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398. Deutsche Ausweisdokumente jetzt auch in halal

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Vom Makel zum Ehrenzeichen: Nein zur Idee vom Radikalislam-Personalausweis

Eine Empfehlung gegen das Markieren der Ausweisdokumente potentieller islamischer Glaubenskrieger. Von Jacques Auvergne.

Judensterne erleichterten bis 1945 die rasche Zuordnung. Da wussten die Amtspersonen unter den staatlich definierten vermeintlich Höherwertigen auf den ersten Blick, welche Sorte Mensch gerade des Weges kam. Im September des Jahres 2014 wollen die Innenminister Ausweispapiere selektiv kennzeichnen und auch der Vizefraktionschef der Union im Bundestag Thomas Strobl fordert „eine sichtbare Markierung auf dem Personalausweis“. Zwar nicht mit einem aufgedruckten großen J wie im zwölfjährigen Nationalsozialismus und auch gar nicht in Bezug auf die deutschen Juden, sondern die mutmaßlich radikalislamisch Aktiven unter meinen Mitbürgern sollen in ihrem Personalausweis stigmatisiert werden. Ziel sei es, potentiellen Glaubenskriegern die Reise in jene Transitländer zu verunmöglichen, die auch lediglich mit dem Personalausweis zu erreichen sind und an Regionen des Dschihad grenzen. Einen besseren Dienst können die zur Scharia desinformierten oder desinformierenden Innenminister dem Islamischen Staat (IS) und der al-Qaida womöglich gar nicht leisten.

Das Kalifat ist auf die Spaltung der Bevölkerung in eindeutig erkennbare Menschensorten angewiesen. Den unreinen und auch juristisch niederrangigen Unterzeichner des Schutzvertrags, den Dhimmi (Jude oder Christ) muss jeder Zöllner oder Torwächter schließlich sofort erkennen können. Der ausländische Ungläubige darf auf zwölf Monate einreisen und benötigt als ein sogenannter Mustamin ein islamisches Visum, den inschallah das Leben rettenden Geleitbrief, die Schutzerklärung Aman.

Vorgestern titelte DIE WELT Personalausweise von Islamisten sollen markiert werden, ausgerechnet am 13. Jahrestag der radikalislamisch motivierten Terroranschläge. Sicherlich müssen Terrorverdächtige intensiv überwacht werden. Als Politiker zu sagen, dass die Problemreligion Nummer Eins eben alles andere als eine „im Kern friedliche Religion“ ist wäre nicht weniger wichtig. Radikale Gottesfurcht jedoch im Ausweis staatlich angeordnet zu markieren kann ungewollt zur baldigen Errichtung der global geplanten Herrschaft Allahs endlich auch auf deutschem Boden führen.

Denn die Glaubenskrieger des IS oder die europäischen sogenannten Salafisten nehmen Koran und Sunna radikal ernst und rasch wird es unter mehr und mehr jungen deutschen Männern als Auszeichnung verstanden werden, in den Besitz dieses religiös definierten Zertifikats zu gelangen. Sicherlich, noch tun die im Koordinierungsrat (KRM) zusammengeschlossenen Verbände so, als hätten Prediger wie Missionare wie Pierre Vogel oder Sven Lau keine Ahnung von der Religion und als sei ein Scharia und Fiqh beibehaltender Islam organisierbar, der auch Nichtmuslimen und Frauen allgemeine Menschenrechte zugestehe. Doch um die Seele auf ewig vor der Hölle zu retten, verlangt der Koran neben dem Glauben an Engel und Dschinnen den irdischen Totalitarismus. Auch wenn uns SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi das Wohlverhalten vorschreiben will, die Miliz Islamischer Staat (IS) niemals islamisch oder radikal islamisch zu nennen. Sie sollte es besser wissen, islamischer Literalismus hat noch stets den Terror gezeitigt und der sogenannte Salafismus bis hin zum Terrorismus ist einfach das streng wortgetreue Umsetzen der Befehle Allahs (aus dem Koran) und Mohammeds (im Hadith) in die Praxis.

Man stelle sich vor, dass die Möglichkeit bestünde, sich die vorbehaltlos islamische Gottesfurcht mit einem bundesdeutschen Spezial-Personalausweis attestieren zu lassen. Das ließe sich gesetzlich unauffällig vorbereiten.

Was, Herr Strobl, wenn plötzlich ein paar Zehntausend oder Hunderttausend deutsche Mitbürger diesen Halal-Personalausweis („klare Kennzeichnung“) beantragen, in geschwisterlicher Solidarität zur globalen Kalifatsbewegung und als heißes Bekenntnis zum Islamischen Recht der Scharia. Was, wenn Saudi-Arabien sagt: ohne Islam-Merkmal in euren deutschen Ausweispapieren keine Einreise zur Pilgerfahrt. Was, wenn der KRM sagt: ohne den Allah erfreuenden Sonder-Personalausweis keine Dienstleistungen in Islamverband und Moschee, aber aus der Religion austreten darf im Islam auch niemand. Wer erst einmal den Islamausweis besitzt, ist auf eingehaltene Schariapflicht zu überwachen und muss den islamischen Friedensrichter dem altüblichen Schiedsmann und das Scharia-Gericht dem staatlichen Gericht vorziehen. Der ausweisliche Muslimbürger heiratet nicht vor dem Standesbeamten, sondern geht seine Nikah (Ehe nach Maßgabe der Scharia) beim Imam ein.

Wie nebenbei ergibt sich die mit den Dabei-Bürgern oder Beibürgern (Muslims as Co-Citizens in The West) sowie einem rechtsspaltenden Minderheitenstatus, dem Fiqh for Muslim Dhimmi (!) durch Murad Wilfried Hofmann angedachte zweite Menschensorte. Nach dem unbedachten Wollen unserer Innenminister und des CDU-Vize Strobl ist das der Bürger ohne Scharia-Perso, der durch einen schmucklosen Ausweis erkennbare Dhimmi oder Harbi. Das aber ist der Mensch, der die aus islamischer Sicht falschen Papiere hat, die aus der Ära der Unkenntnis oder Gottlosigkeit stammenden und der sich aus Sicht der Muftis und Scheiche mit jedem weiteren Tag schlimm schuldig macht, an dem sich sein deutscher Personalausweis nicht durch ein schmuckes Allahu akbar oder durch welche „klare Kennzeichnung“ auch immer von den Papieren der Verworfenen abhebt.

Zeig mir deinen Ausweis, hast du schon Islam-Papiere oder noch den Perso aus der Epoche der Dschahiliyya? Bist du nachweislich Muslim oder Ungläubiger? Bei fehlt das Dschihad im Personaldokument, wo ist deine islamische Identität? Wem bist du treu, Allah oder dem Iblis?

Die nach der Milla (Glaubensnation) spaltenden Ausweispapiere wären das Ende des Begriffs von citoyen und citoyenne. Gewiss, 2014 will man als Innenminister den einen oder anderen Terroristen fangen. Doch könnte Deutschland aus Angst vor koranbewegten Kopfabhackern sein höchstes Gut verspielen, den Bürgerbegriff.

Jacques Auvergne

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Quelle

Personalausweise von Islamisten sollen markiert werden

Von Manuel Bewarder, DIE WELT 11.09.2014

Nach Informationen der “Welt” liegt aber noch ein anderer Vorