich bin auch die Frau, die es endlich doch geschafft hat und in dem Land ankam, das mir Freiheit sichern würde. Ich bin nicht nur ein rebellisches Mädchen aus dem Irak. Ich bin ein Mädchen, das sich von den Fesseln dieser religiösen Gesellschaft befreit hat, etwas, wovon viele Mädchen in der muslimischen Gemeinschaft nur träumen können.

„People ask me if I have some kind of death wish, to keep saying the things I do. The answer is no: I would like to keep living. However, some things must be said, and there are times when silence becomes an accomplice to injustice. Es gibt Zeiten, in denen Schweigen zur Komplizenschaft mit der Ungerechtigkeit wird“, das erkannte die mutige Ayaan Hirsi Ali.

Der erforderliche Wandel braucht einen starken institutionellen Rahmen und staatliche Stellen, die nicht nur die Macht, sondern auch den Willen haben, Gesetze durchzusetzen. Wir müssen auf alle, die Verantwortung tragen, Druck ausüben, entsprechende Gesetze zu erlassen und dafür zu sorgen, dass diese verstanden werden und kompromisslos Anwendung finden. Von uns wird das koordinierte Anstrengung und gute Zusammenarbeit erfordern.

Begeben wir uns an die Arbeit, um dieses Unrecht zu beenden.

Worood Zuhair

In religious communities, hypocrisy, violence, sex crimes, and murder are increasing and have become normalized. If a male and a female are left alone the woman is at the mercy of the man. The isolation of males and females in our daily lives make men behave like mad dogs. They harass, beat, and rape women, even family members, and they are justified according to their religion and law. There is no balance in our social nature. Just because you were born with 2 testicles there is no dust on you – your misogynic religion releases you from slavery. I want to mention those who limit woman’s capabilities and describe them as lacking in brains – do not forget that your prophets, clerics, Imams, and greats did not come down from heaven, but came from woman’s vagina. Fortunately for females in Islamic countries, their vaginas are not only for sex, but also for producing children, otherwise their Muslim parents would cut it, sew it up, and engraved on the door: „here was a thing of shame that has been eradicated, by God willing.“

The men in the family control every aspect of the woman’s life, even if the male is younger than you. Adult women are treated as minors. Women do not have the right to make decisions about their own lives and are considered property of the family and the religious community. Male relatives have the duty to protect the woman’s chastity because Islam teaches that women are whores without the ability to make moral judgements. Her virginity is fundamental to the familie’s honour, ethics, strength, and stability. The failure of a woman to remain chaste – even in the case of rape – is a social catastrophe of the highest order and brings shame on the entire family. With their twisted logic, if a woman is raped, they will not punish the offender, but will instead kill the victim to wash away the shame she has brought on the family.

The notion of honour includes alleged or suspected sexual transgression, the desire of women to choose a marriage partner of their own, and to seek divorce. The shame gives the man a licence to kill. In countries such as Iraq, Saudi Arabia, and Jordan, women are being sentenced to death by their male relatives in family courts to restore their honour. With the influx of Muslim migrants, incedents of these crimes are steadily on the rise in Europe and even in North America. There is no law to protect us from this masculine power based on Islamic law, which incites violent crimes of honour and shame.

Most women do not survive this violence, but I did. Yes, I am the survivor of an attempted honour killing, and today I speak for those who cannot speak for themselves. I was screaming loudly with all my force, but no one would respond. They continued to beat me until I could no longer feel anything. I lost consciousness during the beating, and when I woke up, I found my face swollen, lips bleeding, and I felt a burning pain like fire in my back. There was a woman, one of my neighbours, who had heard me. She didn’t come to help me, but came to tell me to lower my voice. The woman didn’t care what happened to me, but was more concerned that the next time he hit me I didn’t scream, which would seduce any man around me. Despite my injury and any attempt by my family, society, and religion to destroy my life, I was determined to taste freedom and chose to escape that Hell Land, so I made the 8300 kilometer journey to find it. I’m the girl everyone expected to die along the way, but finally arrived in the country that would ensure my freedom. I am not just a rebellious girl from Iraq. I am a girl who escaped the bondage of this religious society, like many girls in the Muslim community hope to do.

Ayaan Hirsi Ali once said — „There are times when silence becomes an accomplice to injustice“. Effective change requires a strong institutional framework and national bodies that have the power to take action. We must contact world leaders and pressure them to adopt laws work and make sure those laws are understood and implemented. This will take a coordinated effort and require us to work together. Let us work together to end this injustice.

Worood Zuhair


464. 40 Jahre Emma – 40 Jahre Islamschönfärben

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آليس شفارتسر

Alice Schwarzer

Böser Islamismus, guter Islam: Die Weltanschauung der Alice Schwarzer

Deutlich anders als der den freiheitlichen Rechtsstaat gefährdende islamverträgliche Feminismus, ein veritabler Unterlegenheitsfeminismus, hat der Gleichheitsfeminismus die weltweite Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte einzufordern und das Islamische Recht zurückzuweisen. Das müsste auch für die seit vierzig Jahren bestehende Zeitschrift EMMA und ihre Gründerin gelten – sollte man eigentlich erwarten. Von Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü.

Mausert sich Deutschlands Oberfeministin zu Deutschlands berühmtester Islamverharmloserin? Am 26. Januar dieses Jahres erfuhr der Leser der Neuen Osnabrücker Zeitung über die EMMA-Gründerin:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam.“[1]

Das stimmt nicht. Mohammed war aus Sicht seiner Gefolgschaft ebenso wie aus seiner eigenen Sicht beides: der endgültige Prophet einerseits und andererseits Staatsgründer und Feldherr. Mehr Politik geht nicht, das Gerede über einen politischen Islam ist gegenstandslos.

Entsetzt zeigt das Alphaweibchen der deutschen Frauenbewegung auf Niqab und Burka:

„Selbstverständlich bin ich für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland!“

Die Kölner Burkabekämpferin sagt nichts gegen den religiös verpflichtenden Schleier (Hidschab) – kein Wunder, sie müsste dazu das Islamische Recht kritisieren, die Scharia, den im Jahre 1111 d. g. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali und die anderen sunnitischen Ulama (Sg. Alim), alle heutigen Scheiche und Muftis und deren Fatawa (Sg. Fatwa), die schiitischen Mullahs.

Nun sei etwas ausführlicher zitiert, wie Alice Schwarzer jedem Islamkritiker in den Rücken fällt. Die vielfach Preisgekrönte (u. a.; 2004: Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen; 2005: Bundesverdienstkreuz Erster Klasse; 2010: Mercator-Professur der Universität Duisburg-Essen) schießt aus allen Rohren, eher unverdient kriegt sogar die Bundeskanzlerin ihr Fett weg:

„[Merkel] hat die politische Dimension des politisierten Islam nicht begriffen. Sie verwechselt ihn mit dem Islam als Religion. Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Eher schon das Gegenteil ist richtig, denn leider ist auch für Angela Merkel (Der Spiegel 26.09.2012) der Islam pauschal Teil von Deutschland: „Wir sollten da ganz offen sein und sagen: Ja, das ist ein Teil von uns.“

Zurück zur Inhaberin des Monopols auf feministische Berichterstattung:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Soso, es gehe nicht lediglich um islamisch-glaubensbewegten Terrorismus, das Problem fange „viel früher an“?

Genau das tut es, bei Koransure und Hadithvers fängt es an, das universelle Problem, beim Islam fängt es an! Doch über den, siehe weiter unten und im Quellenteil, verliert unsere karrierebewusste Oberemanze kein Wort: „Der Islam ist nicht mein Thema“, „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“.

Durchaus im Sinne von Deutscher Islamkonferenz und deutschen Islamverbänden bestimmt Frau Schwarzer mit, was hierzulande zu Scharia (Allahs Schöpfungsordnung, der Menschheit vom Himmel angeordnet als Gesetzlichkeit; Islam) und Fiqh (islamische Jurisprudenz; auch Islam) öffentlich gesagt und geschrieben werden darf und was nicht.

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam“, über diese engagierte Verteidigung des Glaubens durch eine europäische Feministin können Darul-Uloom Deoband, Millî-Görüş und die Muslimbruderschaft zufrieden sein.

In den Rücken fällt die Galionsfigur der deutschen Frauenbewegung damit jedem Islamkritiker, allen muslimischen Säkularen und insbesondere den weiblichen Säkularen sowie überhaupt allen der Herrschaft des islamischen Rechts, allen der Herrschaft des Islam unterworfenen Frauen.

Die aus islamischer Sicht überall und jederzeit (ggf. nur bis zum Tag der Auferstehung) gültige Scharia ist menschengemachten Verfassungen und Gesetzesbüchern voranzustellen, der sogenannte Schariavorbehalt; letztlich übersteigt sie das menschliche Verstehen. Den Fiqh hingegen kann man studieren als Allahs gesetzliche Maßgabe; im Laufe der Jahrhunderte ist er durch islamische Eliten kodifiziert worden und als Rechtsschöpfung und Gerichtspraxis anzuwenden. Ob Scharia oder Fiqh: Gruppen von Menschen (Nichtmuslime; Schariaverweigerer; alle Frauen) sind rechtlich herabzustufen, zu diskriminieren. Kompatibel mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR) sind Scharia und Fiqh nicht.

Eine deutsche Frauenrechtsbewegung, die sich nicht an die Scharia und den Fiqh herantraut, sondern vor dem reichlich geisterhaften Islamismus warnt und den mit ihm letztlich (nämlich religiös, theologisch) identischen Islam schönredet, kann nicht viel erreichen und wird allen Frauen, muslimisch oder nichtmuslimisch, schaden.

Beim allgemeinen Islamschönreden ist die EMMA-Gründerin des Jahres 1977 nun wirklich nicht alleine.

Doch hat die Inkarnation des deutschen Feminismus, das fleischgewordene frauenrechtliche Gewissen der Republik, eine hervorgehobene Stellung beim hoch ersehnten Erteilen von Absolution an die über islamische Schleierpflicht (Hidschab), islamische weibliche Beschneidung (FGM), islamische Polygamie sprich Polygynie (mit Talaq und Chul, die Kinder gehören dann stets dem Mann) und islamische Kinderehen (Mädchen heiratsfähig ab neun Jahre) dann doch ein wenig zerknirschten Akteure in Parteien, Presse, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverband. Denn leider ist die 74-Jährige die Deutungsinhaberin jeder Frauenfrage, die Monopolistin beim Definieren dessen, was in Deutschland an frauenpolitischen Forderungen erhoben werden muss einerseits und andererseits gefälligst auszureichen hat.[2]

Schleierzwang, Chitan al-Inath (indonesisch sunat perempuan; FGM), Talaq und Chul, Zweitfrau bis Viertfrau zu sein, per Imamehe verheiratetes zwölf oder elf Jahre altes Mädchen und schwangere Kindbraut zu sein, um nur die Spitze des islamischen Eisbergs zu nennen, anders gesagt: die theologisch begründete Biologisierung, Sexualisierung und Erniedrigung der Frau in der Religion von Koran und Sunna, kurz: die religiöse Unterdrückung der Frau – das ist Islam und das ist Gewalt – und keine Form der Gewalt ist privat, eben auch nicht die glaubensgeleitete Gewalt gegen Frauen. Für Alice Schwarzer hingegen, wie wir gleich hören werden, ist diese Glaubenslehre und Religionspraxis so etwas wie individuelle Selbstverwirklichung und in jedem Fall nicht zu diskutieren, kein Politikum: „das ist ein Glaube und das ist Privatsache“. Wir wiederholen: Gewalt ist nie privat.[3]

„Der Islam ist nicht mein Thema“, wie leicht wird man hier sarkastisch. Endlich, wie konnten wir nur über die Scharia etwas Schlechtes denken. Erst der islamrevolutionäre Ruhollah Chomeini war es, der den genuin menschenfreundlichen und insbesondere frauenfreundlichen Islam aus der Form gebracht hat, ihn schier zur Unkenntlichkeit entstellte, eine politisierte Pseudoreligion und Nichtreligion fabrizierend, die jetzt weltweit ein Zerrbild des wahren Islam predigt. Genug des Sarkasmus.

Das angekündigte Zitat findet sich auf Schwarzers persönlichem Internetauftritt.

Alice Schwarzer: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt. Ich publiziere über das Problem seit 30 Jahren und bei jeder Gelegenheit weise ich darauf hin, dass es mir nicht um den Islam geht – das ist ein Glaube und das ist Privatsache –, sondern ausschließlich um den politisierten Islam, der seinen Anfang genommen hat mit Chomeini im Iran 1979 und der seither einen Siegeszug durch die Welt antritt. Ich kritisiere die Islamisten, diese Sorte Muslime, für die die Scharia über dem Gesetz steht und die Frau unter dem Mann. Wir sollten fein unterscheiden zwischen Islam und Islamisten und endlich in Deutschland etwas tun gegen die Islamisten.“[4]

40 Jahre nach Gründung ihrer Zeitschrift sieht Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer „ganz neue Probleme“ für den Feminismus, etwa den „politisierten Islam, in dem die Frauen völlig entrechtet sind“. Entstanden sei dieses Problem nicht erst durch die Flüchtlingsbewegung der letzten Monate. „Wir haben eigentlich seit 30 Jahren in den muslimischen Communities eine offensive Agitation der Islamisten“, so Schwarzer.[5]

„Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“ – aber das ist ja das Schlimme.

Denn: Nein Frau Schwarzer, nicht der politische Islam oder das Politikern und Mainstream-Medien zur Verharmlosung des hanbalitischen Fiqh (sunnitischer Islam; Islam) so willkommene Schreckgespenst Wahhabismus oder der sogenannte Salafismus (auch Islam), nicht der Islamismus den es gar nicht gibt, sondern das islamische Recht – himmlisch gegeben als die Scharia, irdisch anzuwenden als der Fiqh – wird immer die Frau, den Nichtmuslim und den schuldhaft Pflichtvergessenen, den bewussten Schariaverweigerer benachteiligen, demütigen und körperlich wie seelisch quälen. Ihn schmerzhaft bestrafen in Dunya und Achira, im Diesseits und im Jenseits.

Die jeden Lebensbereich regelnde sowie nach Überwindung aller nichtislamischen Gesetze und Verhaltensweisen strebende Scharia ist es, die in eine freiheitliche Demokratie nicht integriert werden kann, die ihrem Wesen gemäß nach Kohärenz, nach Totalität strebende Scharia.

Das eher noch etwas ungeregelte, dem Kalifat oder Imamat zeitlich vorausgehende islamische Erschrecken (Koran 8:12 I will cast terror into the hearts of those who disbelieved. In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen), das Faustrecht nämlich von Taharrusch dschamai bis Terrorismus, bereite der rechten Seinsweise (Din) den Weg und weiche auf längere Sicht der korantreu geregelten Souveränität, der Herrschaft Allahs, seiner Hakimiyya.

Die Islamisierung eines Landes ist die Islamisierung des Rechts: Paragraph für Paragraph werde islamtauglich, schariakompatibel. Dieser Prozess, sofern nicht abgestoppt, muss die unverhandelbaren Menschenrechte (AEMR) und auch das AEMR-basierte deutsche Grundgesetz heute ironisieren und morgen kaputtmachen.

Die Vorgehensweise der großen Islamschönfärberin aus Köln trägt dazu bei, das Leid anderer zuzulassen, vor allem das Leid anderer Frauen. Wer hingegen für die Frauenrechte als Teil der allgemeinen Menschenrechte wirklich etwas erreichen will, erkennt und fordert: Die Scharia, der Islam muss weg aus dem Recht.

Und zwar weltweit, auch im sogenannten Orient, denn Menschenrechte – und dazu gehören die Frauenrechte – sind eben gerade nicht westlich, nicht okzidental, sondern entweder universell … oder sie sind gar nicht.

Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü

Q u e l l e n

[1] „Merkel hat die politische Dimension des Islamismus nicht begriffen“. Ein Artikel von Marion Trimborn. Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 26.01.2017

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/840359/merkel-hat-die-politische-dimension-des-islamismus-nicht-begriffen

[2] Nun, man habe die Frage nicht nötig: „Und wo lassen sie denken?“

Cicero „Frauen-Ranking 2008“ Platz Zwei: Alice Schwarzer

https://web.archive.org/web/20080526070740/http://www.rankaholics.de/w/die+einflussreichsten+intellektuellen+frauen+2008_1784

Cicero-Rangliste 2012: Wer dringt durch? Wer wird gehört?

Feministin Alice Schwarzer steht auf Platz vier und ist damit die Frau mit der höchsten öffentlichen Deutungsmacht.

http://cicero.de/berliner-republik/liste-der-500-guenter-grass-und-alice-schwarzer-spitze/52978

[3] Gewalt ist nie privat

https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Flyer%20Rosenstrasse%20Sossenheim%202016.pdf

http://www.strohhalm-ev.de/kunde/pdf/1/25_6_07.pdf

http://frauenportal.koeln/cms/news/article.php?storyid=37

http://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Zeitschriften/Erziehung_und_Wissenschaft/2016/EW_03_2016_web.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F1084%7C1%7C0

[4] „Der Islam ist nicht mein Thema“ | ALICE SCHWARZER 17.05.2016

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/der-islam-ist-nicht-mein-thema-332543

[5] Bayerischer Rundfunk 26.01.2017

Alice Schwarzer: „Dem politisierten Islam etwas entgegensetzen“ Zum 40. Geburtstag der Zeitschrift Emma betont Herausgeberin Alice Schwarzer, welche neuen Probleme ihrer Meinung nach den Feminismus umtreiben. Dazu gehöre auch der „politisierte Islam“, so Schwarzer in der radioWelt auf Bayern 2.

http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/alice-schwarzer-40-jahre-emma-100~amp.html


465. Kinderrechte sind unantastbar

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Offener Brief von Edward von Roy an den Deutschen Bundestag

5. Februar 2017

Der Deutsche Bundestag im Januar 2017 und die rituelle Zirkumzision

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

was wir stets im Gedächtnis behalten sollten. Erstens. In den Sagen oder Schriften der beschneidenden Völker unserer einen, unteilbaren Menschheit wird es angedeutet: Es gab eine Zeit vor der Beschneidung, vor der weiblichen (FGM) bzw. männlichen (MGM) Genitalverstümmelung. Zweitens: Die Kritik an der Beschneidung ist so alt wie die Beschneidung selbst, auch wenn sie, der Gruppendruck gibt es vor, üblicherweise nicht verbalisiert werden darf – die älteren Jungen spüren Angst und Schmerz, das Baby schreit, auch das ist Kritik.

Die Beschneidungskritik der vergangenen Jahrzehnte ist einem hohen Anspruch treu geblieben, um nur einen Namen und ein Ereignis zu nennen: Ashley Montagu geboren als Israel Ehrenberg (1905 – 1999) und das Symposium on Circumcision, 3. März 1989 in Anaheim, Kalifornien, USA.

We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

(Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.)

Berlin vor zehn Tagen. In Ihrer 128. Sitzung am Donnerstag, dem 26. Januar 2017 behandelten Sie Pet 4-18-07-403 als eine Petition gegen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes, Text der Eingabe: „Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.“ Der Deutsche Bundestag stellte sie online und ließ sie diskutieren als Petition 65714 Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016 (Mitzeichnungsfrist: 13.07.2016, Anzahl Mitzeichner: 126, Anzahl Beiträge: 38).

Diese anatomiebezogen vielleicht eher kenntnislose, sich zudem leider auf allzu dürftige Forderungen beschränkende Petition und die vor zehn Tagen im Parlament durchgeführte Abstimmung ohne Aussprache hatten zur Folge, dass die körperbezogenen Fakten, dass die schädlichen Folgen der Jungenbeschneidung, nämlich mit FGM Typ Ib (Klitoridektomie) vergleichbar zu sein (Sorrells et al., Fine-touch pressure thresholds in the adult penis) sowie, belegt in einer Studie aus Dänemark, Ehe und Partnerschaft zu schaden (Morten Frisch et al., Male circumcision and sexual function in men and women) auch im Januar 2017 im Bundestag nicht zu vernehmen waren.

Hingegen hat Sie der Verfasser von § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation (Pet 4-17-07-451-040847) bereits am 20. Juli 2012 mit einer Petition zusätzlich auf die erheblichen Risiken jeder Jungenbeschneidung, als da sein können Sepsis, Hautbrückenbildung, Verlust des Geschlechtsorgans, Tod, hingewiesen, doch bis zum schwarzen Tag der Kinderrechte, Mittwoch 12. Dezember 2012, kamen im Deutschen Bundestag weder die medizinischen Komplikationen der Zirkumzision angemessen zur Sprache noch wagte man die (mindestens) den Schafiiten als Religionspflicht geltende Chitan al-Inath (ḫitān al-ināṯ, indonesisch sunat perempuan) zu kritisieren oder auch nur anzusprechen, die im Islamischen Recht (Scharia; Fiqh) von der Jungenbeschneidung nicht trennbare weibliche Genitalverstümmelung (FGM).

20. Juli 2012
Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

[…] Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib) […]

Wir wissen, was im Dezember 2012 geschah. Die kindliche körperliche Unversehrtheit unterlag, die Religion obsiegte. Chronologie Dezember 2012: Am 12. Dezember 2012 nahm der Bundestag in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung an (434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen). Der Bundesrat stimmte am 14. Dezember 2012 zu. Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 27. Dezember 2012, somit das Gesetz seit dem 28. Dezember 2012 als § 1631d BGB in Kraft.

Den Weg gewiesen hatte Zirkumzisionsversteher Volker Beck:

„Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich.“

(Plenarprotokoll 17/189)

Drei Tage eher hatte Angela Merkel vor einem Beschneidungsverbot gewarnt: „Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation“. Für die FGM warb oder wirbt die Bundeskanzlerin nicht, auch nicht für die Sunnabeschneidung, die, sofern praktiziert in Form einer sogenannten milden Sunna, einer FGM aus dem Bereich Typ Ia oder Typ IV, das menschliche Geschlechtsorgan vergleichsweise weniger beschädigt als eine Zirkumzision – selbstverständlich hat in Deutschland auch die geringst invasive Form der Mädchenbeschneidung verboten zu bleiben und grundsätzlich zielt die Sunnabeschneidung der Mädchen, man gehe Scheich Nuh Ha Mim Keller nicht auf den Leim, auf die (Teil)Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris (baẓr).

Dass Mann und Frau, dass auch Junge und Mädchen nicht ungleich zu behandeln sind, weiß auch jeder Politiker. Allein die Schutzlosstellung einer Geschlechtsklasse jedoch macht den § 1631d BGB verfassungswidrig. Zusätzlich ist die Verletzung des Körpers und erst Recht die Amputation von Körpergewebe nicht in den Begriff des Kindeswohls oder des elterlichen Erziehungsrechts integrierbar, Kind ist Mädchen oder Junge. Der § 1631d BGB ist ein Skandal und muss weg. Er ist übrigens auch elternfeindlich, denn viele jüdische oder muslimische Eltern wären glücklich über ein deutsches Beschneidungsverbot, trauen sich jedoch nicht, ihre Religion öffentlich zu kritisieren oder ihre Verwandten zu enttäuschen.

Januar 2017. Vier Jahre nach Schaffung des kinderfeindlichen Paragraphen 1631d BGB verwundert und empört es, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, die weltweit nicht nur jedes Jahr, sondern jeden Monat und sogar jede Woche auftretenden, religionsgemeinschaftlich wie elterlich fraglos unerwünschten Zirkumzisionsfolgen (wie Infektion, Nekrose, Hautbrückenbildung, Verlust des Geschlechtsorgans, Tod) erneut ausblenden – Sie alle wurden in den letzten Jahren z. B. durch mich informiert – und hinnehmen: „[D]er Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht.“

Anl. 2 z. Prot. 18/75
Pet 4-18-07-403

Beschlussempfehlung

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern. […]

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann. […]

Der Deutsche Bundestag hatte mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (Bundestags-Drucksache 17/10331) die Bundesregierung aufgefordert, […]

[…] Dezember 2012 wurden die Grundrechte der Betroffenen sorgfältig gegeneinander abgewogen […]

[…] sind Eltern in Ausübung des ihnen zustehenden Sorgerechts berechtigt, in eine Beschneidung ihres nicht selbst einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Die Regeln der ärztlichen Kunst schließen eine angemessene Schmerzbehandlung ein und erfordern eine umfassende vorherige Aufklärung. Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus.

§ 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Wo in Sachen Amputation des männlichen Präputiums zu konstatieren wäre: Kindliche genitale Intaktheit 0 %, Elternwunsch bzw. Himmelsbefehl 100 %, da verstecken Sie sich hinter der vor viereinhalb Jahren durchs Parlament gepeitschten Ermächtigungsnorm („mit Beschluss vom 19. Juli 2012“) und spüren zu Beginn des Jahres 2017, sehr anders als manch ein Kind, keine scharfe Klinge, sondern Harmonie: „§ 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.“

Wer noch keinen ausgewachsenen Körper geschweige denn Selbstbild und Verstand eines Erwachsenen (Mensch ab 18 Jahre) hat, ein Minderjähriger also, kann, völlig entwicklungs- und altersentsprechend, die umfangreichen und nachteiligen Folgen, die sich aus einer jeden Zirkumzision für Sexualität und Partnerschaft ergeben, noch nicht abschätzen, ist mithin in eine Zirkumzision nicht einwilligungsfähig. Der Petent der Online-Petition 65714 vom 14.05.2016 hingegen gesteht 14 bis 17 Jahre alten männlichen Jugendlichen diese Urteilsfähigkeit pauschal zu und fordert in der Petitionsbegründung lediglich: „dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann“. Dass sich auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem erheblichen Gruppenzwang zum Beschnittensein nicht entziehen können, siehe Ritual Ulwaluko der amaXhosa (vgl. Website ulwaluko.co.za – online seit Januar 2014), ist ihm nicht bekannt oder nicht bewusst.

Drucksache 18/10855

Beschlussempfehlung
des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)

– Sammelübersicht 400 zu Petitionen –

[ Seite 12 ]

noch Beschlussempfehlung 9
Inhalt der Eingabe: Familienrecht
Zuständige oberste Bundesbehörde: BMJV

Lfd. Nr. 138
Pet 4-18-07-403-032415
Berlin

Lfd. Nr. 139
Pet 4-18-07-403-027327
Geretsried

Lfd. Nr. 140
Pet 4-18-07-403-032760 [ Edward von Roy am 30.10.2016 ]
Mönchengladbach

Als Deutscher Bundestag folgten Sie der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Petitionsverfahren abzuschließen. Sammelübersicht 400 zu Petitionen: „Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Alle dafür. Angenommen.“

Anl. 2 z. Prot. 18/75: „Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus“. Nein, das Kindeswohl ist nicht nur im seltenen Fall („ausnahmsweise“) gefährdet, sondern stets, weil einerseits, auch bei der Verlagerung in Klinik oder Arztpraxis, sog. Medikalisierung, immer Komplikationen drohen und andererseits Zirkumzision der Verlust von 10.000 bzw. 20.000 Nervenendigungen ist: der sensibelste Teil des männlichen Geschlechtsorgans wird weggeschnitten. Die Penisvorhaut ist mitnichten das sexuell-sensorische Äquivalent zur Klitorisvorhaut. Jede Jungenbeschneidung, richtiger gesagt Genitalverstümmelung, amputiert Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner und entspricht nicht dem Wegschneiden der Klitorisvorhaut, nicht einer FGM Typ Ia, sondern der wesentlich schwereren Verstümmelung FGM Typ Ib als der Amputation der Klitoris.

Die penilen Strukturen Gefurchtes Band, Frenulum und Frenulares Delta, in einem Wort: die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung sensibelste Teil des Penis und die Dichte an Rezeptoren ähnelt, im Vergleich mit anderen Körperorganen menschlicher Anatomie, nur Zunge, Lippen, Augenlidern, Handflächen, Fingerspitzen, Brustwarzen und Klitoris. Und im Januar 2017 hält das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland § 1631d BGB für eine „ausgewogene Regelung“ und nennt die geltende Rechtslage „sachgerecht“? Um welche aus sachgerecht zu erschließende Sache bitte geht es? Soviel ist für den Bürger gewiss: Das Kindeswohl ist mit dieser Sache, diesem „sachgerecht“ nicht identisch und der Bundestag täte gut daran, sich auf Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention zu besinnen, insbesondere auf 24 (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, Sie sind aufgefordert, Ihre viereinhalb Jahre währende Verharmlosung der Zirkumzision zu beenden und die lebenslange Schädigung, die dem Jungen und späteren Mann bei jeder Beschneidung entsteht, nicht länger durch Schweigen zuzudecken. Zu einem faktenbasierten politischen Reden und Handeln gehört ebenso das Nennen der negativen Folgen, die eine Zirkumzision für den Partner hat, nachzulesen in der o. g. dänischen Studie (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women: A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark (Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk).

Fazit und Ausblick

Nicht anders als jedes Mädchen hat auch jeder Junge den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein intaktes Geschlechtsorgan zu besitzen: Keine Beschneidung unter achtzehn! Der Staat muss seiner Schutzpflicht nachkommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 (Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 (Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57). Die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte, darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folgt „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

Kinderrechte sind unantastbar.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)


466. Lehrfilm zur Phimose desinformiert

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La posteridad no podrá creer que, después de que ya se hubiera hecho la luz, hayamos tenido que vivir de nuevo en medio de tan densa oscuridad.

Posterity will not be able to understand that we had to fall back into the same darkness after having known the light.

Het nageslacht zal het niet kunnen begrijpen, dat wij nog eens in zulke dichte duisternissen moesten leven, nadat het reeds een keer licht geworden was.

Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war.

Sebastian Castellio (De arte dubitandi) 1562

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy.

Vorab als Exkurs jeweils ein gutes (Liste der Ehre) und schlechtes (Liste der Schande) Beispiel zum Thema Aufklärung über Vorhautenge und Vorhautverklebung.

Hall of Fame

Hanau: Praxis Dr. med. Ronald Yazdi

Phimose

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut im Kindes- und Jugendalter ist bis weit nach der Pubertät normal (physiologische Phimose) und bedarf keiner Behandlung.

[…] Physiologische Phimose:

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut ist bis weit nach der Pubertät ein vollkommen normaler Zustand und ist keine pathologische daher therapiebedürftige Phimose. Eine spontane Weiterung erfolgt üblicherweise mit wachsender Reife. Eine nicht oder nur teilweise zurückstreifbare Vorhaut ist bis zum Alter von 10 Jahren die Regel und ist bis nach der Pubertät normal.

Entgegen landläufigem Glauben, gibt es kein bestimmtes Alter, ab dem sich die Vorhaut von der Eichel gelöst haben und die Vorhaut zurückstreifbar sein muss. […] Manchmal dauert es bis nach der Pubertät, bis die Vorhaut sich von der Eichel gelöst hat. Die Vorhaut kann bis nach der Pubertät eng sein. Nur 44% der zehnjährigen, 60% der zwölfjährigen, 85% der vierzehnjährigen und 95% der siebzehnjährigen Jungen haben eine vollständige zurückziehbare Vorhaut.

Eine Behandlung bei Vorhautverengung ist, sofern symptomfrei, nie notwendig. Eine Phimose durch Verklebung des inneren Vorhautanteils im Kindesalter ist meist problemlos und löst sich bis nach der Pubertät von selbst. […]

Die Zirkumzision ist indiziert nur als ultima ratio bei besonders schweren Fällen von pathologischer Phimose. […]

Es ist zu beachten, dass die invasive operative Behandlung der Phimose, die Beschneidung, ein Risiko für Komplikationen (1,4%-3%) und Operationstraumata birgt. So wird erklärt, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Angehörigen beider Geschlechter zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS oder PTSD) führen können. […]

h t tp://www.chirurgie-praxis-hanau.de/index.php/leistungen/zehn-haeufigsten-erkrankungen/phimose

Nun zum Bereich des Nichtinformiertseins oder Fehlinformierens.

Hall of Shame

Phimose Behandlung Dortmund Dr. med. Joachim Münzberg

Bei der Phimose handelt es sich um eine Verengung und häufig gleichzeitig damit verbundene Verklebung der männlichen Vorhaut mit der Eichel des Penis.

Beim Neugeborenen stellt dieser Zustand noch keinen krankhaften Befund dar. Sollte sich die Phimose nicht bis zum 3. – 4. Lebensjahr komplett aufgelöst haben, erfordert dies einen operativen Eingriff unter Vollnarkose, entweder ambulant oder im Krankenhaus. Dabei wird die Vorhaut von der Eichel meist mit einer Sonde gelöst. Im Rahmen dieser Operation wird häufig ein Teil oder auf Wunsch der Eltern auch die komplette Vorhaut entfernt (Zirkumzision = Umschneidung).

h t tp://www.dr-muenzberg.de/Sonstiges/Phimose-Behandlung-Dortmund/index.html

„§ 630e Aufklärungspflichten (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören in der Regel insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“

Das liest man erfreut beim Deutschen Bundesrat in Drucksache 312/12 vom 25.05.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0312-12.pdf

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45245.html

Zu den eigenen Hervorhebungen.

Im ärztlichen Aufklärungsgespräch anzusprechen ist zum Bereich zwangsläufige Auswirkungen („zu erwartende Folgen“) einer Zirkumzision der lebenslange Verlust von sexuellem Empfindungsvermögen, auf die Studien Fine-touch pressure thresholds in the adult penis (Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) sowie von Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark (Morten Frisch, Morten Lindholm, Morten Grønbæk) ist hinzuweisen.

Optimalste der weiteren Möglichkeiten („Alternativen zur Maßnahme“) in Sachen Zirkumzision ist für zu vermutende mindestens 98 % der Jungen unter sechzehn Jahren das Nichtbeschneiden, das intakte, weil schließlich völlig gesunde Genital.

Elterliche, verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Präputophobie (Vorhautfurcht) ist die mitnichten angeborene, sondern kulturell oder religiös andressierte Empfindung von Ekel oder Abscheu bei der Betrachtung oder der bloßen Vorstellung eines unbeschnittenen Penis. Diese elterliche und gesellschaftliche Präputophobie ist gleichsam zu amputieren, nicht das empfindlichste Teil des männlichen Geschlechtsorgans. Nicht die penile Vorhaut, sondern die tradierte Panik vor ihr gehöre der Vergangenheit an. Um dem hippokratischen Eid gerecht zu werden, beschreibe man baldmöglich das Symptom in den medizinischen Lehrbüchern: „He or she is a preputophobic, he or she suffers from preputophobia“, „er oder sie ist präputophob“ – und schicke als Arzt die betroffenen Eltern höflich aus der Praxis, erfülle ihren Beschneidungswunsch nicht.

In Bezug auf Mädchen verhält es sich im Grundsatz nicht anders, um hier das sexuell-sensorische Äquivalent der Jungenbeschneidung anzusprechen. Denn eines von beiden wird beseitigt werden müssen: entweder das Entsetzen oder der zusätzliche Ekel beim Erblicken bzw. Imaginieren eines Kitzlers, nicht selten zusätzlich der mancherorts in Afrika tradierte Aberglaube bzw. Glaube, die Klitoris wachse unmäßig, etwa zu einem Penis, steche den Mann, mache die Frau heiratsunfähig, oder, islamisch und v. a. schafiitisch, die Unbeschnittene gefährde andere und sich selbst aufgrund sexueller Übererregtheit und ihr sorgeberechtigte Beschneidungsverweigerer brenne auf ewig im Höllenfeuer, oder aber beseitigt wird das weibliche Lustorgan Nummer Eins. Anders gesagt: eines von beiden wird herausgetrennt werden müssen aus Kinderkörper und Familiengeschichte, die Klitorisphobie oder die Klitoris.

Kommen wir zum Thema des Tages Claudia Görner.

Statt vor einer Reinlichkeitsbalanitis zu warnen und vor allem vor jedem gewaltsamen vorzeitigen Zurückziehen der Vorhaut (siehe unten: PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction), verbreitet Claudia Görner (Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg) gefährliche Märchen zu Vorhautverengung und Vorhautverklebung.

Der Mythos Phimose ist wieder da und wird, wie zufällig, die Eltern nervös und die kleinen Jungen ängstlich machen. Nun, keine massenhaften unnötigen Operationen ohne vorausgegangene Bedarfsweckung. Verbreitet wird das organisierte Halbwissen per YouTube, Kurzfilmchen Nummer Eins.

14.12.2016 – Reihe: Informations- und Lehrvideos der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg), Görner legt los:

Frau Claudia Görner zum Thema: Phimose (Vorhautverengung)

„Nach der Geburt eines Jungen besteht bei 90 % dieser Jungen eine Verengung der Vorhaut, eine sogenannte Phimose. Die ist physiologisch und sollte bis zum zweiten Lebensjahr bestehen und auch nicht behandelt werden.

Im Anschluss beginnt die Öffnung der Vorhaut, dass heißt die Vorhaut kann langsam zurückgezogen werden und wird immer besser reponibel.

Eine andere Form ist die sogenannte Präputialverklebung. Hier besteht eine Verklebung zwischen dem inneren Vorhautblatt und der Eichel. Auch diese Verklebung ist natürlich und kann auch bis zum zweiten Lebensjahr, durchaus, bestehen.

Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen, das heißt man kann langsam beginnen, die Vorhaut zu öffnen und zu weiten und die Verklebung zu lösen.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=JV4krHG3nJk

Soweit die unzureichend informierte Magdeburgerin.

Das durchschnittliche Alter der freien Retrahierbarkeit der Vorhaut liegt bei 10,4 Jahren. Durchschnitt bedeutet, dass jeder zweite Junge in die Gruppe über diesem Alterswert gehört und er seine Vorhaut erst mit zwölf, 14 oder 16 Jahren ganz zurückziehen kann (oder noch später oder gar nicht). Und vorher wird von Erwachsenen am Kindergenital nicht herumgezerrt, solches würde man bei Mädchen ja auch nicht tun.

PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

Man nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass die Klinik für Urologie und Kinderurologie der Otto von Guericke Universität Magdeburg Personensorgeberechtigte dazu aufruft, dem Kind den Penis, allen Ernstes, zu beüben („Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen“) – Finger weg vom Kindergenital, der einzige der den Penis anfasst ist der Junge selbst. Wenn Frau Görner eine zweieinhalbjährige Tochter hätte, würde sie schließlich auch nicht sagen: Kind, dein Genital muss jetzt von mir ein bisschen beübt werden.

Leider ist die zur penilen Entwicklung Unkundige noch nicht fertig mit ihrer Desinformation und nähert sich, es war zu befürchten, in Kurzfilmchen Nummer Zwei dem Erzählgegenstand Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung).

Frau Claudia Görner zum Thema: Therapie – Phimose

„Ab dem zweiten – beziehungsweise dritten – Lebensjahr können Sie bei Ihrem Sohn beginnen, selbstständig die Vorhaut ein Stück weit zurückzuziehen. Dieses vollzieht man am besten im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser und schmerzlos reponierbar, d. h. zurückziehbar ist.

Dieses kann eine Weile durchgeführt werden; im Rahmen dieses Zurückziehens beginnen sich dann auch eventuelle Verklebungen zwischen innerem Vorhautblatt und der Eichel zu lösen.

Sollte ab dem dritten, vierten Lebensjahr weiterhin eine Verklebung bestehen, kann man diese in Lokalanästhesie – sprich mit einer lokal betäubenden Salbe – mit einer Sonde stumpf lösen.

Sollte die Vorhaut nicht reponibel sein, das heißt nicht zurückgehen, sollte ein Schnürring bestehen bleiben und die Vorhaut ab dem fünften Lebensjahr immer noch eng sein, kann man die Vorhaut beschneiden, man kann jedoch auch noch einen konservativen Therapieversuch starten.

Hierfür werden kortisonhaltige Salben verwendet, die einmal morgens und einmal abends nach dem letzten Wasserlassen auf den Schnürring d. h. auf die enge Vorhaut aufgetragen werden, die Vorhaut weicher machen sollen, Verklebungen lösen sollen und somit ein Zurückziehen ermöglichen sollen.

Das gelingt in einer hohen Prozentzahl aller Fälle, über 60 bis 70 % der Phimosen lassen sich so konservativ behandeln.

Sollte eine konservative Behandlung keinen Erfolg bringen, kann man die Vorhaut beschneiden, hierfür stehen verschiedene Therapieoptionen zur Verfügung.

In unserer Klinik wenden wir eine Narkose an und einen lokalen Peniswurzelblock, das heißt wir machen noch eine Nervenblockade im Penis, sodass hinterher weniger Schmerzen bestehen.

Man kann eine radikale Zirkumzision, also eine radikale Beschneidung der Vorhaut machen, hierbei wird die Vorhaut vollständig entfernt.

Weitere Verfahren sind sogenannte plastische Zirkumzisionen, – nur eine Teilentfernung der Vorhaut –, bzw. die sogenannte Plastibell-Methode.

Wir empfehlen jedoch – eher –, die radikale Zirkumzision vorzuziehen, da die plastische Zirkumzision häufig zur Narbenbildung führt bzw. das Reponieren aufgrund von Schmerzen postoperativ nicht so gut möglich ist und es somit zu Rezidiven kommen kann, also zum Wiederauftreten der Verengung der Vorhaut.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=LSPlPGLS1u4

Görners Kurzfilme zur Phimose: Die Fülle der Fehler ist überwältigend

Sollten die Beratungsgespräche so ähnlich ablaufen, würde die „Option“ – die Beschneidung, diese ist eine Genitalverstümmelung – wohl, scheinbar ausweglos, immer näher rücken. Denn entweder der durch die vielen, explizit empfohlenen vorzeitigen Zurückziehversuche „beübte“ sprich malträtierte Kinderpenis oder das elterliche Nervenkostüm wird nachgeben (wird ein bisschen kaputtgehen) – und dann ist sie da, wie gewünscht, die behandlungsbedürftige Phimose und die erlösende medikalisierte MGM (male genital mutilation).

Die Bedeutung der Vorhaut wird nicht annähernd erkannt oder sie ist den Verantwortlichen an der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg) und insbesondere Frau Görner offensichtlich schlicht gleichgültig. Bei einer radikalen Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta, das entspricht der Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris.

Kein männliches Kindergartenkind und auch kein Grundschüler braucht eine retrahierbare (zurückziehbare) Vorhaut, deshalb Finger weg vom Kindergenital! Einzige Ausnahme: der Junge selbst, der nach Belieben an seinem Penis herumhantieren darf, der weiß nämlich als einziger, was schmerzlos ist und damit ungefährlich (und zusätzlich lustvoll). Bei einem Mädchen wird schließlich auch nicht durch besorgte Eltern an Schamlippen oder Kitzler herumgefingert, auch nicht „im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser“, geht`s noch? Genau.

Wie schon (so oft) gesagt, Thema Alter des Zurückziehenkönnens: Von menschlicher Natur aus und bei bester Gesundheit erst mit 10,4 (zehn Komma vier!) Jahren und auch dann kann das erst jeder zweite Junge (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)).

Schlimm. Grobe Desinformation bietet man von Magdeburg aus der Öffentlichkeit an, ausgerechnet unter dem Titel: Informations- und Lehrvideos – ohne rot zu werden.

Das steht da wirklich: Fachärztin für Urologie – nun, es ist nie zu spät, etwas dazuzulernen, Frau Görner! Wir warten auf Ihren – noch nicht vorhandenen – faktenbasierten und kinderfreundlichen Kurzfilm zum Thema Phimose.

http://www.sanego.de/Arzt/Sachsen-Anhalt/6288-Magdeburg/Urologie/500765-Claudia-Goerner/

Lebensweisheit:

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen. The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.“

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

Fazit

1. Eltern eines Sohnes, die über den Mythos Phimose grübeln (müssen) und die, wie im Fall von Claudia Görner, an Medizinern derartige anatomie- und entwicklungsbezogene Unkenntnis erleben und gleichzeitig derartig Beschneidungsfreundliches sprich Kinderfeindliches hören, sollten umgehend Arzt oder Krankenhaus wechseln.

2. Wer an Fakten und an der Kindergesundheit interessiert ist:

Doctors Opposing Circumcision (DOC)

Home / For Parents / Frequently Asked Questions

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/frequently-asked-questions/

What is a “foreskin-friendly” doctor? And why do you need one?

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/find-a-foreskin-friendly-doctor/

Doctors Opposing Circumcision

George Denniston, M.D., M.P.H., president of Doctors Opposing Circumcision, discusses the issue of circumcision and why ethical doctors oppose genital cutting of children.

https://www.youtube.com/watch?v=SWfHO8yQaRY

Doctor on Circumcision Bias

Mark D. Reiss, M.D., Executive Vice-President of Doctors Opposing Circumcision (DOC) discusses the bias for cut genitals in a circumcising society, and the sexual benefits of having a complete set.

https://www.youtube.com/watch?v=ruJ62wHpHuw

Nachtrag 1

Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben

Urologie Scan 2015; 02(03): 213-224

DOI: 10.1055/s-0034-1392544

Fortbildung [dazu schlicht ungeeignet]

Kinderurologie

Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Phimose

Yasmine Heß-Busch, Iris Rübben

Zusammenfassung

Bei einer Phimose kann die Vorhaut nicht vollständig hinter den Sulcus coronarius retrahiert werden. Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten. [Falsch! Es gibt kein Alter – gar keins! Zwölf, 14, 16 Jahre, das alles ist völlig ok, älter auch, niemals ebenfalls.] Danach erfolgt die Behandlung zunächst durch eine steroidhaltige Salbe und bei erfolgloser konservativer Therapie durch eine Zirkumzision. Der Zirkumzisionsstatus hat einen Einfluss auf die Inzidenz von Balanoposthitiden, Harnwegsinfektionen im frühen Kindesalter [UTI – nur im ersten Lebensjahr – beschnitten (genitalverstümmelt) wird später – ein Kind hat (hoffentlich) keinen Sex] und auf die Infektionsraten mit HIV, Trichomonaden, Herpes simplex und humane Papillomviren. Seit 2012 wird die Zirkumzision des Kindes ohne medizinische Indikation durch [den grundgesetzwidrigen] § 1631d BGB geregelt.

Kernaussagen

Die physiologische Phimose bildet sich meist bis zum 3. Lebensjahr zurück. [Falsch! Bei jedem zweiten zehn bis elf Jahre alten Jungen ist sie natürlicher- und gesunderweise vorhanden] Ansonsten erfolgt zunächst die lokale Therapie mit Betamethason-Salbe. Bei Versagen der konservativen Maßnahmen ist die Operation indiziert.

Die pathologische Phimose ist Folge entzündlicher oder traumatischer Ereignisse. [Deshalb erwachsenerweits: Hände weg vom kindlichen Penis]

Bei einem Lichen sclerosus (BXO) kommt es zu einer Sklerose und Atrophie der Haut. Betroffen sein können Vorhaut, Glans penis und Harnröhre.

Nach Zirkumzision wurden geringere Infektionsraten mit HIV, HPV, Trichomonaden und Herpes simplex beschrieben.

Die aktuelle Rechtslage erlaubt auch eine Zirkumzision des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes ohne medizinische Indikation [schlimm genug. Ritualbeschneider und ihre medizinbetrieblichen Helfershelfer frohlocken], wenn dieser Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. [Nicht medizinisch indizierte Zirkumzision geht mit Kindeswohl nie zusammen, entsprechend verhält es sich mit Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib]

Häufigste Frühkomplikationen der Zirkumzision sind Ödem und Nachblutungen. [Genau, wie bei der Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib, nur dass Iris Rübben, die sich am 03.06.2015 auf dem Essener Symposium zur Zirkumzision laut klagend gegen den Begriff Genitalverstümmelung verwahrte, die lebenslange Zerstörung nämlich Amputation der sexuellen Lustquelle Nummer Eins unterschlägt.]

Mögliche Spätkomplikationen der Zirkumzision sind unter anderem ein kosmetisch nicht zufriedenstellendes Ergebnis, Vorhautverklebungen, Hautbrücken und Meatusstenose. [Den Verlust von Eichel oder Penis sowie den Tod des Kindes haben die beiden Jungenbeschneidungsfreundinnen vergessen – bereits bei den Frühkomplikationen.]

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0034-1392544?lang=de

Nachtrag 2

Vor eineinhalb Jahren, im August 2015 kommentierte ich:

[ ERSTER KOMMENTAR ]

the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

(Thorvaldsen and Meyhoff, 2005)

10,4 Jahre alt ist der Junge im Durchschnitt geworden (zehn Komma vier!), bis sein Präputium erstmals vollständig retraktierbar ist – die Hälfte aller Jungen erreicht demzufolge erst mit elf, zwölf, 13, 14, 15 oder gar 16 Jahren diesen reiferen genitalen Zustand.

Sommer 2015, Prof. Dr. Raimund Stein und die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz desinformieren zum Thema Phimose so:

Bei der Geburt liegt bei ca. 90 % der Jungen eine Vorhautverengung (Phimose) vor, d. h. die Vorhaut lässt sich nicht hinter die Eichel zurückziehen. In der Regel erweitert sich die Vorhaut von allein und im Alter von 2 Jahren lässt sie sich bei 90% der Jungen zurückziehen. Eine Behandlung mit schwach kortisonhaltiger Salbe hilft in weit mehr als der Hälfte der Fälle, manchmal ist aber dennoch eine Operation erforderlich – insbesondere bei häufig auftretenden Infekten oder einem stark verengten Harnröhrenausgang.

Leitung Kinderurologie

Univ.-Prof. Dr. med. Raimund Stein

https://www.unimedizin-mainz.de/kinderurologie/krankheitsbilder/phimose.html

Mainz 2011. Raimund Stein, Rolf Beetz, Joachim-Wilhelm Thüroff: Kinderurologie in Klinik und Praxis. Unter Mitarbeit von Annette Schröder. 3. Auflage.

Phimose. Annette Schröder:

Bei 90% der 3-Jährigen ist die Vorhaut retrahierbar, wobei häufig noch geringe „Adhäsionen“ im Koronarbereich bestehen (Gairdner 1949), zum Zeitpunkt der Einschulung besteht noch bei 8% eine Phimose (Oster 1968).

[korekt zu Jakob Øster (1968) bei CIRP, s. u.]

(Seite 47)

https://books.google.de/books?id=CBX6K0Kz-_cC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Seit fünf Jahren ist Dr. Raimund Stein, ausgerechnet, innerhalb der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie) der Vorsitzende des Arbeitskreises Kinder- und Jugendurologie.

DGU-Arbeitskreis Kinderurologie: Neuer Vorsitzender Prof. Dr. Stein setzt auf Zusammenarbeit

„Wenn wir über urologische Erkrankungen, öfter jedoch Fehlbildungen, bei Kindern reden, dann am häufigsten über Hodenhochstand, Vorhautverengung, vesikorenalen Reflux, aber auch das nächtliche Einnässen und Krampfadern am Hodensack, sog. Varikozelen“, sagt Professor Dr. Raimund Stein. […] Einige Weichenstellungen seines Vorgängers im Vorsitz des Arbeitskreises will Prof. Dr. Stein intensivieren. Dies gilt besonders für die Zusammenarbeit aller Fachgesellschaften, die mit Kindern zu tun haben – Kinderchirurgen, -onkologen, -radiologen und Kindernephrologen. Früher ging es hier auch schon einmal gegeneinander, bis sein Vorgänger, Prof. Dr. Joachim W. Thüroff, begann, hier gegenzusteuern, erinnert sich Stein. Prof. Dr. Thüroff ist seit November 2009 neuer Präsident des Urologen-Weltverbandes (Société Internationale d’Urologie/SIU). Die beiden kennen sich gut, denn Thüroff ist Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik der Mainzer Uni. […] Als Ausblick für die Zukunft sieht Prof. Dr. Stein jedoch einige zertifizierte Schwerpunkt-Kliniken oder Kompetenzzentren, die insbesondere auch die gesamte speziellere Kinderurologie abdeckten. Dort könne dann auch entsprechend ausgebildet werden. Über die konkrete Gestaltung werde bereits intensiv diskutiert. Prof. Dr. Stein zuversichtlich: „In drei oder vier Jahren wird es soweit sein.“ (ing)

http://www.urologenportal.de/1274.html

Herbst 2015

Congress Center Hamburg:

Motto:

Urologie umfasst mehr.

67. DGU-Kongress

23.-26.09.2015

67. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Das Motto Urologie umfasst mehr steht für die Vielfalt unseres Faches über geschlechts- und altersspezifische Grenzen hinaus. […] wir werden im Rahmen des Patientenforums wie auch des Schülertages zeigen, dass die Urologie mehr ist als die oft angenommene reine Männermedizin. Wir werden die eingeleitete Strategie der Nachhaltigkeit fortsetzen. Der DGU-Kongress ist die drittgrößte urologische Tagung der Welt.

http://www.dgu-kongress.de/

Hauptprogramm

Donnerstag, 24.09.2015

KINDER- UND JUGENDUROLOGIE ALS HERAUSFORDERUNG

Seite 125:

14:12 Alltagsrelevante Neuerungen in der Kinderurologie

Iris Rübben, Essen

Samstag, 26.09.2015

Jungensprechstunde

Jeder Vortrag beinhaltet 5 Min. Diskussion

Moderation:

Wolfgang Bühmann, Sylt; Anne-Karoline Ebert, Ulm; Sabine Kliesch, Münster

10:45 Die HPV Impfung beim Jungen – Pflicht oder Kür?

Peter Schneede, Memmingen

11:05 Die Zirkumzision im kulturellen Spannungsfeld:

von der Therapie der Phimose bis zur religiösen Beschneidung

Annette Schröder, Regensburg

11:25 „wie geht‘s, wie steht‘s“: Ärztliche Begleitung für Jungen auf dem Weg zum Mann

Andrea Mais, Hamburg

11:45 Sexuelle Übergriffe auf Jungen: vorbeugen und erkennen

Klaus M. Beier, Berlin

http://www.dgu-kongress.de/fileadmin/user_upload/DGU2015Hauptprogramm.pdf

Zum guten Schluss endlich etwas Faktennähe, aus: CIRP

Ballooning is a transient condition that goes away as the prepuce continues its natural growth and development and the opening at the tip further enlarges. […] Ballooning is not injurious, and it is not a cause for concern. Ballooning is not an indication for circumcision. […]

Jakob Øster (1968)

The normal development of the prepuce beyond age 5 was first documented by Jakob Øster, a Danish pediatrician, who published his work in 1968. […]

Øster’s figures refute Gairdner’s claims that 90 percent are retractable at age five, Øster found that the 90 percent retractable stage is not reached until about age 16. […]

Hiroyuki Kayaba (1996)

[…] Kayaba’s work refutes the findings of Gairdner and confirms the work of Øster. Kayaba reported that about 40 percent of boys in the 8-10 age group are fully retractable, this leaving about 60 percent with some degree of non-retractability, He also reported that 62.9 percent of the boys in the 11 to 15 year old age group had completely retractable prepuces, thus leaving 37.1 percent with some degree of non-retractability. The prepuce is still developing in the 11-15-year-old group. Kayaba’s findings are similar to those of Øster.

Kayaba made no reports beyond age 15.

Kayaba’s report thus confirms the work of Øster; we see that full retractability is not reached by about 1/2 of boys until the teen-age years. This is normal, and treatment is usually not required.

Imamura (1997)

Imamura’s study, carried out in Japan, shows that the non-retractile prepuce is the normal condition in preschool age boys.14 Imamura found that only 38.4 percent of children three years old have a fully retractable prepuce. Imamura’s data are similar to that of Kayaba. […]

Thorvaldsen and Meyhoff (2005)

Thorvaldsen conducted a survey of young men in Denmark. They found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

http://www.cirp.org/library/normal/

[ ZWEITER KOMMENTAR ]

Basiswissen Anatomie, Geschlechtsorgan des Jungen. Eine fehlende vollständige Retraktion ist bis zum Alter von zehn oder 11 Jahren physiologisch (Thorvaldsen & Meyhoff, 2005). Der Versuch, die Vorhaut doch zu bewegen, kann zu schweren Verletzungen führen, etwa zu Einrissen, die vernarben können. Kein anderer als der Junge selbst darf an dessen kindlicher oder jugendlicher Vorhaut manipulieren.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) is a much more painful, serious, and potentially permanent injury than most parents imagine.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Was muss zur Penispflege getan werden, als gelegentlich etwas lauwarmes Wasser? Wirklich nichts? – Ja, gar nichts. Doch, ein Lineal sollten Sie zur Hand haben …, um damit jedem Erwachsenen, der die Kindervorhaut berühren will, dezidiert auf die Hand zu klatschen:

the only thing she needs to take care of her son’s foreskin is a ruler … to smack anyone’s hand who tries to touch it!

Much nonsense has been written about the special care required for an intact penis. Care advice can be summarised briefly:

1. Leave it alone.

(2. Leave it alone.)

(3. Leave it alone.)

(Very similar to the special care required by the ears and the eyes, really.)

(The Intactivism Pages)

http://www.circumstitions.com/Care.html

The Intactivism Pages

http://www.circumstitions.com/

Ein Elternratgeber von Circumcision Information Australia:

Circumcision: Guide for parents

http://www.circinfo.org/parents.html

Beschneidungsverharmloserin Dr. Iris Rübben hingegen entwirft Vorhautprobleme, verwendet 2015 in Essen als Weiterbildnerin unkommentiert das Material der esoterischen US-amerikanischen AAP ebenso wie die Daten des australischen Zirkumfetischisten Brian J. Morris, ermuntert wie versehentlich Urologen zum Bauen von beschneidungsbegünstigenden Drohkulissen, will die Zirkumzision auf gar keinen Fall Genitalverstümmelung genannt wissen und gibt dem deutschen Medizinbetrieb den Freibrief, mit allerlei Listen Eltern richtig viel Druck zu machen:

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch.

https://www.springermedizin.de/phimose/8079926

Nach dem dritten Lebensjahr müsse, lässt sich das kindliche Präputium nicht körperwärts über den Penis retrahieren, unbedingt etwas geschehen, so wird es durch die beiden Rübben der zielsicher beunruhigten Bevölkerung vorgegaukelt. Den Jungen vor der Einschulung noch schnell beschneiden (genitalverstümmeln), um nichts anderes scheint es vielen deutschen Urologen zu gehen.

Man beachte, dass es sich bei den Daten von Thorvaldsen & Meyhoff (2005) um den Durchschnittswert (Normalverteilung) von 10,4 Jahren (zehn Komma vier Frau Rübben!) handelt, das bedeutet: die Hälfte aller Jungen hat eine ganz zurückziehbare Vorhaut erst jenseits der zehneinhalb Jahre sprich mit zwölf, 13, 14, 15 oder 16 Jahren (oder später oder nie). Das ist seit Jahrtausenden der Fall und auch in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet und in der Stadt Essen nicht anders.

Desinformation Made in Germany by Rübben & Rübben:

Phimose

Rübben, I; Rübben, H. Der Urologe. Ausg. A51.7 (Jul 2012): 1005-1016. [Dr. Iris Rübben und Professor Dr. Herbert Rübben]

CME ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch. Entzündungen im Vorhaut und Glansbereich (sog. Balanoposthitiden) treten in 4–11% aller nichtzirkumzidierten Knaben auf. Eine nichtbeschnittene Vorhaut birgt ein erhöhtes Risiko, dass es zu rezidivierenden Harnwegsinfektionen im Kindesalter und einer höheren Infektionsrate sexuell übertragener Erkrankungen und Penismalignome im Erwachsenenalter kommt. Im Kindesalter sollte zur Behandlung der Vorhautenge zunächst eine topische Steroidtherapie erfolgen, die in etwa 80% erfolgreich ist.“

http://search.proquest.com/openview/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e/1.pdf?pq-origsite=gscholar

ZERTIFIZIERUNG

Diese Fortbildungseinheit ist mit 3 CME-Punkten zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nordrheinischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.

http://crawl.prod.proquest.com.s3.amazonaws.com/fpcache/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e.pdf?AWSAccessKeyId=AKIAJF7V7KNV2KKY2NUQ&Expires=1434922765&Signature=m5HbEFJzkdLYNViCQaFlnI3M5Vs%3D

PHIMOSE

Vorhautverengung im Kindesalter

Die Phimose kommt häufig vor und bedeutet, dass die Vorhaut nicht vollständig über den Glansbereich des Penis zurückgestreift werden kann. Die fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch, aber was ist danach?

publiziert am: 10.07.2012

Zeitschrift: Der Urologe 2012/7: 1005-1016

Autor: Dr. I. Rübben, H. Rübben [Dr. Iris Rübben und Prof. Dr. Herbert Rübben]

http://www.springermedizin.de/phimose/3073512.html

The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent

A guidance for healthcare providers from Doctors Opposing Circumcision

Kayaba et al. reported that about only 42 percent of boys aged 8-10 have fully … Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age. …

Thorvaldsen & Meyhoff (2005) conducted a survey of 4000 young men in Denmark.10 They report that the mean age of first foreskin retraction is 10.4 years in Denmark. Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/retraction.html

BASIC MALE ANATOMY

At birth the penis is anatomically immature and still developing. The foreskin adheres to the glans, (the little firefighter’s hat at the end) because of a natural connective membrane, the balano-preputial lamina. This membrane or synechia is apparently nature’s method of protecting the highly nerve-supplied portion of the maturing penis from feces, the ammonia in urine, and other irritants and pathogens. This membrane can take as long as 18 years or more to disappear allowing retraction. The mean age for natural foreskin retraction without pain or trauma is 10.4 years.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) – gewaltsames Zurückziehen der Vorhaut führt zu schlimmen Verletzungen. Die PFFR entspricht durchaus einer FGM Typ IV und Phimose-Ursache ist ein unfähiger Arzt: die iatrogene oder ärztlich verursachte Phimose, pathologic [i.e., in this case, iatrogenic, or physician-induced] phimosis.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den (in der Glans in dieser Höhe nicht vorhandenen) präputialen 10000 bis 20000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut sondern zur Klitoris (!) amputiert wird, wissen Rübben & Rübben nicht oder verschweigen es.

BASIC HUMAN GENITAL ANATOMY

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. …

(Gary Harryman)

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox, Robert S. Van Howe

BJU International 99 (4), 864-869 (British Journal of Urology International,

Volume 99 Issue 4 Page 864 – April 2007)

Circumcision removes the most sensitive part of a man’s penis. Sorrells and others enlisted 159 men from the San Francisco Bay area, 91 of them circumcised, and conducted touch-sensitivity tests, using instruments that press with calibrated hairs, on 11 or 17 different places on their penises. The men could not see where they were being touched.

http://www.circumstitions.com/Sexuality.html#sorrells

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

Nachtrag 3

Das Islamgesetz. Wie Österreich die Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia oder Typ IV) nicht verhindern will oder kann

Islamgesetz Artikel 11. (4)

Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften

StF: BGBl. I Nr. 39/2015 (NR: GP XXV RV 446 AB 469 S. 61. BR: 9324 AB 9326 S. 839.)

ISLAMGESETZ

İslâm Din Topluluklarının Harici Hukuk İlişkileri hakkında Federal Yasa

– İslâm Yasası 2015

Art. 11. (4)

Din topluluğu ve üyeleri, çocuklara ve gençlere bütün mezhepsel görenekleri öğretmeye ve onları dinî vecibelere göre yetiştirme hakkına sahiptir.

La société religieuse et ses membres sont autorisés à initier les enfants et les adolescents à toutes les coutumes traditionnelles et à les éduquer conformément aux préceptes religieux.

The Religious Society and its members are entitled to guide children and youths through all traditional rites and to educate them according to the religious commandments.

Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.

https://www.bmeia.gv.at/integration/islamgesetz/

Österreich, Islamgesetz, Erläuterungen.

Le paragr. 4 […] englobe aussi la circoncision masculine.

Une mutilation génitale féminine, qualifiée faussement par certains de circoncision, est en contradiction avec les droits de l’être humain, en particulier avec la « Convention du Conseil de l’Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique » (Convention d’Istanbul), Journal officiel fédéral III n° 164/2014, entrée en vigueur le 1er août 2014.

Abs. 4 kann seine Wirkung nur insofern entfalten als er nicht mit staatlichen Regelungen in Widerspruch steht. Der Begriff „traditionell“ stellt dabei klar, dass es sich um einen Bestandteil einer religiösen Tradition im Sinne dieses Gesetzes, auch als Richtung, Strömung oder Schule bezeichnet, handeln und somit in der religiösen Lehre begründet sein muss. Eine bloße langjährige Übung wäre nicht ausreichend. Er umfasst auch die männliche Beschneidung.

Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten, insbesondere zum am 1. August 2014 in Kraft getretenen „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul Konvention), BGBl. III Nr. 164/2014.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1045216/COO_2026_100_2_1059635.html

Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird auf Dauer die Jungenbeschneidung erlauben und gleichzeitig eine vergleichsweise geringer schädigende oder gleich zerstörerische Form der Mädchenbeschneidung verbieten können.

In der BRD sieht es kinderrechtlich und menschenrechtlich ähnlich schlecht aus wie in der östlichen Alpenrepublik. Das lauthals gefeierte deutsche Gesetz gegen die Mädchenbeschneidung (FGM) § 226a StGB benutzt das Wort Verstümmelung, doch bekennt sich, wiewohl geboten, nicht zum Verstümmelungsbegriff der FGM, nämlich explizit gegen FGM Typ I (Ia und Ib), II, III, IV, weshalb Karl-Peter Ringel mit Kathrin Meyer und vor allem, bis in den Deutschen Juristentag Hannover 2014, Tatjana Hörnle für die Straffreistellung von sogenannten milden oder leichten Formen der Mädchenbeschneidung kämpfen können.

Bundesrepublik Deutschland, Strafgesetzbuch

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Begriff Female Genital Mutilation (FGM) wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) verwendet und von allen afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Die hohe Bedeutung der Verwendung des nicht beschönigenden Begriffs Verstümmelung, weibliche Genitalverstümmelung (mutilation, female genital mutilation) und eben nicht weibliche Beschneidung usw. (female circumcision, female genital alteration etc.), betont die fünfzehn Jahre jüngere Erklärung von Bamako / Mali (2005).

DECLARATION: on the Terminology FGM; 6th IAC General Assembly, 4 – 7 April, Bamako

http://www.fgmnetwork.org/gonews.php?subaction=showfull&id=1267315695&ucat=1&template=Headlines&

http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/05/Bamako-Declaration.pdf

Noch die geringste Form der Mädchenbeschneidung, gerade die islamische sogenannte milde Sunna, muss verboten bleiben. Das österreichische Islamgesetz ist diesbezüglich ebenso wenig eindeutig wie der deutsche § 226a StGB, was eine FGM Typ Ia oder Typ IV nicht wie geboten eindeutig ausschließt. Beide Gesetze sind nachzubessern.

WHO

Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

Les mutilations sexuelles féminines recouvrent toutes les interventions incluant l’ablation partielle ou totale des organes génitaux externes de la femme ou toute autre lésion des organes génitaux féminins qui sont pratiquées pour des raisons non médicales.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/fr/

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

[ Seite 70 ]

iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. […]

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. […]

[ Seiten 88-89 ]

IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seite 110 ]

Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014. Strafrecht

Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesell­schaft

Thesen zum Gutachten von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Berlin

Genitalverstümmelung: a) Bei der Auslegung von 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter verstümmeln zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist […]. b) Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des 226a StGB dem in 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte einer weiblichen Person durch eines Menschen ersetzt werden.

http://docplayer.org/2600764-Thesen-zum-gutachten-von-prof-dr-tatjana-hoernle-berlin.html

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)



467. Kein Islam, kein Problem

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Nachtcafé zaubert den Islam weg

Goldener Besen Februar 2017. Den mit 0,00 € dotierten Preis des Monats erhält, wer am Erfolgreichsten das demokratische und rechtliche Problem schlechthin, die Scharia, wer das menschenrechtliche und damit nicht zuletzt frauenrechtliche Problem Nummer Eins, den Islam unter den sprichwörtlichen Teppich kehrt. Glücklicher Gewinner ist SWR Nachtcafé, Nebelwurf des Monats die Sendung vom 17. Februar 2017: Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?[1] Laudatio und viele, viele Querverweise von Jacques Auvergne.

Mit der Hidschra, wörtlich Auswanderung, der Flucht von Mekka nach Medina im Jahre 622 wurde der Islam Staat, von einem politischen Islam zu reden ist daher Tautologie. Andererseits ist der Islam, aus seiner Sicht, der einzige Weg, den Vorschriften Gottes gerecht zu werden und im Jenseits, inschallah, nicht in der Hölle zu brennen.

Taqarrub : rapprochement, vers Allah[2], muslims should always strive towards Allah[3], at-Taqarrub (التقرب), sich Annähern an Allah ist das Ziel.[4] Der Fitra (فطرة), fiṭra, entsprechend, dem geschöpflichen Ausgerichtetsein auf den Ewigen und Allmächtigen, ist von Geburt an jedermann ein Muslim und nur gewisse Eltern erziehen ihn zu einem Juden, Zoroastrier oder Christen.[5] Der Mensch an sich also strebe nach Annäherung an seinen Schöpfer beim Ziel der jenseitigen dauerhaften Nähe zu Gott, dem Verbleib in der Dschanna, dem islamischen Paradies.

Um das zu erreichen, um das Gewebe der Gnade zum unsichtbaren und undurchschaubaren, strengen und launischen Herrn und König nicht zu zerreißen, ist Seiner Anweisung, klar und deutlich[6] niedergeschrieben im Koran, und ist dem Befehl des vollkommenen Geschöpfes, Mohammed, zu lesen im Hadith, nachzukommen. Andernfalls ist im Diesseits zu wenig oder alles andere als Taqarrub und schlimmstenfalls wird das nichts im Jenseits mit dem glückseligen Verbleib im angenehm schattigen, grünenden, von klaren Bächen durchrieselten Garten, ihn ewiger Nähe zu Ihm. Für diese Schändlichen brennt im Dschahannam (ǧahannam), der Hölle, schreckliches Feuer. Als Frau den Körper nicht mit der von der Religion vorgeschriebenen Kleidung, mit dem Hidschab (ḥiǧāb) zu bedecken, nämlich mindestens bis auf Hände und Gesicht, führt ins ewigen Flammen. Die religionsrechtlich zulässige – halal (ḥalāl) – Nahrung schuldhaft zu verweigern, führt ebenfalls in die Hölle, um hier nur diese beiden wichtigen Beispiele zu nennen. Keine Diskussion! Glauben ist Gehorchen.[7]

Eine derartige, jeden Bereich des menschlichen Daseins ordnende Religion trennt weder zwischen Abwehr des Teufels und Politik noch zwischen Seelenrettung und Recht; vgl. Maududi: „The chief characteristic of Islam is that it makes no distinction between the spiritual and the secular in life. Das Hauptmerkmal der Islamischen Weltanschauung ist, dass sie keinen Konflikt – ja nicht einmal eine deutliche Trennung – zwischen dem geistigen und dem weltlichen Leben zulässt“. Zwischen Januar und März 1948 sprach Sayyid Abul Ala Maududi (1903–1979) in Radiosendungen, damit im Folgejahr nach der Teilung Indiens (Partition of India) und noch vor Verkündung der AEMR am 10. Dezember 1948 (ab 1947 sogenanntes Dominion of Pakistan, noch mit Bangladesch; Ausrufung der Islamischen Republik Pakistan erst 1956). Pakistan, wörtlich Land der Reinheit oder des Reinen, Halal-Country sozusagen, Sauberland, Islamistan. Maududis Reden wurden unverzüglich als Buch publiziert, etwa als: The Islamic Way Of Life (ins Englische von Khurshid Ahmad und Khurram Murad, beide arbeiteten für das 1962 durch Mitglieder der JI (Jamaat-e-Islami) gegründete britische Dawa-Zentrum UKIM · UK Islamic Mission). Islamische Lebensweise, die 1983 angefertigte Übersetzung von The Islamic Way Of Life durch Fatima Heeren ins Deutsche, wurde in Saudi-Arabien gedruckt, Riad 1996.

Das Islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, ist menschlich anzuwenden als der Fiqh. Das einzig sittlich zu nennende Gemeinwesen, der Islamische Staat (Medina 622–855) ist zu revitalisieren bzw. gegen den Unglauben durchzusetzen, weshalb auch in der sündigen Weltgegend Dar al-Harb islamisierte, schariakonforme Gesetze jedes menschengemachte Gesetz zu ersetzen haben, „that the Kingdom of God may really be established on earth, damit das Königreich Gottes tatsächlich auf Erden errichtet werde“ (Maududi: The Islamic Way Of Life · Islamische Lebensweise; zur Quelle siehe oben). Nicht aus salafistischer, wahhabitischer, islamistischer, politisch-islamischer oder politisiert-islamischer Perspektive, auch nicht aus Sicht einer „islamofaschistischen Bewegung“ (Schmidt-Salomon 2017, s. u.), sondern nach dem islamischen Verständnis können Gedanken wie Volkssouveränität oder Gleichberechtigung von Mann und Frau nur als Einflüsterungen von Iblis verstanden werden.

Das zur Schariadurchsetzung (Islamisierung) eines Territoriums erforderliche Ironisieren und langfristige Beseitigen von Ansprüchen wie Naturrecht, allgemeinen Menschenrechten oder Bürgerrechten geschieht über Dialogbühnen. Dort dürfen Angehörige der auseinanderdriftenden Religionsvölker oder Glaubensnationen (Sg. milla) gefälligst glücklich über ihre Erfahrungen des Eigenen, des Anderen und des neuen Gemeinsamen erzählen. Soll das Ziel sein: Bald die Rechtsspaltung, später die Dhimma?

Der Europaführer der Muslimbruderschaft ruft nicht nach Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern nach dem verdoppelten Gruppengefühl: „So können wir eine kollektive Psyche schaffen, eine gemeinsame Sensibilität und ein wechselseitiges Gefühl von Zugehörigkeit.“ Nachzulesen bei Tariq Ramadan (The Quest for Meaning: Developing a Philosophy of Pluralism). Nennen wir das Ramadansche Konzept gGgG (glückliche Gemeinsamkeit getrennter Gemeinschaften).

Warum nur erinnert SWR Nachtcafé nicht an die mutige Näherin von Montgomery. Diese, müde von der Arbeit, nahm am 1. Dezember 1955 nicht vorn im Bus Platz, um, wie am 11. Januar 2017 der einstige Verfassungsrichter und nun Präsident Italiens Sergio Mattarella anlässlich des Todes von Ayatollah Rafsandschani (Hodschatoleslam, Chomeini-Schüler), das „mutual feeling of belonging“ zu beschwören.

Nein, Rosa Parks ging es, als amerikanische Schwarze, um hundertprozentige Bürgerrechte. Freiheitlich-demokratische Bürgerrechtler haben zu sagen: Schluss mit dem interreligiösen Dialog, sobald dieser die Rechte und Freiheiten des Einzelnen einschränken will, beispielsweise die mit der Scharia nun einmal nicht kompatiblen gleichen Rechte von Mann und Frau.

Zwar hatte Mattarella seinem Amtskollegen Hassan Rohani gegenüber das neue italienische Credo von der gGgG (mutual feeling of belonging, glückliche Gemeinsamkeit getrennter Gemeinschaften) nicht zu Ahl al-Kitab und Umma offenbart, sondern in Bezug auf die beiden alten Kulturnationen (sulla base del comune sentimento di appartenenza a due antiche civiltà‘), doch ein Jahr eher unter Beweis gestellt, was er von Italiens Kulturleistung hält. Um das religiöse Feingefühl des die Todesstrafe wegen Verderbenstiftens auf Erden oder Krieg gegen Gott billigenden iranischen Präsidenten nicht zu brüskieren, wurden auf dem Kapitol in Rom mehrere den menschlichen Körper zeigende Statuen verhüllt. Zur Belohnung gab es voluminöse Wirtschaftsverträge.

Aiman A. Mazyek (Selbstdarstellung islam.de) forderte 2001 lediglich „Dialog und Toleranz zwischen allen Gruppen und Bürgern“, ausreichendes politisches Ziel war ihm „das friedliche Zusammenleben verschiedener Religionen und Weltanschauungen“.

Die im Folgejahr, am 03. Februar 2002 verabschiedete Islamische Charta (Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft) hat den Islam richtig verstanden und kämpft nicht für die gleichen Rechte der Frau: „Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe“. Verfasser Nadeem Elyas begnügt sich mit dem „vom Koran anerkannten religiösen Pluralismus“ und begrüßt „das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind. […] Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte.“ Die islamisch unakzeptable AEMR hat Elyas zerspalten, aufgeknackt in entbehrliche Hülle und schariaverträglichen („kein Widerspruch“) Kern. Noch 16 Jahre später findet sich die Islamische Charta auf der Homepage des ZMD und ist damit doch wohl Credo und Leitlinie, Fahrplan zum Ziel. Auch die den freiheitlichen Rechtsstaat erodierende oder jedenfalls ironisierende Brisanz der Islamischen Charta hätte bei Nachtcafé zur Sprache kommen müssen.

„Halal bedeutet gesetzlich [islamrechtlich] erlaubt. Halal means lawful“, „Halal ist jedes Objekt oder jede Handlung (vgl. unten, Birgit Plechinger: „sonstige Dinge“), die (im Islamischen Recht) hinsichtlich Ausführung oder Beteiligtsein erlaubt ist. Der Begriff umfasst und etikettiert Speise und Trank ebenso wie alle Angelegenheiten des täglichen Lebens.“[8]

Der folgende und als, schlecht schmeckender, Vorgeschmack zum Nachtcafé ausgesprochen taugliche Multikulti-Irrtum, eine veritable Spitzenleistung in der Kunst des Wegsehens und eine unübertreffbare Rührungslosigkeit angesichts des Leides anderer und vor allem anderer Frauen, stammt von Christina von Braun und Bettina Mathes. Man lese nicht darüber hinweg, dass die beiden Kulturrelativistinnen eine grundsätzliche Aufspaltung der Menschheit vornehmen, nämlich in Westen (Nichtislam) und Orient (Islam). Wer diese kulturkreistheoretische Vorbedingung akzeptiert, vgl. bei Ali Schariati die Umma als bedroht von Westitis und Okzidentose sowie bei Sayyid Qutb der Westen als ewiges antiislamisches Heidentum, als Dschahiliyya, erlebt allgemeine Menschenrechte als Eurozentrismus und Kolonialismus und kann sich, indem er die Wohlverhaltensdoktrin und Herrschaftsform Islam verteidigt, als Kämpfer gegen Kolonialismus und Imperialismus fühlen.

»Uns fiel in der Diskussion über das Kopftuch, aber auch weiter gehend über den Islam auf, dass man im Westen nicht viel darüber weiß. Zum Beispiel, dass es nicht den Islam gibt, sondern viele verschiedene Formen und Ausrichtungen. Ein anderer Aspekt war die Tatsache, dass bestimmte Vorstellungen projiziert werden, ohne dass man sich bewusst wird, dass es sich oft um Projektionen handelt. Zum Beispiel das Bild von der unterdrückten Frau im Islam. Solche Behauptungen werden einfach in den Raum geworfen, und keiner hinterfragt sie. Und wenn man nachfragt: Wen meinst du genau?, heißt es als Antwort: die Frauen mit Kopftuch. Und dann soll das Kopftuch als eindeutige Symbolik diese Behauptung belegen. Man muss einfach mal in Erinnerung rufen, dass auch in deutschen und amerikanischen, wie natürlich auch in muslimischen Haushalten Gewalt am weiblichen Körper verübt wird. Die Projektionen auf die Frau im Islam sind Ablenkungsmanöver von den Problemen in den westlichen Ländern.« (Christina von Braun, Bettina Mathes)[9]

Nachtcafé. Länger als ein Vierteljahrhundert, von 1987 bis 2014, moderierte Wieland Backes.

Heute ist der 17. Februar 2017, das Thema des Abends! Titel der Sendung war nicht: Die Muslime in unserem Alltag …, sondern: Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

Wo liegt das Problem, also: wo genau liegt es, das klingt, im Gengensatz zu: wo ist das Problem?, verhältnismäßig vernünftiger, nach Analyse. Noch am Vortag allerdings hatte man den Titel anders formuliert, provokant oder herablassend pampig: Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem? Im Netz verbreiten sich beide Varianten.[10]

Bereits mit Sendebeginn rückte, drückte, drängte der Hochschuldozent („Professor für Fernseh- und Crossmedialen Journalismus“) am Institut für Journalistik der TU Dortmund und Moderator das durch den Titel der Sendung gewürdigte Objekt der eineinhalbstündigen Debatte eine große Strecke weg vom Bereich Islam, hin an den deutlich anderen Ort der ihrer Glaubens- und Verhaltenslehre mehr oder weniger treu folgenden Menschen.

Statt also von der jeden Lebensbereich streng regulierenden, der totalitären Religion nach Koran und Hadith, statt von Glaubenslehre und Religionsgesetz, statt vom Islam zu sprechen, lenkte der Moderator (vor neun Jahren wurde er promoviert zum Dr. phil., Thema seiner Dissertation: Olympische Spiele und Fernsehen. Programmgestalter im Netz olympischer Anhängigkeiten) das Thema auf die damit gleichsam zu einer Sorte Mensch gemachten Muslime. Zwischen dem olympischem Gedanken und einigen Olympiateilnehmern, zwischen Astrologie und dem gutgläubigen oder skeptischen Leser eines Horoskops, zwischen der sozialistischen Staatsdoktrin im heutigen China und der 1,4 Milliarde an dort lebenden Menschen sollte man doch wohl unterscheiden können, zwischen Hitlers Weltanschauung und den jubelnden, verängstigten oder verfolgten Menschen im Dritten Reich ebenfalls.

Islam und Muslime sind zweierlei. Nicht für den auf das Konkrete („Alltag“) ausgerichteten Dr. Michael Steinbrecher:

„Aber: Wie funktioniert das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf. Der Islam in unserem Alltag, das ist unser Thema heute im Nachtcafé.“

Gäste in der Sendung am 17.02.2017 sind, auf der Bühne, sechs sogenannte Rundengäste sowie zwei Gäste im Publikum. Neunter im Bunde der Moderator.

Die sechs Rundengäste[11]

Mina Ahadi, Kommunistin, Atheistin. Bereits als Neunjährige musste die gebürtige Iranerin Tschador tragen, durfte in der Öffentlichkeit weder reden noch lachen. Auch im engsten Familienkreis hat sie erlebt, was für brutale Strafen der radikale schiitische Islam verhängen kann: Ihr Mann wurde wegen seiner politischen Arbeit hingerichtet. Dem Islam hat die Gründerin des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE) abgeschworen.

Jochen Blaich, Krankenpfleger. Als Stationsleiter bekommt er immer wieder mit, dass weiblichem Krankenhauspersonal wenig Respekt entgegengebracht wird. Auch sorgen Krankenbesuche ganzer Großfamilien, die sich ums Bett eines Angehörigen versammeln, häufig für Ärger: „Unsere Bitte um Rücksichtnahme wird leider häufig ignoriert.“

Meriem Lebdiri, Designerin, trägt die im Islam jeder Frau vorgeschriebene Bedeckung des ganzen Körpers (mindestens) bis auf Hände und Gesicht, den Hidschab, und entwirft schariakonforme (islamisch legale, halal) Mode für Frauen, ebenfalls also Hidschab.

Prof. Dr. Jochen Oltmer, Migrationsforscher aus Osnabrück, liest in seinem Kaffeesatz. „Religion hat enorm an Bedeutung verloren. Die Probleme, die es zweifelsohne bei der Integration gibt, haben mit Religion sowieso wenig zu tun“, so Oltmer allen Ernstes, um unverzüglich den Bürger zur dauerhaften Dümmlichkeit zu verdonnern: „wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen“. Für den Osnabrücker bedeutet Integration nicht Durchsetzung universeller Menschenrechte, ggf. auch gegen die Religion, sondern: „Aushandeln – […] Kontakt aufnehmen – […] Vernetzung!“ Wer weiblich und älter als neun Jahre alt ist und den Befehl zum Schleier schuldhaft verweigert, brennt in der Hölle, doch der Osnabrücker frohlockt über Vielfalt und duldet auch hier keinen Widerspruch: „Nur – wir müssen begreifen: Es gibt viele Gründe, viele Begründungen dafür, ein Kopftuch zu tragen.“

Birgit Plechinger ist seit Mitte Februar 2016 Leiterin und seit 01.06.2016 Rektorin der Werner-Ziegler-Mittelschule Senden, Bayern. Im gesamten Bundesland hat die Mittelschule die Hauptschule ersetzt. 78 % ihrer Schüler haben Einwanderungshintergrund. Plechinger nennt einige schultypische Alltagsprobleme weitgehend beim Namen. Beispielsweise (min 28:40) lassen die muslimischen Eltern ihre Töchter fast durchweg nicht am bereits nach Geschlechtern getrennten (!) Schwimmunterricht teilnehmen. Zur Mittelschule informierte am 15.07.2014 die Südwest Presse. Frank Hortig und Wolfgang Frey, der Jugendsozialarbeiter der Mittelschule, luden zum Gespräch, nachdem ein Bericht von Frey für die Stadträte zu Irritationen geführt hatte. Darin beschrieb der Diplom-Sozialarbeiter und Erlebnispädagoge die Rückschritte im Integrationsprozess türkischer Jugendlicher und die gestiegene Gewalt. […] Was Frey beschäftigte, war, dass Gewalt öfters religiös legitimiert wird. „Der islamische Glaube wird dafür instrumentalisiert“, meinte Frey. Im März 2015, auch das verschweigt die Rektorin 2017 im Nachtcafé, wurde bekannt, dass eine Bande zehn- bis elfjähriger Jungen zwei körperlich deutlich schwächere Mitschüler, darunter ein Kind mit Lernbehinderung, mehr als ein Jahr lang erpresst, erniedrigt und misshandelt hatte; die Polizei ermittelte.

Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph, Atheist, verspottet Christentum und Buddhismus, beim Islam ist er vorsichtiger.

Die zwei Gäste aus dem Publikum

Susanne Benz heißt eigentlich ganz anders und hat, in großer Sorge, das Pseudonym nur für den heutigen Auftritt erfunden aus nachweislich islambedingten und muslimbedingten Gründen. Seit einem Jahr teilen sich die Katholikin und ihr Mann ihr Haus mit zwei jungen Flüchtlingen aus Syrien. Das Zusammenleben ist problemlos und harmonisch. Wie sich in der Sendung herausstellt, fürchtet Benz Drohungen oder Angriffe durch andere junge muslimische Männer, die an der integrierten, unislamischen Lebensweise der beiden Syrer Anstoß nehmen – deshalb der falsche Name der sympathisch gastfreundlichen deutschen Frau im Sendestudio.

David Karner. Wie homophob ist der Islam? Diese Frage stellte sich Karner, nachdem er mit einem Freund in einem Taxi Platz nahm. Als sich die beiden im Auto küssten, wurde der bekennend muslimische Taxifahrer gewalttätig. Mit Verweis auf die islamische Religion hagelte es übelste Beschimpfungen, danach schlug der gottesfürchtige Homosexuellenfeind zu. Bis heute beschäftigt David Karner der Vorfall: „Ich bin sehr vorsichtig geworden. Hand in Hand laufe ich mit meinem Freund auf der Straße nicht mehr.“

Der Moderator

Dr. Michael Steinbrecher, an der TU Dortmund am Institut für Journalistik Professor für Fernseh- und Videojournalismus.

Der Moderator beim kurzen Vorstellen des Krankenpflegers

min 1:25

„Was es bedeutet, wenn der muslimische Glaube auf den deutschen Klinikalltag trifft“

Ein Professor für Fernseh- und Videojournalismus und Leiter einer eineinhalbstündigen islambezogenen Podiumsdiskussion sollte die korrekte Wortwahl kennen: Mensch Muslim, muslimisch, Religion Islam, islamisch.

Entweder weiß Michael Steinbrecher wirklich nicht, dass der heute besprochene Glaube, die Religion der Muslime, sehr grundsätzlich islamisch zu nennen ist und nicht muslimisch, oder er vermeidet bewusst, wie allein richtig der islamische Glaube zu sagen. Vielleicht, weil er lediglich duldet, über das deutsche Miteinander der Muslime und Nichtmuslime zu diskutieren, und das Gespräch über den Islam so sehr scheut wie der Vampir den Knoblauch oder der Muslimbruder die universellen Menschenrechte?

Der Moderator beim Vorstellen von Michael Schmidt-Salomon (MSS).

min 2:00

„nimmt der Glaube in unserem Land […] ob katholisch, evangelisch oder muslimisch. Religion sollte Privatsache bleiben – sagt Philosoph und“

Wie 35 Sekunden eher der Einsatz der falschen Kategorie: statt religiös – d. h. theologisch und religionsrechtlich – verwendet Steinbrecher das Adjektiv für die weltweit 1,57 Milliarden Anhänger. Will er dem globalen Problem ausweichen, der Rechtsreligion, den frauenfeindlichen Schariavorschriften, der drohenden Rechtsspaltung bzw. Islamisierung unseres jeden Menschen gleich behandelnden Rechts?

Ohne Frage gibt es muslimische Moscheebesucher, muslimische Gespräche über die Macht von roten Korallen und blauen Steinen, türkisch-muslimische Erdoğanunterstützer oder Erdoğangegner, iranisch-muslimische Chomeinifreunde oder Chomeinigegner, fraglos gibt es muslimische Schachspieler und muslimische Fußballbegeisterung. Doch das die Religion, den religiösen Glauben betreffende korrekte Äquivalent zu katholisch und evangelisch lautet islamisch – und nicht muslimisch.

Schachspiel. Im sunnitischen Islamischen Staat (Allahs Diktatur) Saudi-Arabien ist es gänzlich verboten, im schiitischen Islamischen Staat Iran zwar erlaubt, doch zur diesjährigen Schachweltmeisterschaft der Frauen, Teheran 10. Februar bis 5. März, gilt der Kopftuchzwang für die 64 Teilnehmerinnen. Im September 2016 kündigte die aus Georgien stammende, für den US-amerikanischen Schachverband spielende mutige Nazi Paikidze (Nasi Paikidse) an, aus Protest gegen die Unterdrückung der Frauen und die gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Hidschab im Iran nicht an der Frauenschach-WM 2017 teilzunehmen.

Seinen Antisemitismus verwirklicht der Gottesstaat auch beim Schachspiel. Im Januar trat in Gibraltar der erst 15 Jahre alte Borna Derakhshani gegen einen Israeli an, Großmeister Alexander Huzman. Der iranische Verband sperrte den Jungen ebenso wie dessen drei Jahre ältere Schwester Dorsa Derakhshani. Der Grund? Die 18-Jährige Frauengroßmeisterin und Internationale Meisterin hatte bei Auslandsturnieren ihre langen braunen Locken sehen lassen.[12]

Schweden und der Iran, Februar 2017. Ob sunnitisch oder schiitisch, der unbedeckte Körper der Frau gefährdet öffentliche Moral und innere Sicherheit, weshalb die nach Teheran reisende sozialdemokratische schwedische Handelsministerin Ann Linde ebenso angepasst den Schleier trug wie alle anderen Schwedinnen der Gruppe.[13]

Islam und Muslime sind zweierlei. Nicht für Formate wie Nachtcafé. Fraglos gibt es versonnen andächtige, strengstens glaubensgehorsame und damit militante Muslime. Sicherlich gibt es hoffnungslose unterworfene und dabei wenig zufällig meistens weibliche Muslime, gibt es kalkuliert mit den Wölfen heulende muslimische Schariafreunde, gibt es sogar, noch viel zu wenige, muslimische offene oder heimliche Schariagegner. Sicherlich gibt es, durchweg bedrohte, bekennende muslimische Islamkritiker. Um diese Differenzierungen hätte es in der Sendung gehen müssen, um die Positionierung der Menschen, Muslime oder Nichtmuslime, zum Islamische Recht, um die Folgen der Scharia auf muslimische oder nichtmuslimische Männer, Frauen und Kinder.

Ehe im Islam, zunächst klingt alles so nett: „According to Islam, the real spirit of marital life is love, understanding and mutual respect. Nach islamischer Auffassung besteht der wahre Geist des ehelichen Zusammenlebens in Liebe, Verständnis und gegenseitiger Achtung“ (Maududi, a. a. O. Seite 84). Was jedoch Allah unter Liebe, Rücksicht und Wertschätzung versteht, hatte der indisch-pakistanische Islamtheoretiker einige Sätze früher festgestellt: „Within the family itself Islam has assigned to the man a position of authority. Innerhalb der Familie hat der Islam dem Mann eine Vorrangstellung zugewiesen“, weiß Maududi (a. a. O., Seite 83), um die Frauenfrage endgültig abzuschließen: „Islam expects the wife to obey her husband. Von der Frau wird im Islam erwartet, dass sie ihrem Gatten gehorcht.“ Allahs Feminismus: Die schariawidrige UDHR (dt. AEMR, Paris 1948) ist, wie das deutsche Grundgesetz, Gleichrangfeminismus, wir sagen Gleichheitsfeminismus, die CDHRI (Kairo 1990) verlangt die männliche Vorrangstellung, den Nachrangfeminismus.

Unterstellen wir dem Gastgeber und Moderator den Trick, die Loipe der im Nachtcafé erlaubten Diskussion über das Thema des Abends, den Islam, in einem eleganten Schlenker – am Islam vorbei – vorzuspuren, den jetzt und künftig allein geduldeten Diskurs um das Thema herum vorbeizubiegen. Offensichtlich soll der Fernsehzuschauer lernen und einüben, sobald sich ihm das Thema Scharia bzw. Islam nähert, frohgestimmt und unverzüglich, optimistisch und reflexhaft über einige jüngst erlebte Muslime zu plappern. Der entsprechende Druck, medial und politisch, erhöht sich weltweit: Wer den Islam kritisiert, ist flugs in jene Schublade zu sperren, die mit Muslimfeind und Gemeinschaftsfeind etikettiert und ggf. fehletikettiert ist.

Vielleicht um das Objekt unsichtbar zu machen, um Kritik am Islam gar nicht erst aufkommen zu lassen, warum auch immer, für den Moderator der Talkshow SWR-Nachtcafé gibt es das Objekt der Sendung – Der Islam in unserem Alltag – letztlich nicht, gibt es eigentlich gar keinen Islam. Offensichtlich soll der Zuschauer verinnerlichen: Es gibt einen weitverzweigten Strauch Spielarten von Islam, drumherum einen ganzen Urwald Verständnisse und Missverständnisse von Islam, das Objekt jedenfalls soll sich unserer Analyse entziehen dürfen, in kleine und immer noch kleinere Splitter zerfallen, in viele Islamvarianten und Islambilder, in noch viel mehr Islamzerrbilder. Wer immer noch über den Islam spricht, ist einfach nicht ernstzunehmen. Und wo es eigentlich keinen Islam gibt, kurz gesagt wo es keinen Islam gibt, kann auch kein Problem mit dem Islamischen Recht (Scharia) bestehen, jedenfalls kein einheitliches Problem, also eigentlich gar keines …

Der entsprechende Nebelwurf ist seit etwa 15 Jahren Jahren üblich und verhindert, wie eigentlich geboten, Textinhalt und Handlungsanweisung von Koran und Sunna, Wort und Befehl von von Sure, Hadith und Fatwa zu kritisieren und als freiheitlicher Demokrat gegebenenfalls, und der Fall ist an tausend Stellen gegeben, unzweideutig zurückzuweisen.

Entweder warf auch Steinbrecher den Nebel zielsicher oder aber aus Unfähigkeit zum Differenzieren zwischen Ideologie und ideologisierten Menschen, vergleichen wir: zwischen Schachspiel und Irans Schachverband, zwischen Bibelwort und Synagogenbesucher, zwischen Evangelium und Kirchensteuerzahler.

Erstens also: Nicht der jedenfalls säkulare Muslim, sondern die Scharia, der authentische Islam ist für allgemeine Menschenrechte und funktionierenden Rechtsstaat das Problem. Zum Zweiten: Ein Islamkritiker betreibt, der Name sagt es doch, Islamkritik, und entweder gar keine oder zunächst keine Muslimkritik. Das dürfen wir überspitzen:

1. Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem. 2. Ein Islamkritiker analysiert und ggf. verwirft den Islam, nicht die Muslime.

[Weitere kurze Vorstellung der Gäste, hier Migrationsforscher Prof. Dr. Jochen Oltmer.]

6:30 Steinbrecher:

„Herr Oltmer, wenn wir über DEN Islam sprechen, fängt da nicht schon so ein bisschen das Problem an in den Diskussionen, weil wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen?“

Vorab eine Reihe von Anmerkungen und Querverweisen.

Ohne Weiteres hätte man einen Islamkritiker in die Sendung holen können, einen Kenner beispielsweise von Imam al-Ghazali, Sayyid Qutb, Ayatollah Motahhari und Mustafa Cerić, und gerade keinen, der bereits in Minute sechs oder 7 von 90 (neunzig!) Sendeminuten meint, dass ja nun „schon so ein bisschen das Problem“ anfängt, sobald man die Vermessenheit wagen wollte, über Allahs 25 koranische Tötungsbefehle, über Mohammeds Feldzüge und ethnische Säuberungen, über die erniedrigte Rolle der Frau in Koransure und Hadithvers, über die Scharia zu reden, über die Muslimbruderschaft, über die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Jemand der sich und den übrigen Anwesenden eben nicht vordenkt, vorspurt: „wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen“.

Derlei vorhandenes oder angebliches Unwissen ist mittlerweile eine Art Staatsdoktrin: „DEN Islam gibt es nicht“. Das ist falsch, und wie es den Islam gibt. Jeder kann sich über den Islam informieren, etwa den Koran aufschlagen. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat einen Informationsauftrag, doch man bevorzugt islambeschönigende Mystik, wie Karen Krüger es probiert, weitergereicht via Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: „Vielleicht wird die deutsche Gesellschaft durch die syrischen Muslime auch neu sehen lernen. In dem Sinn, dass gewisse Zerrbilder hinsichtlich des Islams ad acta gelegt werden können: Zerrbilder, entstanden in einer Zeit, als die Deutschen durch das Anwerbeabkommen erstmals mit dem Islam in Berührung kamen.“[14]

Als eine Frau Krüger oder im Nachtcafé mit erhobenem Zeigefinger religiöse Doktrin sagen, Islam sagen, doch dann, stattdessen, viele interessante Leute interviewen. Nur so lässt sich die Debatte zu AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit von Scharia und Fiqh verhindern. Nichtmuslime und Muslime – aus dem verachteten Staatsbürgerbegriff und überhaupt Bürgerbegriff herausgefiltert, herauskristallisiert als zwei Sorten Mensch – dürfen Bericht erstatten, doch eine andere Islamberichterstattung als das Verweigern der Berichterstattung zum Islam darf es nicht geben. Islam blinken, Muslim abbiegen!

Über viele kleine Islame oder sagt man Islamse freut man sich auch bei rowohlt:

„Deutschland diskutiert immer wieder über Islam und Kopftuch, über Integration und Mohammed Karikaturen – aber nachgesehen, was es mit dem Islam hierzulande wirklich auf sich hat, das hat bislang kaum jemand. Karen Krüger macht sich auf eine Deutschlandreise der besonderen Art. Sie sucht Muslime und deren Lebenswelten auf, trifft Leute […] Karen Krüger verleiht dem deutschen Islam ein Gesicht, nein: viele Gesichter. Eine solche Reportage betritt Neuland [Scharia-Neuland oder bereits Neulandkalifat?], mitten in Deutschland. Die Fragen, wie Deutschland und der Islam miteinander leben werden und ob es vielleicht sogar schon einen ganz speziellen Islam made in Germany gibt, werden noch lange Thema bleiben.“[15]

Sollten die allgemeinen Menschenrechte entbehrlich sein, ist die Scharia gar nicht so schlimm? Endlich das Leid der Christen in Ägypten und im Irak ignorieren dürfen, endlich ruhigen Gewissens weggucken dürfen, wenn in Deutschland der sein Leben streng an Koran und Sunna ausrichtende Nachbar seine Frau nicht auf die Straße lässt und seine Tochter nicht in den schulischen Schwimmuntericht, ins städtische Jugendzentrum, auf Klassenfahrt? Um gegen den unterworfenen, herabgewürdigten Status der Frau im Islam nichts tun oder sagen zu müssen, sehnt sich der Postmoderne nach derartiger Entsühnung. Krüger also darf es dem glücklichen werdenden Dhimmi einflüstern und dem bockigen einhämmern:

„Es gibt nicht den einen Islam in Deutschland. Sondern viele“.

Unbelegt behauptet die FAZ-Mitarbeiterin (Feuilleton-Redaktion der Sonntagszeitung in Berlin), dass der eigentliche Islam „[F]ür sich genommen“, das soll doch wohl bedeuten der von Verunreinigungen freie Islam, der reine Islam:

„nur eine Religion“ sei, „es gibt aber Muslime, die aus dem Islam eine politische Ideologie ableiten – beispielsweise Salafisten.“[16]

Nein, es lässt sich leider nicht sagen, dass die Salafi und selbst die Anhänger des Kalifen al-Baghdadi ihre Religion falsch verstanden hätten oder politisch missbrauchen würden, sie versuchen, 1:1 das zu tun, was Mohammed vorgelebt hat.

Islambeschönigerinnen unter sich. FAZ-Schreiberin Karen Krüger (kkr), geboren 1975 in Marburg, aufgewachsen im badischen Waldshut-Tiengen und in Istanbul, wo sie Abitur machte, interviewt Nilüfer Göle, eine stürmisch islambegeisterte türkische Soziologin, die in Frankreich lebt. Unbekümmert erklärt Göle jeden Islamkritiker zum Xenophoben und ruft uns zur Schaffung von muslimfreundlichen neuen Umgangsformen und Verhaltensregeln auf, von neuen Normen. Man tut Göle kein Unrecht, wenn man ihr unterstellt, schariakonforme neue Normen zu meinen.

Nilüfer Göle: „Es gibt eine große Ablehnung des Fremden, dabei steht der Islam ganz weit oben auf der Liste. Nicht nur bei Rechtspopulisten, sondern auch bei Intellektuellen aus dem linken Lager, bei Feministinnen und in Teilen der Homosexuellenbewegung. Sie haben gegen die Macht der Kirche gekämpft, um sexuelle Freiheit und Geschlechtergleichheit zu erreichen. Nun fühlen sie sich bedroht von der Rückkehr der Religion im öffentlichen Raum. Sie zeigen sich wenig gewillt, gemeinsam mit Muslimen neue Normen zu entwickeln.“[17]

Sarkastisch dazwischengefragt. Wieso neue Normen, so schlecht waren universelle Menschenrechte und deutsches GG doch gar nicht?

Letzter Exkurs, dann zurück ins Studio und ganz an den Anfang der Sendung.

Der Lenker der Schafherde: Hastig weg vom bösen Islamismus und hin zum guten Islam mit Ahmad Mansour

Großmeister des neuen deutschen Um-das-Thema-Herumlenkens ist der als Fachmann für Extremismusprävention gehandelte Ahmad Mansour, ein israelisch-arabischer Psychologe und Autor, der seit 2004 in Deutschland lebt. Sollte Yusuf al-Qaradawi ab sofort recht eigentlich belanglos sein, die Kairoer al-Azhar für Sunniten künftig völlig unverbindlich? Nicht überrascht, aber doch erstaunt liest der Islamkenner oder sogar Islamkritiker in Mansours Buch Generation Allah. Warum wir im Kampf gegen religiösen Extremismus umdenken müssen, dass sich der Forschungsgegenstand, der Islam, Simsalabim, gleichsam in Luft aufgelöst hat, dass es den Islam nicht gibt:

„Wenn ich sage, dass auch eine innerislamische Debatte geführt werden muss, gilt es zunächst einmal zu verdeutlichen, dass es den Islam nicht gibt, sondern dass unterschiedlichste Auslegungen des Islam existieren. Und mit aller Deutlichkeit will ich klarmachen, dass die politische Ideologie nicht zu meinem Islam gehört. Derzeit erscheint es mir, als sei es der politische Islam, der den Islam in Deutschland repräsentiert. Dieser Islam hegt einen universellen Wahrheitsanspruch, und er erhebt eine alleinige Deutungshoheit, die von Machtinteressen geleitet ist. Diesem Islam darf man nicht das Feld überlassen.“[18]

Es gib nur einen Koran, eine Scharia, einen seit 1400 Jahren die Kaaba umkreisenden Pilgerstrom, eine Umma. Allerdings gibt es den Islam.

Allerdings, die seit Mohammeds Medinastaat frauenfeindliche und militante und seit der Schließung der Tore des Idschtihad (nennen wir al-Ghazali, gestorben 1111) unreformierbare Religion der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna, der Islam hat Briefkasten und Telefonnummer: Kairoer Al-Azhar, Darul Uloom Deoband, MIHE · Markfield Institute of Higher Education (Leicestershire), allen voran die Muslimbruderschaft als IGD / FEMYSO / ECFR / FIOE / IESH / HAMAS, das ist Islam und der Rest der Umma akzeptiert diese Führer. Nein, Jan Fleischhauer, es geht nicht um den in Deutschland da oder dort erlebten islamischen Alltag oder alltäglichen Islam oder „Alltags-Islam“, sondern um die zeitlose Scharia, um den Islam. Ja, Craig Considine, Islam residiert, Sie können Islam besuchen, vereinbaren Sie einen Termin, trinken Sie einen Tee in Kairo mit Großimam Ahmad al-Tayyeb, in Doha mit MB-Scheich Yusuf al-Qaradawi oder in Karachi mit dem hanafitischen Mufti Taqi Usmani, abonnieren Sie noch die Fatwas von Scheich al-Munajjid oder Darul Uloom Deoband, und sogleich steht Ihrer persönlichen Islamisierung nichts mehr im Wege. Allah nur im Tauhid, Koran und Hadith stets ohne Außenansicht, Scharia nur totalitär, Umma nur ohne Fitna, und doch dulden Klaus Schubert und Hendrik Meyer (beide: Die Vielfalt des Islam abbilden) keine Kritik an ihrem Bühnenbild: „Der Islam ist so vielfältig wie die deutsche Mehrheitsgesellschaft. ‚Den‘ Islam im Singular gibt es nicht“.[19]

Die Integration der Muslime in Deutschland kann nach Auffassung von Politikwissenschaftlern als „Erfolgsmodell“ bezeichnet werden. „Wenngleich noch enorme Anstrengungen unternommen werden müssen, so hat ein Großteil der Muslime bereits eine nach-integrative Perspektive eingenommen [allerdings: eine islambedingt integrationsverachtende bis integrationsfeindliche Perspektive, abgeschottet gegenüber den Kuffar, denn: ‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)] und sieht sich als [in Scharianorm und Umma] integriert an“, sagen Prof. Dr. Klaus Schubert und Hendrik Meyer vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster. [März 2013][20]

Unsere beiden religionspolitischen Cluster-Exzellenzen haben diese Faktenresistenz auch noch geklaut pardon entlehnt. „Während ein Großteil von uns längst eine postintegrative [eine schariatreu desintegrierte] Perspektive eingenommen hat“, das hatte, dreieinhalb Jahre eher, Naika Foroutan gesagt.[21]

Nachtcafé

Steinbrecher startete seine Unklarheit des Denkens oder auch Manipulation, jedenfalls sein Ineinssetzen von Islam und Muslime, mit dem, vielleicht nicht beabsichtigten, Resultat, jede Islamkritik als Muslimhass fehlzudeuten und selbst eine gleichheitsfeministische oder anders AEMR-orientierte Kritik an Sure, Hadith und Fatwa in die Schmuddelecke Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF, engl. group-focused enmity; Begriff von Wilhelm Heitmeyer aus Bielefeld) einzusperren, noch rascher, buchstäblich in der ersten Sendeminute. Nicht nebenbei: eine offensichtlichere GMF als die weitgehende Entrechtung der Dhimmis und vollständige Rechtlosigkeit der Harbis einerseits sowie als das Entrechten und Entwürdigen der Frau andererseits gibt es nicht, das wortgetreue Umsetzen von Koran und Sunna, „diese Religion“ (haḏā d-dīn (1954), Sayyid Quṭb)[22] ist praktizierte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Für Sekundenbruchteile ließ der Gastgeber den Dschihad („Terroranschläge“) muslimischer Glaubenskämpfer sowie damit verknüpfte nichtmuslimische Besorgnis und unlustbetonte Erregung („Ängste“) aufblitzen. Wie versehentlich teilt Steinbrecher die Bevölkerung in Nichtmuslime und Muslime auf, statt wie geboten die Unverhandelbarkeit der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu betonen, der sich gegebenenfalls auch eine jede Religion beugen muss. Allgemeine Menschenrechte und deutsche Grundrechte, auch ein Professor für Fernsehjournalismus sollte darauf bestehen, unterscheiden nicht zwischen Säkularist, Atheist, Ex-Muslim, Christ, Jude, Hindu, sondern ermöglichen das Leben ohne Religion bzw. den jederzeitigen Wechsel der Religion oder Weltanschauung. Im Islam ist der Apostat zu töten.[23]

Steinbrecher:

[Applaus] „Herzlich Willkommen im Nachtcafé, hallo! Dankeschön. In den letzten Wochen und Monaten, liebe Zuschauer, wurde viel gesprochen über Einwanderung, Obergrenzen und Integration – und laut einer aktuellen Studie sprechen sich derzeit über 50 % der Deutschen gegen weitere Einwanderung aus muslimischen Ländern aus, also: die Terroranschläge der Vergangenheit scheinen da Ängste hinterlassen zu haben. Aber: Wie funktioniert das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf? Der Islam in unserem Alltag, das ist unser Thema heute im Nachtcafé und ich begrüße dazu sehr herzlich die Schulrektorin Birgit Plechinger, herzlich willkommen!

Schier für alle Ewigkeit also, für die heutige und künftige Regelhaftigkeit, für die deutsche Normativität („Alltag“) betreibt der Moderator die Kernfusion von Muslimen und Islam. Ein gewiss nicht reibungsloses, aber letztlich harmloses und buntes nichtmuslimisch-muslimisches Miteinander stellt Welterklärer Steinbrecher („Aber: wie funktioniert“) dem Thema des Abends (Der Islam in unserem Alltag) voran, damit das definierend, was zwar nicht der Islam ist, aber was als islambezogene Debatte allein statthaft ist, Steinbrecher: „Das Zusammenleben mit Muslimen im Alltag, also: in den Stadtvierteln, im Verein, in der Schule, im Beruf“. Wer mehr verlangt, gar Koran- und Hadithkritik äußert oder, wie plausibel begründet auch immer, das Menschenbild und Gesellschaftsmodell der Scharia verurteilt, gefährdet möglicherweise dieses Regelhafte und Normative, gefährdet ja vielleicht diesen Alltag.

[Applaus]

„Über die Hälfte Ihrer Schüler sind gläubige Muslime. Welche Auswirkungen das im Schulalltag hat, erleben Sie täglich, sei es im Schwimmunterricht, beim Kantinenessen oder während der Fastenzeit – immer wieder stehen Sie vor der Frage: Wie viel Entgegenkommen ist ok – welche Forderungen gehen eindeutig zu weit? Guten Abend nochmal – Birgit Plechinger.“

Weder der über im Sinne von Koran und Hadith gottesfürchtige Kinder und Jugendliche („gläubige Muslime“) redende Moderator noch die Pädagogin und Schulleiterin scheinen davon auszugehen, dass sich unter der Mehrheit der Schülerschaft auch ungläubige Muslime oder islamkritische Muslime befinden, einige Islamapostaten vielleicht unter den Schülern sind, noch mehr bewusste oder unbewusste Schariaverweigerer, etliche junge Islamkritiker, viele Zweifler am Islam und noch mehr am Islam Verzweifelte. Vom 200 km entfernten Baden-Baden aus wird die Sendener Schülerschaft vielmehr ungefragt muslimisiert, wird sie, wenn auch nicht zu schariagehorsamen Muslimen ernannt, so doch zu gläubigen Muslimen. Dass verwundert, schließlich ist die im Alter von 15 Jahren aus dem Islam ausgetretene Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime ins Studio gekommen. Dass sich auf der ganzen Welt einzelne mutige Menschen vom Islam abwenden, islamrechtlich eigentlich todeswürdig, ist Steinbrecher und Plechinger ebenso bekannt wie die Tatsache, dass auch muslimische Kritiker von Koran und Sunna in Gefahr sind.

„Jochen Bleich – Was es bedeutet, wenn der muslimische Glaube auf den deutschen Klinikalltag trifft, das erfahren Sie als Krankenpfleger hautnah. Wie groß ist der Respekt vor dem weiblichem Krankenhauspersonal? Wie reagieren Sie, wenn Großfamilien sich um Krankenbetten versammeln, das erfahren wir von: Jochen Bleich, herzlich willkommen.“

Es heißt der Muslim, aber der islamische Glaube. Die Wortschöpfung „der muslimische Glaube“ kommt dem Dogma der Gleichsetzung von Islam und Muslime entgegen, die ja möglicherweise zum Ziel hat, jede Islamkritik in die Tabuzone der Muslimfeindlichkeit zu schieben und jeden Schariagegner oder Islamanalytiker unberührbar zu machen, gesellschaftlich zu ächten, mit allgemeinem medialem Schweigen unsichtbar abzudecken wie mit einer unsichtbaren Burka.

Anwesend ist Mina Ahadi, die zu Beginn der Siebziger Jahre und noch als Jugendliche eine bestimmte Religion verlassen hat, nicht irgendeine freilich, sondern den Islam. Mit der Exiliranerin kann jeder andere Islamapostat sagen: Ich habe abgeschworen (Buchtitel). Doch hat, das ist neuerdings leider zu betonen, ein Murtadd nicht dem System des Ayatollah Chomeini abgeschworen oder „dieser islamofaschistischen Bewegung“ (MSS in min 1:13:30) oder dem Wahhabismus, dem Salafismus, dem Islamismus oder dem politischen Islam abgeschworen, nein, sondern dem Islam.

Zweckmäßigerweise ist die Gründerin und Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE) daher Autorin weder von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islamismus kämpfe, noch von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den politischen Islam kämpfe, sondern von: Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe. Als weiterführende Literatur zur Sendung vom 17. Februar 2017 empfehlen Nachtcafé und der SWR das wirklich lesenswerte Buch.[24]

Nun folgt im Nachtcafé die weitere Vorstellung aller Podiumsgäste, hier einige Ausschnitte.

min 2:50 bis 3:10, Moderator:

„Mina Ahadi. Sie sind im Iran aufgewachsen und haben schon früh erleben müssen, welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden, bis hin zur Todesstrafe in der eigenen Familie. Deshalb haben Sie dem Islam gänzlich abgeschworen, Guten Abend, Mina Ahadi.“

Leicht kann man darüber hinweg hören, Michael Steinbrecher sagt: „welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden“. Delinquenten im Iran würden hingerichtet also nicht islamisch, durch den textgetreu praktizierten, den angewandten Islam, sondern lediglich: „im Namen des Islam“. Was nun zweierlei heißen kann. Entweder verwirklicht, wendet an, gebraucht der heutige iranische Staat die zwölferschiitische islamische Religion, handelt religiös konsequent und bringt gerade und erst damit die Menschen islamisch korrekt um, tötet schariafromm. Dass der SWR-Moderator aber dieses sagen möchte ist, betrachtet man die gesamte Sendung sowie die Aussprüche deutscher Politiker zur iKfR („im Kern friedliche Religion“), wenig wahrscheinlich. Oder aber der Iran zweckentfremdet Koransuren und schiitischen Hadith während er Straftäter umbringt, missbraucht er den Islam bei Urteilsfindung (Krieg gegen Gott und seinen Gesandten; Verderbenstiften auf Erden) und Urteilsverkündung, handelt beim Hinrichten islamwidrig, unislamisch.

Das Steinbrechersche Im Namen des Islam („welch drakonische Strafen dort im Namen des Islam verhängt werden“) erinnert an das Verkünden von Gerichtsurteilen. Im Rechtsstaat: Im Namen des Volkes. Sobald hingegen Islam Staat geworden ist und der Machthaber Stellvertreter des Schöpfers, beginnt die Verlesung eines Urteils nicht mit einem Im Namen des Islam, sondern, wie Verfassungspräambel und Fatwas, mit der Basmala: bismi Llāhi r-raḥmāni r-raḥīmi – Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen. Etwa auch in der neuen Verfassung Ägyptens (2014), der weltweit abschaffenswerte Schariavorbehalt folgt leider sofort.[25]

Im Iran seien die Menschen also getötet worden Im Namen des Islam. Des entweder richtig verstandenen oder missverstandenen Islam, Talkshow Nachtcafé bietet den Zuschauern offensichtlich nur Variante Zwei an. Schlicht islamisch zu nennen ist Variante Eins, das gegebenenfalls erforderliche Töten für Allah. Der Fernsehmoderator und Professor für Fernseh- und Videojournalismus kann das wissen und, täusche ich mich, scheint das ziemlich genau zu spüren, jedenfalls wagt er nicht zu sagen, dass Chomeini oder Chamene’i oder Rohani ihre Religion falsch verstanden hätten.

Am 17. Februar hätte jemand zur Sprache bringen müssen, dass der zur Herrschaft gelangte Islam, und einen anderen Islam als den, der auf Erden zur Herrschaft kommen will, gibt es seit 1400 Jahren nicht, den schariarechtlich besonders üblen Missetäter auspeitscht, ihm die Hand abhackt oder zusätzlich den Fuß der gegenüberliegenden Körperseite oder der den Apostaten, mindestens den vorlauten Islamapostaten, umbringt. In Baden-Badens Sendesaal Altes E-Werk hätte jemand fordern müssen, dass die Scharia aus dem Strafrecht (wir wissen: aus jedem Rechtsgebiet) herausgeschmissen werden muss, weltweit, also auch in Saudi-Arabien oder im Iran, und dass das Islamische Recht, unkritisch verkündet, ohne Außenansicht, in Europas oder Deutschlands universitäre Lehre (Recht; Politik; Imamausbildung; Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht) keinesfalls integriert werden darf und erst recht nicht in den IRU, den Islamischen Religionsunterricht für die Minderjährigen.

Um es vorweg zu nehmen: nichts von all dem fand statt und der nicht gründlich vorinformierte Zuschauer muss denken: ‚Auspeitschen, Handabhacken, Todesstrafe? Vorurteil und Zerrbild oder schlimmer Missbrauch der Religion, mit dem Islam hat das nichts zu tun.‘

In Baden-Württembergs Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) lesen wir in § 3 Allgemeine Grundsätze:

„die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten“.

Hier liegt ein Problem für die freiheitliche Demokratie, in welchem Staat auf der Welt auch immer. Was, wenn zu den Glaubensvorstellungen („religiösen Überzeugungen“) nicht nur marginaler Minderheiten etwa das gehört, was (auch) das Strafrecht der Islamischen (und nicht „Islamistischen …) Republik Iran als todeswürdig bewertet: „Feindschaft zu Gott“? Im Islam sagt Gott:

Siehe, der Lohn derer, welche Allah und Seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an den Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe.

Die Glaubenskämpfer vom Islamischen Staat (IS) lesen das und handeln wie vom Schöpfer vorgeschrieben. Online beim ZMD zeigt man Koran 5:33 nahezu gleichlautend:

Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe.

Die fundamentale Kollision, an tausend Stellen, zwischen deutschem Grundgesetz und Islamischem Recht hätte man an ein paar Beispielen darstellen müssen. Dass das in eineinhalb Stunden harmonischem Geplauder und Geplapper nicht geschah, verstößt möglicherweise gegen …

§ 11 Auftrag (1)

Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

…, möglicherweise aber auch nicht. Denn von der Unveräußerlichkeit allgemeiner Menschenrechte, beispielsweise vom Durchsetzen der Gleichberechtigung von Mann und Frau nötigenfalls auch gegen den Standard einer Religion, ist im RStV (Rundfunkstaatsvertrag) des Ländle ja gar nicht die Rede und in (1) redet man nicht von freiheitlich-demokratischen (!) Standards, sondern von demokratischen Bedürfnissen (!!!), bei mehrheitlicher Zustimmung wird ggf. das Kalifat ein solches Bedürfnis sein. Schon heute scheinen Fakten zum Islam zu stören. Fakten zum Islam wollen und dürfen wir nicht senden, die Bevölkerung hat andere demokratische, soziale und kulturelle Bedürfnisse …

Und könnte gründliche Islamkritik nicht auch die deutsch-iranischen, deutsch-pakistanischen, deutsch-marokkanischen oder deutsch-türkischen Beziehungen beschädigen und zusätzlich das deutsche friedliche Zusammenleben? „[D]ie internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern“, nicht mehr und nicht weniger fordert der Rundfunkstaatsvertrag.

Nachtcafé. Den Moderator haben wir bereits vernommen:

6:30 Steinbrecher:

„Herr Oltmer, wenn wir über DEN Islam sprechen, fängt da nicht schon so ein bisschen das Problem an in den Diskussionen, weil wir wissen gar nicht worüber wir reden, wenn wir über DEN Islam sprechen?“

ab ca. 6:40, Jochen Oltmer:

„Ja, ich denke schon. Also, der zentrale Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass es, wenn man so will, DEN Islam nicht gibt, sondern wir enorm viele unterschiedliche Spielarten in diesem Zusammenhang haben, und wir haben eben tatsächlich Menschen, die religiös geprägt sind, auch sehr religiös geprägt sind, aber wir haben auch sehr viele, die man vielleicht Nenn-Muslime nennen könnte, also sehr viele Menschen, die sozusagen statistisch unter diese Kategorie fallen […] ein überaus weites, sehr, sehr heterogenes Feld, im Blick auf das man sehr vorsichtig sein sollte, wenn man von DEM Islam oder von DEN Muslimen spricht.“

7:30, Moderator:

„Wir haben hier heute sechs Gäste, und ich glaube, keiner hat den Anspruch, über DIE Christen, für DIE Christen zu sprechen, für DEN Islam zu sprechen oder auch für DIE Deutschen, sondern wir reden über ihre Erfahrungen: Was sie verbindet und was sie unterscheidet. Steigen wir ein in diese Erfahrungswelt.“

Der Islam, den wir in Europa erleben, ist derselbe Islam, der zwischen Mauretanien und Malaysia Islamkritiker bedroht und Frauen unter den Hidschab zwingt. Überfällig ist die aufrichtige Debatte über die diesen weltweiten Islam, diesen die freiheitliche Demokratie und die allgemeinen Menschenrechte angreifenden Islam. Unsere säkularen muslimischen Mitbürger, gerade die muslimischen Mädchen und Frauen sollten wir gegen Mufti und Scheich stärken, und schon gar nicht dürfen wir die Kinder oder Jugendlichen den Befehlen der Ulama oder Muslimbrüder ausliefern. Zwar soll der gewöhnliche Muslim mit Eifer nach Wissen streben, doch den Weisungen der Ulama bzw. der Führung der Muslimbruderschaft hat er Folge zu leisten, denn nur der Alim bzw. Murschid al-Amm, siehe bei Tariq Ramadan (Western Muslims and the Future of Islam (Anm. 1 zu Kap. 6)), darf dreierlei: 1. definieren die Maslaha (maṣlaḥa, Allgemeinwohl im Sinne der Scharia), 2. betreiben den Idschtihad (iǧtihād, eigene Urteilsbildung) und 3. verfassen die Fatawa (fatāwā, Sg. Fatwa, fatwā).

Ahmad al-Tayyeb hat sehr wohl den Anspruch, über DEN Islam zu dozieren – und genau das tat der Großimam der Kairoer al-Azhar, mit seiner Rede ‚Friedenspotenzial des Islams‘, am 15. März 2016 in Berlin, vor dem Deutschen Bundestag. Kein Abgeordneter stellte al-Tayyebs Befugnis infrage „für DEN Islam zu sprechen“ (Zitat Moderator).

Mustafa Cerić hat den Anspruch, über DEN Islam zu sprechen. 2008 erhielt der ranghohe Muslimbruder und damalige Großmufti für Bosnien und Herzegowina (gemeinsam mit Ghazi bin Muhammad bin Talal aus Jordanien und Habib Ali Zain al-Abideen al-Jifri aus den Emiraten) von der kirchenchristlich orientierten Eugen-Biser-Stiftung einen Preis für sein Engagement im interreligiösen Dialog (für den Brief: Ein gemeinsames Wort zwischen uns und Euch). In seiner Rede zur Preisverleihung am 22. November in der Hofkirche der Münchner Residenz kam Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gar nicht auf den Gedanken anzunehmen, dass Cerić nicht berechtigt sei „für DEN Islam zu sprechen“.

Islamische Autoritäten wie al-Tayyeb und Cerić sagen den sunnitischen Muslimen aller Welt, also auch den Sunniten in Deutschland, was DER Islam ist – und im Nachtcafé plappern Wohlstandsverwöhnte über Erfahrungen mit liebenswürdigen Muslimen oder fiesen Muslimen. Inbrünstig gibt man sich im Nachtcafé dem neuen Glauben hin, dass es DEN Islam nicht gebe, tröstet sich oder ereifert sich über dieses gefälligst Nichtvorhandene, die einem Dhimmi oder Harbi unfassliche, unbesprechbare Religion namens Islam – achja, die es nicht gibt – und die Festrede für Cerić (2008) hielt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Bundestagsabgeordneten (2016) staunten mit offenem Mund, als der potentielle Kalif aller Sunniten und jetzige Großimam der Azhar, al-Tayyeb, den weltweit, also auch in Deutschland bis zum Tage der Auferstehung geltenden Willen des Schöpfers feststellte:

In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.[26]

Nachtcafé gibt einem am Klinikum Ludwigsburg arbeitenden Stationsleiter in der Krankenpflege die Gelegenheit zum Bericht aus dem Klinikalltag. Auf der Station für das Alter der neugeboren bis 18 Jahre alten Patienten ist Jochen Blaich der einzige männliche Mitarbeiter.

min 10:20

„Und wenn ich das noch sagen darf, dass oft …“ Moderator: „Sie dürfen alles sagen, um das mal klarzustellen …“ Krankenpfleger: „… alles – danke; Wir haben ja von null bis achtzehn, und wenn man sieht, wie die Männer oft, ich sag jetzt mal, als Säuglinge, als Kleinkinder wie die Prinzen erzogen werden, dann wundert einen es auch nicht, dass sie als Jugendliche vor Frauen wenig Respekt haben, sag ich mal.“

11:20, Moderator

„Hat das auch manchmal Einfluss auf Behandlungsmöglichkeiten, würden Sie auch so weit gehen?

„Vielleicht manchmal bei den jungen Mädchen bei den gynäkologischen Untersuchungen, da kann das schon mal sein, dass die das dann nicht wollen oder so, aber sonst geht es eigentlich in der Regel, würde ich mal sagen.“

Genau so ist das. Gut dass berichtet wird. Junge Mädchen und gynäkologische Untersuchungen … weibliches Kind und Genital, da war doch was? Genau, Islam ist FGM, weibliche Genitalverstümmelung. Sicherlich könnte der Zuschauer von Nachtcafé empört fragen: ›Also bitte, Jacques Auvergne, jetzt schießen Sie aber endgültig über das Ziel hinaus, was soll das unangenehme Thema weibliche Genitalverstümmelung hier? Sicherlich, diese schafiitischen Scheiche und Ulama verlangen die religiöse FGM, doch davon ist hier bei Nachtcafé keine Rede. Was für Schrecklichkeiten unterstellen Sie dem Sender und der Sendung!?‹

Aber das ist es ja gerade!

Kinder wünschen sich das Unangenehme weg. Bald kommt der gute Zauberer und hext das Problem fort. Das ist altersgerecht. Ein Politiker oder Journalist aber sollte andere Strategien anwenden als das Verschwindenlassen. Auf zum Zaubern mit Dr. Steinbrecher. Nachtcafé zaubert den Islam weg.

Während spätestens seit Frühling 2014 die beiden Freunde einer irgendwie geringfügigen („milde Sunna“) Mädchenbeschneidung Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer das Elternrecht auf chitan al-inath (indones.: sunat perempuan) unter Personensorge im BGB verankert wissen möchten, während in Trier, nebenan wohnt Michael Schmidt-Salomon, Professor Dr. Mark A. Zöller über klitze-klitze-klitzekleine Formen von FGM („rein symbolische Bagatellverletzungen“) sinniert, während, Sommer und Herbst 2014, zum 70. Deutschen Juristentag Strafrechtlerin und djt-Gutachterin Tatjana Hörnle die teilweise Straffreistellung der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen planen durfte, kommt von Schmidt-Salomon und Steinbrecher auf SWR Nachtcafé nichts zur milden Sunna, gar nichts, Stille, ganz großes Schweigen.

Denn allerdings, Islam ist FGM. Und bei SWR Nachtcafé reden, mit beiden Publikumsgästen und dem Fernsehmoderator in Personalunion Professor für Fernseh- und Videojournalismus, neun Menschen ganze neunzig Minuten lang über den Islam … nein, das tun sie eben nicht, sie reden um den Islam – den es vielleicht, also eigentlich gar nicht gibt, den es insofern nicht gibt – herum und erzählen ein bisschen über Muslime.

Auch die alle Nichtmuslime diskriminierende sowie frauenfeindliche OIC-Charta (Kairo 1990) wurde nicht, wie geboten, an den Pranger gestellt, weder Steinbrecher noch Schmidt-Salomon noch Ahadi forderten am 16.02.2017: Sofort weltweit raus mit dem islamischen Recht aus den Verfassungen und Paragraphen beispielsweise aller OIC-Staaten, und auch ins deutsche Familienrecht darf die Scharia nicht implementiert werden.

11:42, Moderator Steinbrecher:

„Wie stark richtet sich denn Ihre Klinik, richtet sich auch Ihre Station so nach den Gepflogenheiten und nach den Bedürfnissen auch muslimischer Patienten und Eltern?“

12:20, Krankenpfleger (Stationsleiter) Blaich:

„[…] Wir haben zum Beispiel ein Integrationsteam […] wir haben ja auch […] Mitarbeiter mit muslimischem Glauben […] der Raum der Stille, was früher sag ich jetzt mal so ne Kapelle war wurde umgebaut, praktisch für alle Weltanschauungen, und so haben wir doch einiges denk ich, wo wir versuchen, auch auf die Bedürfnisse und auf den Glauben von muslimischen Patientinnen und Patienten einzugehen, und auch wenn ich das noch sagen darf: Die Auszubildenden dürfen jetzt auch sogar Kopftuch tragen, was ja auch lange Jahre nicht so ging.“

Kopftuch, so hört man es oft, aber darum geht es nur zum Teil, nicht nur Haare und Haaransatz, auch Arme und Beine sind vor dem Blick abzuschirmen. Weder Hals, Rumpf, eigentlich sogar die Hautfarbe, noch die den Körper verratende Silhouette darf von einem Nicht-Mahram zu sehen oder zu erahnen sein. Mahram-Verwandte sind alle Menschen des jeweils anderen Geschlechts, mit denen man so nah verwandt ist, dass man diese nicht islamisch heiraten dürfte (sowie der eigene Ehegatte, mit dem man ohnehin verheiratet ist).

Den Hidschab dürfen Ludwigsburger Azubis leider tragen, ein Kopftuch wäre aus islamischer Sicht unzulässig verkürzt genäht. Im Islam gibt es kein Kopftuch. Vielmehr ist der gesamte Körper einer Frau, bzw. eines Mädchens ab der Geschlechtsreife oder (vielmehr) dem Alter von neun Jahren mit Kleidung abzudecken.

Ein Islamkritiker braucht über das Kopftuch nicht zu sprechen. Seit dem 27. Januar 2015 winkt Karlsruhe („Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt“) schließlich nicht das Kopftuch durch, sondern den Hidschab. Nur und genau diesen muss die Muslima tragen („ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien.“). Nicht ein Tuch auf dem Kopf, kein Kopftuch sondern der Hidschab ist „religiöses Gebot definitiver Qualität“ (vgl.: Bundesverfassungsgericht | Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10). Ewige Nähe zum Schöpfer, Taqarrub ist das einzige Motiv, die zwingend vorgegebene Bekleidung einzuhalten, als Frau also den Hidschab. Jochen Oltmer (min 50:30) hingegen schwärmt von der Vielfalt der Motive, die es in Bezug auf das Bedecken des Körpers mit einem Hidschab gebe: „Nur – wir müssen begreifen: Es gibt viele Gründe, viele Begründungen dafür, ein Kopftuch zu tragen.“

Von den Kleinen Antillen aus informiert Darul Uloom T&T (Cunupia, Trinidad und Tobago) insbesondere die Hanafiten unter den sunnitischen Muslimen aller Welt darüber, dass Allahs Befehl zum Hidschab nicht erfüllt wird, wenn die Frau einen Schal oder ein Tuch auf ihren Kopf legt. Denn abgesehen von den zu erfüllenden Kriterien, ist mit dem Hidschab viel mehr verbunden als das bloße Tuch.

„In Wirklichkeit ist Hidschab viel mehr als das. Es geht um das gesamte Erscheinungsbild und Bekleidetsein einer Frau: um ihre Garderobe, ihre Sprache, ihre Manieren. Der Hidschab erfordert von der Frau, sich nicht frei frei unter Angehörige des anderen Geschlechts zu mischen, nicht ohne triftigen Grund im Park oder auf der Straße herumzugehen sowie die von Allah und Seinem Botschafter gegebenen Vorgaben einzuhalten.“[27]

Die Bedeckung (Hidschab), in dem die Muslima vor Nichtmahram-Männern erscheinen darf, sofern ihr Besitzer und (Vater oder) Ehemann das Ausgehen aus dem Haus überhaupt zulässt, muss spezifische Bedingungen erfüllen (zwei Kriterienkataloge, zuerst nach dem Fatwa Nummer 69789 von Salih al-Munajjid.

• Sie muss den ganzen Körper bedecken, […] [bis auf] Gesicht und Hände[n]. [Hanbalitisch bzw. bei den Salafi allerdings oft: einschließlich von Gesicht und Händen. Scheich al-Munajjid fordert den Niqab.]

• Sie muss weit und locker sein und darf nicht die Breite ihrer Gliedmaßen oder ihre Körperumrisse zeigen.

• Sie darf nicht so dünn sein, dass ihre Hautfarbe erkennbar ist.

• Sie darf kein Schmuck an sich sein, wie Kleidung, die mit Stickereien verziert wurde.

• Sie darf nicht parfümiert sein.

• Sie darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.

• Sie darf der Kleidung der Kafir-Frauen nicht ähneln.

• Sie darf keine Kleidung des Ruhmes und der Eitelkeit sein. [Libas asch-Schuhra – Kleidung, die die Aufmerksamkeit anderer erregt oder das Ansehen des Trägers erhöhen soll.]

[Zweite Aufzählung, ebenfalls zusammengestellt von Scheich al-Munaddschid, hier ohne Wiederholungen der ersten Liste.]

• Er muss den ganzen Körper bedecken. [ggf. bis auf Hände und Gesicht, das entscheidet die Frau nicht, das beantwortet ihr Scheich oder Ehemann. Hanbalitisch eigentlich Handschuhe und Niqab, Gesichtsschleier]

• Er muss dick genug sein, d. h. nicht durchsichtig oder lichtdurchlässig.

• Er darf nicht geschmückt oder verziert sein, sodass die Blicke der Männer auf sich gezogen würden.

• Er darf der Kleidung der Kuffar nicht ähneln.

• Es dürfen keine Kreuze oder Bilder von etwas Beseeltem (Menschen, Tiere, usw.) darauf abgebildet sein.[28]

Auch Burka oder Niqab sind Hidschab.

Der Gesichtsschleier ist die Weise der Erfüllung der Pflicht zum Hidschab gerade aus Sicht der Hanbaliten. Einstweilen (Arbeitshypothese) rechnen wir die islamischen Urgemeindler oder Salafi, häufige Selbstbezeichnung Ahl as-sunna wa l-dschama’a, die zwar gerne sagen, dass sie die jedenfalls eigene Zugehörigkeit zu einer Madhhab ablehnen, zu den treuen Folgern von Ahmad ibn Hanbal gest. 855, sehen wir den Trend zur Urgemeindlichkeit, die Salafisierung als Integration in die erneuerte und letztlich originale Hanbaliyya.

Für die anderen drei sunnitischen Rechtsschulen gilt der Niqab, gleich allerdings die südafrikanische Ausnahme, eher nicht als Pflicht und ist der gesamte Körper zu bedecken bis auf Hände und Gesicht. Die hoffentlich einzige hanafitische Ausnahme also, den Hinweis verdanke ich Ümmühan Karagözlü, ist zu erwähnen: Der Autor für Darul Uloom Deoband und hanafitische Mufti Husain Kadodia aus Durban, Südafrika, rechtfertigt den Niqab.[29]

Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) erwähnt den islamischen weiblichen Schambereich ebenso wie die islamisch ab der Pubertät bei Jungen und Männern zwischen Bauchnabel und Knie zu verortende und folglich mit Kleidung zu verhüllende männliche Aura (siehe im Koranvers 7:26 We have sent down to you the dress that covers your shame and provides adornment. As for the dress of Taqwa (piety), that is the best; Übersetzung: Deobandi-Alim (ʿĀlim, Schariagelehrter, Pl. ʿUlamāʾ) Mufti Mohammed Taqi Usmani; mitverantwortlich für die (Wieder)Einführung der Hadd-Strafen unter Zia-ul-Haq). Die IGMG stellt zur weiblichen und männlichen islamischen Kleidung (libās) fest: „Die muslimische Frau bedeckt ihren Körper bis auf das Gesicht und die Hände. Das gilt auch für ihre Haare.“[30]

Die Schulleiterin

19:30 – 20:15, Birgit Plechinger:

„Ich habe es auch schon immer erlebt: Die Jungs, die wirklich so wie die kleinen Prinzen erzogen werden, die diese Micky-Maus-Machos dann werden, […] die Mädchen, die wirklich zu Hause alles machen, die brav, wirklich, brav zu Hause sein müssen, auch abends, diese Jungs, die ihren Schwester auch vorschreiben, mit wem sie bitte auszugehen haben, mit wem nicht, wann sie zu Hause zu sein haben, […] [es] erdreistet sich dieser Junge, dem Mädchen zu sagen, wo es lang geht.“

Aber Frau Plechinger, was heißt denn erdreistet? „Die Männer stehen eine Stufe über den Frauen“, so hat der Allerbarmer und Allbarmherzige die Dinge harmonisch angeordnet (Koran 4:34) und bereits Umar ibn al-Chattab (592-644) erkannte: „Die Ehe ist eine Art Sklaverei“. Auch ibn Muflih (1310-1362) stellte fest: „Für eine Frau ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus zu verlassen.“ Und heutzutage erklärt Scheich al-Munaddschid (al-Munajjid), dass die Frau ohne männlichen Begleiter nicht auf die Reise gehen darf: „Was die Frauen betrifft: Ohne Mahram zu reisen ist haram“ (IslamQA Fatwa Nr. 69937: Ruling on her going out of the house without her husband’s permission and travelling without a mahram).[31]

Wie überall auf der Welt, so sind auch in Senden bei Ulm die gottesfürchtigen Frauen von morgen die fleißigen und artigen Mädchen von heute, „die wirklich zu Hause alles machen, die brav, wirklich, brav zu Hause sein müssen, auch abends“, diejenigen, denen, damit in der Gegenwart die Ehre und in der Zukunft die Ehe keinen Schaden nimmt, die Brüder mit Worten oder anders aufzeigen: „wo es lang geht“. Der Junge erdreistet sich nicht, er trägt die islamisch gebotene Verantwortung. Der Junge wie das Mädchen haben ihn gelernt und üben ihn nun ein – den Status der Frau im Islam.

Die Stellung der Frau im Islam. Mit der Heirat verfügt der Muslim, so sagt es Mohammed in einem Hadith, über die Gattin, also auch und insbesondere über ihr Geschlechtsorgan: „Was nun die Frauen betrifft, […] die ihr durch die Allahs Gnade erhalten habt und deren Schoß euch durch Sein Wort zur Verfügung steht.“ Tilman Nagel (zu lesen auch in: Koranische Strafe, die nicht im Koran steht | FAZ 19.08.2010) übersetzt so: „Die Frauen sind bei euch wie Kriegsgefangene, die über nichts aus eigener Macht verfügen. Ihr aber habt sie von Allah zu treuen Händen erhalten, dank Seinem Wort verfügt ihr über ihre Scheide.“ Sure 2:223 „Eure Frauen sind für Euch ein Saatfeld, geht zu Eurem Saatfeld wann Ihr wollt“ betont die Pflicht der Ehefrau, ihrem Mann jederzeit zum Sex zur Verfügung zu stehen, siehe im Hadith bei al-Tirmidhi: „unverzüglich, selbst wenn sie gerade beim Brotbacken ist“ (immediately even if she is baking bread at a communal oven.). Der Landesbildungsserver Baden-Würtemberg („die Standard-Plattform Baden-Württembergs im Umfeld Schule“) erklärt kommentarlos: „Im Islam wird die Verschiedenheit der Geschlechter betont. Die Muslime glauben, Gott habe für Mann und Frau gemäß ihrer Natur jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten vorgesehen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden.“[32]

25:00 bis 17:00, der Moderator an die Schulleiterin:

„Gehen Sie auch auf muslimische Bedürfnisse ein, wie sieht es aus mit Kantinen-, Speiseplan?“

„Das hat aber ganz einfach auch praktische Gründe. Es ist logisch: wir haben Ganztagsunterricht bei uns und da ist es Pflicht, an diesem Essen teilzunehmen. Und dann ist es natürlich auch klar, dass wir kein Schweinefleisch servieren weil einfach die Mehrzahl unserer Schüler ist halt muslimisch – und dann sagen wir halt: ok, dann gibt es halt kein Schweinefleisch – dann machen wir das halt so. Ist für mich persönlich kein Problem: dann ess ich halt keines – machen wir halt so – […] ich finds nicht dramatisch!

Wo es dramatisch wird – und das wird es jetzt in letzter Zeit tatsächlich –, ist es, gottseidank noch Einzelfälle, […] wenn dann gesagt wird:

‚Moment mal, dieses Fleisch ist jetzt aber nicht halal – es ist nicht geschächtet worden.‘

… und dann wirklich Schüler – die natürlich von zu Hause indoktriniert sind in diese Richtung – zu ihrem muslimischen Kollegen nebenan sagen:

‚Du isst das?! Wenn du das isst, kommst du in die Hölle.‘

Und der steht auf und schmeißt es weg – weil er so ein schlechtes Gewissen hat – ja, weil er sich darüber vielleicht noch keine Gedanken gemacht hat – und schmeißt es weg!

Und das ist dann natürlich etwas, was wir uns verbitten – wo wir dann auch mit den Eltern sprechen – wo sich Muslime unter uns – also aus der Schülerschaft – tatsächlich vor unser Schulradio gestellt haben und gesagt haben:

‚Das ist nicht in Ordnung, bitte, das ist Privatsache‘.

Aber solches passiert tatsächlich in letzter Zeit – vorher noch nie gehört […] ich habe den Begriff halal überhaupt noch nicht gewusst – jetzt kenne ich ihn!“

Das Bekenntnis! Oltmer, dazu aufgefordert, definiert die Integration

27:45

„Integration [bedeutet] Aushandeln – […] Kontakt aufnehmen – […] Vernetzung! Also: Integration ist erst einmal nichts anderes, als […] dass ein Bemühen da ist, dass man über die normalen Netzwerke hinaus versucht, in eine Gesellschaft hineinzuwirken, Kontakt aufzunehmen! Und über dieses Kontaktknüpfen, über dieses Vernetzen, dieses breite Vernetzen, über das enge Umfeld hinaus – haben wir tatsächlich […] einen […] Ansatz dafür, dass Integration beginnt oder dass Integration auch tatsächlich zunehmend weiter voranschreitet.“

Achja, dieses Kontaktknüpfen. Es üben das Aufeinanderzugehen der Atheist und der Schariafreund. Es treffen sich in der Mitte der Pazifist und der Gewalttäter. Dunkelhäutiger Einwanderer und notorisch gewalttätiger weißer Rassist beim friedlichen Zusammenleben. Ob Kind oder Kinderschänder, jedermann tastet sich vor, hier und da bereits Dialog, Umarmungen, Küsschen, es ist unbestreitbar, allüberall grünt und blüht Vernetzung, da ist er endlich, der erfüllte Integrationsbegriff. Und auch unter Seinesgleichen darf man bleiben, der sich vernetzende Gaunerkönig organisiert seine Mafia, der Kontakte knüpfende Demagoge seine Miliz, der radikalislamische Hassprediger seine Dschihadbewegung. Genug des Sarkasmus.

Grundgesetz und AEMR sind für den Osnabrücker Mitarbeiter des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien von gestern? Immerhin hat sich der Postmodernist und Kulturrelativist bekannt: Integration bedeutet: Aushandeln – Kontakt aufnehmen – Vernetzung! Da wird man neugierig, was alles würde Herr Oltmer in Bezug auf die Zukunft der Bundesrepublik mit einem optimistischen Drogendealer, authentischen Bankräuber oder bekennenden Päderasten aushandeln wollen?

Wie wir bereits gesehen haben, fordert der MB-Europaführer gerade keine Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte, beispielsweise eben keine Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern beschränkt sich, und vielleicht begnügt sich auch der Migrationsforscher aus Osnabrück (Aushandeln; Kontakt aufnehmen; Vernetzung!) mit dem Aufruf von Tariq Ramadan, in Bezug auf den fremden Mitmenschen, den Anderen doch endlich „mit dessen Empfinden und Empfindlichkeiten, seinen Werten, Zweifeln und Fragen in Kontakt zu kommen“ (The Quest for Meaning: Developing a Philosophy of Pluralism).

Als einstiges Zentrum für Islam in Europa – München (ZIE-M) und heutiges, nach wie vor um Benjamin Idriz angeordnetes MFI, Münchner Forum für Islam (Stellung von MFI; Quelle islam-muenchen.de abgerufen heute) sagt man eben nicht, dass ein muslimischer Mensch die Religion wechseln oder dass eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten darf, sondern stellt fest: „Mann und Frau sind vor Gott absolut gleichwertig“ oder möchte (MFI 10 Essentials | 10 Gedanken zur Philosophie von MFI. Für ein konstruktives Miteinander in München; heute online) lediglich fleißig beitragen „zur Festigung der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung“.

Nein Herr Oltmer, wir integrieren nicht in die Scharia, sondern ins Grundgesetz; einen anderen Integrationsbegriff kann sich die an ihrer Abschaffung nicht interessierte BRD nicht leisten. Nicht in die islamischen Menschenrechte, sondern in die allgemeinen Menschenrechte integrieren wir. Nicht in Gottesfurcht und Höllenfurcht, sondern in die Wissenschaftlichkeit. Nicht ins Kalifat, sondern in die kulturelle Moderne. In diesem Sinne unser klares Nein zu jedem Integrationskonzept von Aushandeln – Kontakt aufnehmen – Vernetzung.

34:55 bis 36:00. Mod.:

„Wo ist die klare Kante angesagt?“ […]

MSS: […] „Wir müssen kämpfen für die […] Gleichheit der Menschen für dem Gesetz, deswegen ist es kein Kavaliersdelikt, wenn jemand meint, dass bestimmte Gruppierungen in unserer Gesellschaft nicht die gleichen Rechte haben. […] Wir müssen eintreten für die Individualität, gegen diesen Kollektivismus, auch gegen die Herrschaft der Familie über die einzelnen Mädchen […] wir müssen […] klar machen, dass keine Religion über dem Gesetz steht. [Nun weist MSS auf den Islamischen Religionsunterricht hin] und dann entscheidet letztlich DITIB darüber – und damit eben Erdoğan – was in deutschen Schulen gelehrt wird [nicht Erdoğan, „letztlich“ entscheidet Allah und ist das Lehrprogramm für den IRU nicht Made by KRM, sondern die Theologie und der Glaubensgehorsam nach Koran und Sunna] – und das ist nicht in Ordnung, das dürfen wir gar nicht zulassen.“

min 54:50, Mina Ahadi

„Im Endeffekt war eine Revolution, ich habe teilgenommen und dann – Islamisten haben Macht gewonnen. […] eine politische Bewegung [nun, der 1400 Jahre alte Islam] hat sich durchgesetzt – und jetzt haben wir mit diesem Problem weltweit zu tun. Der erste Aufruf von Ayatollah Chomeini, war: Frauen sollen Kopftuch tragen.“

Deutschland und muslimischer Hass auf und muslimische Gewalt gegen Homosexuelle, Nachtcafé wendet sich diesem Thema zu. Schmidt-Salomon unterstellt Ahadi eine hauptsächliche Arbeit gegen eine, man staunt: islamofaschistische Bewegung („ein Kernelement dieser islamofaschistischen Bewegung, um die es ja Mina geht“). Auf Allahs Wunsch und Mohammeds Befehl wurden 400 bis 900 Stammesangehörige der Banu Quraiza getötet, insofern ist sie 1400 Jahre alt, diese Schmidt-Salomonsche islamofaschistische Bewegung. „Wer auch immer wechselt (den Islam als Religion und Lebensweise ablehnt), tötet ihn“ (Buchari, Hadith Nr. 6935 und Muslim, Hadith Nr. 6524), das ist die Religion nach Koran und Sunna und gewiss ist das totalitär. ‚Whoever changed his Islamic religion, then kill him.'“ ( من بدل دينه فاقتلوه ), ein Monotheismus, den wir beim korrekten Namen nennen sollten. Islam.

Erstaunlich schüchtern also wird der vor 23 Jahren als heldenhafter Religionsgegner auftretende Schmidt-Salomon bei der Religion von Sure, Hadith und Fatwa. Hatte MSS im Jahr 1994 (Offenheit statt Offenbarung) noch gepredigt: „Die Inhumanität der Religion ist eben kein zufälliges Resultat“, und: „Die Grundidee der Religion ist bereits das Problem“, so vermeidet der frohgestimmt über katholische Dogmatik oder tibetanischen Buddhismus spottende Schönwetteratheist, in Konsequenz zu sagen: „Die Inhumanität des Islam ist eben kein zufälliges Resultat“, „Die Grundidee des Islam ist bereits das Problem“. Durchaus nachvollziehbar. Piusbruderschaft oder Dalai Lama schreiben keinen Todesfatwa. Das Diffamieren von Religion beim Schweigen zum Islam ist neuerdings schlechter atheistischer Stil geworden.

Exkurs nach Großbritannien. Einen zu den 25 direkten koranischen Tötungsbefehlen schweigenden und ansonsten reichlich vulgären Atheismus leistete sich 2011 eine in London wohnende Exiliranerin (I don’t believe in good or bad religions; in my opinion all religion is bad for you. Religion should come with a health warning like cigarettes: ‘religion kills.’). In Frankfurt, am Weltfrauentag 2013, erneuerte Kommunistin Maryam Namazie ihre Aussage: „Religion tötet!“ müsse man in Anlehnung an Warnungen vor dem Rauchen sagen. Christentum, Zen, Shintoismus oder Taoismus rufen nicht zum Apostatenmord auf, haben es nie getan. Nicht den zum Apostatenmord aufrufenden Islam, sondern pauschal alle Religionen prangert die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime Großbritanniens an, so, als ob irgendwo auf der Welt gläubige Juden zur Steinigung oder fromme Katholiken zum Scheiterhaufenanzünden schreiten würden. Zurück ins Nachtcafé, nun wird es besonders phantasievoll.

Der echte, eigentliche Islam gehe nicht gewaltsam gegen Schwule vor, meint Vorstandssprecher und Mitbegründer (2004) der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Etwas eigentlich Unislamisches also, so dürfen wir den Philosophen interpretieren, sei die heutige muslimische Gewalt gegen Homosexuelle, die .

1:12:38, Michael Schmidt-Salomon:

„Genau. Und dazu haben wir auch harte Fakten. Also: In Großbritannien: 60 % der Muslime möchten, dass Homosexualität kriminalisiert wird – eine Studie vom letzten Jahr. In Deutschland [ist] es auch mittlerweile eigentlich die Mehrheit der Muslime, was ein bisschen damit zusammenhängt, dass es in der Türkei sich sehr stark dramatisiert hat. […] [1:13:06] Und da muss man aber auch sagen: Das ist ein Phänomen der letzten Jahrzehnte! Der erste schwule Mann, der da hingerichtet wurde, war 1979 im Zuge der Iranischen Revolution – und danach kamen die ganzen Todesstrafen erst. Das heißt: Das ist nichts, was jetzt irgendwie den Islam über Jahrhunderte geprägt hätte, sondern, da muss man sagen, war das Christentum sehr viel heftiger im Kampf gegen die Homosexualität. Aber: In den letzten Jahrzehnten hat das extrem zugenommen – wie gesagt, Iran: 4000 Schwule hingerichtet. Der Islamische Staat hat sofort damit angefangen, Schwule umzubringen. Das heißt, Das ist schon ein Kernelement dieser islamofaschistischen Bewegung, um die es ja Mina geht, und dass schlägt sich leider [weltweit, auch in Deutschland] im Alltag durch […] wahrscheinlich in Bayern weniger stark als zum Beispiel in Berlin […] an einer Berliner Schule […] und da hat sich wirklich das Klima sehr stark verändert […] auch, dass das Wort schwul schon wieder als Schimpfwort benutzt wird, ist etwas, was tatsächlich sehr stark über muslimische Communities in die Jugendsprache hineingetragen wurde.“ 1:14:10

Der Philosoph sagt uns nicht, inwieweit sich die „islamofaschistische Bewegung“ vom wortgetreu verstandenen Islam unterscheidet, deutlicher gesagt vom Islam.

Mitnichten titelt Nachtcafé heute: „Die islamofaschistische Bewegung in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“. Noch nicht einmal nennt sich die eineinhalbstündige Sendung „Der Islamismus in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“ oder wenigstens „Der politische Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?“, sondern SWR fragt:

Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

Die aus dem Iran stammende Kommunistin, Atheistin und Streiterin für universelle Menschenrechte ist nicht aus dem Islamofaschismus ausgetreten. Mina Ahadi hat noch nicht einmal dem Islamismus abgeschworen oder dem politischen Islam, sondern dem Islam, weshalb ihr Verein nicht Zentralrat der Ex-Islamofaschisten (ZdE) oder Zentralrat der Ex-Islamisten (ZdE) heißt, sondern, sehr vernünftig: Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE).

Deutschland 2017, nicht nur im SWR Nachtcafé, im gesamten Journalismus werde das Nichtbesprechen des Islam und die verbissene Muslimophilie Wohlverhaltensnorm („Alltag“). Diskriminieren wir sie nicht länger, die durch unsere Medien jahrelang hartherzig ausgeblendeten, schier unsichtbar gewesenen Muslime. Von nun an mache man beim Thema Islam die Muslime sichtbar und den Islam unsichtbar:

„Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass Medien ein Bild vom Islam zeichnen, das um Terrorismus und gescheiterte Integration kreist. Die vielen Muslime, die teils seit Generationen in Deutschland leben und einem ganz normalen Alltag nachgehen, bleiben hingegen weitestgehend unsichtbar. Hier setzt das ‚Journalisten-Handbuch zum Thema Islam‘ an: Was wissen wir über die Muslime, die hier leben?“[33]

Deutschland 2008. Je genauer du in Sure, Hadith und Fatwa liest, desto mehr verdüstert sich dein Bild vom Islam? Muss nicht sein. Mehr auf die Muslime gucken, sich generell von der Nichtislamwelt hinwenden zur Islamwelt:

„Da die meisten Deutschen wenig direkten Kontakt zu Muslimen oder zur islamischen Welt pflegen, wird ihr Islambild nachhaltig von den Massenmedien geprägt.“[34]

„In der Gesamtschau lässt sich sagen, dass sich die Darstellung des Islam in den Magazin- und Talksendungen sowie Dokumentationen und Reportagen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu über 80 % an einem Bild orientiert, in dem diese Religion als Gefahr und Problem in Politik und Gesellschaft in Erscheinung tritt.“ [… sich also nicht an einem Wunschbild, sondern an den Fakten orientiert, Anm.]

„[…] ist es umso dringlicher, dass eine Auseinandersetzung über neue Eckwerte der Islamberichterstattung von ARD und ZDF stattfindet. Von einer Revision der Islamberichterstattung bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern dürften erhebliche gesellschaftliche Impulse ausgehen.“ [Richtung AEMR oder Richtung Kalifat? Anm.]

„Die besondere Organisationsstruktur des Islam, der keine Großkirchen kennt, macht eine einfache Kopie der Rundfunkbeauftragten christlicher Kirchen in Verwaltungs- und Rundfunkräten von ARD/ZDF unmöglich und erfordert neue Formen der Konsultation.“[35]

Selten genug, doch die bpb bringt (brachte?) auch mal islambezogene Fakten.

„Eine Schlüsselfunktion bei der Frage nach spezifisch islamischen Deutungsmustern […] kommt zunächst dem islamischen Rechtsverständnis und den Möglichkeiten rechtlich-ethischer Entscheidungsfindung zu. Für einen gläubigen Muslim ist die Scharia der Ort zur Bestimmung von religiös-ethischen Normen des rechten Verhaltens. Der weithin als „islamisches Recht“ übersetzte Begriff bedeutet im eigentlichen Wortsinn „Weg“, im Sinne des Heilsweges zu Gott. Er geht in seiner Bedeutung weit über die juristische Vorstellung von Recht oder Gesetz hinaus“[36]

Nun aber zum Umgang mit schwuler Praxis im elfhundert bis vierzehnhundert Jahre alten Islamischen Recht. Tatsächlich fragt Allahs irdisch aufzurichtende Hakimiyya (Regentschaft) nicht nach einem lesbischen oder schwulen Argumentationsmuster oder Selbstverständnis, sondern bringt den Mann, der homosexuellen Geschlechtsverkehr ausübt, um, nur noch über das anzuwendende Wie dieses Umbringens diskutieren die Ulama, sunnitisch unter Verwendung vieler Hadithe. Beginnen wir aber schiitisch.

Um im Diesseits den Gnadenstand mit der Gottheit von Koran und Sunna nicht zu verspielen und im Jenseits dem dauerhaften Verbleib im ewigen Feuer zu entgehen, macht man sich in San José im sonnigen Kalifornien ausgesprochen islamische Gedanken zum Umgang mit jenem Schlimmen, der es macht wie die Leute des Lot, und befragt um Rat einen in Kentucky geborenen und in Maryland aufgewachsenen schiitischen Rechtsgelehrten. Der im Iran, in Großbritannien und Südafrika verehrte Kenner des schiitischen Islamischen Rechts arbeitet heute von der heiligen Stadt Ghom aus: Scheich Hamza Sodagar, der im Oktober des letzten Jahres (2016) in London in der AhlulBayt Islamic Mission (AIM) predigen durfte, in einer durch den Gottesstaat Iran betriebenen Schule und vor teilweise 6 (sechs!) Jahre alten Kindern.[37]

If there’s homosexual men, the punishment is one of five things. One, the easiest one maybe: chop their head off. That’s the easiest. Second, burn them to death. Third, throw them off a cliff. Fourth, tear down a wall on them so they die under that. Fifth, a combination of the above. (Sheikh Hamza Sodagar)

Wenn es homosexuelle Männer gibt, ist die Strafe eine von fünf Sachen. Zum Ersten, vielleicht ist das ja einfachste: hacke den Kopf ab. Ja sicher, das ist am einfachsten. Zweitens: verbrenne sie zu Tode. Drittens: werfe sie von einer eine Klippe herab. Viertens: stürze eine Mauer auf sie nieder, so dass sie unter ihr sterben. Fünftens: eine Kombination der oben genannten Strafen (Scheich Hamza Sodagar)

Nun zum Islamischen Recht (Islam) der Sunniten.

Narrated Abdullah ibn Abbas: The Prophet (…) said: If you find anyone doing as Lot’s people did, kill the one who does it, and the one to whom it is done.

Sunan of Abu-Dawood – Book 38 Hadith 4447

Narrated Jabir ibn Abdullah: Allah’s Messenger (…) said, “The thing I fear most for my people is what Lot’s people did.”

Tirmidhi and Ibn Majah transmitted it.

Al-Tirmidhi – Hadith 3577

Gerade als deutscher Sonnenscheinatheist beachte man: nicht die von einzelnen Individuen gespürte und erarbeitete eigene sexuelle Orientierung, für so etwas hat der Islam keine Zeit, ist islamrechtlich entscheidend, sondern der praktizierte homosexuelle Analverkehr. Letzten sunnitischen Zweifel darüber, dass Praktizierer von Akten von Homosexualität zu töten sind, beseitigt Scheich al-Munaddschid in seinem Fatwa Nummer 38622 The punishment for homosexuality.

38622: Die Strafe für Homosexualität

[…] Scheich al-Islam [Šayḫ al-Islām‎] ibn Taimiyya [1263–1328] sagte: Im Hinblick auf die Homosexualität sagten einige der Gelehrten, dass die Höllenstrafe für sie die gleiche sei wie die für Zina [zinā, Ehebruch], und [auch] das wurde gesagt: Es ist weniger [schwerwiegend] als das. Aber die richtige Ansicht, bezüglich der die Sahaba [ṣaḥāba, die Gefährten und Begleiter Mohammeds] einhellig zustimmten, ist, dass beide getötet werden sollen, die aktiven und passiven Partner, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Autoren von al-Sunan erzählten von ibn Abbas [619–688], dass der Prophet (…) sagte: „Wer auch immer die Handlung der Leute von Lot begeht [Lūṭ, vgl. bibl. Lot, die islamische Lesart des sündigen Volks von Sodom und Gomorra], tötet ihn, denjenigen der es [das homosexuelle Penetrieren, den Analverkehr] ausübt [sexuell aktiv] ebenso wie den, dem es [sexuell passiv] geschieht. „Und Abu Dawud [817–888)] überlieferte von ibn Abbas über eine unverheiratete Person, die eine homosexuelle Handlung begeht, und sagte: Er soll gesteinigt werden. Und etwas Ähnliches wurde von Ali ibn Abi Talib erzählt (…). Die Sahaba unterscheiden sich [hier] nicht hinsichtlich des Urteils, dass die Homosexuellen hingerichtet werden sollen, aber sie unterschieden sich hinsichtlich der Methoden. Es wurde von Abu Bakr [genannt] al-Siddiq [der erste der vier Rechtgeleiteten Kalifen, (al-ḫulafāʾu r-rāšidūn)] erzählt, dass er verbrannt werden soll, und von anderen, dass er hingerichtet werden soll. Es wurde von einigen von ihnen erzählt, dass eine Mauer auf ihn gekippt werden soll, bis er unter ihr stirbt.

Und es wird gesagt, dass beide in den schmutzigsten Winkeln [der Stadt] eingesperrt werden sollten, bis sie sterben.

Es wurde von einigen von ihnen erzählt, dass er auf den höchsten Platz in der Stadt hinaufgetragen werden und und von dort in die Tiefe geworfen werden sollte, um [dann dort zusätzlich] gesteinigt zu werden, wie Allah es mit den Leuten von Lot tat [Bis auf den gottesfürchtigen und rechtschaffenen Lot, den Allah durch zwei als Menschen verkleidete Engel warnen ließ und aus der Stadt schickte, starben die Einwohner von Sodom und Gomorra allesamt durch vom Himmel fallende Steine]. Dies wurde von ibn Abbas erzählt. Nach dem anderen Bericht soll er gesteinigt werden. Dies war die Ansicht der Mehrheit der Salaf. Sie sagten: Weil Allah das Volk von Lot steinigte und die Steinigung für jeden [ertappten] Zani [Sg. zānī, der Ehebrecher] in Analogie zur Steinigung des Homosexuellen vorgeschrieben ist. Beide sind zu steinigen, ob sie frei sind oder Sklaven, oder ob einer von ihnen der Sklave des anderen ist, sofern sie das Alter der Pubertät erreicht haben. Wenn aber einer von ihnen nicht das Alter der Pubertät erreicht hat, so soll er bestraft, aber nicht gesteinigt werden, denn keiner ist zu steinigen, [wie wir ja wissen] außer dem, der die Pubertät erreicht hat. Ende Zitat von al-Siyasa al-Schar’iyya (Seite 138).

Islam Question and Answer Generalsupervisor: Scheich Muhammad Salih al-Munajjid[38]

Nun ist es an Michael Schmidt-Salomon (MSS: „Der erste schwule Mann, der da hingerichtet wurde, war 1979 im Zuge der Iranischen Revolution“), einen Beweis für die kühne These zu liefern, dass 1369 Jahre lang, zwischen Mohammeds erstem Verkündigen (im Jahr 610) der seit drei Jahren auf dem Berge Hira erhaltenen prophetischer Visionen und dem Jahr der Islamischen Revolution 1979 mit islamischer Begründung und vermittels Sturz in die Tiefe, Feuer, Steinigung, umkippender Mauer oder durch das Stürzen in die Tiefe bei anschließender Steinigung kein, aber auch gar kein Mann islamisch begründet getötet worden ist, der es so schlimm tat wie die Leute des Lot.

Wie wir gesehen haben, geht es der Scharia um die homosexuelle Tat (jener Person, „die eine homosexuelle Handlung begeht“, who commits a homosexual act), nicht um das Selbstverständnis eines heutigen, sich als hetero-, bi- oder homosexuell empfindenden Menschen. Es geht dem Islam um das Ertappen des schlimmen Missetäters, dessen, der „die Handlung der Leute von Lut begeht“ (Whoever you find doing the action of the people of Lut“), nicht um eine sexuelle Orientierung.

Ein Letztes zur Meinung von Schmidt-Salomon. Man spreche nicht von der „Iranischen Revolution“, das könnte die Konstitutionelle Revolution (enqelāb-e mašrūte, 1905 bis 1911) meinen oder die Weiße Revolution (enqelāb-e sefid bzw. enqelāb-e šāh va mardom (von Schah und Volk), ~ va Mellat (Schah und Nation)) des Jahres 1963.

01:18:10

Mina Ahadi: „Wir haben in Deutschland zu tun mit einigen Leuten, die verharmlosen. […] Da wird zum Beispiel Kopftuchzwang von Kindern als Kultur genannt. Ehrenmord […]

Wenn man [mit muslimischen Jugendlichen der Einwanderer] über Probleme redet und erklärt: ‚Hier ist Deutschland – kein Mensch darf Homosexuelle beleidigen – und das ist ein Gesetz: Du darfst das nicht tun!‘ [Dann wäre das hilfreich für die gelingende Integration.]

Aber wenn in der Moschee auf Arabisch oder einer anderen Sprache der Imam gegen Homosexuelle hetzt [dann liegt eben vor allem genau hier das Problem und macht jedes Bemühen um Integration zunichte] […]

[Nun zu den Verharmlosern] Das ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn man immer wieder [wie die anwesende Lebdiri] sagt:

‚Diese Jugendlichen haben keine [schulische und berufliche] Perspektive […] [und erst deshalb seien Hassprediger] gegen zum Beispiel Frauen und Homosexuelle [beim politischen Verführen bzw. radikalislamischen Fehlleiten dieser Jugendlichen leider so erfolgreich aktiv] […]

Nein: […] Es gibt [seitens der Hassprediger leider] eine Antwort [an die muslimischen Jugendlichen und ihre Eltern, eine] politische Antwort:

‚Wir sind Moslems, wir sind besser als andere, die Deutschen sind schmutzig, und Homosexuelle sind so‘, das wird schon propagiert und“

Steinbrecher fährt dazwischen! Grob unhöflich schneidet der Moderator der ex-muslimischen Menschenrechtsaktivistin das Wort ab.

„Ich möchte doch noch einmal, bevor wir wieder sehr konkret auf die alltäglichen Fragen kommen, aber noch eins sagen […]

jedes Land hat seinen eigenen Entwicklungsrhythmus […]

Achja, wie Deutschland zwischen 1932 und 1934, alles eine Frage von Entwicklungsrhythmus? Der 13. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten trat am 18. Dezember 1865 in Kraft. Hätte, bei viel Verständnis für „völlig unterschiedliche Entwicklungsstände“, die amerikanische Sklaverei auch länger fortbestehen können, denn jedes das Land hat eine besondere Kultur, einen anderen Entwicklungsrhythmus?

Jetzt leben wir in einer globalisierten Welt, in einer mobilen Welt, es kommen viele zusammen, auch durch die Flüchtlingsthematik […]

Das heißt: Es treffen viele Kulturen, Nationalitäten, Religionen aufeinander, die völlig unterschiedliche Entwicklungsstände zu bestimmten Themen haben. Die Frage ist doch: Wie gehen wir dann damit um?

Das ist ja nicht nur eine deutsche Debatte, sondern eine, die sich in fast allen Ländern stellt.“

Allerdings stellt sich diese Frage weltweit („in […] allen Ländern“), die Frage: Welche Menschenrechte wollen wir: Allgemeine (AEMR, Paris 1948) oder Islamische Menschenrechte (OIC, Kairo 1990). Der Formulierung dieser Frage wurde neunzig Minuten lang ausgewichen.

Das große Verschwindenlassen

›Ob der Islam ist ein Problem ist? Wie auch immer, das darf nicht sein!‹

Die Entwürdigung der Frau im Islam, die Unvereinbarkeit von Scharia und universellen Menschenrechte darf auf SWR Nachtcafé einfach nicht zur Sprache kommen! Islamkritik darf – neunzig Minuten lang – keinesfalls stattfinden, lasst uns daher eineinhalb Stunden lang über muslimische Mitbürger reden, über Erfahrungen aus dem Alltag. Buchstäblich bis zu letzten Sekunde setzt Moderator Steinbrecher dieses, beim SWR so noch ungeschriebene, Dogma durch. Nicht ganz ungeschrieben vielleicht, denn seit dem 01.11.2016 gibt es eine Wohlverhaltensfibel (Journalisten-Handbuch zum Thema Islam) und beim Mediendienst Integration lobt sich der verantwortliche Werner Schiffauer: „Die Absicht ist es, den Dialog von Journalisten und Wissenschaftlern auf eine neue Grundlage zu stellen.“ Prof. Dr. Steinbrecher möchte uns vielleicht sagen, ob er mit der hier betrachteten Sendung – Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem? – dem islamfreundlichen Knigge (Journalisten-Handbuch zum Thema Islam) bewusst folgt.

Journalisten-Handbuch zum Thema Islam. Die Benimmfibel und auch Frohbotschaft islamisch korrekter Berichterstattung betreffend, dieses Traktätchen für Faktenresistenz und Selbstzensur, braust Aydan Özoğuz am gebotenen Thema (Islam) vorbei, um sogleich zum Heilsziel des netten Geplappers zu kommen, den ihrer Schariatisierung gefälligst zu überlassenden Objekten („den Muslimen in Deutschland“).

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan, betonte: „In der Berichterstattung über den Islam wirken positive Berichte oft als Ausnahme von der Regel, als Beschönigung einer eigentlich problematischen Wirklichkeit. Um das zu ändern, sollten wir weniger über, als mit den Muslimen in Deutschland reden, wenn es um ihre Themen geht.“[39]

Dem werdenden Dhimmi versperre man den Überblick und das Reden über Koran, Din (dīn, Koran 5:3), Scharia und Fiqh. Der wie Allah und Sein Gesetz (gottgegebene Scharia, anzuwendender Fiqh) von Verunreinigung freie, einheitliche und unteilbare Din (rechter Glaube, rechte Lebensführung, rechte Gesellung), der monolitische Islam entziehe sich ihrem Kritisieren oder auch nur Erkennen, rinne ihnen jederzeit durch die nach verlässlicher Gestalt tastenden Finger wie Sand, zerfalle ihrem einen Halt suchenden Blick in jeder Sekunde in Tausende von Facetten, Abertausende von Fragmente, unverständliche Bildpunkte. In beziehungslose Pixel (nur Allah stellt Kontext her), die unter den Muslimen allenfalls der Alim oder Ayatollah zu einem Gesamtbild zusammenfügen könnte und die aus dem Volk der Ungläubigen niemand zusammenzusetzen vermag. Den Überblick verloren zu haben, wird den entgrenzt Toleranten ihr ohnehin schwaches Gewissen entlasten, wird ihnen angenehm sein, brauchen sie nun doch gar nicht erst zu versuchen, einen der vielen alltäglichen, sich aus der tausendfältigen Kollision von Scharia und AEMR ergebenden Missstand mit einem anderen Fragment des Islam oder gar mit allen Facetten des Islam zu verknüpfen. SWR-Nachtcafe zaubert ein bisschen mit, und … Hokuspokus! Der Islam ist weg.

Sebastian Edathy, SPD-MdB und Vorsitzender des Innenpolitischen Ausschusses des Bundestags:

„Es gibt genauso wenig ‚den Islam‘, wie es ‚das Christentum‘ oder ‚das Judentum gibt. Es gibt stattdessen verschiedene Menschen in verschiedenen Gesellschaften, die unterschiedliche Richtungen, Traditionen und Ausprägungen ihrer Religion leben oder praktizieren. Es mag sein, dass die dominante Ausprägung des Islams in einigen Ländern mit unserem Verständnis von Menschenrechten und Demokratie nicht vereinbar ist. Dies ist ein Problem, dem man sich stellen muss. Daraus jedoch zu schließen, dass dies grundsätzlich so sein müsse, ist nicht nur dumm, sondern gefährlich. Es ist dumm, da sich diese Sichtweise durch eine extreme Geschichtsblindheit auszeichnet. Auch das Christentum hat sich über weite Phasen der Geschichte als eine Religion gezeigt, die mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie, Menschenrechten sowie der Gleichstellung von Mann und Frau nicht vereinbar ist. Und noch heute gibt es radikale christliche Gruppen, bei denen diese Tendenz zu beobachten ist. Eine solche Haltung ist zudem gefährlich, da sie selbst dazu beiträgt, dass die postulierte Unvereinbarkeit verschiedener Religionen und Kulturen tatsächlich Realität wird und damit das friedliche Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer freiheitlich-demokratischer Werte unmöglich wird.“[40]

Noch ein letztes Mal ins Nachtcafé. Nur noch zweieinhalb Minuten Sendezeit verbleiben, der Moderator kommt zum Schluss seiner islamfreien Sendung zum Islam. Steinbrecher:

1:27:40

„Was können wir von denen […] erwarten, die zu uns kommen?“

Die immerhin den Bruchteil einer Sekunde von dem im Islam ab der Pubertät vorgeschriebenen Hidschab (Plechinger: „Kopftuch“) redende Schulleiterin verleiht einigen wenigen, hier durch Großschrift hervorgehobenen Worten ganz besonderen Nachdruck. Energisch sowie Widerspruch offensichtlich nicht gerade wünschend („Wir sollten endlich mal aufhören“) grenzt die Pädagogin das Thema des Abends aus der Integrationsdebatte aus, nämlich jede Religion und damit auch den Islam, und beschwört stattdessen etwas, das allerdings eher vage bleibt, etwas uns alle irgendwie Beflügelndes, Versöhnendes und Verbindendes („gemeinsame Werte“, „Harmonie“).

1:27:48

„Wir sollten endlich mal aufhören, ständig nur dieses Ganze vor dieser – RELIGIÖSEN, also: über diesen RELIGIÖSEN Hintergrund. Sondern: Können wir uns endlich nicht mal darauf besinnen, dass es GEMEINSAME WERTE gibt, dass wir einfach sagen: Wir sind MENSCHEN, wir wollen LEBEN, wir wollen MITEINANDER leben, wir wollen LIEBE, wir wollen HARMONIE, wir wollen. Hier geht es immer nur um MACHT UND GEWALT bei dieser ganzen Diskussion! Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge – da geht es um MACHT UND GEWALT, und die, finde ich, die muss mal endlich RAUS aus dieser Sache! Und wenn Sie mich fragen, was ich – also an meiner Schule –, vielleicht mache: da […] [geht es zunächst und vor allem einmal um] dieses VORLEBEN: wir leben vor: Wir, bei uns – bei uns gibt es Schwule – bei uns haben Männer und Frauen die gleichen Rechte, und Jungs und Mädchen die gleichen Rechte, – das vorzuleben –, und auch klar zu sagen, wo etwas schief läuft.“

Immerhin legt die Schulleiterin in ihrer Einrichtung Wert darauf, das Mann wie Frau, Junge wie Mädchen gleiche Rechte haben, hält sich also ans Grundgesetz. Dass das Islamische Recht, dass der Islam dem Mädchen und der Frau gleiche Rechte nicht gestattet kann Plechinger wissen, verweigert aber das Gespräch über den islamischen Glauben und den dazugehörigen Glaubensgehorsam („diesen religiösen Hintergrund“, „Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge.“)

„… oder um sonstige Dinge“? Ja, es geht, nämlich je nach schariarechtlicher Bewertung durch den Alim, Scheich oder Inhaber der Prügellizenz sprich den Ehemann (Koran 4:34), um die verpflichtende Bedeckung des Körpers einschließlich von Händen und Gesicht. Plechinger: „Kopftuch“. Und es geht um viel mehr („sonstige Dinge“).

Es geht um die mit Fitra (Geschöpflichkeit), Aura (Schambereich) und Hidschab (Schleier) untrennbar verknüpfte, schier jeden Lebensbereich betreffende Herabwürdigung und rechtliche Herabstufung der Frau – nicht im islamischen Herrschaftsbereich von vor 1000 Jahren, sondern heute und im größten Teil des Gebiets zwischen Somalia und Afghanistan und zwischen Mauretanien und Malaysia. Es geht um den Hidschab und um alle anderen Folgen der Scharia für das Mädchen und die Frau.

Es geht um ihr halbes Erbe (Koran), ihre halbe Aussagekraft vor Gericht (Koran), ihr Unterworfensein bei der Heirat – Stichworte Kinderehen, Wali Mudschbir, Polygynie. Bei der Scheidung, Talaq, verliert sie die Kinder. Es geht um ihre nicht nur schafiitische FGM. Die bayerische Schulleiterin kann alle diese genannten, 1400 Jahre alten Sklavenketten der Frau im Islam kennen und könnte, allerdings global denkend statt sich nur auf den Bereich ihrer Schule zu beschränken, den Mut haben, diese Fesseln unmissverständlich anzuprangern, in den eigenen Worten der Pädagogin: „klar zu sagen, wo etwas schief läuft“. In ihrem eigenen Bundesland, in Bayern läuft allerdings etwas schief mit Imam Idriz vom oben erwähnten MFI:

Frauen genießen im Islam vorzügliche Rechte, deren Einforderung nicht Theorie bleiben darf. Es gilt hier, sie in allen Ausprägungen umzusetzen. Ein wesentliches Kriterium für die Verbesserung der Sozialisation der Frau und für ihre gleichberechtigte Aufnahme auch in die hiesige Gesellschaft ist ihre Einbindung in unterschiedlichste Bereiche des Lebens. Mehr Teilhabe und öffentliche Einbringung muslimischer Frauenperspektiven ist gefordert.

Hier setzt MFI dezidiert einen seiner Schwerpunkte und möchte den auf Frauenfragen zentrierten Tabuthemen mit Lösungsvorschlägen und durchdachten Arbeitsprogrammen entgegentreten. Alleine mit der Integration der muslimischen Frau in die alltägliche Gesellschaftsordnung werden Wege für ein kollektives Verständnis des existenziellen Miteinanders gebahnt.

Stellung von MFI | Münchner Forum für Islam

Volkssouveränität sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nicht halal

Islam bedeutet Glauben und Gehorchen. Islam bedeutet, im ständigen Wissen um Lohn und Strafe im Diesseits und Jenseits alle irdischen Bewertungen, Belohnungen und Bestrafungen anhand der Fünf Rechtskriterien (al-aḥkām al-ḫamsa) vorzunehmen: 1. wadschib (verpflichtend; Umsetzung wird belohnt, Unterlassung bestraft); 2. mandūb (mustaḥabb, sunna; erwünscht; Umsetzung wird belohnt, Unterlassung nicht bestraft), 3. mubāḥ oder ḥalāl (zulässig; neutral hinsichtlich von Lohn oder Strafe), 4. makrūh (verpönt; Umsetzung wird zwar nicht bestraft, Unterlassung aber belohnt); 5. ḥarām (verboten; Umsetzung wird bestraft, Unterlassung belohnt).

Und so bezieht sich das Kriterium zulässig, halal (ḥalāl) nicht nur auf das Essen. Auch ein Verfassungsartikel oder Paragraph, der noch nicht halal ist, muss früher oder später (Muslimbrüder: bald; Glaubenskämpfer: unverzüglich) ersetzt werden oder wegfallen, vgl. in Koran 5:44: „Wer nicht nach dem richtet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ Nicht nur das Mittagessen in der Sendener Schulkantine, Recht und Gerichtspraxis müssen halal sein. Gott ist Souverän, der Mensch darf keine Gesetze erlassen, Shaykh al-Munajjid (107166: Ruling on democracy and elections and participating in that system) nennt die Demokratie Schirk (širk, Beigesellung, Götzendienst).

„Halal bedeutet gesetzlich [islamrechtlich] erlaubt. Halal means lawful.“ „Halal ist jedes Objekt oder jede Handlung [vgl. Plechinger: „sonstige Dinge“], die [im Islamischen Recht] hinsichtlich Ausführung oder Beteiligtsein erlaubt ist. Der Begriff umfasst und etikettiert Speise und Trank ebenso wie [alle] Angelegenheiten des täglichen Lebens [„sonstige Dinge“]. Halāl […] is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life.“[41]

Was sollen Deutschlands Kinder nichtmuslimischer Eltern, was Deutschlands Kinder muslimischer Eltern denken, die hören wie ein Lehrer in einer auf den Islam bezogenen Fernsehsendung energisch gestikulierend erklärt:

„Wir sollten endlich mal aufhören, ständig nur dieses Ganze vor dieser – RELIGIÖSEN, also: über diesen RELIGIÖSEN Hintergrund. […] Hier geht es immer nur um MACHT UND GEWALT bei dieser ganzen Diskussion! Egal ob es ums Kopftuch geht oder um sonstige Dinge – da geht es um MACHT UND GEWALT, und die, finde ich, die muss mal endlich RAUS aus dieser Sache!“

Für Bürgerrechte und gegen Gewalt einzutreten, ist unterstützenswert und kann man von jedem Pädagogen erwarten. Offensichtlich ist die Schulleiterin der Ansicht, dass Macht und Gewalt keinesfalls durch eine Religion verursacht oder sogar rechtfertigt werden können. Dem ist nicht so. Wie wir beispielsweise an der Schleierpflicht (Hidschab) gesehen haben und am Verbot, einen nichtmuslimischen Mann zu heiraten, führt die wörtliche Umsetzung von Koran und Sunna, und nur diese wird in unseren Moscheen gepredigt und im bekennenden Islamunterricht gelehrt, zur Schlechterstellung der Frauen und der Nichtmuslime. Das aber steht im Widerspruch zu allgemeinem Gewaltverbot und staatlichem Gewaltmonopol.

Buchstabengetreue Lebensführung nach Koran und Sunna, die Unterwerfung des Einzelnen unter ein jeden Lebensbereich regelndes Gesetz ist der bislang einzige organisierbare Islam. Nur die geistlichen Autoritäten dürfen definieren, was Islamische Lehre und muslimischer Gehorsam ist, dürfen „Maslaha bestimmen, Idschtihad betreiben oder Fatwas schreiben“. Die Scheiche und Ulama bewahren die 1400 Jahre alte Tyrannei des Wohlverhaltens und denken erst gar nicht an eine Religionskunde der Außenansicht, setzen vielmehr die Sehnsucht nach dem Paradies und die entsetzliche Furcht vor der Hölle voraus. Sie verlangen, einander auf islamisch korrekte Lebensführung zu überwachen, was der Tendenz Schubkraft verleiht, jede bestehende Gesellschaft über kurz oder lang in eine islamische zu transformieren. Sie das verlangen und tradieren eine Gewalt, die in den an seiner Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Rechtsstaat nicht integriert werden kann.

Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[42]

Ob im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder an den staatlichen Schulen, die Unvereinbarkeit von islamischen und allgemeinen Menschenrechten muss analysiert und kritisiert werden.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Sendung am 17. Februar 2017 Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

Sendung am 17. Februar 2017 Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

https://swrmediathek.de/player.htm?show=5f175310-f5a2-11e6-9102-005056a12b4c

[2] Taqarrub : rapprochement, vers Allah

http://leporteurdesavoir.fr/forum/viewtopic.php?f=20&t=51

[3] Muslims should always strive towards Allah (taqarrub).

https://blushinghumaira.wordpress.com/2012/09/30/the-necessary-sacrifice/

[4] Taqarrub (تــقــرب), sich Annähern an Allah ist das Ziel

http://www.salaf.de/sprache/PDF/spr0001_Islamische%20Begriffe%20fuer%20deutschsprachige%20Muslime.pdf

[5] Sahih Muslim Buch 033 Nummer 6426

Chaque nouveau-né vient au monde selon la fitra (nature avec laquelle il fut créé, l’Islam) mais ce sont ses parents qui font de lui un juif, un chrétien ou un mazdéen.

https://bladi.info/threads/nature-letre-humain.418595/

___ps://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=10153253533081515&id=291547786514

___p://www.mosquee-lyon.org/forum3/index.php?topic=27387.0;wap2

The Prophet Muhammad said, „No babe is born but upon Fitra (as a Muslim). It is his parents who make him a Jew or a Christian or a Polytheist.“ (Sahih Muslim, Book 033, Number 6426)

http://islam101.com/dawah/newBorn.htm

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d.h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

Fitra (فطرة, fiṭra ‚Natur, Veranlagung; Schöpfung‘), von فطر, faṭara ‚schaffen, erschaffen (von Gott); angeboren sein‘, bezeichnet ein islamisches Konzept von der Natur des Menschen, die so angelegt ist, dass jeder Mensch bei seiner Geburt und gemäß seiner Natur على الفطرة ein muslim, ein – dem koranischen Sprachgebrauch entsprechend – dem einzigen Gott ergebener Mensch sei. Denn Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er Kenntnis معرفة maʿrifa von der Existenz seines Herrn hat. Fitra ist „eine Art und Weise des Erschaffens oder des Erschaffenseins“.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

[6] Quran 3:138

This [Qur’an] is a clear statement to [all] the people and a guidance and instruction for those conscious of Allah.

http://quran.islamicevents.sg/3/138/139

Koran 3:138

Dies ist eine klare Darlegung für die Menschen und eine Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.

___p://www.islam.de/13827.php?sura=3

http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/6453-ermahnen-oder-nicht/

___p://www.islam.de/13827.php?sura=3

Um dieser Aufforderung gerecht zu werden und als Dienst an unseren deutschsprachigen Brüdern hält es der König-Fahd-Komplex zum Druck vom Qur’an in Madina für gut, dem geehrten Leser diese Übersetzung ins Deutsche anzubieten, die von ‚Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem ‚Ata Elyas unter Aufsicht des Islamischen Zentrums Aachen (Bilal-Moschee) [Deutschlands syrischer Zweig der global aktiven Muslimbruderschaft] angefertigt wurde und seitens des König-Fahd-Komplexes von Dr. ‚Abdar-Radi Muhammad ‚Abd al-Muhsin durchgesehen worden ist.

http://www.wegzumislam.com/Der-heilige-Koran.pdf

„Und (Er hat euch anbefohlen:) Dies ist Mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen, damit sie euch nicht von Seinem Weg auseinanderführen! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!“ (6:153)

„Soll ich denn einen anderen Schiedsrichter als Allah begehren, wo Er es doch ist, der das Buch ausführlich zu euch herabgesandt hat?“ (6:114)

„Und gehorcht Allah und dem Gesandten, auf dass ihr Erbarmen finden möget.“ (3:132)

„Dies ist eine klare Darlegung für die Menschen und eine Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.“ (3:138)

„Sprich: „Sind solche, die wissen, denen gleich, die nicht wissen?“ Allein nur diejenigen lassen sich warnen, die verständig sind.“ (39:9)

„Wer sich aber dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden Wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in Dschahannam brennen lassen; und schlimm ist sein Ende.“(4:115) [Siehe bei Bubenheim / Elyas: „Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!“]

https://www.maroczone.de/forums/index.php?/topic/12804-seminarmasjid-alfaruq/

[4:14] Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.

___p://www.islam.de/13827.php?sura=4

[7] L’Islam, c’est obéir à ALLAH Ta3ala et à Son Messager durant toute l’année.

___p://muslima-girls.skyrock.com/2668647624-ToUjOuRs-dIrE-BiSmiLLaH.html

To a Muslim, Islam means obeying Allah by following the path, or way of life that He intended.

Islam and Muslim Civilization: A Supplementary Social Studies Unit for Sixth Grade | Von Susan Douglass

International Institute of Islamic Thought (IIIT), Herndon, Virginia, USA

https://books.google.de/books?id=GglgCgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Islam bedeutet sicherlich Unterwerfung und die Religion des Islams ist die Religion der Unterwerfung, aber die Realität der Unterwerfung hat eine spezielle Form zu jeder Zeit. Und in dieser Zeit ist es die Form, die uns der letzte Prophet Muhammad (…) gebracht hat. Daraus folgern wir, dass mit dem Wort Islam (Unterwerfung) nur diese endgültige Form gemeint ist und keine andere Form aus der Vergangenheit.

Unterwerfung bedeutet den konkreten Anweisungen Allahs zu gehorchen und es liegt auf der Hand, dass man dabei immer auf die letzten und endgültigen Anordnungen achtet. Die letzten und endgültigen Anordnungen wurden durch das Siegel der Propheten, Muhammad ibn Abdullah (…) überbracht. Daher heißt es im Quran „Wahrlich, die Religion vor Allah ist Islam.“ (3:19)

Die Shia | Informationsportal | Herzlich willkommen auf al-Shia.de, der ersten deutschsprachigen Internetseite über die Shia im Islam.

http://www.al-shia.de/ist-der-islam-die-einzige-religion-die-von-allah-swt-akzeptiert-wird/

[8] Halal means lawful.

„Halāl […] is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life.“

http://www.halalcertifiering.se/newwebsiteimages/ebookhashaki.pdf

Halāl (Arabic: حلال‎‎ ḥalāl, „permissible“) is any object or action which is permissible to use or engage in, according to Islamic law. The term covers and designates food and drink as well as matters of daily life. It is one of five Ahkam—fard (compulsory), mustahabb (recommended), halal (allowed), makruh (disliked), haram (forbidden)—that define the morality of human action in Islam. Mubah is also used to mean „permissible“ or „allowed“ in Islam.

https://en.wikipedia.org/wiki/Halal

Die Fünf Beurteilungskategorien, al-ahkam al-chamsa (الأحكام الخمسة, al-aḥkām al-ḫamsa) sind ein Konzept aus der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh), das zur normativen Einstufung beziehungsweise Wertung menschlicher Handlungen verwendet wird.

Menschliche Handlungen werden innerhalb dieses Kategoriensystems eingestuft in:

religiöse Verpflichtung (wāǧib oder farḍ)

empfohlen (mandūb, auch mustaḥabb oder sunna)

indifferent (mubāḥ oder ḥalāl) erlaubt

verpönt (makrūh)

verboten (ḥarām)

https://de.wikipedia.org/wiki/Al-A%E1%B8%A5k%C4%81m_al-%E1%B8%ABamsa

Die fünf Rechtskategorien menschlicher Handlungen

https://de.wikipedia.org/wiki/Fiqh#Die_f.C3.BCnf_Rechtskategorien_menschlicher_Handlungen

[…] the importance of learning the Islamic laws […]

According to Islamic teachings, it is compulsory for us to know those laws and issues which directly affect our daily lives. Often times, people will say that the West is not at all capable of influencing people and particularly the youth towards a firmer religious conscience. From personal experience and analysis, however, life in the West has allowed for a greater understanding and acknowledgement of the deeper Islamic principles for many people, something often take for granted in Muslim countries. Because while we are surrounded by what seems to be Haram everywhere we look, it is the presence of such things which often allows us to positively reinforce the teachings of Islam in our daily lives.

Living Halal in the West | Islamic Insights

http://www.islamicinsights.com/news/community-affairs/living-halal-in-the-west.html

[9] Der Unsinn echter oder sogenannter Kulturwissenschaftler soll hier nicht beworben werden. Wer mehr zu der die Freiheit aller Bürger gefährdenden, postmodernen und gegenmodernen Ideologie von der Gleichwertigkeit aller Lebensweisen erfahren will, lese: Henryk M. Broder: Kritik der reinen Toleranz (Pantheon Verlag 2009, zuerst bei wjs Wolf Jobst Siedler 2008).

In dieser Leseprobe das Zitat der Islamschönfärberinnen und, allen Ernstes, Kulturwissenschaftlerinnen Christina von Braun und Bettina Mathes (Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen. Aufbau-Verlag, Berlin 2007).

http://www.belle-et-triste.eu/mediapool/51/518498/data/broder_toleranz_leseprobe.pdf

[10] Ein Wort geändert: Titel am Vortag der Ausstrahlung und Tag der Aufzeichnung der Sendung, eigene Hervorhebung:

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

http://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/16-nachtcafe-der-islam-in-unserem-alltag-wo-ist-das-problem/-/id=10563098/did=19026144/nid=10563098/d6mkat/index.html

Am 17. Februar 2017 dann:

Der Islam in unserem Alltag – wo liegt das Problem?

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

ARD Mediathek archiviert die einen Tag ältere Variante

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?

http://www.ardmediathek.de/tv/NACHTCAF%C3%A9/Nachtcaf%C3%A9-Der-Islam-in-unserem-Alltag-/SWR-Fernsehen/Video?bcastId=247716&documentId=40763434

SWR-Mediathek allerdings auch

Nachtcafé – Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem

https://swrmediathek.de/player.htm?show=5f175310-f5a2-11e6-9102-005056a12b4c

[11] Die sechs Gäste im Nachtcafé und zwei Gäste im Publikum

http://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/16-nachtcafe-der-islam-in-unserem-alltag-wo-ist-das-problem/-/id=10563098/did=19026144/nid=10563098/d6mkat/index.html

[12] Unterwirf dich dem Islam, Weib, auch Schach geht nur mit Kopftuch. Gegen einen Spieler aus Israel spielen ist ebenfalls haram.

Iranian chess player banned from tournaments because she did not wear hijab

A chess player from Iran has been banned from competing in domestic tournaments because she appeared at a competition without a headscarf, violating the country’s strict Islamic dress code.

According to Radio Free Europe, 18-year-old Dorsa Derakhshani opted against covering her hair at the Tradewise Gibraltar Chess Festival earlier this year. She was not an official representative of Iran — the event is open to independent attendees — but the Iranian Chess Federation has nevertheless prohibited her from competing in national tournaments, and from joining the national team.

“Unfortunately, what shouldn’t have happened has happened,” said Mehrdad Pahlevanzadeh, the head of the organization. “Our national interests have priority over everything.”

The same punishment was meted out to Derakhshani’s 15-year-old brother Borna Derakhshani, because he competed against an Israeli player at the same festival. Iran does not recognize the state of Israel, and forbids its competitors from facing off against Israeli rivals at sporting events. […]

This is not the first time that Iran’s chess community has become embroiled in a controversy over women’s head coverings. Last year, American chess champion Nazi Paikidze-Barnes refused to participate in the Women’s World Championship in Iran because doing so would require her to wear a hijab. Complying with Iran’s obligatory dress code, she said, would “support women’s oppression.”

WITW Staff | Women In The World 21.02.2017

http://nytlive.nytimes.com/womenintheworld/2017/02/21/iranian-chess-player-banned-from-tournaments-because-she-did-not-wear-hijab/

[13] (Für Geld alles machen und (immer noch mehr) Handel treiben wollen mit der mörderischen, frauenfeindlichen und israelhassenden Diktatur: Schwedinnen der Delegation unterwerfen sich dem Hidschab.)

Kritiker aber werfen Linde und damit der schwedischen Regierung vor, mit dem Tragen des Kopftuchs ihren selbst erklärten Anspruch, die erste „feministische Regierung“ weltweit zu sein, zu konterkarieren. Die Regierung verrate iranische Frauen, indem sie sich dem Kopftuchzwang beuge, so der Direktor der Nichtregierungsorganisation UN Watch.

Ähnlich argumentiert eine iranische Frauenrechtlerin. Und der Vorsitzende der schwedischen Liberalen Jan Björklund sagt über die Kopftücher der schwedischen Delegationsteilnehmerinnen: „Das ist ruinös für etwas, das sich feministische Außenpolitik nennt.“

Auf Tuchfühlung | Von Anna Reimann | DER SPIEGEL 14.02.2017

http://www.spiegel.de/politik/ausland/iran-reise-kopftuch-streit-um-politikerinnen-aus-schweden-a-1134480.html

[14] Den Islam gibt es nicht | Von Karen Krüger | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/islamische-kultur-und-geschichte-0/den-islam-gibt-es-nicht

Gerade der Islam, der in Syrien gelebt wird, ist aber bekannt dafür, dass er sehr tolerant ist. Das Zusammenleben von Christen und Muslimen in Syrien hat eine Jahrhunderte alte Tradition. Und der Islam in Syrien ist auch bekannt dafür, dass er auf eine positive Art orthodox ist. Also, jetzt nicht orthodox in dem Sinne, dass alle tief verschleiert rumlaufen und sich ganz streng an die religiösen Regeln halten, sondern in dem Sinne orthodox, dass er sich vor politischen Einflüssen immer verschlossen hat, also, dass eine Politisierung der Religion – und das ist ja der Extremismus – nicht zugelassen worden ist.

„Syrische Muslime könnten eine Chance sein“ | Von Karen Krüger | Deutschlandfunk 25.03.2017

http://www.deutschlandfunk.de/islam-in-deutschland-syrische-muslime-koennten-eine-chance.886.de.html?dram:article_id=361756

Women in Syria | Legal rights

While Syria has developed some fairly secular features during independence in the second half of the 20th century, personal status law is still based on Sharia and applied by Sharia Courts. Syria has a dual legal system which includes both secular and religious courts, and the latter discriminate against women.

Syrian women are legally allowed to participate in everyday life, although they are not guaranteed a spot in being part of political, social, cultural and economic categories. The legal marriage for females in Syria is seventeen years old and eighteen for males. Early marriage is not out of the ordinary in their culture. Even though the legal age is seventeen, the courts can allow for girls as young as thirteen to be married. Women are technically allowed to have a say in what the agreements are between them and the groom. Although, since this contract has to be signed by the groom and the male guardian of the bride, her wishes are rarely met. On the other hand, of marriage, the divorce laws are unique in Syria. Women are in fact allowed to file for divorce except it is a long drawn out process and she must get consent from her husband. There are some circumstances in which the woman can apply for a divorce through the judicial system. In order to do this, she must prove that her husband has abused her or neglected his other duties as a husband. If a man wants to divorce a woman, all he has to do is go to court and orally demand a divorce three times, then the court will order him a divorce.

https://en.wikipedia.org/wiki/Women_in_Syria

Lebanese Shi’ite Muslim women chant slogans as they mourn the death of a Hezbollah

https://s.yimg.com/ny/api/res/1.2/HIc7gjKvpIhFODKBZeci7Q–/YXBwaWQ9aGlnaGxhbmRlcjtzbT0xO3c9ODAwO2lsPXBsYW5l/http://media.zenfs.com/en_us/News/Reuters/2013-09-13T145048Z_1460148206_GM1E99D1RDI01_RTRMADP_3_LEBANON.JPG.cf.jpg

[15] Eine Reise durch das islamische Deutschland | Karen Krüger | rowohlt 2016

https://www.rowohlt.de/hardcover/eine-reise-durch-das-islamische-deutschland.html

[16] „FAZ“-Redakteurin Karen Krüger: „Auch ich trug falsche Stereotype vom Islam mit mir herum“ | kress NEWS 08.09.2016

https://kress.de/news/detail/beitrag/135854-faz-redakteurin-karen-krueger-auch-ich-trug-falsche-stereotype-vom-islam-mit-mir-herum.html

[17] „Der Islam ist dabei, einheimisch zu werden“ | Von Karen Krüger | FAZ, im Feuilleton, 21.11.2016

Nilüfer Göle: „Wir erleben, wie der Islam einen neuen Zuschnitt bekommt. Nicht durch politische Lenkung, sondern auf Alltagsebene, an der Basis.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/niluefer-goele-im-gespraech-ueber-den-islam-in-europa-14533903.html

Mehr Spaltung in den gemeinsamen Raum?

Über das Wegbereiten einer Implementierung der familienrechtlichen und sexualpädagogischen Scharia in Politik und Sozialwissenschaft. Gedanken zur Soziologin Nilüfer Göle. Von Jacques Auvergne

„Anverwandlungen. Der Islam in Europa zwischen Kopftuchverbot und Extremismus“, so lautet ein Buchtitel der Soziologin Dr. Nilüfer Göle. Deutsch bei Wagenbach, Berlin 2008, französischer Originaltitel: Interpénétrations. L`Islam et l`Europe, bei Galaade Éditions, Paris 2005. […]

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/05/14/119/

[18] Generation Allah. Warum wir im Kampf gegen religiösen Extremismus umdenken müssen | Ahmad Mansour

https://books.google.de/books?id=LCC2CAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[19] Die Islamdebatte in Deutschland: Wer ist der Islam – und wenn ja, wie viele?

Am Montag, den 17. Oktober 2016 ist es wieder soweit: Discussing World Politics lädt zu einer weiteren Diskussionsrunde ein. Dieses Mal werden wir uns mit den Experten Ahmad Mansour, Programmdirektor bei der European Foundation for Democracy, Abdul Adhim Kamouss, Diplom-Ingenieur und Berliner Imam, sowie Pinar Çetin, Politologin und engagierte Muslima über den Islam in Deutschland austauschen.

https://www.facebook.com/events/148971195562333/

Was macht am Alltags-Islam also solche Angst? Die Provokation liegt nicht in der Verschleierung oder der Polygamie, die vielen als Symbole der fremden Religion gelten: Als Provokation reicht der Glaube an sich.

Warum uns der Islam Angst macht | Von Jan Fleischhauer | SPIEGEL online 06.01.2015

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-warum-uns-der-islam-solche-angst-macht-a-1011468.html

IGD, ZMD, RIGD, das dort und der da ist der Islam in Deutschland

Podiumsdiskussion „Was, oder wer ist der Islam in Deutschland?“

http://www.ak-kurier.de/akkurier/www/artikel/41842-podiumsdiskussion–was–oder-wer-ist-der-islam-in-deutschland

Who is “Islam”?

Ist Islam eine Person? Dann würde ich ihn oder sie gerne mal besuchen. Wohnt Islam in einem winzig kleinen Haus?

Is “Islam” a person? [Nun, Craig Considine, buchen Sie nacheinander je eine Audienz in Kairo bei Scheich al-Azhar Ahmad al-Tayyeb, in Doha (Katar) bei Yusuf al-Qaradawi sowie in Deoband (Uttar Pradesh, Indien) bei Mufti Abul Qasim Nomani, zuletzt auch noch in Teheran (Iran) bei Revolutionsführer (Rahbar-e enqelāb) Chamenei, dann wissen Sie schon ziemlich genau, wo auf der auf Erden organisierbare Islam aktuell residiert] If so, I would like to know where “Islam” resides so I can go visit he, she, hir, or s/he. […] Is “Islam” tall or short, big or small, light or dark, liberal or conservative? Where does “Islam” live? In a tiny little house or in a big mansion in a far away land? […] How does one measure “Islam’s” values? [Wie man Objekte oder Taten islamisch misst, bewertet, Herr Soziologe? In den fünf Kategorien, von verpflichtend, wadschib (fard) bis verboten, haram.]

Von: Craig Considine, Sociologist at Rice University | Huffington Post 100.-11-03-2016

http://www.huffingtonpost.com/craig-considine/who-is-islam-questions-fo_b_9427126.html

Dr. Craig Considine is a Catholic American of Irish and Italian descent. As a sociologist, he focuses on Islam, Muslims in American Society, interfaith relations [islamisch reichen interreligiöse Beziehungen von Dhimma bis Dschihad], the sociology of religion [islamisch Herrschaft Allahs, Herr Soziologe], race and ethnic relations, and social problems.

https://craigconsidinetcd.com/

„Der Islam ist so vielfältig wie die deutsche Mehrheitsgesellschaft. ‚Den‘ Islam im Singular gibt es nicht“, unterstreichen Schubert und Meyer. „Es gibt verschiedene Arten Muslim zu sein. Aufgabe der Politik in Deutschland ist es, die entsprechenden Bedingungen zu schaffen.“ Die Vielfalt müsse anerkannt werden und lasse sich positiv nutzen. So kann die Debatte um den Islam den Forschern zufolge zur „Übungsstrecke“ für den generellen Umgang mit sozialer, ethnischer und religiöser Vielfalt werden. „Moderne Gesellschaften müssen sich stärker damit befassen, wie zukünftig mit Vielfalt und Verschiedenheit [Hidschab, Polygamie, Kinderehen, FGM] umzugehen ist, so auch in der Frage des demografischen Wandels.“

„Integration der Muslime ist ein Erfolgsmodell“. | Exzellenzcluster „Religion & Politik“ | WWU Münster im März 2011

https://www.uni-muenster.de/Religion-und-Politik/aktuelles/2011/mar/PM_Integration_der_Muslime_ist_ein_Erfolgsmodell.html

Die wesentlichen Integrationsleistungen selbst müssen aber in den Ländern und insbesondere in den Städten und Gemeinden geleistet werden. Hier müssen die Moscheegemeinden – auch die nicht organisierten – ein wichtiger Ansprechpartner sozialer und politischer Integrationsbemühungen werden.

Die Vielfalt des Islam abbilden | Von Klaus Schubert und Hendrik Meyer | Frankfurter Rundschau 17.05.2010

http://www.fr.de/politik/gastbeitrag-die-vielfalt-des-islam-abbilden-a-1032925

[Einen Herrn Islam gibt es nicht. Für eine Deislamisierung der Debatten]

Monsieur Islam n’existe pas : Pour une désislamisation des débats | von Dounia Bouzar

https://www.amazon.fr/Monsieur-Islam-nexiste-pas-d%C3%A9sislamisation/dp/201235842X

Dounia Bouzar

https://fr.wikipedia.org/wiki/Dounia_Bouzar

Le « Centre de prévention des dérives sectaires liées à l’Islam » (CPDSI) | Dounia Bouzar

https://fr.wikipedia.org/wiki/Centre_de_pr%C3%A9vention_des_d%C3%A9rives_sectaires_li%C3%A9es_%C3%A0_l%27Islam

Dounia Bouzar, qui avait fondé l’Institut Pédagogique sur le Fait Musulman dont l’objectif était de réconcilier l’islam et la République

https://www.franceculture.fr/emissions/voix-nue/dounia-bouzar-envers-et-contre-tous-15-de-l-enfance-l-engagement

“Islam does not exist” [diese Nichtexistenz spürt Daniel Bax]

http://www.willkommen-in-angermünde.de/en/den-islam-gibt-es-nicht/

Daniel Bax […] wird schnell deutlich, dass es „den Islam“ gar nicht gibt.

http://www.einsteingym.de/?p=21253

[20] Die Integration der Muslime in Deutschland kann nach Auffassung von Politikwissenschaftlern als „Erfolgsmodell“ bezeichnet werden. „Wenngleich noch enorme Anstrengungen unternommen werden müssen, so hat ein Großteil der Muslime bereits eine nach-integrative Perspektive eingenommen [verweigert die Integration, die Lebensweise der Nichtmuslime mit Ekel betrachtend, denn: ‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)] und sieht sich als [ins Kalifat oder jedenfalls in die Herrschaft Allahs] integriert an“, sagen Prof. Dr. Klaus Schubert und Hendrik Meyer vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster. [März 2013]

https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/religion_und_politik/aktuelles/2011/03_2011/pm_buch_politik_und_islam.pdf

‚Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.’ (Abu Dawud)

Ibn ‘Umar quoted Allah’s Messenger (…) as saying, “Whoever imitates a people becomes one of them.” Sunan Abu Dawud, vol. 3, p. 1127, no. 4020 and authenticated in Sahih Sunan Abi Dawud, vol. 2, p. 761, no. 3401.

___ps://www.slideshare.net/ShahjahanAbdulMuthal/death-8

‘Whoever imitates a people is one of them.’” (Narrated by Abu Dawud, al-Libas, 3512. Al-Albani said in Sahih Abi Dawud, (it is) hasan sahih. No. 3401). […]

Allah says (interpretation of the meaning):“… And if any amongst you takes them [Jews and Christians] as Awliyaa’ [friends, helpers]), then surely, he is one of them…” [al-Ma’ida 5:51]

21694: Guidelines concerning imitation of the kuffaar | IslamQA Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

https://islamqa.info/en/21694

[21] Während ein Großteil von uns längst eine postintegrative Perspektive eingenommen hat und wir in unserem [werdenden Kalifat] Deutschland bereits angekommen sind

Das Leben der Anderen (Ob mit oder ohne Kopftuch – wir sind stolz darauf, neue [schariatreue] Deutsche zu sein. Die Fakten zeigen: Es gibt keinen Grund für Islamphobie) | Von Naika Foroutan | Berliner Zeitung 14.12.2009

http://www.berliner-zeitung.de/ob-mit-oder-ohne-kopftuch—wir-sind-stolz-darauf–neue-deutsche-zu-sein–die-fakten-zeigen–es-gibt-keinen-grund-fuer-islamphobie-das-leben-der-anderen-15119440

Muslime, seid östlich, wo auch immer

Auf den Spuren Mohammeds, Sayyid Abul Ala Maududis und Ali Schariatis wandelnd gilt es, den inneren und äußeren „Westen“ zu verweigern, die universellen Menschenrechte und die sie tragende Mentalität und Kultur. Die als organisierte Diskriminierung und Antirationalität umzusetzende islamisierte Sphäre ist seit Mohammeds Tagen, gleichsam physikalisch, ein Identität lenkender und den sozialen Raum spaltender, permanenter Abstoßungseffekt. Dieses heilige Meiden ist nicht europäisiert, sondern, hier liegt der Missionar Pierre Vogel völlig richtig, authentisch islamisch. Das Buch »Kulturdialoge zwischen dem Westen und der islamischen Welt. Eine Strategie zur Regulierung von Zivilisationskonflikten« der Berliner Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan (2009) kommentiert Jacques Auvergne (April 2011).

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/04/16/228/

Naika Foroutan (* 24. Dezember 1971 in Boppard) ist eine deutsche Sozialwissenschaftlerin. Seit 2011 leitet sie die Forschungsgruppe „Junge islambezogene Themen in Deutschland“ (JUNITED) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit April 2014 ist Foroutan stellvertretende Direktorin des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) und leitet dessen Arbeitsbereich „Integrations­forschung und Gesellschaftspolitik“. Im Juni 2015 wurde sie durch die Humboldt-Universität zur Professorin für „Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik“ berufen.

Von 2008 bis 2013 leitete sie zusammen mit ihrer Kollegin Isabel Schäfer das Forschungsprojekt „Hybride europäisch-muslimische Identitätsmodelle (HEYMAT)“. Das HEYMAT-Projekt wurde 2013 von der VolkswagenStiftung bis zum Jahr 2015 verlängert. Weiterhin organisierte Foroutan für die Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit der Stiftung Mercator die „Junge Islam Konferenz – Berlin 2011“.

Im Jahr 2012 fand eine weitere „Junge Islam Konferenz“ unter ihrer Leitung statt. Im Verlauf der Konferenz wurde bekannt gegeben, dass die „Junge Islam Konferenz“ und ein korrespondierendes Forschungsprojekt „Junge islambezogene Themen in Deutschland“ (JUNITED) unter Foroutans Federführung bis zum Jahr 2016 mit zwei Millionen Euro durch die Stiftung Mercator gefördert werden.

Seit 2012 ist sie Co-Leiterin des Forschungsprojekts “Concepts for the Development of Intelligence, Security and Prevention” (CODISP), gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Naika_Foroutan

[22] Hadha d-Din. „Diese Religion“. Buch von Sayyid Qutb.

Die Wolken der Unwissenheit und die Zügel der Macht

Zur sehr islamisch argumentierenden Revolutionsschrift »Hāḏā ʾd-Dīn. Dieser Glaube der Islam« des Sayyid Quṭb. Von Jacques Auvergne (2010).

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/30/185/

[23] Bei Glaubensverlust Kopfabhacken: „Wer die Religion wechselt, den tötet!“

The Punishment of the Apostate according to Islamic Law | Maududi [Mawdūdī] (1903 – 1979)

To everyone acquainted with Islamic Law, it is no secret that according to Islam, the punishment for a Muslim who turns to kufr (infidelity, blasphemy) is execution. Doubt about this matter first arose among Muslims during the final portion of the 19th century as a result of speculation. Otherwise, for the full twelve centuries prior to that time, the total Muslim community remained unanimous about it. The whole of our religious literature clearly testifies that ambiguity about the matter of the apostate’s execution never existed among Muslims…. (p . 17)

http://www.answering-islam.org/Hahn/2statements.htm

Allah’s Apostle said, „The blood of a Muslim who confesses that none has the right to be worshipped but Allah and that I am His Apostle, cannot be shed except in three cases: In Qisas for murder, a married person who commits illegal sexual intercourse and the one who reverts from Islam (apostate) and leaves the Muslims.“

— Sahih al-Bukhari, 9:83:17, see also Sahih Muslim, 16:4152, Sahih Muslim, 16:4154, Sahih Muslim, 20:4490

Ali burnt some people and this news reached Ibn ‚Abbas, who said, „Had I been in his place I would not have burnt them, as the Prophet said, ‚Don’t punish (anybody) with Allah’s Punishment.‘ No doubt, I would have killed them, for the Prophet said, ‚If somebody (a Muslim) discards his religion, kill him.‘

— Sahih al-Bukhari, 4:52:260

A man embraced Islam and then reverted back to Judaism. Mu’adh bin Jabal came and saw the man with Abu Musa. Mu’adh asked, „What is wrong with this (man)?“ Abu Musa replied, „He embraced Islam and then reverted back to Judaism.“ Mu’adh said, „I will not sit down unless you kill him (as it is) the verdict of Allah and His Apostle.

— Sahih al-Bukhari, 9:89:271

https://en.wikipedia.org/wiki/Apostasy_in_Islam

Al-Muwatta of Imam Malik 36.18.15—Yahya related to me from Malik from Zayd ibn Aslam that the Messenger of Allah said, “If someone changes his religion—then strike off his head!”

https://thehizbuttahrirwatch.files.wordpress.com/2012/06/sahih-al-bukhari.pdf

Sunan An-Nasa’i 4068—It was narrated that Al-Hasan said: “The Messenger of Allah said: ‘Whoever changes his religion, kill him.’”

Sunan An-Nasa’i 4069—It was narrated from Anas that Ibn Abbas said: “The Messenger of Allah said: ‘Whoever changes his religion, kill him.’”

Sunan Ibn Majah 2535—It was narrated from Ibn Abbas that the Messenger of Allah said: “Whoever changes his religion, execute him.”

https://thehizbuttahrirwatch.files.wordpress.com/2012/06/sahih-al-bukhari.pdf

[24] SWR Fernsehen

Mina Ahadi | Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe | Heyne 2009

http://www.swr.de/nachtcafe/mina-ahadi-ich-habe-abgeschworen-warum-ich-fuer-die-freiheit-und-gegen-den-islam-kaempfe/-/id=200198/did=19026346/nid=200198/uadvh/index.html

SWR Fernsehen | Literaturtipps zur Sendung

Mina Ahadi | Ich habe abgeschworen: Warum ich für die Freiheit und gegen den Islam kämpfe | Heyne 2009

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/die-gaeste-in-der-sendung-am-17/-/id=200198/did=18780712/mpdid=19026356/nid=200198/zrkhe3/index.html

„Der Islam hat in Europa überhaupt nichts zu suchen“, davon ist Mina Ahadi überzeugt.

http://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-17-der-islam-in-unserem-alltag-wo-liegt-das-problem/-/id=200198/did=18780712/nid=200198/81v2ym/index.html

[25] Im Namen des Islam? Unsinn, denn ganz und gar nicht das Volk, aber auch nicht der Islam ist zu durch den menschlichen Richter vertreten, sondern Souverän ist der Ewige und der Richter.

In the Name of Allah, Most Gracious, Most Merciful

[Die Basmala (بسم الله الرحمن الرحيم) – bismi Llāhi r-raḥmāni r-raḥīmi]

This is Our Constitution […] [Nun das Demokratieproblem Schariavorbehalt, auch in Artikel Zwei. Ägypter, der muss weg, das gilt für jeden modernen Staat: Teufelsabwehr und Seelenrettung müssen raus aus den Paragraphen.]

We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation […]

Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation

http://www.sis.gov.eg/Newvr/Dustor-en001.pdf

[26] Al-Tayyeb sagte, der Islam respektiere andere Religionen und Andersgläubige. «Gott hat die Menschen, die nicht an den Islam glauben, nicht erschaffen, um sie dann zu töten», sagte al-Tayyeb. Vielmehr stehe Gott für «absolute Glaubensfreiheit».

Auf konkrete Nachfragen fällt die Antwort allerdings weniger klar aus. In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.

Groß-Imam Al-Tayyeb fordert Respekt für Werte Europas – Geistlicher spricht vor Bundestagsabgeordneten | Qantara 16.03.2016

https://de.qantara.de/content/gross-imam-al-tayyeb-fordert-respekt-fuer-werte-europas-geistlicher-spricht-vor

Al Azhar Scholar: Christian Copts Will Pay Jizya
06.03.2013

During a recent interview, Dr. Mahmoud Shu’ban [محمود شعبان Mahmoud Shaaban], a professor at Al Azhar University, made clear that the Copts, Egypt’s Christian minority, will pay the “jizya” what is often referred to in the West as an Islamic “poll tax”. According to the Al Azhar professor, “If non-Muslims were to learn the meaning of “jizya”, they would ask for it to be “applied” “and we will apply it, just like Islam commands us to.” His logic is that, if Christians pay the jizya, they would buy for themselves “protection,” hence why they themselves should want to pay it.

(Raymond Ibrahim)

http://www.jihadwatch.org/2013/03/al-azhar-scholar-christian-copts-will-pay-jizya

(Following are excerpts from a TV debate between Egyptian cleric Mahmoud Shaaban and Egyptian journalist Islam Al-Buheiri [Islam Al-Buhairi], which aired on Al-Kahera wal-Nas TV [Al-Qahira wa Al-Nas channel] on March 5 and 6, 2013.)

[…]

Moderator: Do you demand to impose the jizya poll tax on Christian Egyptians?

Mahmoud SHABAAN: I demand the implementation of the shari’a.

Moderator: I was asking specifically about the jizya…

Mahmoud SHABAAN: If Christians knew what the jizya means, they would demand it themselves.

Moderator: What is the meaning of the jizya?

Mahmoud SHABAAN: If the shari’a were implemented as a whole, the Christians would be the happiest of all.

[…]

( MEMRI · The Middle East Media Research Institute )

https://www.memri.org/tv/salafi-and-secular-intellectuals-exchange-insults-and-nearly-come-blows-egyptian-tv/transcript

Salafi and Secular Intellectuals Exchange Insults and Nearly Come to Blows on Egyptian TVMarch 04, 2013 to March 05, 2013

http://www.memritv.org/clip_transcript/en/3767.htm

[27] Muslim sisters should certainly be reminded about this command which Allah Has given to them to wear the Hijab, and it must be understood by Muslim sisters that hijab is not only about placing a scarf or a cloth over the head which is commonly referred by some as ‘hijab’. In truth, hijab is much more than that. It is about the entire attire/dress of a woman, her conduct, speech and manners. Hijab requires a woman not to mix freely with the opposite sex, not to move about on the streets, parks and other places without a need to do so, and to strictly follow the guidelines given by Allah and His Messenger.

(Darul Uloom T&T, Cunupia, Trinidad and Tobago, West Indies | Darul Uloom Trinidad & Tobago)

http://www.darululoomtt.net/being-a-volunteer-for-raising-awareness-for-world-hijaab-day/

[28] Thema Hijab Die Kleidung der Kuffar

http://islam-forum.info/Thema-Hijab-Kleidung-der-Kuffar

69789: What are the garments of the kuffar that we are forbidden to wear?

https://islamqa.info/en/69789

[ Libas asch-Schuhra – Kleidung, die die Aufmerksamkeit anderer erregt oder das Ansehen des Trägers erhöhen soll.]

„He who wears libaas ul-shuhra in this world will be dressed in humiliating clothes on the day of judgment.“

https://islamqa.info/en/93

called their clothes thawb shuhra (shuhra literally means disgrace, thus theatrical dress)

https://books.google.de/books?id=sx1bqgibKhQC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[29] The Hanafi madhhab has, in accordance with the Qur’an and Sunnah, thus obliged a woman to cover her face in front of strangers.

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

[30] Die muslimische Frau bedeckt ihren Körper bis auf das Gesicht und die Hände. Das gilt auch für ihre Haare. […] In einem Hadith werden Frauen, im übertragenen Sinne aber auch Männer, ermahnt: Nach einer Überlieferung von Aischa trat die Tochter von Abû Bakr eines Tages mit dünner Bekleidung vor den Propheten. Der Prophet wandte sich von ihr ab und sagte:„O Asmâ, wenn die Frau die Pubertät erreicht, sollte der Körper außer diesen nicht sichtbar sein.“Dabei zeigte er auf das Gesicht und die Hände.

Abû Dâwûd, Libâs, 85; Hadith Nr. 4104 | Hutba, 03.02.2017 Islamische Bekleidung | IGMG · Islamische Gemeinschaft Millî Görüş

___ps://www.igmg.org/wp-content/uploads/2017/01/20170203-Hutba-Islamische-Bekleidung.pdf

The hadith mentioned in the question was narrated by Abu Dawud (4104) from al-Walid from Sa’id ibn Bashir from Qatadah from Khalid ibn Durayk from ‘A’isha, that Asma’ bint Abi Bakr entered upon the Messenger of Allah wearing a thin dress. The Messenger of Allah turned away from her and said, “O Asma’, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands

https://islamqa.info/en/23496

[31] Birgit Plechinger

Training Haupt- / Mittelschule – Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde 9. Klasse (Theman u. a.: Deutschland und die Welt nach 1945; Auswirkungen der Globalisierung; Terrorismus – ein globales Problem; Was ist Migration?; Wege für ein friedfertiges Zusammenleben), unter den Autoren: Birgit Plechinger

https://www.stark-verlag.de/training-haupt-mittelschule-geschichte-sozialkunde-erdkunde-9-klasse

https://www.stark-verlag.de/media//muster/93481i1.pdf

[Senden, 22.000 Einwohner, am anderen Ufer der Iller beginnt Baden-Württemberg, liegt im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm, 12 km südlich von Ulm (Ulm liegt an der Donau und nördlich vom Fluss, südlich gegenüber Neu-Ulm). Der Landkreis Neu-Ulm liegt im Westen des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben.

Mittelschule: In Bayern wurde als Weiterentwicklung der Hauptschule zu Beginn des Schuljahres 2010/11 die Mittelschule eingeführt. Diese einstigen Hauptschulen sollen, allein oder gemeinsam in einem Schulverbund, ein Bildungsangebot vermitteln, das die drei Zweige der Berufsorientierung Technik, Wirtschaft und Soziales sowie ein Ganztagsangebot umfasst und zum mittleren Schulabschluss führt. Mittelschulen sollen ausdifferenzierte Zusammenarbeit mit einer beruflichen Schule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung pflegen.]

Seit Mitte Februar leitet sie die Sendener Mittelschule und ist ab dem 1. Juni offiziell deren Rektorin. […] Birgit Plechinger, die in den vergangenen 20 Jahren Lehrerin an der Neu-Ulmer Peter-Schöllhorn-Mittelschule war

Neue Akzente an der Mittelschule | Von Angela Häusler | Augsburger Allgemeine 25.05.2016

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Neue-Akzente-an-der-Mittelschule-id37898822.html

In die Peter-Schöllhorn-Mittelschule gehen Kinder seit 1910. Sie ist somit eine der ältesten Schulen der Stadt Neu-Ulm.

http://www.hsnumi.schule.neu-ulm.de/

Das Multikulturhaus in Neu-Ulm (MKH)

In der Bibliothek des Multikulturhauses lagen Schriften aus, die Christen und Juden als Feinde präsentieren, „die hingerichtet werden müssen, wenn sie nicht bereuen und zum Islam konvertieren“. In dem Material wird offen für den Dschihad geworben und die Bedeutung des Dschihad erläutert: „Die spezielle Bedeutung von Djihad bedeutet: Die Ungläubigen töten, nachdem sie den Aufruf zum Übertritt zum Islam empfangen haben und mit seiner wahren Bedeutung bekannt gemacht worden sind“. An anderer Stelle heißt es: „… sollten sich die Nicht-Muslime weigern dem Beispiel der Gläubigen zu folgen, bestehe die Pflicht, sie zu töten“.

Das Islamische Informationszentrum Ulm bot Ersatzstrukturen für das verbotene Multikulturhaus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Multikulturhaus

Islamisches Informationszentrum Ulm (I.I.Z Ulm; IIZ)

Das IIZ bot Ersatzstrukturen für das am 28. Dezember 2005 verbotene Multikulturhaus (MKH) in Neu-Ulm. Am 2. Oktober 2007 löste sich das IIZ selbst auf.

https://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Informationszentrum_Ulm

[Werner-Ziegler-Mittelschule Senden, damals RWZ, Rektor-Werner-Ziegler-Mittelschule Senden: Eine Gruppe von zehn- bis elfjährigen Jungen misshandelte zwei Mitschüler mehr als ein Jahr lang. Die Polizei ermittelte.]

„Über einen Zeitraum von gut einem Jahr hat eine bis zu sechsköpfige Bande von zehn- bis elfjährigen Burschen zwei Mitschüler brutal geschlagen, massiv bedroht, erpresst und erniedrigt. Als Opfer haben sich die Täter körperlich unterlegene Buben ausgesucht. „Ein heute Elfjähriger war so eingeschüchtert, dass er um sein Leben fürchten musste“, berichtete Sendens stellvertretender Polizeichef Thomas Merk. […]

Nach Polizeiangaben haben sich die körperlich überlegenen Täter bewusst schwächere Opfer ausgesucht und auf ihnen über Monate hinweg „herumgehackt“. Besonders schlimm: Bei einem der Leidtragenden handelt es sich um ein lernbehindertes Kind, das sich nicht wehren konnte.

Bekannt geworden ist der Fall erst Anfang der Woche, als die besorgte Mutter eines der Opfer Anzeige bei der Polizei erstattet hat, nachdem ihr Sohn im Sendener Stadtpark von anderen Kindern angegangen worden war. Erste Ermittlungen der Polizei in Senden ergaben, dass der Elfjährige seit etwa einem Jahr von der in wechselnder Besetzung auftretenden Gruppe von Mitschülern bedroht und geschlagen wurde.

Der damals zehnjährige Rädelsführer der Bande hat nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei seinem deutlich unterlegenen Opfer mit der geballten Faust derart massiv ins Gesicht geschlagen, dass der eine blutende Wunde davongetragen hatte. In der Folge sei das Opfer derart eingeschüchtert gewesen, dass er sich aus Angst vor weiteren Schlägen offenbar nicht einmal wagte, sich seiner Mutter anzuvertrauen. In der Folge kam es hauptsächlich im Stadtpark immer wieder zu weiteren Übergriffen. In der Regel erpresste der Haupttäter den Jungen und forderte immer wieder Bargeld.“

(Erpresst, geschlagen und erniedrigt: Kinderbande misshandelt Mitschüler | Von Roland Ströbele | Augsburger Allgemeine 21.03.2015)

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Erpresst-geschlagen-und-erniedrigt-Kinderbande-misshandelt-Mitschueler-id33447342.html

(Sendener Rektorin im SWR-Fernsehen)

Der Islam in unserem Alltag – wo ist das Problem?“ So lautet das Thema in der nächsten Folge der SWR-Talkshow Nachtcafé am Freitagabend. Mit dabei ist Birgit Plechinger, seit einem Jahr Rektorin der Mittelschule Senden. Mehr als die Hälfte ihrer Schüler seien Muslime, schreibt der SWR in einer Ankündigung der Sendung. Ob im Schwimmunterricht oder beim Kantinenessen – immer stehe Plechinger vor der Frage: Wie viel Entgegenkommen ist berechtigt, welche Sonderregelungen gehen zu weit? Auch die ungleiche Erziehung von Mädchen und Jungs mache sich in der Schule deutlich bemerkbar: „Oft lassen die Eltern ihren Söhnen alles durchgehen, den Töchtern wird wenig erlaubt“, wird die Rektorin zitiert. Wie es zu dem Fernsehauftritt kam, war am Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen: Plechinger war da offenbar schon auf den Weg zur Aufzeichnung. Insgesamt wird Moderator Michael Steinbrecher acht Gäste haben. Die Sendung beginnt um 22 Uhr.

Der Islam in der Schule: Darüber spricht eine Pädagogin aus Senden heute im SWR | nid | Südwest Presse 17.02.2017

http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/sendener-rektorin-im-fernsehen-14461072.html

Der Islam in unserem Alltag. Darum ging es gestern Abend im SWR Nachtcafé. Mit dabei war Birgit Plechinger, Schulleiterin der Mittelschule in Senden, auf der die Schüler überwiegend Muslime seien [glaubt die Lehrerin, dass kein säkularer Muslim oder sogar Ex-Muslim in dieser Gruppe ist?]. Sie erzählt, dass sie erst Freitag vor einer Woche erfahren habe, dass sie bei der Sendung dabei sein wird. „Ziemlich kurzfristig“, sagte sie im Gespräch mit unserer Zeitung, „aber ich hab gesagt, okay, das mach ich.“ Vorher habe es schon Gespräche gegeben, aber wer dann in die Runde passt, entscheide sich erst kurzfristig.

Der Islam in der Schule gehört zum Alltag – wann kommt man den Schülern entgegen und welche Sonderregeln gehen zu weit? Da müsse man immer den einzelnen Fall betrachten, sagt Plechinger. Generell sei sie entsetzt, dass viele Leute alle Muslime über einen Kamm scheren würden [Durchaus haarig, das verdoppelte Gleichnis, auf Schariadurchsetzung zielen beide Varianten, Nummer Eins ist im leider radikalislamisch unterwanderten Integrationsbetrieb seit Jahren zu vernehmen. Doch ermuntert das zielsicher zweckentfremdete Gleichnis von den Muslimen als Zinken eines Kammes (هٌذَا مَثَلُ أَسْنٌانِ الْمُشْطِ) den Nichtmuslim zum schuldzerknirschten Einknicken, während es im islamische Verständnis bedeutet: Die Muslime – und nur sie, und jeder Mensch ist als Muslim geboren – seien, vgl. bei ENFAL, gleich und nur hinsichtlich ihres Glaubens (i. e. Glaubensgehorsams!) verschieden: „Leute sind wie die Zinken eines Kammes“. All people are as equal as the teeth of a comb]. „Man muss da differenzieren“, sagt sie. An ihrer Schule habe es beispielsweise ein oder zwei Kinder gegeben, die plötzlich nur noch „halal“ essen wollten, also grob gesagt reine Lebensmittel aus islamischer Sicht. „Das geht zu weit“, sagt Plechinger ganz entschieden [Wer so redet, hat von halal-Nahrung nichts verstanden bzw. das Thema islamisch erlaubte Kost ist ihm gleichgültig oder macht Kulissenbau, Taqiyya, denn keine Schule kann den zum Mitagessen verpflichteten Kindern muslimischer Eltern völlig bewusst nichts anderes als haram-Nahrung vorsetzen]. Andererseits gebe es in der Schulkantine kein Schweinefleisch [möglicherweise ist in Senden das halal-Zertifikat noch nicht authentisch genug … dann keine Sorge, das kommt].

Schulleiterin aus Senden als Expertin | Augsburger Allgemeine 18.02.2017

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Schulleiterin-aus-Senden-als-Expertin-id40578041.html

( هٌذَا مَثَلُ أَسْنٌانِ الْمُشْطِ ) „Alle Menschen sind gleich, gleich wie die Zinken eines Kammes“, der deutsche Kirchentagsbesucher oder sonstige Multikulturelle freut sich über allgemeine islamische Menschenrechte, die antirassistische Scharia, die Gleichheit von Mann und Frau.

„All people are equal, as equal as the teeth of a comb. There is no claim of merit of an Arab over a non-Arab, or of white over a black person, or of a male over a female. Only God-fearing people merit a preference with God.“

[Liebe Männer und vor allem Frauen, zum Islam bitte stets auch das Kleingedruckte lesen.] So Islam confers on women all the political and social rights, which man enjoys. She is entitled to all the privileges bestowed upon man. Beside worldly matters, women are also equal to men in the spiritual sense. As it says that they are from the same origin as are men, and due to this fact they should not be dealt with harshly and roughly, rather men should deal with them in a very mild and soft manner.

RIGHTS OF WOMEN UNDER ISLAM | by Mrs. Dr. Muhammad Amjad Tariq

http://www.angelfire.com/mo/MWSA/rights.html

Aber überlassen wir nun dem Muslimbruder Sayyid Qutb das Wort: „Alle Menschen sind gleich, so wie die Zinken eines Kammes“, sagt der noble Prophet des Islams. […] Die gleiche Neigung zur Gleichberechtigung im Islam kann darin gesehen werden, dass die Abbitte für das unabsichtliche Töten immer die Freilassung eines Sklaven ist. Dies deutet darauf hin, dass die Befreiung eines Sklaven als Gabe des Lebens [Nein, auf den ersten Blick sehen wir wenig Gleichberechtigung und viel religiöse Verankerung der Sklaverei …]

Für eine definitive Befreiung der Sklaven im Namen des Islam | Von Milena Rampoldi | 2014

The same tendency to equality is shown by the fact that Islam fixes the atonement for an accidental killing as the liberation of a slave; this indicates that it regards freeing a slave as a means of giving life to a soul. (Sayyid Qutb – Social Justice in Islam)

https://books.google.de/books?id=cLVXDQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Im Einsatz für Allahs Menschenrechte: Milena Rampoldi

https://www.pressenza.com/de/author/milena-rampoldi/

http://www.islamiq.de/author/dr-milena-rampoldt/

Evelyn Hecht-Galinski interviews Milena Rampoldi about her book about Ellen Rohlfs

„In this video the most important statements by Milena Rampoldi about her book about Ellen Rohlfs and her poems for the peace in Palestine.“ (Promosaik Redaktion)

https://www.youtube.com/watch?v=NwLyDxupmv8

Tochterdämmerung

(Henryk M. Broder obsiegt vollumfänglich im Rechtsstreit gegen Evelyn Hecht-Galinski)

http://www.achgut.com/artikel/tochterdaemmerung/

Erde und Himmel in einem einzigen System. So wacht endlich auf!

Zur Abhandlung »Al-ʿadāla al-iǧtimāʿīya fi l-islām« (1949) des Sayyid Quṭb wird die auszugsweise Übertragung der englischen Fassung »Social Justice in Islam« (1953) ins Deutsche herangezogen. Deutsche Fassung und Kommentare von Jacques Auvergne.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/08/20/188/

Alles und jedermann ist Kammzinke

Nichtkammzinke pardon ledigliches Kriterium der Unterscheidung verschiedener Menschen sei dessen Thawab (ṯawāb, türk. sevap. The merit or reward) bedingt durch dessen Taqwa (taqwā, türk. taqva. To fear Allah and to guard against evil), seien unterscheidbarer Jenseitsverdienst des Einzelnen durch individuell verschiedenes Quantum an Gottesfurcht. Thawab wie Taqwa allerdings sind im Din (Islam) öffentlich unter Beweis zu stellen, denn: Glauben heißt Gehorchen! Bedarfsweise wird daher die imaginäre Kammzinke sehr islamisch einen Teil kürzer gemacht oder der Mensch einen Kopf. Saudi Arabia carried out 153 executions in 2016, in Saudi-Arabien sind nach einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP im Jahr 2016 insgesamt 153 Menschen hingerichtet worden.

https://www.quora.com/Is-it-a-requirement-that-the-Supreme-Leader-of-Iran-be-a-Shia-of-Arab-descent

„And if we fall into the trap of painting all Muslims as a broad brush, and imply that we are at war with the entire religion, then we are doing the terrorists‘ work for them. Wenn wir alle Muslime über einen Kamm scheren, gehen wir denen auf den Leim, die einen Krieg zwischen dem Islam und dem Westen oder den USA wollen, dann erledigen wir die Arbeit der Terroristen.“ (Barack Obama im Juni 2016)

http://time.com/4368733/barack-obama-donald-trump-muslim-ban-orlando-shooting/

http://www.epochtimes.de/politik/welt/obama-wird-deutlich-trump-spaltet-das-land-a1336912.html

„Es gibt gemäßigte Muslime, aber keinen gemäßigten Islam.“

(Maximilian Gerber, Wirtschaftsingenieur)

http://www.huffingtonpost.de/maximilian-gerber/islam-nicht-friedlich_b_8344340.html

(Zuerst bei: Feuerbringer-Magazin | Zurück zur Vernunft)

https://feuerbringer.wordpress.com/kooperationen/aufgeklaerte-islamkritik/warum-ist-der-islam-nicht-friedlich/

Bei: ENFAL: „Leute sind wie die Zinken eines Kammes

[Nicht die Menschen an sich, nur die Leute der muslimischen Weltgemeinschaft, der Umma gleichen Kammzinken. Und hinsichtlich ihres Glaubensgehorsams, hinsichtlich der erfüllten oder nicht erfüllten Schariapflichten unterscheiden sich die anfänglich kammzinkengleichen Muslime dann doch, und zwar erheblich, nämlich bis zum ewigen Verbleib in Dschanna, jenseitigem Garten, oder Dschahannam, jenseitigem Feuer.]

http://www.enfal.de/grund54.htm

Yet another meaning the Prophet mentioned, where he particularly talks to Arabs, warning them from the silliness of ever thinking that because the Quran was revealed in Arabic, they as Arabs would have any advantage in the sight of God: “All people are as equal as the teeth of a comb, there is no virtue (nothing better or superior) to an Arab over a non-Arab nor white over colored except by the fear and mindfulness of God”.

http://muslim-mind.com/tag/hadith/

Alle Mitglieder der Umma sind vor Gott gleich, sie gelten als Geschwister […] Mohammed verglich die Mitglieder der Umma mit den „Zinken eines Kammes“, alle seien gleich.

Umma und Kirche | Von Mouhanad Khorchide und Klaus von Stosch

https://kw.uni-paderborn.de/fileadmin/fakultaet/Institute/kath-theologie/Systematische_Theologie/Prof._Dr._Klaus_von_Stosch/Publikationen/3._Artikel_Articles/41_stosch_umma_und_kirche.pdf

330 Kinder besuchen die Mittelschule in Senden. 75 Prozent haben einen Migrationshintergrund, 60 Prozent der Schüler sind Muslime. Ist das etwa ein Problem? Nein, sagt Schulleiterin Birgit Plechinger. „Der Islam bereitet in unserem Schulalltag so wenig Probleme, dass ich mir wünschte, er wäre unser einziges Problem.“ [Wer so redet, weiß vielleicht noch nichts vom Islam. Die andere Möglichkeit: In der endlich durchgesetzten Hakimiyyat Allah ist, wenn Iblis mit Gottes Billigung (vgl. Koran Sure 15:34 bis 15:38 und Sure 26:95) nicht selbst dort noch verführen dürfte, der Islam in der Tat das einzige Problem der Menschen] Man müsse nur richtig damit umgehen. [„Der Islam ist die Lösung“, Hasan al-Banna. Al-islam huwa al-hall.]

„Die muslimischen Schüler sind genauso lieb und genauso frech“

Die Schulleiterin findet es jedoch schlimm, dass gerade weltweit „eine Dämonisierung des Islams“ stattfinde, ohne zu unterscheiden, wofür muslimische Menschen eigentlich stehen. [Nicht so hastig zu den Muslimen übergehen bitte, sondern vorab klären: Wofür steht er denn, der Islam, jedenfalls der Literalismus von Sure und Hadith? Dann erkennen und warnen: Ein anderer Islam ist noch nicht organisierbar und der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna folgende Muslime kämpfen für immer mehr Schariagesetze.] Bei der Beurteilung [der schariakonformen Beurteilung?] werde oft nicht mehr nach dem Einzelfall entschieden. [Vom Streben nach Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit hin zu Mystik und Allahs Einzelfall?] […]

Die Basis für das Zusammenleben sind die Menschenrechte [Welche Menschenrechte meint die Schulleiterin, Paris 1948 oder Kairo 1990? Oder eine dialogisch vereinbarte Mixtur aus UDHR deutsch AEMR und CDHRI?] und unsere Gesetze“, sagt Plechinger. […]

Vor Kurzem passierte etwas […] in der Mensa der Mittelschule. Drei Schüler stifteten Unruhe, indem sie bei anderen auf den Teller zeigten und sagten: „Das Fleisch ist nicht halal, du kommst in die Hölle, wenn du das isst.“ [Abhängig von Fleischsorte und Schlachtungsweise ist das aus islamischer Sicht genau so.] Manche der Angesprochenen seien verunsichert oder verängstigt gewesen. Schulleiterin Birgit Plechinger hat rigoros auf dieses Verhalten [das Drohen oder das Verängstigtsein?] reagiert. „Das geht einfach zu weit“, sagt sie im Gespräch [Was genau geht zu weit, hätten die Sittenwächter ihre Mitschüler einfach etwas freundlicher ermahnen sollen? Ist der Dschahannam, die Hölle im Islam, den bewussten Verweigerern der rechten Seinsweise denn nicht im Koran angekündigt?]. Es habe sich um junge Schüler [Grünschnäbel, vom Islam noch keine Ahnung, soll das suggeriert werden?] gehandelt, mit denen die Schulleiterin auch gesprochen habe [Und was ist dabei besprochen worden?]. Zudem wurde der Vorfall per Durchsage im Schülerradio aufgegriffen. „Ältere muslimische Schüler [Islamprinzip Großer Bruder, Aufpasser, Wali?] haben im Schulradio klar gesagt, dass es Privatsache ist, was man isst“, sagt Plechinger. Die Vorbildfunktion sei hier wichtig gewesen. [Und übermorgen besinnen sich diese älteren muslimischen Schüler und verkünden, ganz wichtige Vorbildfunktion, per Schulradio: „Das Fleisch ist nicht halal, du kommst in die Hölle, wenn du das isst.“]

Muslime in der Mehrheit: Wie eine Schule damit umgeht | Von Carolin Oefner | Augsburger Allgemeine 23.02.2017

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Muslime-in-der-Mehrheit-Wie-eine-Schule-damit-umgeht-id40636776.html

[32] Landesbildungsserver Baden-Württemberg | Ethik-Religionen und Weltanschauungen: Islam

Die Stellung der Frau im Islam [Hier fehlt das Bekenntnis zur bundesrepublikanischen Unverhandelbarkeit allgemeiner Menschenrechte (AEMR) als Basis des Grundgesetzes – der Islam verstößt gegen die AEMR und dabei insbesondere gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das ist zu schreiben, und kann und darf deshalb nicht legalisiert werden, auch das ist zu schreiben. Es ist zu befürchten, dass die Lehrer nichts sagen und die Schüler nach Hause gehen mit der Erkenntnis: „Im Islam wird die Verschiedenheit der Geschlechter betont. Die Muslime glauben, Gott habe für Mann und Frau gemäß ihrer Natur jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten vorgesehen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden.“]

http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/ethik/materialien/ue_islam/Frauen_im_Islam.pdf

https://www.yumpu.com/de/document/view/21317254/10-die-stellung-der-frau-im-islam-landesbildungsserver-baden-

[33] Journalisten-Handbuch zum Thema Islam (Vorwort | MEDIENDIENST INTEGRATION (2017)

https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Handbuch_Islam.pdf

[34] Das Islambild von ARD und ZDF. Themenstrukturen einer Negativagenda | Von Kai Hafez, Carola Richter | Fachjournalist Heft 3 / 2008

http://www.fachjournalist.de/PDF-Dateien/2012/05/FJ_3_2008-Das-Islambild-von-ARD-und-ZDF.pdf

[35] Das Islambild von ARD und ZDF | Von Kai Hafez, Carola Richter | bpb Bundeszentrale für politische Bildung 21.06.2007

http://www.bpb.de/apuz/30402/das-islambild-von-ard-und-zdf?p=all

[36] Bioethik und die Scharia | Von Danja Bergmann | bpb Bundeszentrale für politische Bildung 21.06.2007

http://www.bpb.de/apuz/30400/bioethik-und-die-scharia?p=all

[37] What did prophet Muhammed think of gay people?

By: Said Bourrich, Muslim who supports equal rights for the LGBT community.

https://www.quora.com/What-did-prophet-Muhammed-think-of-gay-people

Wie die US-amerikanische schiitische Bewegung Camp 313 informiert, residiert der Scheich in der heiligen Stadt Ghom (Qum) im Iran:

„Shaykh Hamza currently resides in the holy city of Qum, Islamic Republic of Iran where he has spent the past 16 years pursuing Islamic studies, specializing in Islamic law, the principles of Islamic jurisprudence and Islamic philosophy.“

_ttp://camp313.com/teams/sheikh-hamza-sodagar/

Islamic hate preacher who called for gay men to be beheaded is teaching children as young as six at a school in London

[…] Shaykh Hamza Sodagar is in London this week to deliver a series of lectures at the Islamic Republic of Iran School, which is run by the Iranian government.

[…] Human rights campaigner Peter Tatchell has called on the Home Secretary to revoke the preacher’s visa. He said: ‚In a free society, Hamza Sodagar has a right to believe that homosexuality is sinful but not to preach about ways to kill lesbians and gay men. […] ‚The cleric should be ordered out of the country.‘

(By Dave Burke | MAIL online 06.10.2016)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3825696/Islamic-hate-preacher-called-gay-men-beheaded-teaching-children-young-six-school-London.html

[38] Islam Question and Answer

General Supervisor: Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid

38622: The punishment for homosexuality

[…] Shaykh al-Islam Ibn Taimiyya (…) said: With regard to homosexuality, some of the scholars said that the hadd punishment for it is the same as the hadd punishment for zina, and it was said that it is less than that. But the correct view on which the Sahaba were unanimously agreed is that both are to be killed, the active and the passive partners, whether they are married or not. The authors of al-Sunan narrated from Ibn ‘Abbas (…) that the Prophet (…) said: “Whoever you find doing the action of the people of Lut, execute the one who does it and the one to whom it is done.” And Abu Dawud narrated from Ibn ‘Abbas concerning the unmarried person who commits a homosexual act that he said: He is to be stoned. And something similar was narrated from ‘Ali ibn Abi Talib (…). The Sahabah did not differ concerning the ruling that the homosexual is to be executed, but they differed concerning the methods. It was narrated from Abu Bakr al-Siddiq (…) that he is to be burned, and from others that he is to be executed.

It was narrated from some of them that a wall is to be knocked down on top of him until he dies beneath it.

And it is said that both should be detained in the foulest of places until they die.

It was narrated from some of them that he should be taken up to the highest place in the town and thrown down from it, to be followed with stones, as Allah did to the people of Lot. This was narrated from Ibn ‘Abbas. According to the other report, he is to be stoned. This was the view of the majority of the salaf. They said: because Allah stoned the people of Loot, and stoning is prescribed for the zani by analogy with the stoning of the homosexual. Both are to be stoned, whether they are free or slaves, or one of them is the slave of the other, if they have reached the age of puberty. If one of them has not reached the age of puberty, he is to be punished but not stoned, and none is to be stoned except one who has reached puberty. End quote from al-Siyasa al-Shar’iyya, p. 138. […]

https://islamqa.info/en/38622

al-Tirmidhi, Sunan 1:152 – [Muhammad said] „Whoever is found conducting himself in the manner of the people of Lot, kill the doer and the receiver.“

http://www.thereligionofpeace.com/pages/quran/homosexuality.aspx

Sheikh Shady Alsuleiman (born 1978 in Sydney, Australia)

In 2013, Alsuleiman spoke of the „evil actions“ of homosexuality […] He has also called for women to be ‘hung by their breasts in hell’ and that adulterers should be stoned to death and pre-marital sex by women should be severely punished.

https://en.wikipedia.org/wiki/Shady_Alsuleiman

The Australian-born Sheikh Shady has reportedly previously said AIDS “is a divine punishment” for homosexuals and adulterers should be stoned to death.

[Auf Nachfrage allerdings fühlte sich der Scheich missverstanden.]

http://www.news.com.au/national/federal-election/prime-minister-responds-to-sheik-shady-alsuleimans-controversial-invitation-to-kirribilli-house-dinner/news-story/60fc2a50e41506afd5c0f7bad8d38c76

• Jemen – Nach dem Strafrecht aus dem Jahr 1994 können verheiratete Männer gesteinigt werden wegen Homosexualität. Unverheiratete Männer werden ausgepeitscht oder müssen für ein Jahr ins Gefängnis. Frauen müssen [bis zu] sieben Jahre lang ins Gefängnis. Yemen: According to the 1994 penal code, married men can be sentenced to death by stoning for homosexual intercourse. Unmarried men face whipping or one year in prison. Women face up to seven years in prison.

• Iran – Nach Schariarecht Todesstrafe und Männer können z.B für Küssen ausgepeitscht werden, ebenso wie Frauen. Iran: In accordance with sharia law, homosexual intercourse between men can be punished by death, and men can be flogged for lesser acts such as kissing. Women may be flogged.

• Irak – Strafrecht verbietet Homosexualität nicht ausdrücklich, aber die Menschen werden von Milizen getötet oder von Richtern unter Bezug auf Schariarecht verurteilt. Iraq: The penal code does not expressly prohibit homosexual acts, but people have been killed by militias and sentenced to death by judges citing sharia law.

• Mauretanien – Homosexuelle Männer können gesteinigt werden, nach einem Gesetz von 1984, Frauen kommen ins Gefängnis. Mauritania: Muslim men engaging in homosexual sex can be stoned to death, according to a 1984 law, though none have been executed so far. Women face prison.

• Nigeria – Homosexualität ist ein Haftgrund, aber in einigen Gegenden gibt es Schariarecht, dort wird die Todesstrafe umgesetzt. Homosexuelle dürfen auch keine Treffen abhalten oder Vereine gründen. Nigeria: Federal law classifies homosexual behavior as a felony punishable by imprisonment, but several states have adopted sharia law and imposed a death penalty for men. A law signed in early January makes it illegal for gay people countrywide to hold a meeting or form clubs.

• Katar – Schariarecht, Todesstrafe für außerehelichen Sex, egal welcher sexuellen Orientierung. Qatar: Sharia law in Qatar applies only to Muslims, who can be put to death for extramarital sex, regardless of sexual orientation.

• Saudi Arabien – Homosexuelle werden nach Schariarecht gesteinigt. Jeder Sex außerhalb der Ehe ist illegal. Saudi Arabia: Under the country’s interpretation of sharia law, a married man engaging in sodomy or any non-Muslim who commits sodomy with a Muslim can be stoned to death. All sex outside of marriage is illegal.

• Afghanistan: The Afghan Penal Code does not refer to homosexual acts, but Article 130 of the Constitution allows recourse to be made to sharia law, which prohibits same-sex sexual activity in general. Afghanistan’s sharia law criminalizes same-sex sexual acts with a maximum of the death penalty. No known cases of death sentences have been meted out since the end of Taliban rule in 2001.

• Somalia – Strafrecht fordert Gefängnis, aber in einigen Gegenden gibt es Schariarecht, dort gilt die Todesstrafe. Somalia: The penal code stipulates prison, but in some southern regions, Islamic courts have imposed sharia law and the death penalty.

• Sudan – Nach dreimaligem Verstoß Todesstrafe, beim ersten und zweiten Mal auspeitschen und Gefängnis. Im Süden des Landes wurden etwas gelockerte Gesetze erlassen. Sudan: Three-time offenders under the sodomy law can be put to death; first and second convictions result in flogging and imprisonment. Southern parts of the country have adopted more lenient laws.

• Vereinigte Arabische Emirate – Uneinigkeit ob das Gesetz Todesstrafe vorschreibt für einvernehmlichen homosexuellen Sex oder nur bei Vergewaltigung. Nach AI keine Todesstrafen, aber alle sexuellen Akte außerhalb der Ehe sind verboten. United Arab Emirates: Lawyers in the country and other experts disagree on whether federal law prescribes the death penalty for consensual homosexual sex or only for rape. In a recent Amnesty International report, the organization said it was not aware of any death sentences for homosexual acts. All sexual acts outside of marriage are banned.

Here are the 10 countries where homosexuality may be punishable by death | By Max Bearak and Darla Cameron | The Washington Post 16.06.2016 (Übersetzung ins Deutsche als: In 10 Ländern gibt es die Todesstrafe für Homosexualität | Quelle, gelöscht: Journal-Express (Knoxville, Iowa, USA))

https://www.washingtonpost.com/news/worldviews/wp/2016/06/13/here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death-2/?utm_term=.226e0d3ab2c9

http://www.standard.net/National/2016/06/13/Here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death

http://www.stuff.co.nz/world/americas/florida-nightclub-shooting/81032291/Here-are-the-10-countries-where-homosexuality-may-be-punished-by-death

Gambia

Die Gesetzesnovellierung Criminal Code (Amendment) Act 2014 […] führte die Straftat der „schweren Homosexualität“ ein, die mit bis zu lebenslanger Haft geahndet werden kann.

https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-226-2014-1/erste-festnahmen-nach-homophobem-gesetz

On 9 October 2014, Gambia’s President Yahya Jammeh signed his assent to the Criminal Code (Amendment) Act, 2014, passed by the Gambian Parliament on 25 August 2014. The Act further criminalises the lesbian, gay, bisexual and transgender (LGBT) community in Gambia.

http://www.humandignitytrust.org/uploaded/Library/Other_Material/Gambia_-_Criminal_Code_Act_2014_briefing_note.pdf

[39] Islamverharmloserin Özoğuz lobt das Handbuch für Journalisten zum Thema Islam

https://mediendienst-integration.de/artikel/handbuch-fuer-journalisten-zum-thema-islam.html

Anleitung zur Unmündigkeit: Das Handbuch zum Islam – DIE ACHSE DES GUTEN

Claudio Casula / 07.11.2016

http://www.achgut.com/artikel/anleitung_zur_unmuendigkeit_das_handbuch_zum_thema_islam

[40] Zitiert nach Henryk M. Broder (Kritik der reinen Toleranz) Seiten 166-167.

WELT ONLINE veröffentlicht einen Auszug aus seinem Buch „Kritik der reinen Toleranz“.

https://www.welt.de/politik/article2400052/Henryk-M-Broders-Kritik-der-Toleranz.html

Verlag Randomhouse | Buch von Henryk M. Broder | Kritik der reinen Toleranz

https://www.randomhouse.de/Paperback/Kritik-der-reinen-Toleranz/Henryk-M.-Broder/Pantheon/e289396.rhd

YouTube | Henryk M. Broder – Die Kritik der reinen Toleranz

https://www.youtube.com/watch?v=m2Sf1-_Nej0

[41] What is Halal? Why Muslims eat Halal?

(Makkah-NewsHalal, Rabi`I 20, 1437, January 1, 2015)

Halal is an Arabic word meaning permissible. Halal is any object or action which is permissible to use or engage in according to Islamic law, (the Sharia). The term covers and designates not only food and drink as permissible according to Islamic law but also matter of daily life. [Dinge des täglichen Leben, vgl. Titel der Sendung: Islam im Alltag.]

According to Islamic law, all allowable things, objects, foods & drug or acts called Halal. In contrast, every not allowable things, objects, foods & drug or acts called Haram which means not permissible.

http://www.newshalal.com/article/208/culture

[42] Koordinationsrat der Muslime in Deutschland. KRM. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf


468. Islamic FGM in Detroit, Michigan?

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Stoppt selbst die geringst invasive FGM

Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.
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Ob als Prof. Karl-Peter Ringel mit Ass. Jur. Kathrin Meyer (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung (2014))[1] oder ob als Gutachterin zum 70. djt Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Bd. I: Gutachten Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft)[2], in immer neuen Wellen branden die Versuche der Aufweichung der WHO-Klassifikation[3] zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) heran, die Versuche der Straffreistellung der irgendwie geringer invasiven Formen der Mädchenbeschneidung.

Hier haben Sozialpädagogen und Sozialarbeiter unzweideutig Stellung zu beziehen: Die Genitalbeschneidung muss global verboten bleiben bzw. werden, einerlei, ob der junge Mensch ein Mädchen ist oder ein Junge. Denn völlig altersentsprechend ist auch ein 12, vierzehn oder 16 Jahre alter junger Mensch nicht in der Lage, die Folgen der FGM oder MGM auf Gesundheit, Sexualität oder Partnerschaft abzuschätzen. Unabhängig davon kann auch eine Infektion nach einem Skalpellschnitt oder Nadelstich, kann auch die sogenannte milde Sunna zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen. Deshalb: Keine Beschneidung unter achtzehn.[4]

Überall auf der Welt muss die Mädchenbeschneidung verboten werden und illegal bleiben und muss ein Zuwiderhandeln geahndet und bestraft werden, auch im amerikanischen Land der begrenzten Unmöglichkeiten.

Dort in den Vereinigten Staaten haben sich im Vorjahr (2016) Dr. Kavita Shah Arora, beruflich tätig im Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe am MetroHealth Medical Center in Cleveland, Ohio, und Dr. Allan Jacobs, Professor für Fortpflanzungsmedizin an der Stony Brook Universität, im US-Bundesstaat New York, engagiert für das klitze- klitze-, klitzekleine Beschneiden des Geschlechtsorgans US-amerikanischer Mädchen ins Zeug gelegt (Female genital alteration: a compromise solution). Sie empfehlen eine Sichtweise und einen neuen Begriff: Statt, wie es die WHO-Klassifikation festlegt, rituelle weibliche Genitalbeschneidungen, auch die geringer invasiven, ausnahmslos als Verstümmelung (female genital mutilation, FGM) zu bezeichnen, sollen wir von Umgestaltung oder Veränderung sprechen, englisch alteration (female genital alteration, FGA).

[Hier bald etwas mehr zu Arora][5]

Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC § 116 (female genital mutilation).[6]

Mindestens schafiitisch (Fiqh nach Imam asch-Schafii), möglicherweise auch hanbalitisch schreibt der sunnitische Islam die weibliche Genitalverstümmelung als zwingende religiöse Pflicht vor (wāǧib (واجب), wadschib, anglisiert wajib; Synonym: farḍ (فرض), zu: farīḍa, Religionspflicht).[7] Die islamische Mädchenbeschneidung heißt Chitan al-inath, ḫitān al-ināṯ (ختان الإناث) oder Chatna (ختنة) ḫatna, indonesisch und malaiisch: sunat perempuan bzw. sunat pada wanita, ferner sagt man ḫifāḍ bzw. ḫafḍ, wörtl. Einsenken oder Herabtiefen, oder auch: ḫitān al-banāt, wörtlich Beschneidung der Töchter oder der Mädchen ((البنات), Tochter ist bint (بنت). Doch gibt Islamic FGM auch bei manchen Schiiten, beispielsweise bei der eher kleinen Strömung der siebener-schiitischen Dawudi Bohra (anglis. Dawoodi Bohra), das sind etwa eine Million Menschen hauptsächlich in der westlichen indischen Provinz Gujarat und der pakistanischen Stadt Karatschi, ferner in Nairobi und Mombasa, Kenia, auf Bali in Indonesien sowie in Australien und den USA.[8] Zum Vergleich: in Indonesien leben 260 Millionen Menschen, davon 225 Millionen überwiegend vom Fiqh nach Imam asch-Schafii geprägte Muslime. Auch die Kurden, soweit sunnitisch, folgen der schafiitischen Madhhab und entsprechend kennt Kurdistan die islamisch begründete weibliche Genitalverstümmelung. Und während nur die Schafiiten gleichsam zwischen Jungen und Mädchen nicht unterscheiden und männliche wie weibliche Beschneidung zur religiösen Pflicht erklären,[9] so befürworten alle vier sunnitischen Rechtsschulen die Beschneidung von Frauen; den Malikiten gilt die FGM als Prophetentradition (Sunna) und damit als empfehlenswert, für die Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie edel, ehrenwert (makruma; honourable action, meritorious, noble deed).[10]

Die 44-jährige Dr. Jumana Nagarwala, eine US-amerikanische Muslima und Angehörige der schiitischen Strömung der Dawudi Bohra, arbeitet als Notärztin am Henry Ford Hospital, Detroit, Bundesstaat Michigan, USA. Nicht an ihrem Arbeitsplatz, sondern an einer Klinik im benachbarten Livonia (Michigan), so der strafrechtliche Vorwurf, soll sie die Geschlechtsorgane zweier etwa sieben Jahre alter Mädchen aus rituellen Gründen verletzt haben. Was genau im Februar dieses Jahres die Medizinerin aus Northville, Michigan, den beiden Siebenjährigen aus dem US-Staat Minnesota am Geschlechtsteil eingestochen, eingeschnitten oder abgeschnitten hat, ist Gegenstand der Ermittlungen, es könnte sich unter anderem auch um eine FGM Typ II handeln,[11] das bedeutet Schamlippen(teil)amputation, sowie eine Verletzung der Klitorisvorhaut. Bei Inzision (Einscheiden) der Klitorisvorhaut wäre das eine FGM Typ IV, bei Amputation von Gewebe eine FGM Typ Ia. Einige Beschneider, auch Beschneiderinnen, sollen in der Lage sein, derartig geschickt und damit ohne spätere Narbenbildung zu arbeiten, dass man die FGM Typ Ib Amputation oder Teilamputation der Klitoris nicht auf den ersten Blick erkennen kann.[12]

Man mache sich nichts vor, die FGM, auch die islamische, zielt nicht auf irgendein relativ wenig beschädigendes Pieksen oder Hauteinritzen, sondern ist der Angriff auf das Zentrum der sexuellen Lust, die Klitoris, arabisch baẓr (بظر). Man falle daher nicht auf den Nebelwurf der globalen Bewegung für immer mehr Schariagesetze herein, die sich auf den amerikanischen Sufischeich Nuh Ha Mim Keller beruft. In seiner kommentierten Übersetzung des Hauptwerks des schafiitischen Rechts (Reliance of the Traveller) gab Keller baẓr falsch wieder mit Klitorisvorhaut: „nicht die Klitoris, wie gelegentlich fälschlich angenommen wird“ (not the clitoris itself, as some mistakenly assert). Nach Keller also ziele Allahs Rede (Koran) und Mohammeds Befehl (Sunna) lediglich auf die (Teil)Ampution der Klitorisvorhaut und lasse die Klitoris in jedem Fall unangetastet. Der einen Beschneidungsbefehl (FGM) von Imam asch-Schafii (schafiitischer Fiqh) und Imam ibn Hanbal (hanbalitisch) begeistert weiterreichende sowie die gesundheitlichen Vorteile und die himmlische Weisheit der Mädchenbeschneidung nach FGM Typ Ib bewerbende Assif Hussein (Female Circumcision – The Hidden Truth) behauptet ebenfalls, dass die Scharia den unbedingten Schutz der Kitzlers gewährleisten.[13] Die Scheiche und Muftis denken gar nicht daran, eine FGM Typ Ib als Verstoß gegen die Scharia zu definieren. Eine Ausnahme ist der hanafitische Scheich Faraz Rabbani, ein Schüler von Nuh Ha Mm Keller.[14]

Die autoritativen islamischen Texte geben das Wort Klitorisvorhaut nicht her, baẓr ist und bleibt die Klitoris. Bis heute hat uns der amerikanische Sufischeich und Übersetzer des schafiitischen Rechtskompendiums Das Vertrauen des Reisenden und Rüstzeug des Anbetenden, Autor Shihabuddin Abu al-Abbas Ahmad ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367; ʿUmdat as-Sālik wa ʿUddat al-Nāsik, engl.: Reliance of the Traveller and Tools of the Worshipper) kein arabisches Wort für Klitorisvorhaut nennen können.

Die Herrschaften Nagarwala (2017), Arora und Jacobs (2016), Hörnle (Herbst 2014) sowie Ringel und Meyer (Frühjahr 2014) wissen nicht oder verschweigen, dass es auch islamrechtlich nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben wird, sondern dass, wie schon in vorislamischer Zeit, selbstverständlich das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden kann, die arabisch baẓr (Mehrzahl buẓūr) zu nennende Klitoris. Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht.

Fassen wir die bisherigen Ereignisse aus Detroit bzw. Livonia zusammen: Ob Dr. Jumana F. Nagarwala, die Notärztin und Muslima aus der schiitischen (Tayyibi-Ismailiten) Strömung der Dawudi Bohra, eine islamische weibliche Beschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung (Chatna, Chitan al-inath, in Indonesien und Malaysia: sunat perempuan, sunat pada wanita) FGM Typ IV (Einstechen oder Einschneiden usw.) oder FGM Typ Ia (Klitorisvorhaut(teil)amputation) oder eine Genitalverstümmelung aus dem Bereich FGM Typ II (Schamlippen(teil)amputation) durchgeführt hat, wird ermittelt.

Werden wir nun grundsätzlicher. Ob der junge Mensch weiblich ist oder männlich: Erst der Erwachsene, der Mensch ab 18 Jahre, kann die Folgen einer rituellen Genitaloperation abschätzen. Minderjährige, 17 Jahre alt und jünger, sind deshalb vor jeder HGM, das ist FGM oder MGM, zu bewahren.

Schluss mit dem Verhandeln um die rechte Altersgrenze des Einwilligens (age of consent), Schluss mit dem Gerede von der genitalen Selbstbestimmung des Kindes oder Jugendlichen. Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn!

Drei Themenkreise überlagern, verzahnen sich. Ob wir über religiöse Genitalbeschneidungen, über Päderastie oder über das Ehe- bzw. Personenstandsrecht reden bzw. diesbezüglich Gesetze schaffen, „genital autonomy“ ist auf das Engste verbunden mit dem – sehr islamischen – Anspruch beispielsweise auf Verheiratung des neunjährigen Mädchens.[15]

Deshalb sollten sich Intaktivisten und andere Kinderschützer zur Altersgrenze 18 Jahre bekennen, unterhalb von der es 1. keine Einvernehmlichkeit sexueller Handlungen mit Erwachsenen, 2. keine Ehemündigkeit und 3., ob als Mädchen oder Junge, keinen eigenen Beschneidungswunsch geben darf; die entsprechenden Gesetze sind auf den Weg zu bringen.

Denn ernsthaft gemeinter Intaktivismus, bittesehr, der Name sagt es doch, bedeutet: Unversehrtheit des Körpers, insbesondere des Geschlechtsorgans, und integriert in keiner Weise das rituelle Genitalverstümmeln, weder auf Elternwunsch noch auf Kindeswunsch.

Gabi Schmidt und Edward von Roy

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Q u e l l e n

[1] Zu Prof. Karl-Peter Ringel mit Ass. Jur. Kathrin Meyer (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung (2014))

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung | Von Edward von Roy

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

[2] Zur Gutachterin auf dem 70. djt Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Bd. I: Gutachten Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft)

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle | Von Edward von Roy und Gabi Schmidt am 16.09.2014.

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

[3] WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

Female genital mutilation : a joint WHO/UNICEF/UNFPA statement
Les Mutilations sexuelles féminines : déclaration commune OMS/UNICEF/FNUAP

http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/41903/1/9241561866.pdf

WHO | Eliminating female genital mutilation

Eliminating female genital mutilation: an interagency statement – OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO.

http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/43839/1/9789241596442_eng.pdf

Mehr als 200 Millionen von FGM betroffene Mädchen und Frauen. Die endlich nach oben korrigierten Zahlen nach Einbeziehung von Indonesien (schafiitische Rechtsschule des sunnitischen Islam).

200 million girls and women living with FGM: UNICEF | Daily Mail Online 05.02.2016

The new global figure on FGM includes nearly 70 million more girls and women than the last estimate for 2014, largely due to new data provided by Indonesia and population growth in some countries.

http://www.dailymail.co.uk/wires/afp/article-3432762/200-million-girls-women-living-FGM-UNICEF.html

05.02.2016 – NEW YORK, 5 February 2016 – At least 200 million girls and women […]

https://www.unicef.org/media/media_90033.html

[4] Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

Vortragsskript von Edward von Roy

Köln 14. Februar 2014

https://schariagegner.wordpress.com/2014/02/14/keine-beschneidung-unter-achtzehn/

[5] [Hier bald etwas mehr zu Arora]

[6] Michigan 2017, Strafprozess: United States of America v. JUMANA NAGARWALA, zum bestehenden US-amerikanischen Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung gemäß 18 USC § 116 (female genital mutilation).

Detroit Emergency Room Doctor Arrested and Charged with Performing Female Genital Mutilation

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-emergency-room-doctor-arrested-and-charged-performing-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Detroit — A Detroit emergency room physician was charged Wednesday with mutilating the genitalia of two 7-year-old girls in what is believed to be the first case of its kind brought under federal law.

Jumana Nagarwala of Northville was charged with female genital mutilation […]

Detroit physician charged with mutilating girls’ genitalia | By Robert Snell | The Detroit News 13./14.04.2017

http://www.detroitnews.com/story/news/local/detroit-city/2017/04/13/doctor-charged-genital-mutilation/100416734/

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Michigan Doctor Is Accused of Genital Cutting of 2 Girls | By Jacey Fortinapril | The New York Times 13.04.2017

[…] Dr. Nagarwala, who practices emergency medicine at the Henry Ford Hospital in Detroit […] The World Health Organization estimates that worldwide, more than 200 million girls and women alive today have undergone some form of genital cutting. […]

[ 200 Millionen wurde die – endlich korrekte – Zahl mit Berücksichtigung der FGM in Indonesien und Malaysia, nämlich unter Einbeziehung der schafiitischen, der sunnitisch-islamischen Chitan al-inath / sunat perempuan (FGM). ]

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A Detroit doctor accused of performing genital mutilations on two seven-year-old Minnesota girls has been charged.

Cops say Dr. Jumana Nagarwala, 44, was identified by the two girls as the person who performed the barbaric procedures on them at a suburban clinic in February.

Their mothers took them to Nagarwala for the procedures, the FBI said. […]

FBI agents have also identified other children who may have suffered at the doctor’s hands between 2005 and 2007.

The accused remains in jail awaiting a hearing Monday.

Meanwhile, Muslim leaders in Minneapolis are outraged over a man patrolling a Somali neighbourhood enforcing the Islamic civil code.

Abdullah Rashid has been telling residents not to drink, use drugs or interact with the opposite sex, according to his interpretation of Sharia law, the Star Tribune reported Thursday.

Detroit doc allegedly mutilated girls‘ genitals | By Brad Hunter | Toronto Sun 13.04.2017

http://www.torontosun.com/2017/04/13/detroit-doc-allegedly-mutilated-girls-genitals

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Der FGM-Fall mit Ritualbeschneiderin Nagarwala: mindestens auch eine FGM Typ II

[…] Jumana Nagarwala, 44, was also charged with „transportation with intent to engage in criminal sexual activity“ — a reference to FGM — and making false statements to a federal officer.

The criminal complaint says federal agents documented that two girls were transported by two women across state lines to a medical clinic in Livonia, Mich. Documents show Nagarwala is not employed at this clinic nor is there any record of her billings there.

The children were told it was a „’special‘ girls trip,“ according to court documents. The first victim told federal agents that she underwent a procedure „to get the germs out“ of her, and she identified Nagarwala in a photograph as the doctor who performed the operation. A medical examination performed under a search warrant found that her „labia minora has been altered or removed, and her clitoral hood is also abnormal in appearance.“ […]

The New York Times reports that she has been placed on administrative leave from Detroit’s Henry Ford Hospital, according to David Olejarz, a spokesman for the Henry Ford Health System.

Michigan Doctor Charged With Performing Female Genital Mutilation On Girls | By Merrit Kennedy | The Two-Way (NPR, ehemals National Public Radio) 14.04.2017

http://www.npr.org/sections/thetwo-way/2017/04/14/523917425/michigan-doctor-charged-with-performing-female-genital-mutilation-on-girls

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Livonia doctor charged with female genital mutilation of children

http://www.fox2detroit.com/news/local-news/248511465-story

Nagarwala, a U.S. citizen who also speaks Gujarati, a language spoken in western India

https://scallywagandvagabond.com/2017/04/dr-jumana-nagarwala-charged-female-genital-mutilation-young-girls/

Gujarati Muslims

Many of these early merchants were Ismaili Shia, both Mustaali and Nizari. They laid the foundation of the Bohra and Khoja communities.

https://en.wikipedia.org/wiki/Gujarati_Muslims

داؤدی بوہرہ
Dawoodi Bohra

The main language of the community is „Lisan ud-Dawat“, a dialect of Gujarati with inclusions from Arabic, Urdu and other languages.

https://en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

https://de.wikipedia.org/wiki/Dawudi_Bohras

Dr Nagarwala, who belongs to the Dawoodi Bohra community,

https://scroll.in/latest/834623/us-doctor-of-indian-origin-arrested-for-allegedly-performing-female-genital-cutting-on-minors

Asiff Hussain
Female Circumcision – The Hidden Truth · How Misogynists and Feminists are feeding upon each other to denigrate an Islamic practice that brings untold benefits to women
http://asiffhussein.com/2015/04/02/female-circumcision-the-hidden-truth/
http://sailanmuslim.com/news/female-circumcision-the-hidden-truth-by-asiff-hussein/
Asiff Hussein […] serves as Head of Outreach of the Centre for Islamic Studies (CIS) […] He also served as Editor-in-Chief of Islamic Finance Today, a magazine exclusively dedicated to the promotion of ethical interest-free banking and finance from 2006-2016. He presently serves as Editor-in-Chief of Wahed Invest Islamic Finance Blog. […] He is an Alumnus of the International Visitor Leadership Programme organised by the US State Department, having participated in an IVLP Programme on Religion and Social Justice in America on a tour that covered Washington, Huntsville, Birmingham, Santa Fe and San Francisco from June 28th to July 16th 2010.
http://asiffhussein.com/about-asiff-hussein/
Asiff Hussain wurde in Südostasien bereits 2006 gelesen …
https://dkmfahutan.wordpress.com/2006/09/12/khitan-wanita/
… sowie 2015 in Sri Lanka.
http://www.anvermanatunga.net/english/female-circumcision-the-hidden-truth-by-asiff-hussein/

sunna circumcision involving minor cutting of the clitoris
http://www.religioustolerance.org/fem_cirm.htm

[13] (Fatwa)

Islam Question and Answer
General Supervisor: Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid

45528: Medical benefits of female circumcision

(Question)

Could you explain me what is the medical benefit of girl’s circumcision?

(Answer)

[…] Female circumcision has not been prescribed for no reason, rather there is wisdom behind it and it brings many benefits.

Mentioning some of these benefits, Dr. Haamid al-Ghawaabi says:

The secretions of the labia minora accumulate in uncircumcised women and turn rancid, so they develop an unpleasant odour which may lead to infections of the vagina or urethra. I have seen many cases of sickness caused by the lack of circumcision.

Circumcision reduces excessive sensitivity of the clitoris which may cause it to increase in size to 3 centimeters when aroused, which is very annoying to the husband, especially at the time of intercourse.

Another benefit of circumcision is that it prevents stimulation of the clitoris which makes it grow large in such a manner that it causes pain.

Circumcision prevents spasms of the clitoris which are a kind of inflammation.

Circumcision reduces excessive sexual desire.

[…]

The female gynaecologist Sitt al-Banaat Khaalid says in an article entitled Khitaan al-Banaat Ru’yah Sihhiyyah (Female circumcision from a health point of view):

For us in the Muslim world female circumcision is, above all else, obedience to Islam, which means acting in accordance with the fitrah and following the Sunnah which encourages it. We all know the dimensions of Islam, and that everything in it must be good in all aspects, including health aspects. If the benefits are not apparent now, they will become known in the future, as has happened with regard to male circumcision – the world now knows its benefits and it has become widespread among all nations despite the opposition of some groups.

Then she mentioned some of the health benefits of female circumcision and said:

It takes away excessive libido from women

It prevents unpleasant odours which result from foul secretions beneath the prepuce.

It reduces the incidence of urinary tract infections

It reduces the incidence of infections of the reproductive system.

In the book on Traditions that affect the health of women and children, which was published by the World Health Organization in 1979 it says:

With regard to the type of female circumcision which involves removal of the prepuce of the clitoris, which is similar to male circumcision, no harmful health effects have been noted.

And Allaah knows best.

https://islamqa.info/en/45528

I’m against the complete removal of the clitoris. I’m totally against this, because it is forbidden and does not please Allah.

Clip No. 1090 Egyptian Experts on Islamic Religious Law Debate Female Circumcision | MEMRI The Middle East Media Research Institute | 27.03.2006

https://www.memri.org/tv/egyptian-experts-islamic-religious-law-debate-female-circumcision/transcript

Clip No. 1090

Egyptian Experts on Islamic Religious Law Debate Female Circumcision

27.03.2006

Following are excerpts from a debate on female circumcision in Egypt. Al-Azhar University lecturer Dr. Muhammad Wahdan and lecturer on Islamic religious law Dr. Malika Zarrar participated in the debate, which aired on the Kuwaiti Al-Rai TV on March 28, 2006.

https://www.memri.org/tv/egyptian-experts-islamic-religious-law-debate-female-circumcision

The issue of female circumcision is very contentious. Note first that the above translation of the Manual of Shafi’i jurisprudence (fiqh) provided by Nuh Ha Mim Keller is not correct, since what the Arabic actually says is:

„Circumcision is obligatory (for every male and female) by cutting off the piece of skin on the glans of the penis of the male, but circumcision of the female is by cutting out the clitoris (this is called KhifaaD).“

http://answering-islam.org/Index/C/circumcision.html

[14] Der hanafitische Scheich Faraz Rabbani ist Schüler u. a. von Nuh Ha Mim Keller.

Anyways, Shaykh Faraz is someone who has studied under Shaykh Nuh (I’m not sure if you’ve heard of Sunnipath??). This is an answer from Sunnipath.

https://muslihoon.wordpress.com/2006/08/18/a-startling-and-uncomfortable-discovery-in-islamic-shariah/

Shaykh Faraz Rabbani […] is a student of Shaykh Nuh Keller and teaches Hanafi fiqh and other subjects in Amman.

http://islamqa.org/hanafi/qibla-hanafi/42880

[15] The answer to your question may be found in the ahaadeeth of Sahih al-Bukhari and the commentary of al-Hafiz al-‘Asqallani, which are quoted below:

‘A’isha (…) said: „The Prophet (…) married me when I was six years old. Then we came to Madina and stayed in Bani al-Harith ibn Khazraj. I fell ill and my hair started to fall out (due to the illness; then it grew back thick again). My mother Umm Ruman came to me whilst I was on a swing and my friends were with me. She shouted for me and I came to her, not knowing what she wanted. She took me by the hand and led me to the door of the house. I was out of breath and we waited until I had calmed down, then she took some water and wiped my face and head, then took me inside. There were some women of the Ansar in the house, and they said: “ ‘Ala al-khayri wa’l-baraka wa ‘ala khayri ta’ir (blessings, best wishes, etc).“ My mother handed me over to them and they tidied me up, then suddenly the Messenger of Allah (…) was there. It was mid-morning, and they handed me over to him. At that time I was nine years old.“ (Reported by al-Bukhari, 3605).

‘Urwah said: „Khadija died three years before the Prophet (…) migrated to Madina. He stayed alone for two years or thereabouts, then he married ‘A’isha when she was six years old, and consummated the marriage when she was nine years old.“ (Reported by al-Bukhari, 3607)

The phrase „he married ‘A’isha“ means that the marriage contract was drawn up; the marriage was consummated later on, when she was nine.

Muslim reports from al-Zuhri, from ‘Urwah, that ‘A’isha said that she was taken to him when she was nine years old, and she took her toys with her.

https://islamqa.info/en/1493

(Muhammad and Aisha Revisited) An Examination of Muhammad’s Marriage to a Prepubescent Girl And Its Moral Implications | By Sam Shamoun | Answering Islam

http://www.answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm

Nuray wirkt glücklich.

Die deutschen Besucher forderten die Eltern auf, ein eigens angefertigtes Schriftstück zu unterschreiben: „Wir haben verstanden, daß Nuray in Deutschland willkommen ist, wenn sie 14 Jahre alt ist“, heißt es darin. „Wir wurden darüber belehrt, daß sexuelle Kontakte zwischen dem 22jährigen Levent Metin und unserer zwölfjährigen Tochter nach deutschem Recht streng verboten sind und mit Gefängnis bestraft werden.“ Das gelte auch für sexuelle Kontakte in Griechenland, steht da. Dahinter hat jemand handschriftlich gekritzelt: „und überall auf der Welt“.

Überall auf der Welt, nur nicht in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali [Μέτσο Τζεμαλί, Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi], hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht […]

Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“

Das verheiratete Kind | Von Uta Keseling | WELT (Welt/N24) 25.02.2005

https://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

[ Düsseldorf: Bereits im Jahre 2006 ] tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde [ s.: Nikah ] an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. […]

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz [das islamische Familienrecht und überhaupt das Islamische Recht, die zeitlose Scharia] erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. [vgl.: Genital Autonomy, oder: bei Keseling: „Es war Liebe“, sagt Nurays Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: „Ja, es war Liebe“ und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen.] Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

„Ein Skandal“, nennt das voller Empörung Diana Goldermann-Wolf vom Kinderschutzbund. „Staatlich geförderter Kindesmissbrauch – so etwas darf es in Europa nicht geben und verstößt auch gegen die UN-Kinderrechts-Konvention.“

Düsseldorf – Unglaublicher Fall: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby | Von Barbara Kirchner | EXPRESS 11.06.2008

http://www.express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/


469. Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht „bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“

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Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017). Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

In seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 bittet der Bundesrat (BR 275/17(B) Beschlussdrucksache) darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind.

Den in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Bereich möglicher Rechtfertigungen für eine Minderjährigenehe, beispielsweise eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten, hält die Länderkammer für allzu eng und lässt über weitere Ausnahmen nachdenken.

Nachvollziehbarkeit sowie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sollen dem Einzelfall weichen. Das Verfassungsorgan Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der „prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen“ und fordert die „einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren“.

Selbstverständlich hat das Verbot einer Ehe beispielsweise mit einer erst 14 oder 15 Jahre alten ‚Ehefrau‘ nicht nur im Einzelfall zu gelten, sondern ernst gemeint sowie ausnahmslos (Bundesrat: „pauschal“).

Völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, also ein Mensch unter 18 Jahren, die persönlichen Folgen eines Ehevertrags und Ehelebens nicht abschätzen und ist daher in seine Heirat nicht einwilligungsfähig, ihm fehlt die Ehemündigkeit. Dass Deutschland das Heiratsalter auf 18 Jahre, ohne Ausnahme, anheben will, ist daher überfällig.

Während Kindeswohl nichts anderes bedeuten kann als ‚Keine Heirat unter achtzehn‘, vermengt der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai den Kindeswohlbegriff mit demjenigen eines die Gerechtigkeit angeblich sichernden Einzelfalles („aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit“). Selbst bei „besonderen kulturellen“ Gründen (Döner statt Currywurst?) unterscheidet sich das Kindeswohl eines noch nicht volljährigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte nicht von demjenigen eines Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Auch der Bundesrat unterliegt dem Verfassungsrecht. Art. 20 (3) GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden“. Daher hat die Länderkammer zu beachten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (GG Art. 3 (1)), niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (s. GG 3 (3)).

Auch ein ganzheitlich verstandenes Kindeswohl („insgesamt das Wohl des Kindes“) hat der Bundesrat nicht mit dem sozialen Umfeld des Mädchens oder Jungen oder mit den seelischen Wünschen oder Nöten des Minderjährigen zu vermischen. Eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen kann dem Kindeswohl niemals entsprechen. Kinder oder Jugendliche gehören in keinem Fall vor den Traualtar oder ins Ehebett, auch „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen“ rechtfertigen keine Kinderehen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, der 40 jährige ‚Ehemann‘ einer Vierzehnjährigen ist nicht als Begleitperson anzuerkennen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen. Für eventuelle Kinder der Kinder existieren entsprechende Gesetze und Unterstützungsangebote. Es spricht nichts dagegen, dass die beiden Menschen weiterhin ggf. begleiteten Kontakt halten und sich sehen. Wenn sie sich lieben und zusammen leben möchten, können sie heiraten, sobald jeder 18 Jahre alt geworden ist.

Ümmühan Karagözlü; Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Bundesrat am 12.05.2017

Drucksache 275/17 (Beschluss)

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf

hhttp://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Regierungsentwurf

RegE: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html?nn=6704238

Deutscher Bundestag

Drucksache18/12086

25.04.2017

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Vorabfassung)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht, der am Mittwoch, 17. Mai 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz steht. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/bekaempfung-kinderehen/505928

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/


470. Kirchentagspräsidentin akzeptiert islamische FGM

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Edward von Roy
Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

31.05.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Sie ist Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und ist die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Aus der Au wohnt in Frauenfeld im Kanton Thurgau (TG), Schweiz.

Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof; Zitat Christliches Medienmagazin pro:

Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können.

(pro Christliches Medienmagazin 28.05.2017 Kirchentag)

Zitatende. Sicherlich ist die Chitan al-inath (sunat perempuan) genannte Beschneidung auch aller Mädchen sowohl mindestens der schafiitischen Madhhab (Rechtsschule) des sunnitischen Islam als auch den schiitischen Dawudi Bohra Religionspflicht (wadschib). Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen verwirft die Mädchenbeschneidung, die islamische FGM wird islamrechtlich vielmehr als makruma, ehrbar bewertet bzw. als sunna, nachahmenswert.

Ja, die FGM ist auch ein sehr islamisches Problem. Und doch irrt sich Dr. Aus der Au, denn auch im Namen des interreligiösen Dialogs oder des gelingenden interkulturellen Zusammenlebens darf niemand, und schon gar kein Arzt, das weibliche Genital einer Minderjährigen (unter 18 Jahre alt) beschneiden d. h. verstümmeln.

Noch die geringst invasive FGM, beispielsweise aus dem Bereich von FGM Typ IV ein Nadelstich (pinprick) oder Einschnitt (ritual nick), könnte zu Infektion, Sepsis, Nekrosen oder gar zum Tod des weiblichen Kindes oder der weiblichen Jugendlichen führen und auch die mit noch der geringst invasiven Genitalverstümmelung einhergehende psychische Traumatisierung hat der freiheitliche Rechtsstaat nicht straffrei zu stellen.

Der aktuelle US-amerikanische Fall von Ärztin und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala sowie von Dr. Fakhruddin Attar und Farida Attar, alle drei schiitische Dawudi Bohra und derzeit inhaftiert in Detroit, Michigan, dürfte der Theologin und Kirchentagspräsidentin bekannt sein. Und auch wenn der sunnitische Fiqh nach Imam asch-Schafii beim verpflichtenden Beschneiden zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheidet, hat die Theologin aus Basel nicht öffentlich für die Legalisierung der FGM zu werben.

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, eine FGM durchzuführen.

Im Hinblick auf unveräußerliche Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit hat auch Christina Aus der Au niemanden, auch nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit, ungleich zu behandeln. „Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden“ (pro), nein, ein Arzt hat gerade keine Einteilung seiner Patienten in ethnoreligiös definierte Gruppen vorzunehmen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

„Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. […] Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein. Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

(Genfer Deklaration des Weltärztebundes)

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Q u e l l e n

Convention on the Rights of the Child

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Art. 24 KRK: Gesundheitsvorsorge (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirk­samen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/kinderrechte/foerderungs–und-versorgungsrechte/86542

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

• Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:
• Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;
• Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.
• Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:
• Type IIa, removal of the labia minora only;
• Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;
• Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.
• Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:
• Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;
• Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.
• Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

[…] Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro)

pro (Christliches Medienmagazin) 28.05.2017 | Kirchentag | Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs | Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

Schweizerische Ärztezeitung | 40 | 1.10.2014 | Redaktion Ethik PD Dr. theol. Christina Aus der Au (vgl. ebendort: Terre des Femmes (Schweiz) „In der Schweiz sind schätzungsweise rund 13 000 Frauen und Mädchen von Genital­verstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht.“)

file:///C:/Users/dell/AppData/Local/Temp/SAEZ-Fulltext-2014-40-de-1.pdf

conseiller, soutenir et protéger les filles et femmes concernées par les mutilations génitales féminines (MGF) en Suisse

Trotz guter Beispiele im Gesundheitsbereich – Handlungsbedarf besteht weiterhin | von Marisa Birri | SÄZ

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 40

https://saez.ch/de/resource/jf/journal/file/view/article/saez.2014.03012/SAEZ-03012.pdf/

Schweizerische Ärztezeitung (SÄZ) | Redaktion Ethik | PD Dr. theol. Christina Aus der Au | Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung an der Theologischen Fakultät Zürich, Privatdozentin Universität Basel, Dozentin für Medizinethik Universität Fribourg, Verwaltungsrat Alternative Bank Schweiz.

https://saez.ch/de/info/

Universität Zürich (UZH) Theologische Fakultät Zentrum für Kirchenentwicklung (ZKE) | Christina Aus der Au, PD Dr. | Theologische Geschäftsführerin des ZKE

http://www.theologie.uzh.ch/de/faecher/praktisch/kirchenentwicklung/Personen.html

Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT)

Mitglieder des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner und Prof. Dr. Christina Aus der Au

https://www.kirchentag.de/ueber_uns/organisation/allgemeines.html

Die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Ellen Ueberschär

https://www.kirchentag.de/service/meldungen/berlin/november_2016/ellen_ueberschaer_wechselt_zur_boell_stiftung.html

Land Berlin, Abteilung Frauen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung:

„Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. In vielen Gesellschaften sind Frauen und Mädchen dieser Form von Gewalt aufgrund traditioneller Praktiken ausgesetzt. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst die weibliche Genitalverstümmelung, international als Female Genital Mutilation (FGM) bezeichnet, die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-therapeutischen Gründen.“

https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/genitalverstuemmelung/artikel.20677.php

Jumana Nagarwala

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-emergency-room-doctor-arrested-and-charged-performing-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Fakhruddin Attar and Farida Attar

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/959361/download

Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation)

[…] Die (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte hält in der Generalpflichtenklausel des § 2 Abs. 2 fest: „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ […]

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Genitalverstuemmelung/Empfehlungen_zum_Umgang_mit_Patientinnen_nach_weiblicher_Genitalverstuemmelung.pdf


471. Prof. Dr. Christina Aus der Au und die Schamlippen der muslimischen Tochter

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ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

14.06.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Dr. Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat.

Da sich „junge Frauen“ wohl kaum von ihren Müttern zum Gynäkologen begleiten lassen, ist davon auszugehen, dass die Kirchentagspräsidentin nicht Siebzehnjährige kurz vor dem achtzehnten Geburtstag oder junge Volljährige gemeint hat. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass andere Fachärzte und Krankenhäuser in Trägerschaft der evangelischen Kirchen oder Nichtmediziner wie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Juristen oder Sozialpädagogen / Sozialarbeiter und sonstige Dritte sich darin bestärkt und bestätigt fühlen, Verstümmelungen / Verletzungen an den äußeren Genitalien in medikalisierter Form an nicht einwilligungsfähigen, weiblichen Kleinkindern und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufe für ein legitimes, humanistisches Handeln oder einen Akt der Nächstenliebe und Christenpflicht zu halten.

Wenn solche Eingriffe auch ohne jeglichen therapeutischen Nutzen sind, die kleinen Mädchen vor unnötigen seelischen Qualen, Schmerzen, gesundheitlichen Nachteilen oder gar vor dem Tod zu bewahren, wäre dann für manchen Grund genug, rechtliche und berufliche Verpflichtungen sowie ethische Grundsätze außer Acht zu lassen. Mediziner könnten sich motiviert fühlen, die Mutilation / Beschneidung durchzuführen, Rechtsanwälte, „Muslimrechte“ zu verteidigen, Sozialpädagogen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, sich für „muslimische Elternrechte“ einzusetzen. Ob Frauenärzte, Hebammen, Therapeuten oder sonstige Entscheidungsträger oder Beratende, man wird entsprechend kultursensibel handeln, beispielsweise in Gutachten für familiengerichtliche Verfahren auf die nichteuropäische Herkunft bzw. muslimische Sozialisation der sorgeberechtigten Patienten / Klienten verweisen und Schamlippenbeschneidungen aufgrund der religiösen oder kulturellen Andersartigkeit als glaubensgeleitet, kulturadäquat und kindeswohlfördernd bewerten und deshalb befürworten. Schließlich gäbe es bei Begegnung und Interaktion mit Muslimen bezüglich der Menschenrechte nicht nur schwarz oder weiß.

Aus der Au plappert nicht einfach unkontrolliert drauflos, sondern weiß genau um Inhalt und Bedeutung ihrer Worte. Als in der Redekunst geschulte, kirchenpolitisch wie gesellschaftlich einflussreiche Theologin wirkt sie mit ihren Äußerungen bewusst final auf Ärzte und Dritte mit dem Ziel ein, in ihnen den Entschluss zu den erwähnten Straftaten hervorzurufen. Die erfolgreiche Karrierefrau mit mehrfacher Leitungsverantwortung studierte Philosophie und Rhetorik in Tübingen, in Basel habilitierte sie über das theologische Menschenbild und seine Herausforderung durch die Neurowissenschaften. Sie ist als Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und seit 2015 als Titularprofessorin für Systematische Theologie an der gleichen Universität tätig, arbeitet außerdem als Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich sowie als Dozentin für Medizinethik der Universität Fribourg. Aus der Au wurde 2013 in den Vorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentags gewählt und hat 2017, im 500. Reformationsjahr, den 36. Deutschen Evangelischen Kirchentag als Präsidentin geleitet.

Die Aussagen der Schweizerin sind daher weder als politische Unmutsäußerung oder Provokation noch als bloßes Befürworten einer Straftat oder entsprechende Meinungsäußerung zu bewerten. Als Dozentin und erfahrene Referentin hatte sie bei der öffentlichen Veranstaltung anlässlich des mit hochkarätigen Gästen aus Politik und Gesellschaft besetzten Deutschen Evangelischen Kirchentags, bei der ausgerechnet über die Grenzen der Toleranz einer offenen Gesellschaft diskutiert wurde, ihre Worte gewiss gezielt gewählt.

Zu den geladenen gesellschaftspolitisch und theologisch wichtigsten Prominenten des 36. Evangelischen Kirchentags zählt sicherlich der aus Ägypten angereiste Großscheich al-Azhar, Ahmad Mohammad al-Tayyeb, Nachfolger des 2010 verstorbenen Muhammad Sayyid Tantawi. Als solcher ist er gleichzeitig Imam der al-Azhar-Moschee und hat kraft seines Amtes automatisch den protokollarischen Rang eines Ministerpräsidenten. Der Islamgelehrte ist einer der ranghöchsten Würdenträger des gesamten, alle vier Rechtsschulen umfassenden sunnitischen Islam und wird weltweit von vielen Sunniten als höchste geistliche Autorität anerkannt.

Ägypten gehört zu den Ländern mit FGM Prävalenz, die Verstümmelungen werden zu 77 % von medizinischem Personal durchgeführt. Meist handelt es sich um FGM Formen des Typs Ib und II nach der WHO Kategorie, ca. 9 % der Opfer wurden einer Mutilation des Typs III unterzogen [African Journal of Urology, 03.09.2013, S. 145-149]. Für die in dem Land am Nil stark verbreitete schafiitische Rechtsschule ist FGM als verpflichtend [wadschib] anzusehen, alle anderen halten sie für ehrbar [makruma] oder empfohlen [sunna]. Al-Tayyeb schwieg bislang beredt zu dieser Frauenrechtsverletzung. Auch als Mohamed Kandil [Kandeel], namhafter Gynäkologe der staatlichen Universität von Minufiyya, pünktlich zur öffentlichen Debatte über MGM in Deutschland [2012] die Schädlichkeit von Beschneidungen des FGM Typs Ib und IV bestritt und die weltweite Legalisierung wegen der oft schwerwiegenden Folgen von Hinterhofbeschneidungen einforderte, verurteilte der Großimam die Befürwortung solcher die körperliche Unversehrtheit zerstörenden Eingriffe nicht.

Die erwähnten Diskussionsbeiträge der Schweizer Theologin sind auch deshalb brisant, weil bereits jetzt eine gute Zusammenarbeit der Kairoer Al-Azhar mit dem von dem islamischen Religionspädagogen Mouhanad Khorchide geleiteten Zentrum für Islamische Studien [ZIT] an der Wilhelms Universität Münster besteht, wo muslimische Geistliche und Lehrer für den bekennenden islamischen Religionsunterricht ausbildet. Solche Kooperationen sollen künftig auch auf andere deutsche HochschuIen, die islamische Theologie anbieten, ausgedehnt werden.

Aus der Au fiel mit ihren Diskussionsbeiträgen nicht nur Aktivisten, internationalen Organisationen sowie Regierungen, die sich weltweit für die Abschaffung und Ächtung jeder Form der Mädchenverstümmelung nach WHO Kategorie einsetzen, in den Rücken. Statt die offene Gesellschaft zu verteidigen, griff sie deren Fundament, die freiheitlich demokratische Rechts- und Werteordnung an und nahm billigend in Kauf, dass durch ihre Einlassungen Dritte unteilbare, universelle und unveräußerliche Grund- und Menschenrechte verletzen [Art. 1 Abs. 1, Satz 1 GG; Art 2 Abs. 2 GG u. Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG], Körperverletzungen begehen, strafrechtlich relevante Entscheidungen treffen, falsch beraten oder dem Familiengericht beschneidungsfreundliche Stellungnahmen vorlegen. Hier liegt kein rechtfertigender Notstand vor, da mildere Mittel genutzt werden können, um Leib- und Leben minderjähriger Mädchen zu schützen [vergl. § 34 StGB]. Vorrang der Verfassung und Einheit des Rechts stehen in der BRD nicht zur Disposition.

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Mitzeichnend

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

E-Mail vom 13.06.2017 20:06 Uhr

WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfiehlt Ärzten FGM durchzuführen

Lieber Edward,

hier meldet sich Angelika von der EMMA. Kurze Frage: Warst du dabei, als Aus der Au das über Genitalverstümmelung gesagt hat? War das eine öffentliche Veranstaltung? Gibt es eine Video-Aufzeichnung, z.B. auf youtube? Kurz und gut: Lässt es sich belegen, dass sie es gesagt hat? Das wäre wichtig für eine Berichterstattung.

Mit lieben Grüßen

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

Köln

Geschäftsführerin: Alice Schwarzer Köln

14.06.2017 18:45 Uhr

AW: WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfielt Ärzten FGM durchzuführen

Guten Morgen liebe EMMA, seid ihr auch schon aufgewacht?

Liebe Angelika, alle Informationen, die Deutschlands bekannteste feministische Zeitschrift für einen Artikel benötigt, stehen längst im Netz.

Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, Brühl; Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Schriftsteller, gbs-Vorstandssprecher, Trier. Moderation: Constanze Abratzky, Moderatorin Phoenix, Berlin

Gastgeber: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg

Rotes Rathaus, Festsaal, Rathausstr. 15, 10178 Berlin-Mitte

Samstag, 27. Mai 14:30 – 16:00

Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz?

https://www.facebook.com/events/1866478703635343/

Diese Ansprechpartner und Quellen reichen euch sicherlich zum Tätigwerden im Kampf gegen jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, WHO-Klassifikation FGM Typ I, II, III, IV und Untertypen).

WHO | Classification of female genital mutilation

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

In freudiger Erwartung eures Berichts

mit gleichheitsfeministischen Grüßen

Gabi und Edward


472. Beschneidung Görlitz · Der strenge Medizinmann

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ختان في غورليتس
Beschneidung in Görlitz
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Edward von Roy

an

Polizeidirektion Görlitz
Herrn Polizeioberrat Dirk Linczmajer
Conrad-Schiedt-Straße 2
02826 Görlitz

in Kopie an

Freistaat Sachsen
Staatsanwaltschaft Görlitz
Postfach 30 01 33
02806 Görlitz

Herrn Sang-Woo Pai, Geschäftsführer
markt.de. GmbH & Co. KG
Nymphenburger Straße 14
80335 München

Mönchengladbach, 24.06.2017

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Strafanzeige gegen den angeblichen aṭ-Ṭabīb („der Arzt“) Lutz-Peter F., Görlitz

Tatvorwürfe
§ 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen; Absatz 1 Satz 2 die Berufsbezeichnung Arzt […] [in seiner kommerziellen Werbung verwendet F. (الطبيب) das Wort Arzt in arabischer Sprache u. Schrift]
§ 223 Körperverletzung [Der Versuch ist strafbar.]
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
Unbefugtes Durchführen von Zirkumzisionen (Beschneidungen) an Jungen (vgl. § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes)

.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer kommerziellen (Preisliste!) Werbeanzeige missbraucht Lutz-Peter F. bzw. Lutz F., Wohnadresse […], einen berufsbezogenen Titel:

( الطبيب يمتلك خبرة جيدة ) erfahrener Arzt (der Arzt hat gute Erfahrung)

Lutz F. gibt sich arabisch sprechenden Mitbürgern gegenüber als aṭ-ṭabīb ( الطبيب ) Arzt aus, was er nicht ist.

Seit gestern bietet F. per Internet (Beschneidung Görlitz | markt.de (12d48ef2)) seine Dienste an, um rituelle Beschneidungen (Zirkumzisionen; ggf. auch FGM?) durchzuführen.

Möglicherweise in seinem Besitz befindliche Beschneidungswerkzeuge wie Skalpell, Elektrokauter, Schere, PrePex, Gomco clamp, PlastiBell sind ggf. ebenso zu beschlagnahmen wie die durch Lutz-Peter F. in seiner Werbeanzeige genannten „Vitamine mit Magnesium“ ( فيتامين مع مغنيزيوم ), „Medikamente“ und „sterile Gaze“.

Zwar wird unter ( طفل ) ṭifl oft das männliche Baby bzw. männliche Kleinkind verstanden, also der kleine Junge (walid), doch kann das durch Lutz-Peter F. benutzte Wort ggf. auch ein Mädchen (bint; fatāt, ṭifla) einschließen. Deshalb ist auch der Tatvorwurf weibliche Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) zu prüfen, zumal sich F. als Beschneider öffentlich als „sehr vielseitig“ und „für fast alles offen“ präsentiert.

Von keiner Religionsgemeinschaft ist F. zur Durchführung von Beschneidungen „vorgesehen“ (§ 1631d BGB). Ob er zum Durchführen einer Zirkumzision „besonders ausgebildet“ oder ohne Arzt zu sein „vergleichbar befähigt“ ist, bleibt zu klären.

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

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Q u e l l e n

Beschneidung Görlitz | markt.de (12d48ef2)

Lutz F.
Funk:رقم هاتف […]
غورليتس […]0[…]
1نضمن للطفل صحه وسلامة جيدة
2 نعطي الطفل ثلاث اوبر فيتامين مع مغنيزيوم لضمان صحة جيدة
و ايضا اثنان من الاوبر لكي يتعافة الطفل من الجرح بسرعة
3 ونعلمكم كيفية التعامل مع الطفل لحد الشفاء
4نستطيع زيارتكم في اي وقت لنلقي نضرة على الطفل
5 الطبيب يمتلك خبرة جيدة
التكلفة الكلية
1الادوية التي تبقى لديكم مرهم وشاش ومعقم جروح 35يورو
2العملية 50 يورو
3 مع العلم كل مرة قدوم الطبيب 10يورو
4يوجد لدينا موترجم يستطيع التحدوث بي طلاقه الغة الالمانية 15يورو
للتواصول مع الموترجم يرجى الاتصال على الرقم
[…]2 & 01631[…]

http://www.markt.de/goerlitz/sonstiges/beschneidung/a/12d48ef2/

der strenge Medizinmann aus Görlitz

Hallo und danke dass Sie meine Seiten besuchen, ich bin sehr vielseitig, habe viele Ausbildungen und Berufe und bin für fast alles offen. Was ich mache, mache ich präzise und perfekt. Sie möchten mich kontaktieren: 0152 […] von 19.00 – 24 Uhr

http://www.markt.de/goerlitz/der+strenge+medizinmann/userId,2846524/profile.htm

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473. „Oft ist FGM angewandte Religion, praktizierter Islam.“

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Text in Arbeit, wir bitten um Geduld

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ختان الإناث
ḫitān al-ināṯ
sunat perempuan
FGM nach Koran und Sunna

Immer wieder angestrengt geleugnet: die Kausalität von Islam und weiblicher Genitalverstümmelung

Von Jacques Auvergne.

Religionen seien unwissenschaftlich, betonen Atheisten. Das stimmt, ist aber für die freiheitliche Demokratie vielleicht noch das geringste Problem. Von den Religionen könne nur Gutes kommen, so glauben viele andere. Ob er einen prachtvollen Sternenhimmel oder Sonnenaufgang erlebt oder frisch verliebt ist oder die vielen uralten Schöpfungsgeschichten aller Völker hört, manchen, mich oft eingeschlossen, überwältigt das Unsagbare und er ruft aus: Religionen sind etwas Wunderschönes. Aber nein, sollte er wenig später einschränken, nicht alle Glaubenslehren sind es oder sie sind es nicht durch und durch, nicht immer, sind es nur in verabreichter geringer täglicher Dosis.

Buddhismus oder Christentum etwa schmecken mir wie Zucker, heiter und sanft, aber zu viel Süße ist vielleicht rasch unangenehm. Hinduismus oder Judentum gleichen mir dem Salz, ohne eine Prise davon schmeckt bekanntlich keine Suppe, aber versalzen, versalzen! Der Islam gleiche dem Licht des Mondes, so meinen es selbst manche seiner hinter die Fichte geführten Anhänger, insbesondere muslimische Frauen und Kinder, doch das ist ein folgenreicher Irrtum.

Islam ist wie das Feuer, das zwar die Finsternis erhellen und in der Kälte des Winters Wärme spenden kann, doch wer ihm zu nahe kommt, verbrennt. Über den rücksichtslosen und grausamen Charakter seiner Lehre ließ der Islamgründer niemanden lange im Unklaren. Mohammed war beides, Erteiler von Mordaufträgen und Prediger vom Garten ewiger Glückseligkeit, Militärseelsorger und Prophet, Kriegsherr und Verkünder der einzigen sittlich zu nennenden Lebensweise, Gesellschaftsform und Rechtsprechung bzw. Gesetzlichkeit. Und das ist Stichwort: Islam ist Staat, Recht, Gesetz.

Nicht nur die Wissenschaft, sondern zunächst und vor allem Recht und Gesetz halte der Bürger oder Demokrat frei von den Religionen, von denen eben nicht nur Gutes kommt. Wenn wir die Religion von Koran und Sunna, wenn wir den Islam nicht aus unserem Recht heraushalten, bekommen wir beispielsweise Polygamie und female genital mutilation (FGM), weibliche Genitalverstümmelung. Die über einen (in Koran und Sunna nicht vorzufindenden) „Islamismus“ dozierende Alice Schwarzer und ihre Zeitschrift EMMA schreiben es nicht, aber genau so sieht es aus: Islam ist FGM.

Sofern sich der Gegenstand der Debatte islamische FGM oder, im größeren Kontext betrachtet, das Thema Unverträglichkeit von Islam und allgemeinen Menschenrechten (AEMR) nicht, wie volkspädagogisch erwünscht (Angela Merkel 2012: „Ich teile Ihre These nicht“), abwürgen lässt, wird es an dieser Stelle sofort sehr laut und irgendjemand brüllt den Islamkritiker nieder: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

Vor drei Jahren beispielsweise verbreitete Bayerns Hauptstadt, Referat für Gesundheit, die entsprechende Fehlinformation: „Allerdings schreibt keine Religion FGM vor.“[1] Bereits fünf Jahre eher (2009) hatte der österreichische Völkerrechtler und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak auf einer Pressekonferenz (Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung) das Märchen vom FGM-freien Islamischen Recht erzählt: „Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun.“ Eine anwesende Politikerin der SPÖ blies ins selbe Horn der Faktenresistenz: „FGM hat keine religiösen Gründe.“[2]

Düsseldorf 2017

In der Hauptstadt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes endete vor wenigen Stunden eine ärztliche Fachtagung. Thema war die weibliche Genitalverstümmelung, female Genital mutilation (FGM) – nein, das war eben nicht Thema oder nur beinahe. Auch wenn der WDR berichtete und FGM schrieb, lautete das Thema in Düsseldorf etwas anders: Weibliche Genitalbeschneidung: Medizinische Versorgung und Prävention. Selbst die offizielle Einladung verwendete statt Genitalverstümmelung (s. WHO; IAC; TdF; BMZ) das Wort Genitalbeschneidung.[3]

Neben Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf ist stop mutilation der dritte Veranstalter. Dieser residiert in der Düsseldorfer Himmelgeister Straße, im selben Haus, in dem auch KUTAIRI als, laut Impressum, Homepage („Bildungsportal“) von FRIEDENSBAND (Aktion Weißes Friedensband) sowie der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen („c/o Aktion Weißes Friedensband“) ansässig sind, hinter KUTAIRI wie FRIEDENSBAND steht der ein gewisser Günter Haverkamp. Im selben Haus arbeitet die pro familia Beratungsstelle Düsseldorf. Ebenfalls leitet Haverkamp die Aktion Rote Hand (Deutsches Bündnis Kindersoldaten), einen Verein, der die unterstützenswerte Forderung aufstellt: „Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden – egal in welcher Funktion (auch nicht ohne Waffe!) und egal ob unfreiwillig oder „freiwillig“.“

Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen bzw. Runder Tisch NRW (2007) bekennt sich seit einem Jahrzehnt zur Sprachregelung, statt von Verstümmelung von Beschneidung zu reden.

Sprachregelung: Beschneidung oder Verstümmelung?

Kontrovers wurde gleich zu Beginn die Begrifflichkeit diskutiert. Auf Wunsch der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich der „Runde Tisch NRW“ für den Sprachgebrauch weibliche Genitalbeschneidung oder die englische Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) entschieden. Die Begriffe Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) sollen möglichst nicht verwendet werden. Der „Runde Tisch NRW“ hat dazu am 15. August 2007 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

„Es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass das Wort ‚Verstümmelung’ den Respekt und die Würde der Betroffenen verletzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschlossen einstimmig, das Wort ‚Verstümmelung’ als Runder Tisch NRW nicht mehr zu benutzen. Unberührt davon bleibt der Sprachgebrauch der einzelnen Institutionen in ihrer jeweiligen Arbeit.“ (Protokoll vom 15.8.2007)

Eine solche Sprachregelung, die die Gefühle und Wünsche der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer respektiert und berücksichtigt, ist für die Arbeit des „Runden Tisches NRW“ unerlässlich. Denn er möchte gerade die Zielgruppe der Betroffenen erreichen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den so genannten Communities für die Teilnahme und die Präventionsarbeit gewinnen.[4]

Bereits hier bei der Begrifflichkeit hat die Kritik ernsthafter Intaktivisten zu beginnen, die sattsam bekannten Versuche des Redens nicht von FGM sondern beispielsweise von FGC, female genital circumcision bzw. female genital cutting untergräbt den Kampf gegen das mädchenfreindliche und frauenfeindliche Ritual. Seit Jahren warnen Frauenrechtler und Intaktivisten, allen voran die mutigen Aktivisten des IAC, vor einer schwammigen Sprache, die Politik und Medizinbetrieb zum Beschönigen, Weggucken, Nichtstun einladen könnte.[5]

Nicht zuletzt ist der Kampf um die politisch korrekte – sprich islamfreundliche – Terminologie ein Kampf gegen die erhaltenswerte Kategorisierung der weiblichen Genitalverstümmelung, wie sie die WHO, World Health Organisation aufgestellt hat. Die WHO kennt – und verdammt – vier Typen der FGM, I, II, III, IV.

Die Versuche der Aufweichung dieser Klassifikation, ihrer Aufspaltung in einen künftig nach wie vor verbotenen und einen dann straffrei möglichen Teil, sind ohne Zahl. Einige Beispiele.

• Douglas Diekema für die AAP[6]

• Fuambai Ahmadu, US-amerikanische Anthropologin, aus Sierre Leone stammend. Ließ sich und ihre kleine Schwester im Urlaub rituell verstümmeln.[7]

• Karl-Peter Ringel, Humanmediziner, und Kathrin Meyer, Volljuristin, bewerben die islamische Mädchenbeschneidung der sogenannten milden Sunna, eine FGM Typ Ia oder IV, für das Interdisziplinären Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg[8]

• Prof Dr. Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin für den djt[9]

• Dr. Mark A. Zöller von der Universität Trier (Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht), der über „symbolische Bagatellverletzungen“ redet[10]

• Kavita Shah Arora und Allan J. Jacobs[11]

• Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der seine Privatklinik als Tatort zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra[12]

• Prof Dr. Christina aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof[13]

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Weltweit muss jede Form der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) verboten bleiben oder werden, das funktioniert doch wohl nur mit einer unzweideutigen Gesinnung, Sprache und Terminologie, mit dem Bestehen, Werten und Verdammen der FGM, jeder FGM, auch der kleinen oder klitzekleinen.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten professionellen Kitzlerabschneiderin (muqaṭṭiʿatu l-buẓūr, amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya. Die aus Angst vor Bestrafung im Diesseits und im Jenseits sehr um Glaubensgehorsam bemühte Umm Atiyya befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer Berufstätigkeit und Allahs Sprachrohr stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, als Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht. Kurz und gut und auch Günter Haverkamp (Aktion Weißes Friedensband, KUTAIRI, Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen) kann es wissen und sollte seine Kampagne gegen die Wahrheit beenden: die Scharia mindestens der Schafiiten und Dawudi Bohra fordert zwingend (wadschib) die Jungen- und Mädchenbeschneidung sprich die weibliche Genitalverstümmelung, FGM ist – auch – sehr islamisch.

„Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“[14]

stop mutilation, mit Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf am heutigen 7. Juli 2017 Veranstalter der Fachtagung hat vor fünf Jahren einen Text ins Netz gestellt. Nicht nur verewigt dieser sogenannte Leitfaden für pädagogische Fachkräfte[15] das verbissen faktenferne Dogma von der Unvergleichbarkeit der Jungenbeschneidung mit der Mädchenbeschneidung, auch eine islamische Begründung der weiblichen Genitalbeschneidung, wir sagen Genitalverstümmelung, wird für undenkbar erklärt sprich aus der weiteren Debatte ausgeschlossen. Fehler, die den erfolgreichen Kampf gegen FGM behindern und die Rhodah Koross, Jawahir Cumar und Ulla Ohlms (alle drei stop mutilation) korrigieren sollten.

LEITFADEN FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE (2012) | Weibliche Genitalbeschneidung: Mädchen unterstützen + schützen

Weltweit müssen gesetzliche Verbote der FGM (FGM ist FGM Typ Ia, Ib, IIa, IIb, IIc, III, IV) her, abschreckend strafbewehrt versteht sich.

„Es geht darum, nicht durch Verbote und Autorität, sondern durch Fördern von Wissen und Bewusstsein aktive Prävention zu leisten.“ (Dr. Christoph Zerm, Gynäkologe)

Die Prävention in Ehren und vielleicht rufen Ärzte auch nicht so gerne nach scharfen Strafgesetzen, doch alle Zivilisation ist das Bändigen der Gewalt durch das Recht. Ein teilweise oder weitgehend zerstörtes Genital müsste für einen Mediziner doch eigentlich ein schlimmerer Anblick sein als die Lektüre eines Anti-FGM-Paragraphen. Vom Hexenhammer (Malleus malleficarum) gelangte Deutschland glücklich zur Cautio criminalis und ohne den 13. Zusatzartikel, 1865, hätten die USA noch heute ihre Sklaverei. Ob Kampf gegen Drogendealer oder (Kinder-)Prostitution, ohne Gesetze geht es nicht, die Aufklärungskampagne komme anschließend. Derzeit können deutsche Sozialarbeiter nicht ausreichend gestärkt gegen FGM Typ Ia und Typ IV argumentieren – der Grund: der schlecht gemachte § 226a StGB.

Und sie versuchen es immer wieder. Anatomie ungenügend, selbstverständlich entspricht die Zirkumzision einer FGM Typ I oder II.

Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den (in der Glans penis in dieser Anzahl nicht vorhandenen) präputialen 10.000 bis 20.000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut sondern zur Klitoris amputiert wird, kann selbst ein Gynäkologe wie Dr. Christoph Zerm wissen.

Die durch Dr. Zerm und stop mutilation zur penilen Anatomie und zur Jungenbeschneidung verbreitete, sehr unwissenschaftliche und zudem, denn ein Gender, eine Geschlechtsklasse, 50 % der Menschheit soll ja gerne religiös oder warum auch immer beschnitten werden dürfen, jungen und männerfeindliche geballte Fehlinformation im gesamten Abschnitt:

Unterschied zur Jungenbeschneidung
In den ersten acht Wochen der Embryonalentwicklung ist die Genitalanlage noch indifferent, das heißt, es ist nicht zu erkennen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Aus diesem gleichen Ansatz am Anfang entwickelt sich die weibliche oder männliche Spezialisierung. Deshalb lässt sich gut zuordnen, welches Organ beim Mann entwicklungsbiologisch welchem Organ bei der Frau entspricht. Der Penis des Mannes entspricht der Klitoris der Frau. Schon Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten. Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich mit der Jungenbeschneidung vergleichbar. Zu bemerken ist, dass Dr. Zerm plus stop mutilation („Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten“) ganz offensichtlich „Typ I“ mit FGM Typ Ib gleichsetzen, der teilweisen oder weitgehenden Zerstörung der Klitoris (d. i. Klitoriseichel; ggf. auch viel vom Klitorisschaft) und folglich die FGM Typ Ia der WHO-Klassifikation ausgeblendet haben, die Amputation der Klitorisvorhaut. Doch auch die FGM Typ Ia muss verboten sein bzw. werden, weltweit, das möchten wir auch bei stop mutilation lesen. Ebenso ist FGM Typ IV global zu überwinden, das sind etwa die Inzision (der rituelle Einschnitt, engl. vulvar nick) und der rituelle Nadelstich (pinprick). Die vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung können nur gemeinsam bekämpft und verboten werden, denn noch die geringste genitale Verletzung schädigt den Körper des Mädchens und ist seelisch traumatisierend zum einen und zum anderen kann jederzeit nachbeschnitten werden. Derzeit im Sommer 2017 probt Tariq Ramadan den Versuch der Zerspaltung der, wie das weibliche Genital unbedingt bewahrenswerten, WHO-Klassifikation mit einem listigen Gesprächsangebot: „sowohl Beschneidung als auch Genitalverstümmelung – either excision or FGM“.

Kein Islam ohne FGM. stop mutilation wirft kräftig Nebel.

Keine der großen Weltreligionen weist in ihren schriftlichen Überlieferungen weibliche Genitalbeschneidung aus.

Die autoritativen Texte des Islam sind Koran und Sunna, Sunna sind vor allem die Hadithe, daneben geht es um die Sira, Prophetenbiographie. Und genau im Hadith findet sich die Anweisung zum Mädchenbeschneiden, das sollte auch eine Somalierin wissen, in deren Heimatland schließlich der Fiqh nach Imam asch-Schafii vorherrscht, die Beschneidung ist Religionspflicht, zwischen Junge und Mädchen wird nicht differenziert.

Zum einen also ist Islam nicht Koran, sondern Koran und Sunna, vor allem Koransure und Hadith. Zum anderen. Was soll das Wunschdenken vom FGM-freien Islam?

Hadith

Narrated Umm Atiyya al-Ansariyya : A woman used to perform circumcision in Medina. The Prophet (…) said to her: Do not cut severely as that is better for a woman and more desirable for a husband. (Sunan Abu Dawud, Book 41, Number 5251)

FGM wird nicht einmal erwähnt.

Islam ist nicht Koran (und auch heute gibt es einige islamische Gelehrte, die die FGM mit dem Koran begründen).

Es sollte sich auch in Düsseldorf herumgesprochen haben. Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab) befürworten weibliche Beschneidung sprich Genitalverstümmelung, den Schafiiten ist sie religiöse Pflicht (wadschib, fard). Überall wo der schafiitische Islam dominiert, ist die Beschneidung daher häufig. Auch einer hanbalitischen Lehrmeinung zufolge ist die Beschneidung bei Frauen wadschib, islamisch verpflichtend. Im Fiqh der Malikiten ist die Chitan al-inath (Chitan al-banat; FGM) Prophetentradition (sunna) und damit dringlich nachzuahmen, den Hanafiten wie auch für manchen Hanbaliten ist sie ehrenhaft (makruma).

Einfach die entsprechende Hadithsammlung aufschlagen, Sunan Abu Dawud, Buch 41, Nr. 5251, oder zu sunat perempuan (khitan wanita) nachlesen in einem beliebig alten oder druckfrischen Fatwa aus Kuala Lumpur oder Jakarta.

Trotzdem hält sich der weit verbreitete Irrtum, die Religion verlange das. Deshalb ist es wichtig, bei Aufklärungskampagnen auch religiöse Führer einzubeziehen.

Syedna Mufaddal Saifuddin, den 53. Dai al-Mutlaq der schiitischen Dawudi Bohra vielleicht? Oder MUI, den Rat der Ulama von Indonesien? Das Fatwa Council von Malaysia? Yusuf al-Qaradawi? Tariq Ramadan?

Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai: „Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“ Später ergänzte der Syedna: „Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“[16]

Yusuf al-Qaradawi überlässt den Eltern die Entscheidung, ob das Mädchen islamisch beschnitten werden soll oder nicht, ganz gemäß ihrer Überzeugung, wobei er selbst bevorzugt, die weibliche Beschneidung durchzuführen, da sie die Moralität der Mädchen beschützt – „vor allem in unserer heutigen Zeit“. Al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality — „especially nowadays.“[17]

Das islamische Ergebnis steht seit mehr als tausend Jahren auch die Mädchen betreffend fest, es muss beschnitten werden oder es muss beschnitten werden dürfen. „Lassen Sie uns die Zeit für die offene innermuslimische Debatte – let us have an open internal debate“, so sagte der Europaführer der Muslimbruderschaft am 12.06.2017, gezielt den Anschein von Gesprächsbereitschaft erweckend, von Bereitschaft zur freiheitlichen Demokratie und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, von einer islamisch zulässigen oder auch nur möglichen Ergebnisoffenheit der Debatte über Chitan al-inath (sunat perempuan), das intakte weibliche Genital stellt Tariq Ramadan wie beiläufig zur Disposition.[18]

Sie sollten den Gläubigen [bittebitte] sagen, dass es keinerlei religiöse Vorschriften dafür gibt.

[Die islamischen Autoritäten, huch, sagen das Gegenteil.]

Weibliche Genitalbeschneidung gibt es genauso bei Christen, zum Beispiel in Äthiopien und Eritrea, wie bei Muslimen. Aber nicht in allen muslimischen Ländern wird FGM praktiziert. Gerade in Saudi Arabien, wo sich die heiligen Stätten des Islam befinden, wird FGM nicht durchgeführt.

[Bitte informiert euch endlich. Auch in Saudi-Arabien beschneiden etwa die Schafiiten, diese leben dort vor allem im al-Hedschas (al-Ḥiǧāz), im Asirgebirge (تهامة) und im Küstenstreifen der Tihama (تهامة Tihāma) ihre Mädchen, wie es ihnen islamrechtlich (islamisch) vorgeschrieben ist. Etliche hanbalitische Autoritäten halten Chitan al-inath (chitan al-banat), Islamic FGM, ebenfalls für wadschib, für religionsrechtlich absolut verpflichtend, die übrigen schariagehorsamen Hanbaliten finden die islamische FGM prima.]

Andererseits findet die grausamste Form von FGM in der Regel dort statt, wo die Bevölkerung überwiegend muslimisch ist.

Genau, im erwähnten Saudi-Arabien kommen vor: FGM Typ I, FGM Typ II, FGM Typ III).

November 2012, die Geschäftsführerin von stop mutilation und kooperierende Gynäkologe bringen den vielleicht nett gemeinten Unsinn vom Islam, der keine FGM kennt, im Rheinische Ärzteblatt unter.

Jawahir Cumar, Geschäftsführerin der Beratungsstelle „stop mutilation“ in Düsseldorf, und der Gynäkologe Dr. Christoph Zerm aus Herdecke […] Die FGM sei kein religiöses Phänomen, auch wenn einige Länder, in denen Frauen beschnitten werden, in Afrika und auf der arabischen Halbinsel, wie der Jemen und Oman, vom Islam geprägt sind. Denn in nordafrikanischen Staaten wie Marokko, Algerien, Tunesien oder auch in Saudi-Arabien findet FGM nicht statt. Ebenfalls fordere der Koran an keiner Stelle die Beschneidung des weiblichen Genitals, so Zerm und ergänzte: „Die Töchter des Propheten Mohammed blieben unbeschnitten.“[mbu]

[mbu] Weibliche Genitalbeschneidung geht alle an | Teil 1 einer zweiteilige Reihe | von Jürgen Brenn | Rheinisches Ärzteblatt (Forum) 11/2012

https://www.aekno.de/downloads/archiv/2012.11.019.pdf

[…] Um die Sache herumzureden führt zu nichts.

Die FGM, siehe WHO Klassifikation, muss weg, überall. Als Aktivist gegen Mädchenbeschneidung sogleich angestrengt die Menschenfreundlichkeit des Islam zu beschwören, wird nicht den Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung zum Erfolg führen, sondern die FGM.

Oft ist FGM angewandte Religion, praktizierter Islam.

Jacques Auvergne

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Q u e l l e n

[1] Genitale Beschneidung / Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen 6. Rundbrief für Fachkräfte und Interessierte zur Unterstützung von betroffenen Frauen und Mädchen in München | Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Fachstelle Frau & Gesundheit 25.11.2014

http://www.imma.de/fileadmin/images/IMMA/ko_i/Rundbrief_f%C3%BCr_Fachkr%C3%A4fte_und_Interessierte.pdf

[2] Wien (SK) – „Kultur darf niemals Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen“, betonte die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr, am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung“. Ebenfalls am Podium: Menschenrechtsexperte und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak […]

„FGM hat keine religiösen Gründe“, unterstrich die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr. […]
„Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun“, hielt Manfred Nowak fest. Oftmals werde in den Medien FGM mit dem Islam in Verbindung gebracht, dabei seien die primären Gründe „partriarchale Strukturen und Unterdrückung der Frauen“.

Bayr zu FGM: Kultur ist keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen | UN-Sonderberichterstatter Nowak: Weltweit drei Millionen Mädchen jährlich von Beschneidung betroffen | SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Wien | APA-OTS 29.01.2009

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090129_OTS0167/bayr-zu-fgm-kultur-ist-keine-rechtfertigung-fuer-menschenrechtsverletzungen

[3] Weibliche Genitalbeschneidung – Ärztekammer Nordrhein
Einladung zur Fachtagung

http://www.aekno.de/downloads/aekno/flyer-fgm-2017.pdf

[___] In addition to the expression “female genital muti-lation”, the terms “female genital cutting” (FGC) and “female circumcision” or “circumcision of girls” arealso used. It is often felt that the expression female circumcision, because of the potential analogy with male circumcision, does not properly reflect the extreme seriousness of the procedure. In international discourse some organisations prefer to talk about FGC because it is seen as less derogatory towards the girls and women concerned since it does not solely portray them as victims. On the other hand, the use of the term “mutilation” underlines the severity of the procedure and is therefore used by international organisations such as the Inter-African Committee on Traditional Practices (IAC) and by numerous other activists as well. The BMZ also uses the expression “female genital mutilation”, in order to make it clear that this practice is a serious violation ofhuman rights.

Female genital mutilation. The contribution made by German development policy towards ending this violation of the human rights of girls and women | BMZ PAPER 2 | 2015 POSITION PAPER | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

https://www.bmz.de/en/publications/type_of_publication/strategies/Strategiepapier350_02_2015.pdf

Weibliche Genitalverstümmelung in Saudi-Arabien

Female genital mutilation is present in Saudi Arabia. FGM is most prevalent in Saudi regions following Shafi’i school within the Sunni sect of Islam, such as Hejaz, Tihamah and Asir. In a clinical study, Alsibiani and Rouzi provide evidence of the practice in Saudi Arabia. Another 2010 report claims post-FGM medical complications are an indicator of widespread prevalence of the practice in Saudi women. A 2012 study finds, that of the Saudi women who had FGM, Type III was more common than Type I or II.

https://en.wikipedia.org/wiki/Prevalence_of_female_genital_mutilation_by_country#Middle_East

[4] Dokumentation | 2 Jahre Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen | Redaktion: Jeanette Zachäus, Günter Haverkamp (V.i.S.d.P.)

http://www.kutairi.de/wp-content/uploads/2015/05/Dokumentation-2-Jahre-Runder-Tisch-NRW.pdf

[5] IAC gegen Aufweichen der Terminologie

[6] Douglas Diekema für die AAP

[7] Fuambai Sia Ahmadu fordert das Recht auf FGM Typ I und Typ II

[8] Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer | Veröffentlicht für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

[9] Tatjana Hörnle, strafrechtliche Gutachterin für den 70. Deutschen Juristentag

[10] Dr. Mark A. Zöller von der Universität Trier (Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht), der über „symbolische Bagatellverletzungen“ redet

[11] Kavita Shah Arora und Allan J. Jacobs

[12] Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der seine Privatklinik als Tatort zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra

[13] Christina aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Bei einer Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags am 27. Mai 2017 im Festsaal des Roten Rathauses rief Aus der Au zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

[14] Desinformation von KUTAIRI: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

http://www.kutairi.de/f1000/

[15] Leitfaden für pädagogische Fachkräfte

http://www.stop-mutilation.org/library/pdf/leitfaden_fachkraefte.pdf

[16] „The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.

Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

[17] Aldeeb Abu-Sahlieh, Sami A. (1995) „Islamic Law and the Issue of Male and Female Circumcision,“ Third World Legal Studies: Vol. 13, Article 4.)

http://scholar.valpo.edu/twls/vol13/iss1/4/?utm_source=scholar.valpo.edu%2Ftwls%2Fvol13%2Fiss1%2F4&utm_medium=PDF&utm_campaign=PDFCoverPages

[18] Tariq Ramadan (official)
12. Juni um 09:59 ·

WASHINGTON DC : Should shaykh Shaker el-Sayed be fired? Some thoughts around the controversy regarding female excision and female genital mutilation (FGM)…

CLARIFICATION : I thought it was not needed as I repeated three times in the video that I do not support either excision or FGM. In any way and I have been involved around the world against both practises. I disagree as well with the comments made by Shaykh Shaker about hyper-sexuality. Yet, this was not my point and I made it clear in the video. To say this discussion has no ground within the Islamic tradition is wrong : it has been debated and still is. Even though I am against these practises as I think it is not the right Islamic interpretation, it cannot be denied that it was condoned by some Muslim scholars (even contemporary ones). So let us be clear about it and address the issue the way it should be, in a clear, wise and scholarly manner. My other point was about our reactive way to deal with issue when vicious islamophobic agencies, such as MEMRI, are attacking people and leaders within the Muslim community. This is the time where we should be wise and decide for ourselves how we have to deal with these issues and prioritise our struggles. Instead of exposing people, let us have an open internal debate even if it has to be heated, tough with no compromise. This is where I stand and I hope it is clear enough by now.
و الله أعلم و أعلى و أحكم

•••ps://www.facebook.com/official.tariqramadan/videos/vb.390241030990199/1761717267175895/?type=2&theater

[19] D

[20] D



474. Der Beschneidungs(miss)versteher

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Merseburger Zaubersprüche 2.0

Der 3. Deutsche Männergesundheitsbericht (Sexualität von Männern) entstand aus der Zusammenarbeit der Stiftung Männergesundheit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft (IfAS) der Hochschule Merseburg. 2014 hatte die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung berufen. Bildung ist Erfahrung und Wissenszuwachs, sind aus Sicht des Merseburgers für sexuelles Erleben und Lernen intakte weibliche oder männliche Sexualorgane entbehrlich?

Der an peniler Anatomie (Sorrells et al.) und an den negativen Folgen jeder Zirkumzision für Sexualität und Partnerschaft (Frisch, Grønbæk, Lindholm) eher desinteressierte Professor für Angewandte Sexualwissenschaft und gelernte Diplom-Biologe Heinz-Jürgen Voß kämpft dafür, dass die Jungenbeschneidung sprich männliche Genitalverstümmelung als reguläre Krankenkassenleistung angeboten wird. Das allerdings, vgl. Meyer / Ringel oder Hörnle, muss die zeitnahe Finanzierung auch der milden Sunna nach sich ziehen, der Islamic FGM.

Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter 18, meint der Sozialpädagoge Edward von Roy.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen. Klappentext sowie Verlag: „die vielseitigen Facetten der Sexualität von Männern sowohl aus sozialwissenschaftlichen auch aus medizinischen Perspektiven. 40 Experten […] analysieren den erreichten Stand, zeigen Defizite auf und geben umfangreiche Handlungsempfehlungen.“[1]

Wenn wir beginnen über die Zirkumzision zu reden, wir sollten allerdings sogleich sagen: über die, primum non nocere, gebotene Vermeidung jeder medizinisch nicht indizierten Operation und damit auch über die grundsätzlich gebotene Vermeidung der Beschneidung, sprechen wir über den Menschen, den menschlichen Körper, den männlichen Körper, den kindlichen männlichen Körper und den Penis. Daher vorab einige Sätze zur penilen Entwicklung aus leider gegebenem Anlass.

Denn gerade in Deutschland werden der Mythos Phimose und die Desinformation zur Retrahierbarkeit (Zurückziehbarkeit) der Vorhaut immer wieder aufgewärmt, beispielsweise durch Claudia Görner, vgl. die Kritik des Autors an Görners per YouTube online gestellten sogenannten Lehrfilmen der Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg,[2] oder durch die Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben: „Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten.“

Das ist falsch und durch Rübben usw. wird zielsicher der Druck aufgebaut und die Drohkulisse gemalt, das von grässlicher Phimose bedrohte männliche Kind noch rasch vor der Einschulung zu beschneiden. Richtig wäre: es gibt kein Alter – gar keins! Denn zwölf, 14 oder 16 Jahre als das Alter der vollständigen Retraktierbarkeit der Penisvorhaut ist für jeden zweiten Jungen normal und gesund, sogar älter kommt vor oder sogar niemals. Im vorliegenden 3. Deutschen Männergesundheitsbericht hätte der – ansonsten ausgezeichnete – Beitrag 2.2 von Gunter Neubauer (Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät) oder das ebenfalls sehr lesenswerte Kapitel 2.4 Sexuelle Gesundheit männlicher Jugendlicher – Indikatoren männlicher sexueller Jugendgesundheit (Reinhard Winter) auf die Verhaltens- und Pflegetipps der verlässlichen Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) hinweisen sollen,[3] was Neubauer oder Winter ja vielleicht im 4. Deutschen Männergesundheitsbericht unterbringen kann. Es fällt auf, dass der wenig plausible Text von Beschneidungsbefürworter Voß, Buchkapitel 2.3, durch zwei brauchbare und wichtige Aufsätze umgeben ist, umrahmt.

I’m intact, don’t retract.

Only clean what is seen.

Clean the penis as you would a finger.

Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät, auch die Erkenntnis der durchschnittlichen Fähigkeit des vollständigen Zurückziehenkönnens der Penisvorhaut im Alter der Jungen erst von 10,4 Jahren, Normalverteilung, das bedeutet jeder zweite Junge ist älter (Thorvaldsen and Meyhoff 2005), und die Warnung vor dem Beschädigen des Penis durch Premature, Forcible Foreskin Retraction (PFFR), durch jedes unbedingt zu vermeidende gewaltsame Zurückziehen der Vorhaut, hätten im gleichnamigen Buchkapitel 2.2 (Neubauer) nicht fehlen dürfen.[4]

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff […] found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen.“[5]

The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

Soweit zur penilen Entwicklung von Jungen und zur korrekten Genitalpflege.

Zum Beschneidungsverharmloser und Beschneidungsbewerber aus Merseburg.

Man ärgert Kinder nicht und tut ihnen schon gar nicht weh. Überall auf der Welt und für jedermann ist das eine Selbstverständlichkeit, von Jorge Mario Bergoglio bekannter als Papst Franziskus abgesehen, für den das katholische Schlagen von Kindern völlig Ordnung ist solange dabei „deren Würde bewahrt“ wird, wenn da nicht der stammeskulturelle oder auch himmlische Befehl zum Amputieren einer gehörigen Portion des Geschlechtsteils wäre. Kinderqual in Kauf nimmt man auch im Umfeld des durch Heinz-Jürgen Voß mehrfach herangezogenen australischen Brian J. Morris sowie im Bereich der Esoterik zum südafrikanischen Township und Beschneidungsexperiment Orange Farm[6] und im Dunstkreis der, so es um Minderjährige (unter 18 Jahre) geht, doch wohl wenig „freiwilligen“ (voluntary), Bill-Gates-finanzierten afrikanischen Massenbeschneidungskampagne VMMC (Voluntary medical male circumcision for HIV prevention).

Deutschland 2017, Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Alibi um Alibi sammelt Heinz-Jürgen Voß („es gibt mehr als zwei Geschlechter“), um die Beschneidung von Jungen zu rechtfertigen. Voß kann es wissen und sagt es nicht: Die Penisvorhaut ist das Pendant nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Quelle der weiblichen Lust selbst, zur Klitoris. Dem Jungen und späteren Mann werden 70 bis 80 % der penilen Sensitivität amputiert, jede verharmlosend Beschneidung genannte Operation an einem Jungen oder Mann zerstört so viel wie eine FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation oder eine FGM Typ II Labien(teil)amputation. Der, s. Quelle 7, um genitale Intaktheit unbekümmerte Voß plädiert für genitale Autonomie: „Hier gilt es für geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung zu werben und interessierten Menschen zu erläutern, warum es für andere Menschen so wichtig ist, ihr Geschlecht und ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen.“ Ach so Herr Professor, auf Wunsch von Religionsgemeinschaft und Elternhaus sollen sich die Jungen erst drei Viertel der Empfindlichkeit des Penis rituell kaputtmachen lassen, um dann: „ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen“, haben wir Sie richtig verstanden?

Der auffällig lautstark irgendwie pro queer und pro transsexuell eingestellte junge Professor hatte gerade über das dritte Geschlecht sinniert. Dabei sagte der 1979 im thüringischen Ilmenau geborene deutsche ausgebildete Diplom-Biologe und heutige Forschungsprofessor für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung einen durchaus sinnvollen Satz, den er allerdings auf das unbeschnittene schafiitische Mädchen oder den, aus Sicht des professionellen Beschneiders, an Vorhautbesitz leidenden Jungen übertragen sollte: „Wie würde ich reagieren, wenn mein Kind so wäre? Ich würde es akzeptieren, so wie es ist, gerade weil ich möchte, dass es ihm gut geht. Genau darum geht es.“[7]

Warum verteidigt der pro-queer, antirassistisch und antikapitalistisch daherkommende Merseburger die körperliche Gesundheit und Intaktheit des männlichen Kindes nicht, sondern liefert Jungen erst einer elterlichen Allmacht und dann den religiösen Beschneidern aus? Wer das kinderrechtlich gebotene Prinzip Keine Beschneidung unter achtzehn vertritt, legt sich allerdings mit Mufti, Scheich und Imam an, denn für zwei der sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab), die schafiitische und die hanbalitische, sowie im schiitischen Islam ist die männliche Beschneidung (ختان ḫitān) wadschib, religiös verpflichtend. Für die anderen sunnitischen Madhhahib, die hanafitische und die malikitische, gilt die männliche Beschneidung, der Chitan, als Sunna muakkada, sogenannte mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition und kommt einer absoluten Verpflichtung de facto gleich. Voß versucht dem Leser weiszumachen, dass die Zirkumzision völlig harmlos sei und sogar gesundheitsförderlich, die zeitgenössische Anatomie und Medizin hat er dabei nicht auf seiner Seite. Vielleicht scheut der Dritte-Welt-freundlich und proschwul argumentierende Antisexist den Konflikt mit den Parteigängern der Schariagesetze und vermeidet deshalb den inhaltlichen Streit mit den alles andere als schwulenfreundlichen Moscheegemeinden und Islamverbänden, etwa die Debatte über die islamische Frauenkleidung, über den ausgesprochen sexistischen Hidschab.

Gewalt ist nie privat. Ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen. Doch die Zirkumzision ist Gewalt und ungerührt werden zahllose Jungen, ob gemäß Ärzteverband AAP täglich in den USA oder ob religiös, im weltweiten Vergleich und quantitativ vor allem islamisch, einer veritablen Folter (engl. torture, vgl. Erklärung von Anaheim 1989)[8] unterworfen alleine durch das Abreißen des Praeputium von der Glans.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

(Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.)

2014 berief die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung.

Im Anfang war das Beschneidungsmesser, wollen uns die weismachen, deren zaghaftes Denken innerhalb der geistigen Gefängnismauern der alles andere als vom Himmel gefallenen Religion oder Tradition kreist.

Auf dem Sinai allerdings senkte der (noch nachzuweisende) Ewige nicht zwei Beschneidungsmesser herab sondern zwei Steintafeln. Mögen wir einst geglaubt haben, dass die Amputation der Penisvorhaut die bösen Geister vertreibt und die Engel lächeln lässt oder dass sie den patriotischen maskulinen Amerikaner vor Unmoral und Bakterien rettet, so wissen wir heute, dass die männliche Beschneidung körperlichen und psychischen Schaden anrichtet, jede Beschneidung, es geht nicht erst um die sogenannten Komplikationen. Ein elftes Gebot „Du sollst dich doof stellen“ gibt es nicht im Dekalog, der wissenschaftlich und allgemein-menschenrechtlich gebotene Übergang zu einem nicht beschneidenden Initiationsritual ist jeder Religion und damit auch dem Judentum zuzumuten. Brit Shalom ist eine würdige Alternative und die jüdischen Mädchen verdienen, genau so wie die Jungen, auch ein Ritual und wurden, anders als im Islam, schließlich noch nie beschnitten.

Es ist pauschal auch nicht richtig, wiewohl es beispielsweise 2012 oft zu hören war, das gefälligst respektable historische Alter, die Altehrwürdigkeit der Jungenbeschneidung zu beschwören oder ihr, etwa in den USA und in Südkorea, inflationäres Vorkommen, ihre Häufigkeit. Die Mädchenbeschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female genital mutilation) ist in Ägypten, Kurdistan oder Malaysia auch häufig. Dass eine schädliche Tradition oft geschieht macht sie nicht besser, und die vielleicht noch blutenden und hoffentlich nicht eiternden Wunden am Penis eines gestern beschnittenen Jungen sind auch nicht 3.000, 4.000 oder 5.000 Jahre alt, sondern 24 Stunden.

Auch wenn die aus Sicht von uns Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern vernehmbar als verwerflich einzustufende Praxis der medizinisch nicht gebotenen Zirkumzision beispielsweise vorislamisch ist und sogar älter als die Legenden von Zippora oder Abraham, wenn sie Jahrtausende alt sein mag, am beinahe in Vergessenheit geratenen Anfang der Menschheitsgeschichte standen nicht der Zugriff des frommen oder traditionsbewussten Erwachsenen auf den einer symbolischen, einer blutigen zweiten Geburt unterzogenen Kinderkörper und die Amputation von einem Stück des kindlichen Geschlechtsteils, sondern im Anfang war der intakte, der heile Körper, zu dem ein heiles Geschlechtsorgan gehört. Die Beschneidung macht das Kind nicht gesund oder glücklich, sondern ist eine Störung der Harmonie des Kinderkörpers, des Weltalls sowie der Mutter-Kind-Beziehung und Vater-Kind-Beziehung, wobei wir bei Kind zwischen Junge und Mädchen nicht zu differenzieren haben, was das deutsche Recht, Gleichbehandlung als Staatsziel, auch gar nicht kann. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Art. 3 Abs. 2 GG).

Dass § 1631d BGB seit fünfeinhalb Jahren 50 % der Kinder und Jugendlichen, nein, weil sie bald Erwachsene sein werden 50 % der Bevölkerung, schutzlos stellt, ist verfassungswidrig und ließ vor drei Jahren kinderfeindliche Postmodernisten wie Kathrin Meyer und Karl-Peter Ringel (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) oder Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Bd. I: Gutachten Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) vorpreschen. Die Volljuristin und der Aachener Laboratoriumsmediziner sowie die Berliner Strafrechtlerin wollen durch Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder FGM Typ IV Subtyp Einschnitt oder Einstich) Gleichberechtigung oder vielmehr gleiche Entrechtung herstellen.

Ein Tiefpunkt der deutschen Rechtsgeschichte: im Rahmen einer geschlechtsneutralen Neuformulierung von § 1631d BGB (Meyer und Ringel) bzw. von § 226a StGB (Hörnle) und im allgemeinen Wissen um den, vgl. Angela Merkel („Komikernation“), von der ganzen Bevölkerung hinzunehmenden kindlichen Schmerz und die genitalen lebenslangen Beschädigen der Jungen und Männer soll das künftige Leid und Genitalbeschädigen der Mädchen und Frauen rechtfertigt werden. Wehren wir uns gegen diese weltweit versuchten, derzeit etwa durch die Anwälte der Praktiker bzw. Sympathisanten der schiitischen FGM Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar gestarteten Kampagnen der Bagatellisierung der Chatna (Chitan al-inath, sunat perempuan). Denn jede FGM stiftet Schaden an Körper und Psyche, auch incision oder prinprick. Die WHO-Kategorie zur FGM ist nicht aufzuspalten in einen weiterhin verbotenen und einen anderen, angeblich vernachlässigbar invasiven und dann erlaubten Teil.

Das islamische Dogma von der Fitra (فطرة fiṭra), dem angeborenen Ausgerichtetsein auf Gott (s. Quelle 9), ist in den an seiner Abschaffung nicht interessierten Rechtsstaat nicht integrierbar und, ohne Außenansicht, auch nicht in die universitäre Imamausbildung oder Islamischen Religionsunterricht. Die Fitra nämlich beinhaltet das Beschnittensein des islamrechtlich religiös erwachsenen Mannes, die Penisvorhaut des Fünfzehnjährigen oder älteren männlichen Muslims (15 Mondjahre) ist schlicht kein Bestandteil des islamisch legalen (حلال ḥalāl) Körpers. Gemäß der Scharia mindestens im Fiqh der sunnitischen Schafiiten und der schiitischen Dawudi Bohra gilt Entsprechendes für die Klitorisvorhaut oder vielmehr die Klitoris des Mädchens. Kurz gesagt: das schafiitische Kind ist Junge oder Mädchen und muss beschnitten werden und auch die derzeit in Detroit, Michigan wegen Mädchenbeschneidung inhaftierte US-amerikanische Ärztin Jumana Nagarwala hat ihre Religion richtig verstanden. Den Islam integrieren heißt die FGM integrieren, die Zweit- bis Viertfrau, den Talaq, die neunjährige Braut, den Zwang zum Bedecken des weiblichen Körpers (mindestens) bis auf Hände und Gesicht mit einem blickdicht verhüllenden sowie alle Konturen und Rundungen verbergenden Tuch (Hidschab), einen anderen Islam gibt es noch nicht.

Auch eine intensive persönliche Gottesfurcht berechtigt keineswegs den Körper eines anderen zu verletzen, ein anderer Begriff von körperlicher Unversehrtheit ist auch dem deutschen Grundgesetz nicht zu entnehmen. Anders als man es 2012 im Bundestag glaubte haben Eltern eben nicht das Recht, das Geschlechtsorgan ihres Sohnes auf eigenen Wunsch hin oder himmlischen Befehl zurechtzuschnitzen. In der kulturellen Moderne ist das Genital kein Stammeseigentum, der Kinderpenis ist kein Familienbesitz.

Dabei kann die Bundesrepublik zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheiden, alleine deshalb ist und bleibt der am schwarzen Tag der Kinderrechte, am 12. Dezember 2012 durchs Parlament gepeitschte § 1631d BGB verfassungswidrig. Da wird auch nicht mit Halbwüchsigen verhandelt, die sich bekanntlich, die Worte Xhosa und Ulwaluko sollten genügen, dem Gruppendruck zum Beschnittensein und Verstümmeltwerden nicht entiehen können – ja, Verstümmelung, die rituelle Beschneidung, und nur über diese Zirkumzision reden wir, ist Genitalverstümmelung, ist ihn ihrem Ausmaß einer FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation entsprechend oder einer FGM Typ II Amputation der Schamlippen.

Wikipedia informiert: „Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Heinz-Jürgen Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent“. Sexualisierte Gewalt, allgemein sagt man Kindesmissbrauch. Gewiss, alle Eltern lieben ihr Kind … und beschneiden es trotzdem, mindestens sunnitisch-schafiitisch oder bei den verschiedenen schiitischen Bohra einerlei ob Junge oder Mädchen.

Auch der Junge wird überwältigt und erleidet Schmerzen und lebenslange Schädigung, machen wir uns nichts vor: die Kritik an der Zirkumzision ist so alt wie die Beschneidung selbst, das Schreien des Babys ist die Kritik, wobei einige Säuglinge in Ohnmacht fallen und dann freilich zu Schreien aufhören. Fakt ist und bleibt: die Messerklinge tut weh und das Kind krabbelt weg oder würde es gerne. Dementsprechend wird das männliche Baby gefesselt, in den USA auf einem Circumstraint genannten Plastiktablett, das kleine Kind wird festgehalten. Dem größeren Jungen hingegen und seiner Sippe drohen bei Aufmucken oder Aufschreien Verächtlichmachung und Ehrlosigkeit. Der Unbeschnittene war oder ist in vielen Kulturen rechtlos, er – oder sie – darf nicht heiraten und nichts erben.

Sehr geehrter Herr Voß, allerdings ist es zweckmäßig, dass Sie sich („Laufzeit 1. Mai 2014 – 30. April 2020“) Gedanken machen über „eine Ab­wehr potentieller und die Verarbeitung bereits be­ste­hender sexueller Grenzverletzungen“.[9]

Machen wir uns nichts vor, sehr geehrter Herr Voß: ob die religiösen Erwachsenen mit Feuersteinklinge, Messer, Schere oder Skalpell einem Mädchen oder einem Jungen Genitalgewebe amputieren, Beschneidung ist sexuelle Grenzverletzung, Beschneidung ist sexuelle Traumatisierung, Beschneidung ist Vergewaltigung.

Aus der Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia:

„Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent. Als Forschungsprofessor und Leiter des Forschungsprojekts „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“ wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Förderlinie Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen gefördert. Im Rahmen der Förderlinie ist unter anderem eine Ethik-Erklärung entstanden sowie ein Curriculum zur Sexuellen Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt.“

Sehr geehrter Herr Voß, die fürchterlich gottesfürchtige, die sehr religiöse sunat perempuan, bei den Dawudi Bohra genannt Chatna, ansonsten Chitan al-inath, weibliche Beschneidung, oder Chitan al-banat, Beschneidung der Töchter, und ebenso die fromme oder AAP-seits fehlgeleitete und US-kulturelle Jungenbeschneidung, die Zirkumzision, ist Traumatisierung – und Sie verdienen als Merseburger Professor Ihr Geld mit dem Denken und Schreiben zu „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“. Informieren Sie sich über die Beschneidung, beispielsweise bei den D.O.C., den Doctors Opposing Circumcision. Ihr diesjähriges, mit Fußnoten sechzehn Seiten langes Bagatellisieren der MGM, der männlichen Genitalverstümmelung, ist jungenfeindlich und männerfeindlich. Arbeiten Sie in Zukunft mit den weltweiten Intaktivisten, die gibt es auch afrikanisch, jüdisch, muslimisch und ex-muslimisch, gegen jede Form der HGM, jede Form der Human genital mutilation, das ist FGM oder MGM und informieren Sie sich, nicht bei Brian J. Morris, über die sensorische, sexuelle und partnerschaftliche Bedeutung der Penisvorhaut.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).

Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).[10]

Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die jeder Jungenarbeiter oder Sozialarbeiter endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollte, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten.

Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen, vor mechanischer Reibung im Alltag, bzw. mit Restoring, mit dem Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut, nur begrenzt ausgleichen können.

Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis gehen durch die Beschneidung für immer verloren; vgl. die Untersuchung von Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).[11]

Schluss mit dem Bagatellisieren der Zirkumzision, wie es etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness). Wer hingegegen, wie der Lei­ter des IfAS (Institut für Angewandte Sexualwissenschaft, Fördergemeinschaft Sexualpädagogisches Zentrum Merseburg, Hochschule Merseburg) Heinz-Jürgen Voß („auch biologisch gibt es viele Geschlechter“), in einem Text zur penilen Beschneidung die Begriffe Gefurchtes Band (ridged band) und Frenulares Delta noch nicht einmal verwendet, kann zur Jungen- und Männergesundheit offensichtlich nicht angemessen beraten und zeigt uns seine grundsätzlichen, nämlich bereits anatomiebezogenen Wissensdefizite im Bereich Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik.

Unser klares Nein zur sogenannten Medikalisierung, weder für die weibliche noch für die männliche Genitalverstümmelung ist die Verlagerung in Arztpraxis oder Hospital zu fordern und schon gar nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenlassen aufzunehmen.

Stiftung Männergesundheit hat im Merseburger Professor keinen geeigneten Autoren und, obwohl vom Herausgeber (Klappentext; Verlag) gewünscht, schon gar keinen Sachkundigen („Experten“) zum Thema Zirkumzision gefunden. Mit dem Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen hat Heinz-Jürgen Voß das Thema Zirkumzision verfehlt: anatomisch, kinderrechtlich, pädagogisch, sexuell, partnerschaftsbezogen.

Dass er mit seinem Aufruf nach pauschaler Krankenkassenfinanzierung der medikalisierten Jungenbeschneidung auch die gleich invasiven oder weniger invasiven Formen der Mädchenbeschneidung mitfinanzieren lassen müsste, die medikalisierte FGM (Typ I, II oder IV), ist dem Forscher und Lehrer zu biologisch-medizinischen Geschlechtertheorien, Sexualwissenschaft, Queer Studies und Intersektionalität entweder nicht bewusst oder schlicht gleichgültig.

Enttäuschendes Fazit.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen.

Wissenschaft knapp über dem Niveau der Merseburger Zaubersprüche.[12]

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

[1] Psychosozial-Verlag, Gießen

Stiftung Männergesundheit (Hg.) · Sexualität von Männern · Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht

https://www.psychosozial-verlag.de/2683

Sexualität ist wesentlicher Bestandteil von Gesundheit

Der Dritte Deutsche Männergesundheitsbericht, der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg unter Leitung von Prof. Dr. Voß entstand, versucht diese Lücke etwas zu schließen. Der Bericht, der der erste in Deutschland und Europa dieser Art ist, wirft einen aktuellen Blick auf die vielseitigen Facetten der Sexualität von Jungen, männlichen Jugendlichen, jungen Männern, Männern im mittleren Lebensalter, behinderten Männern und alten Männern in Deutschland. Er verdeutlicht, dass unter sexueller Gesundheit nicht in erster Linie Störungen und sexuell übertragbare Infektionskrankheiten verstanden werden sollte. Vielmehr fördert ein körperliches und emotional befriedigendes Sexualleben das allgemeine Wohlbefinden und ist somit ein wesentlicher Bestandteil von Gesundheit. Sexuelle Probleme hingegen, führen oft zu einer geringeren Lebenserwartung und Partnerschaftsqualität, erhöhter Depressivität und allgemeiner Unzufriedenheit.

Blick auf die Sexualität aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive

Wie hat sich die Forschungssituation in der BRD entwickelt? Wie entwickelt sich „Sexualität im 21. Jahrhundert“ ? Wie vermeiden wir Diskriminierungen bezogen auf sexuelle Orientierungen und wie können sexuelle Straftaten weiter reduziert werden?

Um diese Fragen zu beantworten, haben 40 Autorinnen und Autoren die wichtigsten Aspekte von männlicher Sexualität in erstmaliger Zusammenarbeit von Medizinern und Soziologen analysiert. In 31 Beiträgen werden u.a. die historische Entwicklung der männlichen Sexualität in Deutschland bis ins heutige Digitalzeitalter, die sexuelle Entwicklung des Jungen und Sexualität im Alter, Darstellungen der vielfältigen Facetten von Sexualität sowie ihre gesellschaftliche Akzeptanz und Grenzen dargestellt. Der Bericht zeigt die Zusammenhänge von gesellschaftlicher Entwicklung und Sexualmoral auf.

Der 3. Männergesundheitsbericht der Stiftung Männergesundheit richtet sich sowohl an gesundheitspolitische Entscheidungsträger, an Expertinnen und Experten der Sexualwissenschaft, Sexualtherapeuten, Fachkräfte der Sexualpädagogik und an die interessierte Öffentlichkeit. Jeder Beitrag schließt mit Handlungsempfehlungen und Vorschlägen zu Forschungsbedarf, zur Gesundheitsversorgung und zur Information der Bevölkerung über aktuelle Tendenzen der Sexualität ab.

Stiftung Männergesundheit (Hg.)

https://www.stiftung-maennergesundheit.de/aktivitaeten/forschung/dritter-maennergesundheitsbericht.html

[2] Lehrfilm zur Phimose desinformiert

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy (2017).

https://schariagegner.wordpress.com/2017/02/25/lehrfilm-zur-phimose-desinformiert/

[3] Care of the Intact (Not Circumcised) Penis in the Young Child

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/care-of-the-intact-penis/

[4] Normal development of the prepuce: birth through age 18

CIRP (Circumcision Information and Resource Pages) review article.

http://www.cirp.org/library/normal/

Patologisk eller fysiologisk fimose? [Phimosis: pathological or physiological?]

Ugeskrift for Læger [Weekly Journal for Physicians], Volume 167, Number 17: Pages 1858-1862,25 april 2005.

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff, Hillerød Sygehus, Afdeling A, Urologisk Sektion

http://www.cirp.org/library/normal/thorvaldsen1/

PFFR, Premature, Forcible Foreskin Retraction

July 2016

Premature, Forcible Foreskin Retraction: A Memorandum of Evidence-based Medicine

Concerning the current standard of care prohibiting premature, forcible foreskin retraction

A publication of Doctors Opposing Circumcision

Seattle, Washington

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

[5] The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

(Mothering 11.12.2008.)

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

http://iinformedparenting.blogspot.de/2010/10/top-12-myths-about-circumcision.html

UNCUT

Twelve Common Misconceptions About Circumcision and the Intact Male.

(Tribal Baby 17.11.2008.)

http://tribalbaby.blogspot.de/2008/11/uncut.html

[6] Gilgal Society; Gründer: der Zirkumfetischist und überführte Sexualstraftäter Vernon G. Quantance; Mitglied oder Sympathisant: Bertran Auvert vom unwissenschaftlichen Beschneidungsprojekt Orange Farm

(bei IntactWiki)

http://intactwiki.org/wiki/Vernon_G._Quaintance

(bei CircWatch)

http://circwatch.org/tag/gilgal-society/

[Desinformation]

Association of the ANRS-12126 Male Circumcision Project with HIV Levels among Men in a South African Township: Evaluation of Effectiveness using Cross-sectional Surveys

Bertran Auvert et al. (2013)

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3760784/

[Information]

BRIAN J MORRIS:

Morris was a founding member of ‘The Gilgal Society’, a UK based pro-circumcision organisation. Until 2012, the Gilgal Society was led by Vernon Quaintance, who was found guilty of possessing child pornography in 2012 and who is currently facing more similar charges.

Meet the ‘Circumcision Academy of Australia’ | Intactivists of Australasia (Bringing an end to the non-therapeutic circumcision of minors in Australia and New Zealand.) 23.08.2012

https://intactivistsofaustralasia.wordpress.com/2012/08/23/meet-the-circumcision-foundation-of-australia/

How the circumcision solution in Africa will increase HIV infections

Robert S. Van Howe, Michelle R. Storms

http://www.publichealthinafrica.org/index.php/jphia/article/view/44

Urinary Tract Infections (UTIs)

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/alleged-medical-benefits/urinary-tract-infections/

[7] Interview mit Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß „Es gibt mehr als zwei Geschlechter“ Mitteldeutsche Zeitung (MZ) 14.12.2015

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/interview-mit-sexualwissenschaftler-heinz-juergen-voss–es-gibt-mehr-als-zwei-geschlechter–23344662

Vor dem deutschen 30. Januar 1933 fühlte alle Welt queer und war die Zweiteilung der Menschheit in Mann und Frau noch gar nicht erfunden, meint Heinz-Jürgen Voß:

„Bis in die 1920er Jahre sprach man von Geschlechtervielfalt. Mit den Nazis kam die Theorie einer weitgehend klaren biologischen Zweiteilung, die auch immer noch im Biologiestudium vermittelt wird, obwohl die aktuelle Forschung längst weiter ist. Solche einfachen Thesen machten mich stutzig, und ich erkannte, dass die vermeintlich natürliche Zweiteilung viel Leid mit sich bringt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz-J%C3%BCrgen_Vo%C3%9F_(Sozialwissenschaftler)

[8] Declaration of the First International Symposium on Circumcision

We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

Citation:

Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.

http://www.cirp.org/pages/intactivist/declaration/

[9] BMBF-ProjektForschungsprojekt „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung”

https://www.ifas-home.de/forschung/forschungsprojekt/

The fitra

Islam Question and Answer

General Supervisor: Shaykh Muhammad Salih al-Munajjid

06.08.2017 Principles of Fiqh » Jurisprudence and Islamic Rulings » Acts of Worship » Purity » Natural character and instinct of the human creation.

60314: Circumcision of girls and some doctors’ criticism thereof

The hadith narrated by al-Bukhari (5889) and Muslim (257) from Abu Hurayra (…), that the Prophet (…) said: „The fitra is five things – or five things are part of the fitra – circumcision, shaving the pubes, cutting the nails, plucking the armpit hairs, and trimming the moustache.“This hadith includes circumcision of both males and females. […]

3 – That circumcision is obligatory for men and is good and mustahabb for women.

This is the third view of Imam Ahmad [bin Hanbal], and it is the view of some Malikis such as Sahnun. This view was also favoured by al-Muwaffaq ibn Qudama in al-Mughni.

See: al-Tamhid, 21/60; al-Mughni, 1/63

It says in Fatawa al-Lajna al-Daima (5/223):

Circumcision is one of the Sunnas of the fitra, and it is for both males and females, except that is it obligatory for males and Sunna and good in the case of women. End quote

Thus it is clear that the fuqaha of Islam are agreed that circumcision is prescribed for both males and females, and in fact the majority of them are of the view that it is obligatory for both. No one said that it is not prescribed or that it is makruh or haram.

https://islamqa.info/en/60314

Abu Huraira (…) berichtete, dass der Prophet (…) sagte: „Zur Fitra [zur Erschaffenheit und Geschöpflichkeit, zur angeborenen Allahzentriertheit oder Allahzentrik jedes Menschen] gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“ [Buchari: 1216]

Enfal

http://www.enfal.de/hitan.htm

Scheich Ibn Uthaimin (…) sagte: „Die korrekteste Ansicht ist die, dass sie im Falle von Männern verpflichtend ist und im Falle von Frauen Sunna.“

Ibn Qudama (…) sagte: „In Bezug auf die Beschneidung, so ist sie verpflichtend für Männer und eine Ehre für Frauen, aber sie ist nicht verpflichtend für sie.“

https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/84-familie-und-kinder/kinder-neugeborene/1496-beschneidung-khitaan-des-kindes

[10] Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women

A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark

Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk

http://www.medscape.com/viewarticle/753060

https://academic.oup.com/ije/article/40/5/1367/658163/Male-circumcision-and-sexual-function-in-men-and

[11] Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

[12] Bên zi bêna, bluot zi bluoda, lid zi geliden, sôse gelîmida sîn.

Merseburger Zaubersprüche, der Versuch der Kompensation medizinischer Begrenztheit durch Anrufung der guten Geister, in der Epoche eisenzeitlicher Analphabeten der Gipfel ärztlicher Heilkunst. Wer hingegen heute die Zirkumzision als willkommenes Werkzeug gegen Harnwegsinfektionen oder sexuell übertragbare Krankheiten lobt und die, auf Elternwunsch angeordnete und dabei prophylaktisch oder religiös begründete, Finanzierung jeder Jungenbeschneidung durch die Gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt wissen will, beweist Freundlichkeit gegenüber dem jeden Lebensbereich regelnden (dem totalitären) Islamischen Recht (Scharia) und zusätzlich möglicherweise persönliche Gottesfurcht, doch in jedem Fall energische Faktenresistenz.

Bein zu Bein, Blut zu Blut, Glied zu Glied, wie wenn sie geleimt wären.

https://de.wikipedia.org/wiki/Merseburger_Zauberspr%C3%BCche


475. Brian D. Earp und 18 USC 116 (female genital mutilation)

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ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kindeswunsch auf Beschnittenwerden auch für Mädchen bald Gesetz?

Britischer Medizinethiker fordert das verstaatlichte Befragen des männlichen oder weiblichen Kindes nach dessen baldiger Genitalverstümmelung (MGM oder FGM)

Das jeweils geltende Gesetz, so fordert es der Research Fellow am Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics, soll endlich sicherstellen, dass Kinder befragt werden dürfen, ob sie einen Teil ihres Geschlechtsorgans der Religion oder Tradition opfern. Zitate aus dem jüngsten Text des Verharmlosers der Jungenbeschneidung (MGM) und Wegbereiters der Mädchenbeschneidung (FGM) Brian D. Earp: Hat die weibliche Genitalverstümmelung gesundheitliche Vorteile? Das Problem mit der Medikalisierung der Moralität, Originaltitel: Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality.

Ob wir als Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen in aller Welt minderjährige Drogenkonsumenten oder Drogenkuriere, Kindersoldaten, Minderjährige im Bordell, Kindesmissbrauch oder Kinderehen erfolgreich verhindern wollen, stets hat die Altersgrenze 18 Jahre benannt und durchgesetzt zu werden. Weder in den Kinderschutz noch in das Kindeswohl ist dabei ein Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit in Bezug auf eine rituelle Genitaloperation integrierbar, auch nicht in Bezug auf den Bereich der Jugendlichen, in Deutschland meint das bekanntlich das Alter der 14 bis 17 Jahr alten Menschen. Kinder raus aus Ehebett, Soldatenuniform oder Bordell, Kinder weg von den rituellen Beschneidungsmessern, Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren.

Leider duldet die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) eine gegebenenfalls anzuwendende rechtliche Einschränkung sprich ein abgesenktes Eintrittsalter ins Dasein als Erwachsener („soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt; unless under the law applicable to the child, majority is attained earlier“), doch heißt es, immerhin, in Artikel 1 der KRK ganz grundsätzlich: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; a child means every human being below the age of eighteen years“. Eindeutiger ist da schon die African Charter on the Rights of the Child (1990) Article 2 Definition of a Child (For the purposes of this Charter, a child means every human being below the age of 18 years. Aux termes de la présente Charte, on entend par „Enfant“ tout être humain âgé de moins de 18 ans).

Medizinethiker Brian D. Earp schmuggelt den Kindeswunsch auf männliche oder weibliche Genitalverstümmelung in die Hörsäle und Parlamente. Stoppen wir diesen Mann, denn der Staat hat nicht die kindliche Wunschbeschneidung, sondern die kindliche genitale Intaktheit zu sichern. Schluss mit dem enthemmt religionsfreundlichen und wenig zufällig beschneiderfreundlichen Geplapper über Genitalautonomie (genital autonomy), Schluss mit dem Geschwätz über ein informiertes Einwilligen (informed consent) in Bezug auf eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung an einem unter 18 Jahre alten Menschen.

Übersetzung (gekürzt) und Kommentare von Jacques Auvergne (2017). UPDATE: Earp reagiert, Auvergne antwortet.

Der Brite Brian Earp, eigentlich Brian David Earp und bekannt als Brian D. Earp, hat einen Abschluss in Experimentalpsychologie und studierte neben Psychologie auch Philosophie und Kognitionswissenschaft. Earp, der gemeinsam mit dem aus Australien stammenden Philosophen Julian Savulescu allen Ernstes über Neuro-Enhancement in Liebe und Ehe nachdenkt, arbeitet am The Oxford Centre for Neuroethics (OCN) und schaltet sich bei jeder Gelegenheit in die berüchtigte sogenannte Beschneidungsdebatte ein. Diese allerdings braucht von uns Sozialpädagogen gar nicht erst geführt werden, denn wir diskutieren schließlich auch nicht lang und breit über das Pro und Kontra von Drogen für Kinder, Kindersex, Kindersoldaten, Kinderehen. Religion im Sinne einer persönlichen Spiritualität bekommt vielen Menschen ganz ausgezeichnet, einige wöchentliche Gebete und Riten sind zusätzlich eine feine Kultur, doch ansonsten muss beides weg, Beschneidungsdebatte und Beschneidungsmesser. Schluss mit den Debatten, wir knipsen hiermit, Zirkumzision sowie FGM betreffend, das Licht aus im Debattierclub.

Die rituelle genitale Versehrung, man rede von Genitalverstümmelung, meint nicht nur jene 50 % der Menschheit, die männlichen Geschlechts ist. In Detroit, Michigan, USA sitzt Dr. Jumana Nagarwala im Gefängnis, eine Ärztin und religiöse (islamische) Mädchenbeschneiderin. Die schiitischen Dawudi Bohra beschneiden ihre sieben Jahre alten Mädchen, für die Debattenfreunde ein willkommener Anlass zum Diskutieren, unser Lichtausknipsen hat nichts geholfen und sogleich ist Brian D. Earp zur Stelle mit einem umfangreichen Text, den er am 15. August 2017 vom Sydney aus auf dem Onlinemagazin Quillette veröffentlichen ließ, allerdings noch am selben Tag bei BMJ (London) einstellte. Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality,[1] unautorisierte und gekürzte Übersetzung ins Deutsche.

Hat die weibliche Genitalverstümmelung gesundheitliche Vorteile? Das Problem mit der Medikalisierung der Moralität

(Von Brian D. Earp. Zuerst auf Quillette (Sydney) am 15.08.2017.)

Vier Mitglieder der islamischen Glaubensströmung der Dawudi Bohra, die in Detroit, Michigan leben, wurden vor kurzem wegen Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) angeklagt. Dies ist das erste Mal, dass die US-Regierung einen Fall von „FGM“ verfolgt; ein entsprechendes Bundesgesetz war 1996 verabschiedet worden. Die Weltöffentlichkeit beobachtet sehr genau, wie sich der Fall entwickelt.

So vieles kommt hier ins Spiel: Multikultur, Religionsfreiheit und die Grenzen der Toleranz einerseits, der Umfang der Rechte von Kindern und von Minderheitengruppen andererseits, darüber hinaus sogar das Konzept von „Schaden“.

Warum setzt Earp (an “FGM” case) im ersten Absatz den Begriff von der weiblichen Genitalverstümmelung, englisch Female genital mutilation (FGM), in Anführungsstriche? Möglicherweise fanden in Michigan islamische Genitalverstümmelungen von FGM Typ I oder II statt, doch selbst für den Fall, dass es nicht möglich sein wird, der Ärztin und Muslima Dr. Jumana Nagarwala mehr nachzuweisen als einen Einstich (prick) oder Einschnitt (incision, nick), beide dem Bereich von FGM Typ IV zuzurechnen, FGM ist FGM ist FGM. Insbesondere aber hat Earp (even the very concept of “harm”) den Schadensbegriff, die mit jeder, also auch noch mit der geringst invasiven weiblichen Genitalverstümmelung einhergehende körperliche und zusätzliche psychische Schädigung nicht zu apostrophieren.

Earp weiß natürlich, wie politische Korrektheit funktioniert. Erst ganz wenige Ärzte auf der Welt wagen, die einer FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation oder Typ II Labien(teil)amputation durchaus vergleichbare Zirkumzision, die Vorhautamputation an Jungen als Schaden und irreversible Schädigung zu beschreiben. Ein entsprechend mutiger Parlamentarier, etliche dieser Spezies sind Arzt, sähe seine Wiederwahl sicherlich gefährdet angesichts der seit 2007 Zehntausende, Hunderttausende männliche kindliche Genitale verstümmelnden Afrikaprogramme für sogenannte Freiwillige medizinische Beschneidung von Männern (VMMC – Voluntary Medicine Male Circumcision) einerseits und in Anbetracht der sehr hohen Zahl von Schariagehorsamen unter den 1,6 Milliarden Muslimen weltweit andererseits.

Wenn sie nun schon nicht nützlich ist, schädlich sein, Schaden stiften darf die Jungenbeschneidung auf keinen Fall. Auch in Deutschland ist dieses Ausblenden der Fakten Staatsdoktrin und wird, wenn wir das nicht im letzten Augenblick verhindern, die zeitnahe Straffreistellung der Chatna (Chitan al-inath, sunat perempuan), der islamisch begründeten FGM nach sich ziehen. Der Fiqh der Schafiiten bewertet die Beschneidung des Kindes als religiös zwingend (wadschib) und ist hier zwischen Junge und Mädchen zu unterscheiden gar nicht erst bereit. Ein Islam ohne FGM ist noch nicht erfunden.

Individualrechte versus Gruppenrechte – hat der 18 Jahre alt gewordene männliche oder weibliche Mensch das Recht auf einen intakten Körper, insbesondere auf ein intaktes Geschlechtsorgan? Wir Intaktivisten spalten die Schülerschaft eben nicht auf in Christenkinder, Judenkinder, kleine Muslime oder kleine Atheisten, sondern fordern: Keine Beschneidung unter 18 Jahren.

Schaden (harm) ist uns auch keine Idee (concept), sondern wissenschaftlich überprüfbare Tatsache. FGM schadet immer.

Allzu hastig erzählt Brian D. Earp Ungefähres über die vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung zu (FGM Typ I, II, III, IV) und wendet sich dem rituellen Einstich zu, einer FGM Typ IV. Der optimistische Beschneidungsrhetoriker aus Oxford spricht von einem rituell hervorquellenden Tropfen Blut und weiß nicht oder verschweigt, dass die islamische Mädchenbeschneidung, bei einer FGM Typ IV bleibt es so gut wie nie, den Teufel abhalten und den Weg ins Paradies ebnen soll einerseits und zum anderen ein Bekenntnis zur einem jeden Bereich des Lebens regelnden Wohlverhalten und Gesetz ist. Islamische weibliche Beschneidung (FGM), der Chitan al-inath bzw. die Chatna, funktioniert islamisch nicht ohne die Möglichkeit von Talaq und Zweitfrau. Die Praxis der Chatna ohne die Pflicht zum Hidschab geht islamisch nicht. Chatna ohne korangemäß halbiertes weibliches Erbe funktioniert nicht.

Oft, allzu oft amputiert die Chatna gerade bei den Dawudi Bohra viel von der Klitoris, was Earp an dieser Stelle nicht sagt, der gerade über den religiösen Nadelstich in die Klitorisvorhaut nachdenkt (pricking the foreskin or “hood” of the clitoris to release a drop of blood), wohingegen gerade auch die Bohra das rituell zu reinigende weibliche Kind, falls sie es überhaupt bei einem Nadelstich belassen, in die Schamlippen stechen oder, wenig zufällig, in das Lustorgan Nummer Eins, in die Klitoris.

Gesundes Gewebe wird in der Regel durch dieses Verfahren nicht entfernt, das in Communities, in denen es üblich ist, oft durch ausgebildetes medizinisches Personal durchgeführt wird. Langfristige nachteilige gesundheitliche Folgen sind vermutlich selten.

Einmal abgesehen davon, dass das Mädchen, spätestens wenn die Schwiegermutter den Besitz einer Klitoris für Sünde (haram) hält, jederzeit nachbeschnitten werden kann, FGM, auch die geringste, beschädigt stets das Vertrauen des Mädchens in Eltern, Umfeld und Umwelt, anders gesagt: FGM traumatisiert psychisch immer, was wiederum bedeutet: sie schadet immer. Der körperliche Schaden kommt dazu, auch aus einem Einschnitt oder Nadelstich kann, wer weiß, ob die Immunabwehr des Kindes gerade stark ist oder ob in der Klinik MRSA vagabundiert, eine Nekrose oder Sepsis entstehen, was wiederum tödlich sein kann. Nadelstich mit Nebenwirkung Tod, Herr Earp?

Erste und widersprüchliche Berichte deuten darauf hin, dass die Dawudi Bohra eine, siehe oben, FGM Typ IV Variante Nadelstich in die Klitorisvorhaut durchführen, mithin eine Form weiblicher Beschneidung praktizieren, wenn auch nicht jene extremen Formen, die so oft in den westlichen Medien hervorgehoben werden.

Drei Bemerkungen. Erstens. Was soll das Gerede von widersprüchlichen Berichten, selbstverständlich beschneiden die Dawudi Bohra ihre sieben Jahre alten Mädchen. Zweitens. Earp, wir hatten gesehen, dass er den Ort des Stechens nicht korrekt angibt, sagt female genital cutting, weibliche Beschneidung, wo er female genital mutilation mindestens unverzüglich hätte beklagen müssen, weibliche Genitalverstümmelung, FGM. Drittens. Westliche Medien (in the Western media), gibt es für Earp auch Eastern media, Oriental media, Islamic media? Wie es in den Siebziger Jahren schon Ali Schariati betrieb, versucht der Multikulturalist und Kulturkreistheoretiker Brian D. Earp die eine Welt mit ihren unteilbaren allgemeinen Menschenrechten aufzuspalten in Okzident und Orient.

Earp, der als Fachmann für Ethik zwischen Atheistenkind, Judenkind, Christenkind und Muslimkind gerade nicht hätte unterscheiden dürfen, verschweigt die zahlenmäßig hundertfach größere Religion Islam und zeigt auf das kleine jüdische Religionsvolk.

Nicht nebenbei ist anzumerken, dass es eine Charakterlosigkeit und Gemeinheit leider auch in unserem Kreis der Intaktivisten gibt, wo man, genau unter dieser Bezeichnung (intactivism, intactivists), bereits früh und richtigerweise gegen die mythisch begründete oder gedankenlose und in jedem Fall schlimme Routine der nordamerikanischen Säuglingsbeschneidung gekämpft hat.

Erwähnte Gemeinheit besteht darin, wir können es bündig zusammenfassen und gleich kommt ein kleiner deutscher Aufschrei von MOGiS bis gbs, den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht.

Denn alles andere als zufällig marschierte im Herbst 2012 die gesamte deutsche Heerschar des gesetzlichen Alternativentwurfs, die Jungen beschneiden Ja bitte, aber erst ab vierzehn Jahren, Heerführer waren Walter Otte, Victor Schiering und Gislinde Nauy (diese noch 2014: „Die Säkularen Grünen treten für den Anstoß einer (…) ergebnisoffenen Debatte ein. (…) Wir schlagen (…) eine Übergangsregelung von fünf Jahren vor, in denen die Jungengenitalbeschneidung strafrechtlich nicht verfolgt wird. (…) Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“,[2] man lese den Satz noch einmal und ersetze dabei Jungen durch Mädchen) sowie im Herbst 2012 MdB Marlene Rupprecht, genau in diese Richtung: den Juden, nur sie müssen ihr Ritual genau am achten Tag begehen, das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht. Letztere können gemäß Scharia bis zum Alter des Jungen von vierzehn Jahren (15 Mondjahre) warten. (Auf Erden wird Allahs Bodenpersonal auf die himmlische Erlaubnis der Beschneidung des männlichen Babys am siebten Tag selbstverständlich nicht verzichten.)

2013 war Rupprecht federführende Autorin (rapporteur) für Resolution 1952 des Europarats (Punkt 7.5.2 „medizinische, hygienische und andere Bedingungen für Praktiken wie die medizinisch nicht gerechtfertigte Beschneidung junger Knaben klar zu definieren“, Punkt 7.7 plädiert für die Ausarbeitung „spezifischer juristischer Regelungen, um zu gewährleisten, dass bestimmte Operationen und Praktiken nicht ausgeführt werden, bevor ein Kind nicht alt genug ist, um zu Rate gezogen zu werden“,[3] auch hier sollte man das einmal probeweise laut lesen und dabei Junge durch Mädchen ersetzen). Jetzt bitte der kleine deutsche Aufschrei von MOGiS bis gbs und hiermit zurück zum Wegbereiter der transatlantischen milden Sunna (Islamic FGM) Brian D. Earp.

Das Verteidigungsteam hat bereits signalisiert, dass es den „risikoarmen“ Aspekt des fraglichen Genitalbeschneidens hervorheben wird und behauptet, dass es nicht als Verstümmelung gelten sollte. Es ist doch weit weniger invasiv als der Brit mila, die jüdische rituelle männliche Beschneidung, die bei Minderjährigen in den USA gesetzlich erlaubt ist und von niemandem in Frage gestellt wird.

In Sachen amerikanische Neugeborenenbeschneidung jüdische Familien zu erwähnen ist nicht angebracht, denn in den vergangenen Jahrzehnten drohten in US-amerikanischen Hospitälern alle neugeborenen männlichen Babys Opfer der Säuglingsbeschneidung zu werden. Einer fleißigen Intaktivistenbewegung verdanken erst neuerdings viele männliche Amerikaner, trotz der fortgesetzten täglichen schlimmen Routine in den Krankenhäusern, einen unversehrten Penis, darunter auch etliche Juden übrigens.

Selbstredend muss die Zeit möglichst bald kommen, an der das Genital des noch keine 18 Jahre alten Jungen – oder gleichaltrigen Mädchens – vor rituellen Operationen absolut geschützt ist. Earps Aufgabe wäre es eigentlich, hierzu beizutragen.

Doch unethisch und geschmacklos billigt Earp mit dem heutigen Leid der US-amerikanischen oder britischen Jungen das morgige Leid der Mädchen.

Dass auf Dauer kein freiheitlicher Rechtsstaat das Genital einer Geschlechtsklasse bedingungslos schützen und zugleich das Geschlechtsteil der anderen Hälfte seiner Bürger allerlei rituellen oder kulturellen Beschneidungen zum Opfer fallen lassen kann, versteht sich von selbst. Der ohnehin verfassungswidrige deutsche § 1631d BGB kann keinen Bestand haben. Neben vielen anderen haben vor drei Jahren Meyer und Ringel sowie Tatjana Hörnle die Straffreistellung einiger Formen der FGM gefordert.

Als karrieregeiler Berichterstatter muss man auch bei geänderten äußeren Bedingungen weiterhin oben schwimmen. Deshalb begab sich der Beschneidungsrhetoriker im vergangenen Jahr (In defence of genital autonomy for children) optimistisch auf diese Rutschbahn hinein in eine künftige transatlantische FGM (Abstract: „I suggest that children of whatever sex or gender should be free from having healthy parts of their most intimate sexual organs either damaged or removed, before they can understand what is at stake in such an intervention and agree to it themselves“), man beachte dabei, wen Brian D. Earp seit 2016 beschneiden lassen will: Kinder (children), also auch die Mädchen.

Derlei Ansinnen muss jeder Intaktivist zurückweisen, denn völlig altersentsprechend ist ein Kind nicht in der Lage, eine solche, seinen erst künftigen Erwachsenenkörper und eine seine erwachsene Sexualität und Partnerschaft betreffende Entscheidung zu fällen. Anders gesagt und auf den Text von 2016 bezogen (In defence of genital autonomy for children), ließe sich dem dortigen letzten Satz (until such a time as the individual who will actually be affected by them is in a position to weigh the pros and cons in light of her (or his) own values) dann zustimmen, wenn Earp unzweideutig die Altersgrenze achtzehn Jahre gefordert hätte. Das hat er aber gerade nicht, er fordert vielmehr künftige Gesetze für beschneidungsfrohe oder jedenfalls beschneidungsfromme Kinder (children).

Wie gesagt, auch der Research Fellow am Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics erkennt, dass kein Staat auf Dauer die eine Hälfte der Kinder auf Elternwunsch beschneiden lassen kann und die andere Hälfte auf keinen Fall. In der Tat steht den USA, Großbritannien und Deutschland eine gewaltige Änderung unmittelbar bevor. Der Welterklärer aus Oxford:

Sobald die Rechtsanwälte der Bohra einen geschlechtsspezifischen oder religiösen Doppelstandard im bestehenden US-amerikanischen Recht aufzeigen können, werden die rechtlichen Folgen ganz erheblich sein. Entweder muss die männliche Beschneidung in irgendeiner Weise eingeschränkt oder es müssen „kleinere“ Formen von FGM erlaubt werden, wie auch immer, das Ergebnis wird explosiv sein.

Die vielleicht etwas stumpf gewordenen Klingen der Beschneidungsmesser dürfen nachgeschärft werden und Nachvollziehbarkeit war gestern. Mystiker Earp ruft nach mehr Besinnlichkeit:

Zu „gut“ und „schlecht“ gibt es mehr als nur gesund versus ungesund.

Was soll der Geiz, ein bisschen gesund reicht doch. Wir müssen nach höheren Werten fragen, körperliche Unversehrtheit ist schließlich nicht alles im Leben. Ist doch noch genug drangeblieben an Penis oder Vulva. There is more to “good” and “bad” than healthy versus unhealthy.

Denn wie uns der Bohra-Fall jetzt zeigen wird, liegen ernsthafte, sogar gefährliche Nachteile in jedem Bestreben, das moralische Denken zu medikalisieren oder die medizinische Forschung zu moralisieren. In beiden Fällen behaupte ich, zumindest wenn es um das Genitalbeschneiden der Kinder geht, dass die augenscheinlich voreingenommene Politik der WHO die Dinge viel schlimmer macht.

Wieso, die WHO-Klassifikation ist ganz ausgezeichnet und noch die geringst invasive Form der weiblichen Genitalverstümmelung muss überall verboten bleiben oder werden, kompromisslos. Earp sieht das sozusagen toleranter.

Wie wir eingangs gehört hatten, grübelt der englische Neuromantiker gemeinsam mit dem Australier Savulescu über den Einsatz von Pychostimulanzien mit dem Ziel der geistigen Leistungssteigerung in Ehe und Liebe. Allen Ernstes soll eine Prise Hirndoping Partnerschaft und Sex gesteigerte Intensität oder jedenfalls mehr Lebensqualität schenken, Praxistipps demnächst in Buchform gebracht, und überhaupt, der mechanistische und entseelte, der gnadenlos verwissenschaftlichte Blick auf die Welt ist ein Jammer:

„Die heutige Tendenz ist, alles einzuebnen und plattzuwalzen, indem wir ‘alles erforschen’, erkennt Julian Savulescu, ein Philosoph an der Universität Oxford und fährt fort: „Die Leute möchten unbedingt glauben, dass es nur das Beweisbare, dass es allein die Evidenz ist, nach der wir unser Tun ausrichten sollen.“ Die Menschen verstehen das so falsch. Sobald wir unsere ethische Analyse auf platte Nutzen-Risiko-Relationen reduzieren, verfehlen wir die wichtigen Fragen nach den Werten.

Ein der Mystik ergebenes Freundespaar, von Oxford aus schwärmen gleich zwei Neuromantiker dafür, dem Zauber und der Erhabenheit wieder eine Chance zu geben … und dem zauberhaften und erhabenen Kinderbeschneiden.

Betrachten wir zu diesem Zweck doch den rituellen Einstich oder Einschnitt (beides zu FGM Typ IV) oder die männliche Beschneidung, und fragen wir uns, was in Bezug auf diese Bräuche ein ethisches Problem darstellen könnte; Nutzen wie Risiken lassen wir einmal beiseite. Mehrere Möglichkeiten geraten in unser Blickfeld.

Jaja, diese vielen Jungen hier und diese vielen Mädchen da, und überall um die Kinder herum schwirren Menschenbilder, Religionen, Traditionen und Beschneidungsmesser. Weil alles anders sein könnte oder auch nicht, hinterfragt Brian D. Earp mutig das jeweilige Nichtbeschneiden oder auch Weiterbeschneiden:

Ganz unabhängig vom Geschlecht des Kindes und von der Eingriffstiefe als dem Schweregrad der irreversiblen Verletzung oder Versehrung hören wir von einer subkulturell oder auch mehrheitsgesellschaftlich wahrgenommenen, angeblichen Notwendigkeit, die Genitalien der Kinder zu beschneiden. Bekanntlich gilt diese männliche oder weibliche Beschneidung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaft. Ein derartiges Ritual, das schließlich alles andere als selbstverständlich sein sollte, können wir sicherlich plausibel in Frage stellen.

Fast gewissenhaft geht der über Zirkumzision und FGM grübelnde Brite ein bisschen in sich. Denn ob es Junge oder Mädchen ist (children grow up to feel disturbed by what they take to be an intimate violation carried out when they were too young to understand or refuse), ein über seine Beschneidung unzufrieden aufwachsendes Kind kann doch gewiss niemand von uns wollen.

Kinder wachsen heran, an denen die rituelle Verletzung oder Verstümmelung der Intimzone durchgeführt wurde, als sie zu jung waren, um der Zirkumzision oder FGM zuzustimmen oder sie abzulehnen.

Ach Fräulein Jumana, was für ein hübsches Messerchen sie doch heute wieder mit sich führen für die islamische Chatna auf Kindeswunsch.

Wer sich von Kopf bis Fuß wohl in seiner Haut fühlt, weibliche oder männliche Vorhaut eingeschlossen bittesehr, wer den menschlichen Leib als Ganzes wertschätzt, der ruft gar nicht erst nach einer Sonderrolle für Vulva oder Penis. Erst das trennende Wort, dann die trennende Messerklinge, abgetrennt denken um elegant abzuschneiden, dazu definiert Earp das humane Genital als unbedingt extravagant und exklusiv.

Genitalien sind anders als andere Körperteile.

Zum Abschneiden auf Kindeswunsch freizugeben, Earp meint offensichtlich das, wenn er sagt: The genitals are not like other parts of the body.

Nein, vom kindlichen Körperfleisch wird den Ahnen oder dem Himmel kein Opfer mehr gebracht, gar nichts wird rituell amputiert, weder vom Geschlechtsteil noch von einem anderen Körperteil und weder auf Elternwunsch noch auf Kindeswunsch.

Jetzt schwärmt Earp davon, das männliche oder weibliche Kind am Genital immer nur sehr sanft zu schneiden und am besten nur, wenn es zustimmt.

Auch besteht die Möglichkeit einer psychischen Schädigung. Obwohl es schwierig ist, diese wissenschaftlich zu messen, variiert dieser Schaden zweifellos im Zusammenhang mit der geistigen und emotionalen Disposition des Kindes und mit dem Timing und den Umständen des Schneidens.

Antrag abgelehnt. Smooth birth, sanfte Geburt gibt es, sanfte FGM nicht.

Weg und Ziel zum Kinderglück läge mithin im rechten Zeitbestimmen (timing), nur die MGM oder FGM zum rechten Zeitpunkt befreie das Kind glücklich von jeder psychischen Schädigung … und von einer gehörigen Portion Genital.

Einige Bohra-Frauen berichten beispielsweise, emotional traumatisiert zu sein von dem, was ihnen passiert ist, als sie kleine Mädchen waren – diese Verwirrung, diese Schmerzen, diese Peinlichkeit, mit entblößtem Genital niedergedrückt zu werden. Andere Frauen hingegen bestehen darauf, dass es ihnen nichts ausmacht und dass sie stolz darauf waren, beschnitten zu werden. Eine ähnliche Meinungsvielfalt finden wir unter religiös beschnittenen Männern.

Earps Kurs ist jetzt überdeutlich, er will das Einwilligen des Mädchens in die religiöse Chatna (FGM) der Bohra, den genitalautonomen Wunsch des Mädchens auf Beschnittenwerden. Nur über das rechte Alter darf in den Ministerien und Parlamenten jetzt noch ein bisschen gefeilscht werden. Für Earp sind offensichtlich einige der schiitischen siebenjährigen Mädchen reif genug gewesen, ihre Chatna psychisch ganz ausgezeichnet und sogar mental gewinnbringend, etwa den Selbstwert steigernd („stolz“) zu verarbeiten.

Der Optimist aus Oxford, nanu, glaubt etwas gehört zu haben von vernünftiger Krankheitsprophylaxe in Form von Schamlippenkorrektur an einem Neugeborenen.

Es ist nicht unplausibel, dass bestimmte „milde“ Formen von FGC, wie eine neonatale Labioplastik, das Risiko von verschiedenen Krankheiten reduzieren könnten.

Die unter den Bohra so schlimm verbreitete Krankheit Labiophobie kann endlich kuriert werden, der Schamlippenschreck.

Earp kommt auf den anstehenden großen amerikanischen Strafrechtsprozess zur islamischen FGM zu sprechen. Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Jumana Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden sind. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra (United States of America v. JUMANA NAGARWALA; United States of America v. D-1 FAKHRUDDIN ATTAR, D-2 FARlDA ATTAR).

Um ehrlich zu sein, hat sich die US-Regierung wahrscheinlich in die schlimmste denkbare Situation hinein manövriert, nur um aller Welt zu zeigen, dass es ihr „sehr ernst“ ist, eine FGM strafrechtlich zu verfolgen. Damit aber setzt sie sich durchaus plausiblen Anschuldigungen zu antimuslimischer Voreingenommenheit aus sowie dem Vorwurf, einen sexistischen Doppelstandard zu pflegen.

Der Hauptgrund dafür ist wie folgt. Wenn sie verurteilt sind, stehen die muslimischen Minderheitsangehörigen vor zehn Jahren Gefängnishaft, nur weil sie, angeblich, eine Form von FGM praktizieren, die körperlich weniger invasiv ist als andere Formen des medizinisch unnötigen Genitalbeschneidens, die in den westlichen Ländern rechtlich toleriert werden.

Denn schließlich gibt es die männliche Beschneidung. Es gibt auch chirurgische genitale „Normalisierung“ an intersexuellen Kindern sowie die operative „Reparatur“ des Hymens mit dem Ziel der Illusion von Jungfräulichkeit. Und es gibt zumindest einige sogenannte „kosmetische“ weibliche Genitaloperationen, die zunehmend an Minderjährigen durchgeführt werden.

Earp wirft einen Blick auf die Zirkumzision. Richtig, Einschnitt oder Einstich (FGM Typ IV) sind vergleichsweise weniger invasiv. Aber wozu das Gequatsche? Noch die geringst invasive FGM muss überall auf der Welt untersagt bleiben oder endlich verboten werden.

Anders als der „Ritual-Nick“, der typischerweise nicht die Form oder Funktion der äußeren (weiblichen) Genitalien verändert, verändert die männliche Beschneidung beide auf Dauer.

Die Zirkumzision entfernt per definitionem den größten Teil oder die gesamte Vorhaut, bei einem Erwachsenen sind diese rund 50 Quadratzentimeter elastisches Gewebe der empfindlichste Teil des Penis in Bezug auf leichte Berührung.

In Bezug auf leichteste Berührung, leichtesten Zug oder leichteste Vibration, auf das Wahrnehmen von Wärme oder von stetigem leichtem Druck, so empfindsam und für Sexualität und Partnerschaft so bedeutsam wie Klitoris oder Labien.

Dann nennt Earp einige Komplikationen männlicher Beschneidung, knapp aber korrekt, leider ohne, obwohl es kinderrechtlich wie medizinethisch geboten ist, zu fordern, dass nicht die Jungenvorhäute, sondern die Beschneidungsmesser auf den Müllhaufen der Weltgeschichte gehören.

Die Rechtsanwälte der Bohra werden die genannten Unstimmigkeiten sicherlich anprangern. Wenn rituelle männliche Beschneidung nicht nur gesetzlich zulässig, sondern in den USA völlig unreguliert ist, so werden sie argumentieren, wie kann dann ein Verfahren, das weit weniger Risiken birgt und auch körperlich weniger schädlich ist, als Bundes-Strafsache eingestuft werden? Sie werden auch auf die religiöse Bedeutung der „weiblichen Beschneidung“ unter den Bohra hinweisen und uns fragen: Sind religiöse Praktiken in den Vereinigten Staaten und anderen westlichen Ländern denn etwa nicht mit starkem Rechtsschutz gewährleistet?

Die Staatsanwaltschaft wird mit ziemlicher Sicherheit diese zwei Argumentationslinien verfolgen. Erstens werden sie argumentieren, dass FGM keine religiöse Praxis ist, sondern „bloß“ eine kulturelle Tradition, weil es keine Erwähnung der weiblichen Beschneidung im Koran gibt. Zweitens werden sie darauf hinweisen, dass die männliche Beschneidung mit bestimmten gesundheitlichen Vorteilen verbunden ist, während die FGM „keine gesundheitlichen Vorteile hat“ (wie von der WHO angegeben).

Beide Strategien betreffend dürfte Earp vermutlich richtig liegen. Tatsächlich ist zu befürchten, dass ein Staatsanwalt zu Prozessbeginn – absolut faktenfern – sagt, der Islam kenne keine FGM. Auf beiden Seiten des Atlantiks möchte man die Lüge bzw. das Märchen vom FGM-freien Islam doch so gerne glauben.

Doch auch Brian D. Earp kann es wissen und sagt es an dieser Stelle nicht: Mindestens sunnitisch-schafiitisch sowie bei den schiitischen Bohra (allen Bohra, nicht nur den Dawudi Bohra) ist die Beschneidung des Kindes wadschib, religiös verpflichtend, und eben nicht die Beschneidung lediglich des männlichen Kindes.

Der Islam funktioniert nicht durch fromme Koranlektüre, sondern ist die den gesamten Alltag ordnende, rechtsverbindliche und inschallah vor der Hölle bewahrende Anwendung von Koran und Sunna. Und genau dort, in den Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die er stillschweigend gebilligt hat, da steht sie, die Empfehlung oder auch, das sagt dir dein Scheich, Imam, Vater oder Ehemann, die Verpflichtung zur weiblichen Beschneidung.

Islam ist nicht Lesen im Koran, sondern Gehorsam nach Koran und Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten professionellen Kitzlerabschneiderin (muqaṭṭiʿatu l-buẓūr, amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya. Die aus Angst vor Bestrafung im Diesseits und im Jenseits sehr um Glaubensgehorsam bemühte Umm Atiyya, manche reden von Umm Habibi, befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer Berufstätigkeit und Allahs Sprachrohr stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, als Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht.

Islam ist Gehorsam und Führung. Al-Azhar für alle Sunniten, Darul Uloom Deoband mindestens für die Hanafiten, Yusuf al-Qaradawi nicht lediglich für die die Umma führende Muslimbruderschaft, die Teheraner Mullahs mindestens für die Zwölferschia und der Syedna für die Dawudi, sie alle sind ausgesprochen verbindlich auch in Sachen FGM und Islam. Die irdische islamische Führung ist vorhanden, letztlich seit 1400 Jahren, und Souverän ist ohnehin keiner denn Allah.

Der Mann aus Oxford wird ein bisschen nachdenklich: ist die weibliche Beschneidung denn nun Empfehlung oder Befehl? Schmerzlich vermisst Earp den hier Eindeutigkeit herstellenden gesamtislamischen Führer.

Es gibt keine endgültige Autorität im Islam, um solche Streitigkeiten zu beenden, und so debattiert man bis heute.

Ganz im Sinne von Scheich und Muslimbruder Mustafa Cerić (A single muslim authority) fleht Brian D. Earp sie heran, die islamische Spitzenbehörde. Earp weiß, dass den Dawudi die Chatna als gelebter Glaube gilt, doch dass der schuldhafte Verstoß gegen die Scharia auf ewig vom Ziel des Daseins ausschließt, der ewigen Nähe zu Allah, schreibt der Plapperer zur Islamic FGM nicht.

Die Kleriker der Dawudi Bohra begründen die Mädchenbeschneidung religiös.

Wie wir bereits gesagt haben, vermeidet Earp, überall, wo auch er die Kausalität von Islam und FGM sehen und beklagen müsste, offen zuzugeben: mindestens für sunnitische Schafiiten und schiitische Dawudi Bohra ist die – auch in den USA verbotene – Mädchenbeschneidung oder FGM genau so sehr Religionspflicht wie die Jungenbeschneidung. Karrierebeflissen vermeidet er die gebotene Islamkritik.

Die Jungenbeschneidung betreffend, verwirbelt Earp nun Religion mit Kultur zum Doppelgesicht und Doppelbegriff von der religiösen und kulturellen Tradition, allerlei offensichtlich fließt für Earp irgendwie zusammen in die große bunte Beschneidungsentscheidung:

Die meisten Beschneidungen geschehen aufgrund religiöser und kultureller Traditionen. Im Westen, obwohl dortige Eltern die Widerspruch gegen die Beschneidungspraxis nahelegende medizinische Literatur benutzen könnten, tun die meisten Eltern das, was sie aus einer Vielzahl nichtmedizinischer Gründen wollen. Hier wird deutlich, dass Religion, Kultur, ästhetische Präferenz, familiäre Identität und persönliche Erfahrung in ihre Entscheidung einfließen.

Schiitische Muslime beschneiden ihre Jungen und Mädchen in Australien (Scheich Shabbir Mohammedbhai Vaziri) und in den USA (Dr. Jumana Nagarwala), wo bitte spürt Earp jetzt The West, das geheimnisvolle Westland? Wir hatten es bereits gesehen, ganz wie Schariati vor 40 Jahren im Iran, so versucht der britische Kulturrelativist und Kulturkreistheoretiker Earp die eine Welt mit ihren unteilbaren universellen Menschenrechten zu zerspalten in West und Ost, in den gottvergessenen Okzident und den schariapflichtigen Orient. Wo aber die Scharia verpflichtend ist, da ist auch die FGM Pflicht.

Durch die Wiederholung des Mantras – in fast jedem Artikel zur weiblichen Genitalbeschneidung –, dass „FGM keine gesundheitlichen Vorteile hat“, sendet man das völlig falsche Signal. Dieses Mantra impliziert, dass, wenn FGM gesundheitliche Vorteile hatte, sie doch nicht so schlimm wäre.

Völlig richtig, nur, typisch Earp, Geplapper bar jeder ethischen Konsequenz. Intaktivisten und überhaupt Kinderrechtler müssen Fundamentalisten des Nichtbeschneidens sein, die, weil Dialog immer ein Sich in der Mitte Treffen, ein Aushandeln bedeutet, mit den Freunden von MGM oder FGM niemals in den Dialog treten.

Brian D. Earp lässt die Katze aus dem Sack!

FGM Typ I, II, III oder IV auf Kindeswunsch!

Alle Kinder – weiblich, männlich und intersex – haben ein überzeugendes Interesse an intakten Genitalien. Alles andere ist gleichgültig, nur sie selbst sollten entscheiden, ob sie wollen, dass ihre „intimen Teile“ eingeschnitten, eingestochen, mit einer Schamlippenkorrektur versehen, „normalisiert“, beschnitten oder zusammengenäht werden, und das in einem Alter, in dem sie einschätzen können, was wirklich auf dem Spiel steht.

Nicht Kinder. Menschen können das – völlig altersgemäß mit achtzehn Jahren.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein absolutes Verbot solcher Genitalbeschneidungen, ausgeübt an Kindern vor dem Alter der Fähigkeit zum informierten Einwilligen, günstig ist. Vielmehr kann sich ein gesetzliches Verbot als ein sehr ungeschickter Versuch erweisen, sozialen Wandel herbeizuführen, und mehr schaden als nützen. Wenn wir beispielsweise junge Mädchen aus den Häusern ihrer Eltern herausreißen und ihre Genitalien auf der Suche nach „Beweisen“ invasiv untersuchen und ihre Eltern, die ihre Kinder zweifellos lieben, ins Gefängnis werfen, dann könnte das traumatischer sein als die Handlung des Schneidens.

Medizinethiker Brian D. Earp quatscht ihn herein in Hörsaal und Parlament, den Kindeswunsch auf männliche oder weibliche Genitalverstümmelung.

Nicht Verbot und Verunglimpfung gebe ich den Vorzug, sondern Debatte und Dialog. Denn wie auch immer man sich dem Thema nähert, es ist an der Zeit, über die müden (und falschen) Dichotomien männlich gegen weiblich hinauszugehen, über Religion gegen Kultur hinauszugehen oder über gesundheitliche Vorteile gegen keine gesundheitlichen Vorteile. Der Horizont für Kritiker des Genitalbeschneidens beginnt sich zu weiten und jetzt sollten sie endlich im Fokus stehen: die Kinder gegenüber den Erwachsenen – denn es geht um körperliche Autonomie und informiertes Einwilligen.

Schluss mit dem Dialog, das intakte Kindergenital steht nicht zur Debatte.

Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality | by Brian D. Earp | BMJ 15.08.2017

http://blogs.bmj.com/medical-ethics/2017/08/15/does-female-genital-mutilation-have-health-benefits-the-problem-with-medicalizing-morality/

Zuerst, am selben Tag, bei Quillette, Editor in Chief Claire Lehmann

http://quillette.com/2017/08/15/female-genital-mutilation-health-benefits-problem-medicalizing-morality/#comment-9158

[2] Säkulare Grüne (2014) Hintergrundpapier Jungenbeschneidung

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering

http://saekulare-gruene.de/wp-content/uploads/2014/08/Hintergrundpapier_Jungenbeschneidung.pdf

[3] Council of Europe, Parliamentary Assembly, rapporteur Ms Rupprecht

Resolution 1952 (2013) Children’s right to physical integrity

7.5.2. clearly define the medical, sanitary and other conditions to be ensured for practices which are today widely carried out in certain religious communities, such as the non-medically justified circumcision of young boys;

7.7. raise awareness about the need to ensure the participation of children in decisions concerning their physical integrity wherever appropriate and possible, and to adopt specific legal provisions to ensure that certain operations and practices will not be carried out before a child is old enough to be consulted.

http://semantic-pace.net/tools/pdf.aspx?doc=aHR0cDovL2Fzc2VtYmx5LmNvZS5pbnQvbncveG1sL1hSZWYvWDJILURXLWV4dHIuYXNwP2ZpbGVpZD0yMDE3NCZsYW5nPUVO&xsl=aHR0cDovL3NlbWFudGljcGFjZS5uZXQvWHNsdC9QZGYvWFJlZi1XRC1BVC1YTUwyUERGLnhzbA==&xsltparams=ZmlsZWlkPTIwMTc0

UPDATE (30.08.2017)

Earp fühlt sich missverstanden: „Die größtmöglich verzerrte Version meiner Ansichten“, „ein derartig schlimmes Missverstehen“, „diese grotesk falschen Darstellungen meiner Ansichten“

„Hallo, leider lese ich kein Deutsch, doch wenn Google Translate in irgendeiner Weise zuverlässig ist, scheint es mir, dass Sie meinen Artikel sehr falsch verstanden haben. Vielmehr scheinen Sie mich derart stark missverstanden zu haben, dass sich die größtmöglich verzerrte Version meiner Ansichten ergibt.

Anscheinend denken Sie, dass ich die nichttherapeutische weibliche Genitalbeschneidung unterstütze? Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt! Ich habe die Frage aufgeworfen, ob das gesetzliche Verbot die effektivste Strategie sein wird, da es bekanntlich historisch nicht besonders effektiv gewesen, den Versuch zu unternehmen, wie in San Francisco (und in Deutschland) geschehen, die männliche Beschneidung zu kriminalisieren. Vielmehr wurden noch stets reaktionäre Gesetze verabschiedet, die sicherlich noch schwerer zu bekämpfen sind.

Wir beide mögen eine unterschiedliche Auffassung darüber haben, wie die Praktiken der Beschneidung des Kinderkörpers beendet werden können, aber ich muss schon sagen, dass ich noch nie einen Bericht über einen meiner Texte gelesen habe – wie gesagt, wenn Google Translate genau ist –, der ein derartig schlimmes Missverstehen aufweist in Bezug auf fast jedes meiner Argumente.

Ich weiß ja nicht genau, wer der Autor dieses Blogs ist, aber wenn Sie eine Diskussion über Skype oder so etwas wünschen würden, dann können wir diese grotesk falschen Darstellungen meiner Ansichten sicherlich begradigen.“

Brian Earp am 29.08.2017 um 18:52 Uhr (Deutsch Eifelginster)

Dear mister Earp,

thank you for your comment.

Many people say: „It’s a personal choice.“ Let us say NO to genital autonomy for our children, ‚child‘ is any person below the age of 18 years, and YES to their genital intactness.

Completely according to age and development, a child (child is a person below eighteen years of age) is not able to consent to a medically not-indicated female or male circumcision (FGM or MGM).

Even the least invasive form of female or male circumcision harms by limiting the innate potential of man.

Genital circumcision is nothing but the result of group pressure and, once carried out, destroys the confidence in the fellow human beings.

Because that is the unspoken message: We accept you only if you obey, with an intact genital you are not welcome with us.

In particular, the trust between father and child as well as between mother and child is undermined by the ritual. The child will soon recognize: you could not protect me or you did not want to protect me.

The child is angry at his parents and, on the other hand, in future, will decide to have his child circumcised or will motivate his child to be circumcised. We must succeed in ending this cycle of fear, violence and mutilation.

A de minimis FGM will not be sufficient, but the child can be re-cut at any time. In many communities the girl, who is not sufficiently invasive, will not be able to marry, or she will not be allowed to be a heir.

Among Shafii Sunni muslims or among Bohra Shia, the girl’s own parents or later husband and mother-in-law will despise the „wrongly circumcised“ woman as sinful, haram (حرام) and ritually unclean, najis (نجس‎‎).

Therefore, we also have to ban the FGM type Ia amputation of the clitoral hood as well as the FGM type IV subtype incision or needle stitch.

The WHO classification for female genital mutilation may not under any circumstances be split into a still prohibited and another, allegedly low-invasive and then permitted part.

Let us fight together for the worldwide ban on any medically unidentified operation on human beings under 18 years of age.

Best regards

Jacques Auvergne

“MALES need protection as females do,” says Lloyd Schofield

http://www.economist.com/node/18712852?story_id=18712852&fsrc=rss

He thinks the decision to be circumcised should be the choice of each male when he’s over 18 years old. Schofield

http://blogs.kqed.org/newsfix/2011/06/08/live-9-a-m-circumcision-ban-author-and-opponent-discuss-the-issue/

haram (حرام)

https://en.wikipedia.org/wiki/Haram

najis (نجس‎‎)

https://en.wikipedia.org/wiki/Najis

Indonesian authorities tried to ban FGM […], but the Indonesian Ulema Council (MUI) issued a fatwa saying that female circumcision was part of religious practice.

http://www.thejakartapost.com/news/2016/02/06/fgm-indonesia-hits-alarming-level.html

In 2009, the National Council of Islamic Religious Affairs (JAKIM) in Malaysia introduced a surprising and controversial Fatwa declaring female circumcision to be obligatory (wajib) for all Muslim women.

http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S027753951500103X

wajib (واجب), fard (فرض), a religious duty commanded by Allah (God)

https://en.wikipedia.org/wiki/Fard

Islamic Law on Female Circumcision – Answering Islam

The Arabic word bazr [بظر] does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

بظر baZr

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

Clitoris

https://fr.wikipedia.org/wiki/Clitoris


476. „Offener Brief an Terre des Femmes Deutschland“

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نسوية

Feminismus

Terre des Femmes. Der Unterwanderungsversuch

Von Jacques Auvergne (2017).

Deutschlands bedeutendste Frauenrechtsorganisation ist Terre des Femmes (TdF). Der Verein TERRE DES FEMMES · Menschenrechte für die Frau · wurde 1981 in Hamburg gegründet. Seit 1990 gibt es eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen, die bis 2011 ihren Sitz in Tübingen hatte. Im Jahr 2008 wurde ein Büro in Berlin eröffnet, um effektivere Lobbyarbeit bei Ministerien und PolitikerInnen zu leisten. 2011 ist die gesamte Bundesgeschäftsstelle nach Berlin umgezogen.

TdF führt jährlich eine Vollversammlung durch, 2017 geschah das am 20 und 21. Mai. Etwa vier Wochen später, am 22. Juni 2017 erhalten Geschäftsführerin Christa Stolle und 30 weitere TdF-Mitarbeiterinnen Post. Absender der E-Mail ist die kulturrelativistische und narzisstische sowie, vielleicht eher unbeabsichtigt, die Lobbyarbeit von Rotlichtmilieu und Islamverbänden betreibende Aktionsgruppe Feminismen ohne Grenzen, eine auch zum Sammeln von Unterschriften eigens für diesen Protestbrief angelegte Homepage trägt den gleichen Namen. Feminismen ohne Grenzen, nun gut, suchen wir drei Ansprechpartner.

Lohaus

Richtig outen will sich zunächst niemand, die Homepage verzichtet auf ein Impressum und aus den Namen der derzeit 36 Unterzeichner („wird laufend aktualisiert“) die 24 Erstunterzeichner zu ermitteln, ist dem Leser von feminismenohnegrenzen.de zur Stunde nicht möglich. Das Netz gibt nicht viel her, lediglich eine gewisse Stefanie Lohaus (Selbstdarstellung auf twitter: „Mitherausgeberin und Redakteurin Missy Magazine, Publizistin, Kolumnistin bei 10nach8 auf Zeit Online, Feministin“) wirbt am am 26. Juni 2017 um 12:43 Uhr, eher erfolglos, für das Unterzeichnen des offenen Briefes. Tatsächlich, auch „Stefanie Lohaus – Mitfrau seit 2011, Missy Magazine“ hat es signiert, das frauenfeindliche Credo pro Hidschab und pro Bordell.

Kübler

Ganz oben auf der Liste der 36 Namen steht zur Stunde Agnes Kübler, die für weibliche Genitalverstümmelung sich ernsthaft zu interessieren vorgibt („Mitfrau seit 2016, ehemalige Praktikantin, aktiv in der AG FGM“) – wir befragen Scheich Google. Suchbegriffe „agnes kübler“ „chitan al-inath“ ebenso Fehlanzeige wie „agnes kübler“ „milde sunna“ oder „agnes kübler“ „sunat prempuan“. Das wird sich ändern.

Ritte

Mit dabei ist Eva Ritte, über die TdF berichtet: „Eva Ritte studiert Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen […] Das letzte halbe Jahr verbrachte sie im Rahmen des Carlo-Schmid-Förderprogramms im Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf.“

Betrachten wir diese drei als befugte Ansprechpartnerinnen des Manifests für zwanglosen Hidschabfeminismus und selbstbestimmten Prostitutionsfeminismus: Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy).

Nun zum offenen Brief an Terre des Femmes (Auszüge).

Wir wünschen uns einen Verein, der dafür steht, dass alle Frauen* gehört werden.

Dem Vorstand wird unterstellt, systematisch mehrere Gruppen von Frauen zum Schweigen zu verdammen. Insbesondere würde TdF, wie wir gleich erfahren werden, Muslimas und Prostituierten de facto den Mund verbieten und den Zugang in den Vereinsvorstand. Was eigentlich tut das hochgestellte Sternchen? Das Grundgesetz macht keinen Unterschied zwischen Frauen* und Frauen.

Weiter unten tut man ergriffen: „Gendersensible Sprache: Wir bedauern die (seit dem 21. Mai 2017 per Beschluss manifestierte) sprachliche und faktische Ausgrenzung von trans-, inter- und anderen Frauen*, die sich nicht in das auf Mann und Frau beschränkte binäre Geschlechtersystem eingliedern können oder möchten. Ein Antrag auf Nutzung gendersensibler Sprache, die mit einem Sternchen oder Unterstrich auch solche Personen inkludiert, wurde mehrheitlich von der Mitfrauenversammlung abgelehnt.“

Vernünftigerweise hat Terre des Femmes zwischen Menschen* und Menschen nicht unterschieden und insbesondere zwischen Frauen* und Frauen nicht differenziert. Hierzulande gelten eben nicht die glitschigen Normen irgendwelcher Menschen*rechte, sondern die Standards allgemeiner Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und laut Grundgesetz sind gleichberechtigt nicht Mann* und Frau*, sondern Mann und Frau. Überhaupt, ist es nicht schlimmster Binärcode und Sexismus, Frauen* zu schreiben und nicht MenschInnen oder, wenigstens bei jeder zweiten Verwendung (Quote …), Männer* bzw. MännerInnen oder heißt es Männ_innen?

Vermutlich ist für das schariatolerante und straßenstrichfreundliche Kollektiv Feminismen ohne Grenzen eine auf ein polygames Eheleben bestehende Muslima oder eine die FGM ihrer Tochter fordernde Afrikanerin auch nicht Frau, sondern, natürlich nur auf eigenen Wunsch versteht sich, Frau*, denn wer der neunjährigen Tochter den Schleier (Hidschab) aufzwingt, ist ggf. ebenfalls nicht im europäischen Patriarchat sozialisierte weiße Frau, sondern veritable Andersfrau, andächtig zu exotisieren als Neumensch oder Neumann oder Neufrau, jedenfalls als Sternchenfrau.

Vehement auf Sternchenverwendung besteht, die online gestellten Signaturen belegen das, nur ein Mensch, Jou Preuß, Politolog*in und Künstler*in. Preuß akzeptiert jedoch, vgl. online bei Bündnis — Feministisches Netzwerk, zum postmodernen Binärcodeknacken auch den Tiefstrich: Jou Preuß, Politikwissenschaftler_in, Künstler_in. Sonst weiß die Menschheit über Einsiedler Preuß noch nichts. Ob Preuß um den Sternchenschwarm gebeten hat ist nicht bekannt.

Der mysteriöse Stern gleicht einem erhobenen Zeigefinger: Unsere Fügsamkeit voraussetzend, eine neue Rechtschreibung und einen neuen Verhaltensgehorsam vorwegnehmend, wird der Text mit 24 Sternchen garniert. Wer gegen die vielen Sterne aufmuckt, ist Feind des friedlichen Zusammenlebens und grenzt insbesondere ganze Gruppen von Frauen aus, meinen Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy) dieses?

Wer 2017 derart energisch darauf besteht, sternchenweiblich pardon weiblich* oder Frau* zu schreiben, will die verlässliche (einklagbare) Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht mehr, sondern vertritt die Feminismen und Interessen von Sexsklavenkauf (Prostitution), Kritischem Weißsein (critical whiteness) und Islamischem Recht (Scharia), andererseits aber soll irgendwie alles möglich sein. Queer geht auch, allerdings nur solange du kopftuchfreundlich bist. Unsere Sterncheninflation ist nämlich keine Sternchenbeliebigkeit, Islamkritiker sind intolerant auszugrenzen. Damit endlich alles möglich ist: nieder mit dem Schariagegner! Allahs Sternchen.

Die Dekadenz der Postmoderne. Während die Afroamerikanerin Rosa Parks am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama verhaftet wurde, weil sie sich weigerte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen, beschränken Wohlstandsgören ihren Protest auf das Pinseln eines Sternchens („*“) hinter die Worte Frau oder weiblich.

In eigener Sache. Ab hier werden alle folgenden 21, von im Brieftext insgesamt 24 – vierundzwanzig! –, Sternchen ausgelassen, unbarmherzig getilgt, denn im Gegensatz zu den Anhängern eines Mehrzahl-Feminismus oder Feminismus im Plural („Feminismen“) fordern wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau weltweit, also gerade auch da, wo immer noch das die Freiheit jeder Frau verhindernde und jeden Demokratisierungsversuch ausbremsende Islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, die Menschheit im emotionalen und geistigen sowie, ausgesprochen brutal, im konkreten Mittelalter hält.

Denn ob in Europa oder anderswo auf der Welt: für jede Bürgerrechtsgruppe und jeden Frauenrechtsverband geht es um die Entscheidung zwischen AEMR und Schariagesetz. Es ist kein Zufall, dass inzwischen auch Lamya Kaddor, zu ihr gleich eine Bemerkung, den offenen Brief unterzeichnet hat, neben Emel Zeynelabidin Deutschlands wirkmächtigste Vorkämpferin ohne Hidschab für immer mehr Hidschab.

wir, die Unterzeichner dieses Briefes sind seit vielen Jahren feministisch bewegt

Genau, ihr wollt den Feminismus im Plural. Euch bewegen Bordellbeschönigung sprich Zuhälterlobby und Islamfreundlichkeit sprich Schariabefehl. Das Leid allerdings der Prostituierten, der islamisch Zwangsverheirateten oder islamisch Geschiedenen, der schariakonform beschnittenen Mädchen und der zwölf oder zehn Jahre alten schwangeren griechischen muslimischen Ehefrauen lässt euch kalt, ganz nach dem Motto: Ich gehe ja nicht auf den Strich, sondern sitze im Hörsaal für Gender Studies, das ist ja nicht meine Vulva, die religiös zu beschneiden ist, das ist ja nicht meine Tochter.

Die angekündigte Bemerkung zu Lamya Kaddor.

Einer Religionspädagogik der zu vermittelnden Außenansicht auf den historisch entstandenen Koran steht Kaddor skeptisch gegenüber: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“ (Annedore Beelte: Aloys Lögering weist Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurück – Christlich-islamische Begegnungs- und Dokumentationsstelle, 2008; domradio, 27.03.2008; KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH, 27.03.2008; Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurückgewiesen | Von Annedore Beelte | CIBEDO archive.is/7Lgc). Einen Wissenschaftsvorbehalt auf die schariakonforme Erziehung anzuwenden sei zudem verzichtbar, denn eine ältere, islamische Aufklärungsleistung habe „den Weg für die europäische Aufklärung bereitet“ (Lamya Kaddor im Chat (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive) – 6. Juli 2007; ZDF | Forum am Freitag | Lamya Kaddor im Chat: „Islamischer Religionsunterricht in die Schule“).

Von der anonym – warum? – betriebenen Homepage Feminismen ohne Grenzen feminismenohnegrenzen.de wird verwiesen auf den Hashtag #feminismenohnegrenzen –, der zu einem Konto bei Facebook führt, von dem aus die Hashtags Kopftuch ist keine Menschenrechtsverletzung #kopftuchistkeinemenschenrechtsverletzung und Sexarbeit ist keine Menschenrechtsverletzung #sexarbeitistkeinemenschenrechtsverletzung in Umlauf gebracht werden. Geht`s noch, Mädels?!

Nun, im Islam stellt der Hidschab für die Spezies Muslima in der Tat Gerechtigkeit her – islamische Gerechtigkeit –, der Mann, und das bekundet der Hidschab, darf die Frau schlagen (Koran 4:34), ihre Aussage vor Gericht hat halben Wert, sie erbt halb so viel wie ihr Bruder (beides ebenfalls Allahs Rede, Koran), sie darf ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus nicht verlassen (Imam al-Ghazali), sie ist mindestens schafiitisch und vielleicht auch hanbalitisch sowie bei den schiitischen Dawudi Bohra religiös zwingend zu beschneiden (am Genital zu verstümmeln), all dieses ist an das sogenannte Kopftuch geklebt, geknüpft, gekettet, an den Hidschab. Somit wird #kopftuchistkeinemenschenrechtsverletzung für jeden erkennbar als schlichter Unsinn und als Nebelwurf über bzw. Desinteresse an der entwürdigten Stellung der Frau im Islamischen Recht.

Nein, die im Islam religiös verpflichtend vorgeschriebene Bedeckung des weiblichen Körpers, die schließlich aussagt:

„Jede Unverschleierte ist eine Schlampe; mein Mann darf sich jederzeit eine zweite bis vierte Ehefrau ins Schlafzimmer nehmen, kann mich ohne Angabe von Gründen verstoßen und meine Kinder gehören dann ihm und seiner Sippe; bis dahin oder bis zu meinem Tod habe ich meinem Besitzer, Gebieter und Ehemann jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen (und wenn das Brot im Backofen verbrennt, Hadith); ich bin keine Lesbe und ein schwuler Sohn wäre mir und Gott ein Gräuel. All das beschwört nicht etwa mein Kopftuch, das es im Islam nicht gibt, sondern bekundet, wie ein erhobener Zeigefinger, meine schariakonforme, meine islamische weibliche Kleidung“, …

… genau dieser Hidschab ist eine Menschenrechtsverletzung.

Offensichtlich steht bei den Parteigängerinnen des multikulturellen Mehrzahlfeminismus jede Form von weiblicher Unterwerfung und Unterworfenheit hoch im Kurs, die religiöse wie die sexuelle Sklaverei. Per Hashtag #sexarbeitistkeinemenschenrechtsverletzung jedenfalls bekennen sich die Freundinnen des kunterbunten Pluralfeminismus zum durch und durch frauenfeindlichen System Prostitution.

Mit diesem offenen Brief distanzieren wir uns von Vorstand, Geschäftsführung, den unten genannten Beschlüssen

Dann geht doch. Was wollt ihr noch bei Terre des Femmes. Was für Beschlüsse eigentlich? Achja, die stehen unten. Nun dann, wir werden sehen!

und undemokratischen Tendenzen im Verein.

Soso, fragt man sich, werden die menschenverachtenden und antidemokratischen Bestrebungen in der Organisation TdF („undemokratischen Tendenzen im Verein“) ebenfalls nachfolgend beschrieben?

Der erste erste Eindruck: Demokratiefeindlichkeit lässt sich 2017 beim türkischen Regime unter Erdoğan erkennen. Nicht bei Terre des Femmes.

Wir befürchten, dass einige Positionen des Vereins sowie Äußerungen und Stellungnahmen einiger Vorstandsfrauen, zahlreiche Frauen ausschließen, rassistische Ressentiments reproduzieren und rechtspopulistische Tendenzen in der Gesellschaft legitimieren.

Das überrascht. Hat eine Vorstandsfrau etwas gegen Asiaten, Afrikaner, Roma oder Juden geäußert oder einer Gruppe von Frauen die für alle geltenden allgemeinen Menschenrechte oder deutschen Bürgerrechte abgesprochen? Nein, derartiges ist bei Terre des Femmes selbstverständlich nicht zu vernehmen, sondern immer wieder das erfreuliche Gegenteil, auch wenn durch TdF ein unzweideutiges Credo pro AEMR (Paris 1948) sowie gegen die schariakompatiblen Menschenrechte im Islam (Kairo 1990) nach wie vor aussteht.

Insofern allerdings trifft der offene Brief, mit Christa Stolle usw., nicht die völlig Falschen und ist das Problem hausgemacht. Denn wer, einerlei ob als Parlament, Hochschule, Verband oder als Verein, vor deutlicher und gründlicher Kritik am Islam ausweicht, wird genau solche internen Angriffe erleben – TdF, die multikulturellen und den frauenfeindlichen Islam verteidigenden Wohlstandsgören habt ihr euch selbst herangezogen, distanziert euch endlich vom Recht und Menschenbild nach Koran und Sunna! Einstweilen werdet ihr das nicht wagen, sondern elitäre Kongresse im Berliner Regierungsviertel abhalten und ein bisschen über FGM plappern. Nunja.

Wo also spüren die postmodernen TdF-Kritikerinnen so etwas wie den Rückfall ins Mittelalter oder die Ermunterung zu Nationalismus und konservativer Revolution („rechtspopulistische Tendenzen“), fragt man sich.

Wer auf der Homepage von Deutschlands größter Frauenrechtsorganisation liest oder den Account von TdF bei Facebook betrachtet, findet keine Spur von Rassismus oder Rechtspopulismus, allerdings auch keine begeisterte Werbung für die mutmaßlich stramm schariafreundliche Vorlesung im Fach Gender Studies der Berliner Humboldt-Universität, deren Name bereits vermuten lässt, dass Dozentin Kritik am körperfeindlichen und sexistischen Hidschab, an der zwingend frauenfeindlichen Nikah (Ehe im Islam) oder dass sie ein Bestehen auf weltweiter Geltung und Durchsetzung der AEMR für weißen Kulturrassismus und weißen Kolonialismus hält. Man lese den Titel der Vorlesungsreihe langsam, laut und versuche nicht wütend zu werden:

Muslim Queer Subjectivities and Islamic Ethics … im echten Islam ist der männliche queere Praktiker von einem hohen Ort in die Tiefe zu stürzen und anschließend zu steinigen und gibt es auch kein Lesbiertum, sondern den Zwang zur Ehe ggf. durch den Wali mudschbir, soweit zu den Islamic Ethics der Lehrbeauftragten Farah Zeb.

Wer unterrichtet da. Im September 2015 informierte, es heißt wirklich so, das Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien: „Wir freuen uns – als Vertretung von Ulrike Auga –, Farah Zeb aus Exeter begrüßen zu können.“[1] Bereits am 13.07.2015 durfte Zeb („Farah Zeb, Islamwissenschaftlerin, Exeter University“) im Deutschen Historischen Museum sprechen anlässlich der Podiumsdiskussion „Queeres Leben und Aktivismus in Judentum, Christentum, Islam“, unter den Diskutanten: „Amina Luise Becker, Islamwissenschaftlerin, Zentrum für Islamische Frauenforschung Köln“.[2]

Der Enkel von Hasan al-Banna hat klargestellt, was auch Europas Muslime über homosexuelles Leben und Lieben im Islam zu denken und zu tun oder besser zu unterlassen haben: „Alle Islamgelehrten sind in der Frage einig. Der Islam verbietet Homosexualität, wie alle monotheistischen Religionen. Aber homosexuell zu sein bedeutet nicht, kein Muslim zu sein.“[3]

Gegen ein homosexuelles Selbstverständnis sagen die Schariagesetze nichts, für eine innere schwule Befindlichkeit hat der Islam schlicht keine Zeit. Im Islam ist fromme Innerlichkeit ohnehin zweitrangig, nur der öffentlich überprüfbare Glaubensgehorsam macht den Muslim aus. Die islamisch zulässige (halal) Tat entscheidet: Islam is action. Vergleichbar wird auch innerer Glaubenszweifel auf Erden (ggf.) nicht bestraft, erst wer seine Islamkritik hörbar werden lässt, stiftet Verderben auf Erden bzw. führt Krieg gegen Gott uns Seinen Gesandten – und kann verbannt oder umgebracht werden.

Wieder zurück zur Kritik gegen TdF. Was also stört Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy) und die anderen Verfasser des offenen Briefes?

Lassen Sie mich raten, sehr geehrte Freundinnen des Mehrzahlfeminismus, vielleicht die durch Terre des Femmes bekundete Kritik am Kinderkopftuch, anders gesagt am islamischen Schleierzwang auch für weibliche Minderjährige?

Randnummer 74 des Beschlusses vom 27. Januar 2015 des BverfG:

„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot“

Wir sind bei TERRE DES FEMMES eingetreten, weil wir von Motto und Satzung des Vereins überzeugt sind: Gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Dieses Motto beinhaltet für uns auch Offenheit gegenüber der Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe.

Auch Aktivistinnen für den Vielfaltfeminismus sollten die ersten beiden Sätze aus der Selbstdarstellung (Über uns) lesen: „TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben Frauen und Mädchen das Recht, selbstbestimmt, frei und in Würde zu leben.“

Sie als Vielfaltfeministinnen hätten nicht in einen Verein eintreten sollen, der sich auf die Erklärung vom 10. Dezember 1948 beruft, auf die AEMR. Sie wollen die theologische und parallelgesellschaftliche Möglichkeit zum aufgezwungenen Hidschab ebenso wie die irgendwie freiwillige Versklavung einiger oder vieler Frauen als käufliches Sexobjekt in einem Bordell.

Es muss immer genau allgemeine Menschenrechte oder universelle Menschenrechte heißen, einfach nur Menschenrechte zu sagen reicht nicht:

Wir stehen für einen Feminismus, der Inklusion, Freiheit und Selbstbestimmung im Rahmen der Menschenrechte vertritt und verteidigt.

Ja diese vielen netten Feminismen. Allahs Feminismus beispielsweise möchte und muss den für jede Muslima verpflichtenden Schleier inkludieren und der Feminismus der Zuhälter und Rocker den Puff. Noch einmal angehört, dann wieder zum Stichwort Menschenrechte:

Wir stehen für einen Feminismus, der Inklusion, Freiheit und Selbstbestimmung im Rahmen der Menschenrechte vertritt und verteidigt.

So gebt es nur zu, Briefeschreiber, ihr verteidigt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam – den Schariafeminismus.

Aufgrund einiger – aus unserer Sicht beunruhigender – vereinsinterner und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen, möchten wir einige Gedanken mit unseren Mitfrauen und der interessierten Öffentlichkeit teilen. Viele von uns werden den Verein verlassen, da der aktuelle Weg von TERRE DES FEMMES nicht mehr mit unserem frauenrechtlichen Engagement in anderen Netzwerken, unseren beruflichen Kontexten und/oder unserem Gewissen vereinbar ist. Andere werden bei TERRE DES FEMMES bleiben, um weiterhin innerhalb des Vereins für unsere Überzeugungen zu streiten.

Zwischen den Zeilen klingt Drohendes auf. Die Mitgliedsbeiträge werden ausbleiben, eure Kassenwarte zittern schon jetzt. Bekehrt euch, zeigt dem Rotlicht, zeigt dem islamischem Familienrecht und der islamischen Frauenkleidung (Hidschab) gegenüber schleunigst viel mehr Toleranz, andernfalls droht TdF der baldige Bankrott.

Worum geht es uns konkret?

1) Kopftuchverbot für Minderjährige: Am 20. Mai 2017 wurde ein Antrag vom Vorstand auf der Mitfrauenversammlung eingebracht, von Vorstand und Geschäftsführung einstimmig unterstützt und von den anwesenden Vereinsmitgliedern mehrheitlich verabschiedet, der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle dazu verpflichtet, Lobbyarbeit für ein Gesetz zu machen, das allen Minderjährigen verbieten soll, mit Kopftuch in die Öffentlichkeit zu treten. In der Diskussion wurde konkretisiert, dass mit Öffentlichkeit „sobald sie auf die Straße tritt“ gemeint sei und für die Umsetzung des Gesetzes „Geldstrafen in solchen Fällen sehr effektiv“ seien. Außerdem wurde betont, dass das Verbot von Polizei/Ordnungsamt und Lehrpersonal durchgesetzt werden solle.

Ein sich selbst ernst nehmendes Verbot ist strafbewehrt. Und es gibt Attribute, die ins Museum gehören. Die dem Ehemann Unterworfene trägt den Hidschab und der Sklave trug die Sklavenkette. Gauner muss man Gauner nennen, wer seiner neunjährigen Tochter den Schleier aufzwingt, ist Täter.

Wir denken, dass Kleidervorschriften auch in Zwangssituationen nicht helfen. Ein solches Verbot schürt anti-muslimischen Rassismus und gesellschaftliche Ausgrenzung der betroffenen Mädchen. Es stigmatisiert die Eltern von Kopftuchträgerinnen pauschal als Täter, ihre Familien als “integrationsunwillig” und die Mädchen selbst als unselbstständig und unterdrückt. TERRE DES FEMMES kaschiert den Beschluss zum Kopftuchverbot für Minderjährige in ihrer Öffentlichkeitsarbeit als ‘Initiative für säkulare Bildungseinrichtungen’. Dies entspricht jedoch weder dem Antragstext noch der Antragsbegründung.

2) Rechtspopulistische Tendenzen: Der Antrag auf Distanzierung von rechtem Gedankengut und Beitritt zu einem antirassistischen Bündnis wurde nach starkem Gegenwind in der Debatte nur mit einer sehr knappen Mehrheit und vielen Enthaltungen angenommen. Dass TERRE DES FEMMES als seit über 30 Jahren aktiver, etablierter Menschenrechtsverein sich derart schwer tut, sich von offen anti-feministischen und menschenfeindlichen Bewegungen und Parteien zu distanzieren, empfinden wir angesichts des gesamtgesellschaftlichen Auftriebs rechtspopulistischer Bewegungen und der Medienpräsenz von TERRE DES FEMMES als zutiefst bedenklich.

Vorab die Sklavenkette wegwerfen und dann mitmachen bei der Bewegung gegen Sklaverei, nur diese Reihenfolge kann funktionieren. Nonverbal definiert der Schleier die Frau mit offenem Haar als lasterhaft, und bereits viel allgemeiner ruft der Hidschab nach Durchsetzung von immer mehr Normen der unteilbaren Scharia. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr für Gesundheit und Leben mag islamkritischen Frauen in Riad oder Teheran derzeit nicht viel anderes übrigbleiben, als pro forma den Schleier zu tragen, doch in Europa verschleiert gegen den Hidschab zu kämpfen, wird vermutlich nicht sonderlich erfolgreich funktionieren.

Am 20. und 21. Mai wurde in der Diskussion geäußert, dass jeder Frau, die ein Kopftuch trägt, die Mitgliedschaft bei TERRE DES FEMMES verweigert werden solle. Diese Debattenbeiträge und die bestätigende Reaktion von einigen Vorstandsmitgliedern kritisieren wir scharf, da dadurch Feministinnen, die ein Kopftuch tragen, ausgegrenzt werden. Die Überzeugung von der Universalität der Menschenrechte heißt für uns, niemanden aufgrund seines Glaubens zu diskriminieren und unter einen Generalverdacht zu stellen. Das Universalitätsprinzip fordert, auch Frauen, die sich für einen anderen Weg entscheiden als die Mehrheit der Frauen im Verein, zu respektieren. Sie sollten unsere Solidarität uneingeschränkt erfahren, ganz selbstverständlich genauso wie Frauen, die zu etwas gezwungen werden und sich befreien wollen.

Jede pazifistische Gruppe wird den aus den Protokollen der Weisen von Zion zitierenden Altnazi oder den an rasiertem Schädel und Springerstiefeln unschwer erkennbaren Neonazi aus dem Vereinszimmer werfen. Nein, der glühende Rassist soll im Kreise von freiheitlichen Demokraten eben gerade nicht „Solidarität uneingeschränkt erfahren“.

Nicht der Islamismus, der wortwörtlich verstandene und gelebte Islam nimmt allen Nichtmuslimen und jeder Frau die Rechte und die Würde. Wer, wie einst Sayyid Qutb, Allahs Herrschaft oder Hakimiyya, die ḥākimiyyatu l-lāh (that Allah is sovereign on earth) durchsetzen will, sollte in keiner demokratischen Gruppe respektiert werden, auch und gerade nicht bei Berufung auf das Universalitätsprinzip, denn die Idee von dem qua Geburt uneingeschränkte Würde verdienenden Humanum will der Islamradikale ja gerade abschaffen.

Jetzt wendet sich der islamverliebte neue multiple Feminismus dem Thema Prostitution zu. Wir sagen: Es ist ethisch falsch, Sex zu kaufen. Männer kaufen sich keinen Sex, Männer kaufen sich Macht. Kulturelle Moderne ruft beispielsweise so auf:

„Lassen Sie uns zusammen eine Welt aufbauen, in der niemand auf die Idee kommt, sich den Zugang zum Körper eines anderen zu erkaufen und in der die Vergnügungen der Sexualität weder mit Geld noch mit Gewalt verbunden sind!“[4]

Aus dem Manifest der unterstützenswerten Bewegung Zéromacho.

Der Unterwanderungsversuch. Die kulturelle Gegenmoderne bzw. 3000 Jahre Männerherrschaft in den Feminismus hereinmogeln. Sexkaufverbot blinken, Bordell abbiegen:

3) Sexkaufverbot: In diesem Punkt schließt unsere Kritik an den Vereinszielen Sexkaufverbot und Abschaffung von Prostitution an: Auch hier bewirken Verbote, selbst wenn sie, wie von TERRE DES FEMMES seit der Mitfrauenversammlung 2014 gefordert, nur ein Verbot der Bezahlung für sexuelle Handlungen darstellen, keine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Auch ein Sexkaufverbot, das direkt zwar nur Kunden betreffen soll, wirkt sich negativ auf Sexarbeiterinnen aus, da es ihre Arbeit kriminalisiert und sie deshalb in prekäre Verhältnisse und gefährlichere Situationen bringt. Unser gemeinsames Ziel, nämlich der Schutz vor Zwangsprostitution, wird damit untergraben.

Nein, das gemeinsame Ziel von Mehrzahlfeminismen und TdF wäre der ausnahmslose Kampf gegen Prostitution, nicht lediglich Zwangsprostitution.

(Ein ähnliches Sich Verstecken hinter der Wahlfreiheit begegnet uns derzeit beim gebotenen Kampf gegen die (jede) FGM. Plötzlich geht es Brian D. Earp und einigen anderen, die alle sehr laut vom kindlichen Wahlrecht dozieren, von der Gillick-competence (Brian D. Earp und Rebecca Steinfeld | euromind 06.04.2017) oder von der Genital Autonomy, nur noch um den Kampf gegen Säuglings- und Kleinkindbeschneidung oder gegen explizite Zwangs-FGM – dabei hatte die WHO-Klassifikation zwischen FGM auf Erwachsenenbefehl und FGM auf Kinderwunsch zweckmäßigerweise nicht unterschieden. Wir fordern: Schluss mit dem Gerede vom Gillick-kompetenten Kind – ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.)

Prostitution beenden. Der Staat muss den Ausstieg der Frau begleiten, eine Art Kronzeugenregelung sollte entwickelt werden, bei Bedarf, bei Bedrohung, müssen neue Papiere her.

Wieviel Mangel an Empathiefähigkeit muss man haben, jemanden in Elend und Gefahr leben zu lassen, nur um ihn, angeblich, nicht noch schlimmerem Elend und noch größerer Gefahr auszusetzen.

Hier sehen wir – analog zum Kopftuchverbot – dass über Frauen geurteilt wird, die im Verein nicht vertreten sind und auf ein frauenfeindliches Klischee reduziert werden. So werden Sexarbeiterinnen als psychisch geschädigt, unmündig und unfrei dargestellt. Wir wünschen uns differenziertere Debatten, die den vielfältigen Lebensrealitäten in der Prostitution gerecht werden.

Viele Prostituierte waren in jungen Jahren Opfer von Missbrauch oder Vergewaltigung und etliche – letztlich alle – werden immer wieder neu Opfer, nämlich solange sie im Bordell anschaffen. Prostituierte sind unfrei bis zum halben oder veritablen Sklavendasein.

Die Freundinnen der sagenhaft vielen Feminismen täuschen sich, es gibt kein buntes Frauenglück im Puff. Drei Abschnitte aus dem Brief von Huschke Mau, Aussteigerin aus der Prostitution, an Prostitutions-Lobbyistin Stephanie Klee.

„Wie schaffst Du es zu übersehen, dass mittlerweile in jeder Stadt mehrere Großbordelle stehen, in denen fast nur Frauen arbeiten, die kaum oder wenig Deutsch sprechen, die von ihren „Beschützern“ morgens hingebracht und abends abgeholt werden und die Praktiken anbieten, die weh tun und gesundheitsgefährdend sind? Steh‘n die da drauf oder wie? Alles Masochistinnen? Und Du schreibst, für diese Frauen (aus Rumänien, aus Bulgarien) sei Prostitution eine tolle Alternative? Du findest, Prostitution ist eine tolle Alternative zu Armut? […]

Ich habe keine einzige Prostituierte erlebt, die nicht, als Kind oder als Erwachsene, sexuell missbraucht/vergewaltigt worden wäre oder anderweitig sexualisierte Gewalt erlebt hätte. Und ich wage die steile These, dass unsere Gesellschaft den massenhaften Missbrauch junger Mädchen deswegen nicht konsequent verfolgt, weil er ihr nutzt. Missbrauch ist wie frühes Einreiten. Das ist praktisch, denn durch Missbrauch lernen Frauen/Mädchen zu dissoziieren, sich wegzumachen dabei. Nicht da zu sein (und das ist genau das, wofür der Freier zahlt – dafür, dass der Wille der Frau in dem Moment nicht da ist, denn er hat ihn wegbezahlt). […]

Ihr befreit niemanden mit eurem neoliberalen Gebabbel. Wenn ihr erzählt, Prostitution müsse nur von sämtlichen Kontrollen, Auflagen usw. befreit werden und alles sei supi, dann lügt ihr und verfolgt eine merkwürdige Theorie: Denn wenn Opfer von Sklaverei sich unglücklich fühlen, weil sie Sklaven sind, hilft es dann, Sklaverei zu legalisieren, damit die Sklaven nicht mehr „gesellschaftlich diskriminiert“ werden und sich in der Sklaverei noch besser versklaven lassen können?“[5]

4) Gendersensible Sprache: Wir bedauern die (seit dem 21. Mai 2017 per Beschluss manifestierte) sprachliche und faktische Ausgrenzung von trans-, inter- und anderen Frauen, die sich nicht in das auf Mann und Frau beschränkte binäre Geschlechtersystem eingliedern können oder möchten. Ein Antrag auf Nutzung gendersensibler Sprache, die mit einem Sternchen oder Unterstrich auch solche Personen inkludiert, wurde mehrheitlich von der Mitfrauenversammlung abgelehnt.

Eine leidende Spezies der Sternchenmenschen sei endlich per Sprachumbau inkludiert. Nein, das sich Zuordnen Müssen zur Geschlechtsklasse (Gender) Frau oder Mann ist zumutbar.

Keine Frau in Deutschland droht ihre Bürgerrechte zu verlieren, weil sie nicht Rock oder Kleid trägt. An vielen Orten der auf der Welt hingegen erlebt die Frau ohne Hidschab Stockschläge, Vergewaltigung, Verurteilung und Gefängnishaft oder ein Attentat mit Schwefelsäure.

Wer 2017 in Sprache (und Personenstandsrecht und Klohäuschenbau) das Third Gender fordert, ohne global die Diskriminierung der Frau zu bekämpfen, die vor allem eine islamische Diskriminierung ist, weicht aus vor dem Wesentlichen.

5) Undemokratische Tendenzen: Des Weiteren beobachten wir mit Bedauern undemokratische Tendenzen im Verein.

Es wurden über 30 Anträge auf Mitgliedschaft im Verein, die kurz vor der Mitfrauenversammlung gestellt wurden, nicht zugelassen. Die Begründung war, dass dies die Mehrheitsverhältnisse hätte ändern können. Wir erwarten von TERRE DES FEMMES als basisdemokratischem Verein, dass solche Ausnahmeregelungen abgestimmt und im Vorfeld bekannt gemacht und nicht erst auf Rückfrage mehrerer Frauen eingeräumt werden.

Den Versuch der Unterwanderung einer Organisation durch schnellen Eintritt einer hohen Zahl von Neumitgliedern, gar am Tag der Abstimmung, hat es bei anderen Vereinen schon gegeben und sogar bei Untergliederungen von Parteien. Das sollte sich, TdF, betreffend, für die Zukunft regeln lassen, etwa: stimmberechtigt ist, wer mindestens vier Wochen lang aufgenommenes Mitglied im Verein ist, Ausnahmen sind nicht zulässig. Ach, wer eigentlich wollte da denn so eilig eintreten?

Als erfragt wurde, warum die Geschäftsführerin ohne weitere Rücksprache im Verein einen offenen Brief unterzeichnet hat, der zur Hetze und Bedrohung der Autorin und Feministin Mithu Sanyal führte, wurde der Vortragenden das Mikrofon entzogen und die Konfrontation des Vorstands durch Zwischenrufe und persönliche Angriffe von Seiten einiger Mitfrauen beendet. Von einer anderen Mitfrau wurde kritisiert, dass dem Vorstand in der Aussprache überhaupt kritische Fragen gestellt wurden.

Wir erinnern uns. Das Vergewaltigungsopfer, so sagen wir, soll sich, so sagt es Mithu Melanie Sanyal, nicht als Opfer oder Überlebende, sondern als Erlebende bezeichnen. Der ungarische Jude Imre Kertész, verstehe ich die Kulturwissenschaftlerin Sanyal richtig, hätte sagen sollen: Mein KZ-Erlebnis als Sechzehnjähriger – ich habe Auschwitz und Buchenwald erlebt. Zum seinem und unserem Glück konnte Kertész klar denken.

Zivilisation ist das Bändigen der Gewalt durch das Recht. Der freiheitliche Rechtsstaat basiert auf innerer Wahrhaftigkeit (emotional), aufrichtigen Bekenntnissen und klarer Sprache (rational). Zwischen Täter und Opfer nicht zu unterscheiden, macht jede Barbarei unsichtbar. Kein Zufall, dass Mithu M. Sanyal zur Herabwürdigung der Nichtmuslime und jeder Frau unter den Gesetzen der Scharia schweigt.

„So wie vorher der Begriff Überlebende, nimmt Erlebende eine Verschiebung vom Passiven zum Aktiven vor, allerdings ohne die damit einhergehende Wertung. […] Außerdem trifft das Wort Erlebende noch keine Aussagen über Motivationen und Rollenverteilungen. Klassische Binaritäten wie aktiv/passiv werden aufgebrochen. Das Verb leben, das im Wort steckt, macht trotzdem deutlich, dass das Erlebte durchaus lebensrelevant sein kann. […] Deshalb ist es wichtig, einen Begriff zur Verfügung haben, der eine höchstmögliche Wertungsfreiheit gewährleistet.“

(Du Opfer!; Von Mithu Sanyal (45), Autorin, und Marie Albrecht (24), Studentin der Sozialen Arbeit; taz 13.02.2017. Nach der pogromartigen, durch große Gruppen muslimisch sozialisierter Männer massenhaft angewendeten sexualisierten Gewalt gegen Frauen in der Silvesternacht 2015/16 gehörten Mithu Sanyal und Marie Albrecht zu den Unterzeichnern von #ausnahmslos (Pressemitteilung – #ausnahmslos-Initiator_innen kritisieren Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Sexualstrafrechtsreform). #ausnahmslos meinte: „Wir finden es wichtig, dass auch Sexarbeiter_innen und Trans_personen zu der Soliaktion kommen und hoffen, dass dies ein Raum ist, in dem die unterschiedlichen Positionen zu Sexarbeit seitens der Beteiligten nicht ausgetragen werden.“)

Ein Theaterbesuch, eine spannende Reise ist ein Erlebnis. Erlebnisse sind regelmäßig nicht nur zuckersüß und sonnig. Auf einer Wanderung regnet es auch mal in Strömen, nasse Kleidung ist nicht angenehm. Nacktbaden hingegen kann ein sehr lustiges Erlebnis sein. Ob fieser Regenschauer oder Körpererfahrung des FKK, ein Erlebnis kennzeichnet Wahlfreiheit, jeder Tourist hätte zu Hause bleiben können oder im Hotel. Zum Demütigen und Entwürdigen von politischen Gegnern nutzen die Schergen einer Diktatur das gewaltsame Entkleiden – was etwas sehr anderes ist als die selbstgewählte Nacktheit in der Sauna. Sexuelle Gewalt ist auf Jahrzehnte belastende Traumatisierung, kein Erlebnis. Die vergewaltigte Frau oder das vergewaltigte Kind hatte keine Wahl.

Was fordern wir?

Toleranz ohne Ende für Bordell und Hidschab … Nein, das wäre zu offensichtlich. Reden wir nicht vom Strich oder vom Schleierzwang, sondern vom friedlichen Zusammenleben.

Man appelliert an die traute Gemeinschaftlichkeit. „Wir fordern ein solidarisches Miteinander“ – soll eine Lobbygruppe für Umweltschutz, ungeregelt, beliebig viele Abgesandte der chemischen Industrie in den Vorstand einziehen lassen? Muss, um statt muffig modern zu sein und überhaupt, „zusammen sind wir stärker“, ein pazifistischer Kreis immer erst einen General integrieren? Ein Club von Lebensreformern einen Drogendealer?

Wir fordern ein solidarisches Miteinander. Auch – oder vielleicht gerade – wenn wir nicht einer Meinung sind. Das geht aber nicht, wenn einige Frauen von vorneherein kategorisch ausgeschlossen und nicht angehört werden. Die feministische Bewegung ist (leider noch) keine Massenbewegung und zusammen sind wir stärker.

Neben dem Integrieren der professionellen Nutten oder eigentlich Sexsklavinnen geht es bei dem Offenen Brief um das menschenrechtliche und frauenrechtliche globale Thema Nummer Eins, um die Scharia, um den Islam. Wir können Türkeibetrachterin Ritte (Projektkoordinatorin), Genitalverstümmelungsbedenkerin Kübler (AG FGM) und Burkaverteidigerin Stefanie Lohaus („Die Burka ist immerhin auch ein traditionelles folkloristisches Kleidungsstück oder ein Bekenntnis zu Religion, nicht immer ein Bekenntnis zum politischen Islam“)[6] unterstellen, die Aufnahme von den Hidschab tragenden Frauen in den TdF-Vorstand zu fordern und, solange das nicht geschieht, dem Frauenrechtsverband gruppenbezogenen Rassismus vorzuhalten, Muslimfeindlichkeit. Dass der wortgetreu angewendete Islam selbst eine Art gruppenbezogenen Rassismus verlangt, nämlich die im islamischen Erb- und Familienrecht besonders deutlich sichtbare Herabwürdigung der Spezies Frau, ist den drei Kulturrelativistinnen vielleicht schlicht einerlei, sie selber müssen ja nicht nach den Schariapflichten leben, sie selber tragen ja keinen Schleier.

Allahs Feminismus, genauer gesagt Unterlegenheitsfeminismus, Allahs halbiertes Frauenrecht jedenfalls sei unverzüglich zu integrieren, denn:

Den einen Feminismus gibt es nicht. Dennoch haben wir alle ein gemeinsames Ziel, nämlich sexistische Strukturen zu verändern. Wir sind davon überzeugt, dass dies nur dann funktioniert, wenn wir den Weg gemeinsam gehen. Das heißt nicht, dass wir immer gegenseitige Haltungen gutheißen müssen. Konstruktive Kritik und Austausch bleiben dabei unabdingbar!

Ohne Hidschabfrauen sowie Prostituierte seid ihr Aktivistinnen von TdF ethnozentrisch-weiße Trullas und Heimchen:

Wir wünschen uns eine Vereinspolitik, die für Meinungspluralismus, konstruktive Diskussion und Vielfalt steht, dies auch in der praktischen Vereinsarbeit lebt und Impulse von neuen und alten Mitfrauen begrüßt und respektiert. Wir wünschen uns einen Verein, der dafür steht, dass alle Frauen gehört werden.

Die Briefschreiberinnen kommen zum Schluss, streuen erst ein bisschen Zucker:

Wir wissen aus unserer aktiven Mitarbeit im Verein, dass sich bei TERRE DES FEMMES viele fantastische und beeindruckende Frauen engagieren und der Verein in Deutschland und in internationalen Kooperationen gute Arbeit leistet. Dies zeigen unter anderem die Geschichte des Vereins, sein Wachstum und die vielfach langjährige Mitarbeit der Angestellten. Es ist uns wichtig, abschließend auch zu erwähnen, dass TERRE DES FEMMES Meilensteine erkämpft hat und die Mitarbeiter hervorragende Arbeit leisten und über umfangreiches und differenziertes Fachwissen verfügen, von dem die Gesellschaft profitiert. Es ist uns weiterhin bewusst, dass sich auch die Befürworter der Beschlüsse, die angeblich Unterdrückung durch Verbote bekämpfen sollen, für Frauenrechte, den Schutz von Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen.

… um dann die Peitsche zu schwingen und mit dem Austritt bzw. ausbleibenden Eintritt zu drohen oder mit einem Dasein als schmollender Boykotteur, der sein klägliches Dasein fristen muss in einer TdF-internen inneren Emigration:

Wir hoffen, dass wir gemeinsam dazu beitragen, dass wir irgendwann wieder mit voller Überzeugung beitreten/ehrenamtlich aktiv sein können.

Hoffentlich bleibt der Vorstand von Terre des Femmes eisern und macht jedem Gegenaufklärer und Freund der Schariagegesetze (Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“) oder jedem Lobbyisten der per se frauenfeindlichen Prostitution klar, bei TdF jedenfalls im Vorstand nichts verloren zu haben.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Bulletin Info

Humboldt-Universität zu Berlin – Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien | ZtG | Neues aus dem Zentrum und der HU

https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-info/bulletin-51-gesamt-formatiert_mitdeckblattundimpr.pdf

[2] Podiumsdiskussion „Queeres Leben und Aktivismus in Judentum, Christentum, Islam“

Die Podiumsdiskussion untersucht Gemeinsamkeiten und Unterschiede queeren Lebens und LGBTI*Q-Aktivismus in Theologie und religiösen Praxis der drei großen Religionen.

Es diskutieren:

Amina Luise Becker, Islamwissenschaftlerin, Zentrum für Islamische Frauenforschung Köln

Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, Jüdische Religionsphilosophie, Universität Potsdam

Prof. Dr. Lisa Isherwood, Feministische Befreiungstheologin, Winchester University

Dr. Efrat Mishori, Literaturwissenschaftlerin, Poetin, Tel Aviv University

Farah Zeb, Islamwissenschaftlerin, Exeter University

Moderation: Prof. Dr. Ulrike Auga, Theologie und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin

In Kooperation mit dem Queer Theological College (QTC)

https://www.facebook.com/BuendnisGegenRassismus/posts/1129494287063901

[D]er in den USA lebende Prediger Fethullah Gülen […] Ziel der Hizmet-Bewegung ist es, nicht nur eine zahlenmäßig große und gut gebildete Öffentlichkeit anzusprechen, sondern auch Kontakte zu prominenten Repräsentanten aus Politik und Religion aufzubauen und diese für die eigenen Projekte zu gewinnen. So sind beispielsweise im Beirat des Forum für Interkulturellen Dialog [FID] in Berlin der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel sowie der Direktor des Abraham-Geiger-Kollegs der Uni Potsdam, Rabbiner Walter Homolka. Diese Kontakte haben die Gülen-Anhänger zu einer der größten und einflussreichsten Gruppen mit türkisch-islamischem Hintergrund in Deutschland gemacht.

Islamische Bekehrung oder offenes Dialogforum? | von Ulrich Pick | Deutschlandfunk 02.01.2015

http://www.deutschlandfunk.de/fetullah-guelens-hizmet-bewegung-islamische-bekehrung-oder.724.de.html?dram:article_id=307621

Mehr Dialog und Scharia mit Fethullah Hodschaefendi

Das Buch Toward A Global Civilization Of Love And Tolerance (New Jersey 2004) des seit 1999 notgedrungen in den USA lebenden, unter sunnitischen Türken höchst einflussreichen islamischen Führers Fethullah Gülen zielt, er nennt es anders, auf revolutionär antisäkulare Indoktrinierung einer neuen Generation und, er verschweigt es, auf Legalisierung von immer noch mehr Himmelsgesetz (Scharia). Zitate aus Hin zu einer globalen Kultur der Liebe und Toleranz, deutsch von Wilhelm Willeke, islamkritisch kommentiert von Jacques Auvergne.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2012/06/19/293/

[3] Tariq Ramadan: „Alle Islamgelehrten sind in der Frage einig. Der Islam verbietet Homosexualität, wie alle monotheistischen Religionen. Aber homosexuell zu sein bedeutet nicht, kein Muslim zu sein.“

« Tous les savants sont unanimes sur la question. L’islam interdit l’homosexualité, à l’instar de toutes les religions monothéistes. Mais, être homosexuel ne veut pas dire qu’on n’est pas musulman. » (Tariq Ramadan)

Seneweb (Sénégal | Senegal) 08.07.2013

http://www.seneweb.com/news/Religion/tariq-ramadan-a-dakar-laquo-ce-n-rsquo-est-pas-parce-qu-rsquo-on-est-homosexuel-qu-rsquo-on-n-rsquo-est-pas-musulman-raquo_n_99948.html

Tariq Ramadan: « ce n’est pas parce qu’on est homosexuel qu’on n’est pas musulman »

« Tous les savants sont unanimes sur la question. L’islam interdit l’homosexualité, à l’instar de toutes les religions monothéistes. Mais, être homosexuel ne veut pas dire qu’on n’est pas musulman. Il n’y a pas de chasse aux sorcières »

Homosexualité : Tariq Ramadan pose une bombe à Dakar | par Abubakr Diallo | afrik.com 07.07.2013

http://www.afrik.com/homosexualite-tariq-ramadan-pose-une-bombe-a-dakar

[4] Construisons ensemble un monde où personne n’imaginera d’acheter l’accès au corps d’autrui, et où les plaisirs du sexe ne seront liés ni à l’argent ni à la violence !

Together let’s build a world in which no one would dream of buying access to another person’s body, and the pleasures of sex won’t be tied to money or violence!

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_de/

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_fr/

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_en-2/

Zéromacho

des hommes engagés contre la prostitution et pour l’égalité

https://zeromacho.wordpress.com

Nous n’irons plus aux bois (baraque en bois = bordel)

http://le.lutin.kikourou.net/billet.php?idbillet=258

Woher kommen die Probleme?

Die Wirklichkeit in islamischen Gesellschaften

[…] Im Juli 2013 stellte der prominente Islamwissenschaftler und liberale muslimische Theologe Tariq Ramadan in Dakar fest, dass sich alle Islamgelehrten darin einig seien, dass der Islam nach dem Muster der anderen monotheistischen Religionen Homosexualität verbiete. Dies heiße aber nicht, dass jemand kein Muslim sein kann, nur weil er homosexuell ist.

Religion und Homosexualität: Aktuelle Positionen (Hirschfeld-Lectures) 4. November 2013 von Thomas Bauer (Autor), Bertold Höcker (Autor), Walter Homolka (Autor), Klaus Mertes (Autor)

https://books.google.de/books?id=mCJ5DAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[5] „Ich habe die Schnauze voll von euch!“ | von Huschke Mau, Aussteigerin aus der Prostitution, an Prostitutions-Lobbyistin Stephanie Klee | EMMA 28.11.2014

http://www.emma.de/artikel/ich-habe-die-schnauze-voll-von-euch-318081

[6] „Die Burka ist immerhin auch ein traditionelles folkloristisches Kleidungsstück oder ein Bekenntnis zu Religion, nicht immer ein Bekenntnis zum politischen Islam.“ Stefanie Lohaus am 09.07.2014 um 09:31 Uhr.

Was lesen wir da: „Bekenntnis zum politischen Islam“, dann gibt es also auch einen unpolitischen Islam – so unpolitisch wie der Islam von Feldherr und Staatsgründer Mohammed vielleicht? Heißes Feuer oder nasses Wasser oder politischer Islam zu sagen ist Tautologie, ist entbehrlich.

Stefanie Lohaus am 10.07.2014 um 11:01 Uhr: „Islamisten sind […] überzeugt davon, dass ihre Lehre zu einer friedlichen, gerechteren, besseren und schöneren Welt für alle führen würde. Ich meine, das die Ursachen für Gewalt nie in [der] Religion selbst begründet liegen, sondern in Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Verhältnissen, die von denen ausgenutzt werden, die nach Macht streben.“

Nicht Islamisten – die es nicht gibt –, Islamgründer Mohammed war davon überzeugt – und hackte für diese schöne, neue islamische Welt Hände und Köpfe ab. Vielleicht ist Stefanie Lohaus ja der Ansicht, dass der massenhaft mordende Sprecher Allahs seelisch schlimm litt an „Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Verhältnissen“, was ihn ja vielleicht auch auf die Idee mit dem Apostatenmord brachte und dazu, Sex mit der neunjährigen Aischa zu haben, die er drei Jahre eher geheiratet hatte. Nach himmlischem Befehl und prophetischem Beispiel will tatsächlich die von Mohammed begründete islamische Bewegung jede unislamische Lebensweise überwinden sprich in die Umma (zwangs)eingemeinden oder ausrotten, seit 1400 Jahren will und muss diese Religion „nach Macht streben“.

mtsomou (das ist Mitherausgeberin des Missy Magazines Margarita Tsomou als die Autorin des Artikels Nicht in meinem Namen) am 10.07.2014 um 13:49 Uhr:

„Eine Religion als gewalttätiger als andere interpretieren zu wollen [bedeutet nichts anderes als] in die Fallen der Vorurteile zu fallen die von beiden Seiten gepflegt werden („die sind doch so und so“). Es [geht] doch nicht um den Koran oder die Bibel, sondern darum, was die Gesellschaft damit macht.“

Nächsten- und sogar Feindesliebe ganz auf Augenhöhe mit Religionskritiker- und Apostatenmord? Margarita Tsomou sollte doch wohl verstehen können, dass es einen Unterschied macht, ob der eine geistliche Lehrer Liebe deinen Feind sagt und der andere Töte deinen Feind. Jesus lehrte Mein Reich ist nicht von dieser Welt und entwarf eine Ethik für den Menschen an sich, für jeden Menschen, Mohammed hingegen praktizierte und befahl gerade die Herrschaft über die ganze Welt und rief dazu auf, bestimmte Menschengruppen, nämlich die Juden und Christen (ggf. auch noch die „Sabier“ bzw. Sabäer, vielleicht waren die bis heute bestehenden Mandäer gemeint, und die „Madschus, Magier“, das waren vermutlich die Zoroastrier, die heutigen Parsen), sowie alle Frauen, also auch die muslimischen Frauen, rechtlich herabzustufen und alle anderen zu vertreiben oder umzubringen. An die vom islamischen Himmel auf Erden zur Herrschaft vorgesehenen Muslime darf der Harbi (Polytheist u. dgl.) noch nicht einmal Dschizya bezahlen.

http://blogs.faz.net/10vor8/2014/07/09/nicht-meinem-namen-2056/


477. Die ewige Scharia, Ahmad Mansour und die 17 Berliner Thesen

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أسباب النزول

asbābu n-nuzūl

Allahs Einflüsterungsprogramm, die Offenbarungsanlässe

Die Berliner Thesen (Muslimisches Forum Deutschland) vom 02. Oktober 2015. Ein ironischer Zwischenruf

Der in modernen Farben angemalte „Geist eines humanistischen Islams“ lasse das theologische Dogma und den politisch-juristischen Wohlverhaltensbefehl des Islamischen Rechts (Scharia; Fiqh) zielgerichtet unangetastet.

Als MFD (Muslimisches Forum Deutschland) entfalte man die Kulisse von einem irgendwie demokratieverträglichen islamischen Change-Prozess, den man islamkonform (schariagehorsam) aus den Asbab an-nuzul (أسباب النزول), den Offenbarungsanlässen behauptet ableiten zu können.

„Der Islam ist keineswegs abgeschlossen, er unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess. Von diesem sind weder islamische Grundsätze noch religiöse Rituale betroffen, da diese nicht dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen.“

Das bedeutet im Klartext: wir machen weiter, die Pflicht zum Hidschab („Kopftuch“), das frauenfeindliche islamische Familienrecht und Eherecht, die gesamte Scharia gelten hundertprozentig. Ein bisschen gegen das Kinderkopftuch anzureden, wirkt zeitgemäß und menschenfreundlich. Was wir nicht sagen: weibliche Kinder – Mädchen unter neun Mondjahren – müssen nach der ewigen und unverhandelbaren Scharia („das Tragen des Kopftuches bei Kindern“) den Hidschab noch gar nicht tragen.

Zur Frage einer Lehrerin oder Richterin mit islamischem Schleier, so säuseln wir als MFD, „orientieren wir uns am geltenden Recht“. Das allerdings kann und wird sich in die Richtung immer größerer Islamverträglichkeit ändern. Ansonsten bzw. bis dahin „orientieren“ wir uns auf dieses Objekt ungefähr so wie der Scharfschütze auf seine Zielscheibe hin.

Der Chitan, die MGM, ist ebenso Teil der besonders bedeutungsvollen islamischen Verhaltensweisen („religiöse Rituale“) wie der Chitan al-inath indonesisch sunat perempuan (FGM) – und da wandelt sich nichts, damit das mal klar ist. Wahrscheinlich ist auch die Verheiratung der ggf. neun Jahre alten Ehefrau so ein islamisches Zeremoniell. Dem islamischen Heiratsalter entsprechend unterliegen auch Talaq oder Polygamie, unsere Muftis oder Ayatollahs werden zum deutschen Nikah vielleicht einmal etwas sagen, nicht dem jeweiligen Trend, „nicht dem gesellschaftlichen Wandel“.

Andere religiöse Standards („islamische Grundsätze“) wie die Herabstufung des Nichtmuslims – er darf kein Erbe eines Muslims bekommen oder als Mann keine Muslima heiraten – stehen gar nicht erst nicht zur Debatte.

Den AEMR-fernen deutschen Freunden der Prinzipienlosigkeit und Multikultur malen wir den Bühnenhintergrund der permanenten islamischen Innovation. So muss sich noch niemand öffentlich festlegen und verliert keiner sein Gesicht.

Achja, diese Schulpflicht. Dort ist Sexualkunde „Teil des schulischen Bildungsauftrages“, der sich allerdings im Zweifelsfall an der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990) auszurichten hat und nicht an der Allgemeinen Erlärung der Menschenrechte (1948).

Klassenfahrten, insbesondere der Aufenthalt in Schullandheim und Jugendherberge, ab sofort bitte nur noch im Einklang mit Koran und Sunna. Im Sportunterricht ist Geschlechtertrennung selbstverständlich, ansonsten, ihr Schamlosen, ist züchtige Schwimmkleidung der Burkini weiblich und für die Jungen die den Körper bedeckende Badehose von Knie bis Bauchnabel.

Nun zu Hochschule und Universität. Durch uns deutsche Freunde oder gar Mitarbeiter von Al-Azhar, Darul-Uloom Deoband oder Teheraner Mullahs soll die historisch-kritische Methode „in der Auseinandersetzung mit dem Koran und der Sunna“ ein bisschen „ernst genommen“ werden.

Die zeitlose Scharia und die historisch-kritische Methode. Seht selbst, säkulare Muslime oder Nichtmuslime, unser Gesicht ist da auch mal „ernst“, das muss euch doch wohl reichen. Die tausend Jahre alte islamische Rechtsfindung wird durch derlei Schirk und Kufr nicht berührt.

Säkulare Worthülsen kommen gut an: „Wir sind für die Trennung von Religion und Politik.“ Im religionsbezogen bekennend inkompetenten Staat kann sich die sogenannte Zivilgesellschaft besonders ungestört islamisieren. Ministerien und Parlamente, haltet euch endlich raus aus der Umma, wir wollen in den Himmel kommen und machen wir von nun an, was wir wollen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Berliner Thesen | Muslimisches Forum Deutschland, 02.10.2015

http://www.muslimisches-forum-deutschland.de/_PDF/Berliner-Thesen-des-MFD.pdf

Muslimisches Forum Deutschland (MFD)

Zum Sprecher des Muslimischen Forums Deutschland wurde der Psychologe Ahmad Mansour gewählt

https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimisches_Forum_Deutschland

„Vor allem wir Muslime müssen in der Lage sein, der neuen Generation eine Religion anzubieten, die ohne Wenn und Aber hinter Demokratie und Menschenrechten steht“ (Ahmad Mansour)

https://www.merkur.de/politik/ich-schaeme-mich-experte-erklaert-unterschied-zwischen-islam-und-terror-zr-8386421.html

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte


478. Als zöge der Leibhaftige ein ins Parlament

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بوندستاغ

Bundestag

Ein Gespenst geht um im Bundestag …

Vor drei Tagen, am 24. September 2017 war die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag. Wahl in der freiheitlichen Demokratie bedeutet Machtwechsel ohne Blutvergießen und, von Zeit zu Zeit, die faire argumentative Auseinandersetzung mit einer neuen zur Wahl stehenden Partei.

Der Bundeswahlleiter hat am 25. September 2017 das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben: Wahlbeteiligung von 76,2 Prozent (2013: 71,5 Prozent), Alternative für Deutschland (AfD) 12,6 Prozent. Nach dem Willen des Bürgers und nach dem letzten Stand bekommt die AfD 93 Sitze im Parlament.

Selbst bei einem etwaigen persönlichen Misstrauen oder Missmut gegenüber dem jeweiligen Neuling im Parlament, dem frisch gewählten Volksvertreter hat der alteingesessene Parlamentarier den einer funktionierenden Demokratie und den einem Kollegen gebührenden Respekt entgegenzubringen. Herzlichen Glückwunsch und Willkommen im Parlament, sollte der Bundestagspräsident und müsste man als ein in seinem Mandat erfahrener Bundestagsabgeordneter jedem der 93 Neuen eigentlich sagen.

Doch pauschal gilt die AfD den Etablierten, ob verehrter Meinungsmacher oder beflissener Hinterherläufer, als rechtspopulistisches bis rechtsradikales Schreckgespenst, ihr Sympathisant oder gar Vertreter schier als unberührbar. Auf nachvollziehbare Begründungen haben Hexenjäger noch stets verzichtet. Das Licht darf und muss die Finsternis vertreiben, unter etlichen Politikern erlangt der Kampf gegen die Alternative für Deutschland die Qualität von Exorzismus und auf der Straße wird es manchmal sogar gewalttätig.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Entsprechend darf, bei aller Abneigung gegen eine rechtspopulistische Partei, die ein Mitbürger ja vielleicht empfindet, niemand zur Selbstjustiz greifen. In Dresden wurde am 16. September 2017 an einem Wahlinformationsstand durch einen 39-Jährigen ein 72-jähriger AfD-Helfer erst bedroht, dann gewürgt und schließlich getreten, als das Opfer bereits am Boden lag. Ein anderer gewalttätiger Überfall wurde am 1. Juli dieses Jahres in der Annastraße in Augsburg durchgeführt, als eine Gruppe von acht bis neun Personen unvermittelt am Stand auftauchte und Unterschriftenlisten entwendete, auf denen die Partei Unterstützung für ein Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren gesammelt hatte. Bereits am 17. Oktober 2015 hatte in Frankfurt-Rödelheim eine vermummte Gruppe von fünf bis zehn Personen einen AfD-Stand angegriffen. Damals hatte ein Täter mit einer Eisenstange nach einem AfD-Mitglied geschlagen, dieses aber verfehlt.

Herbst 2017, die AfD zieht ins deutsche Parlament ein und dem Bundestag bietet sich die schöne Chance, die in der Kanzlerära Gerd Schröder ebenso wie im System Merkel gepflegte Unkultur des Wegschauens zur gescheiterten Integration zu beenden und, zu diesem Zwecke, auch die Existenz jenes Elefanten zuzugeben, der unsichtbar im Parlament steht, nicht aber als Wort im Raum oder als Schrift im Parlamentsprotokoll.

Der unsichtbare Koloss ist das totalitäre Islamische Recht (Scharia), das mit der AEMR nicht anders als mit dem GG an tausend Stellen kollidiert.

Politik bedeutet, Missstände mutig anzusprechen, und wenn im Bundestag nicht der CDU, nicht der SPD und noch nicht einmal der Linken Liste das Wort Scharia über die Lippen geht, dann macht eben die AfD die überfällige Arbeit und beendet die demokratiegefährdende Bundestagsepoche der Islambeschwichtigung und Islambeschönigung. Um das plausible Argument schließlich geht es jeder gründlich arbeitenden rechtsstaatlichen Politik. Wie die diesjährigen Stimmenverluste und Wählerwanderungen beweisen, haben die etablierten Parteien den Souverän nicht überzeugt.

Ob er vor drei Tagen AfD gewählt hat, die Wahrscheinlichkeit dazu liegt bei 13 %, oder bei 87 % Probabilität eine andere Partei, jeder Bürger kann und sollte die 93 jetzt in den Bundestag einrückenden AfD-Politiker willkommen heißen. Es ist doch ein Leichtes, etwaige rechte Hohlparolen erfolgreich zu widerlegen.

Es bietet sich eine echte Chance auf demokratische Streitkultur.

Jacques Auvergne


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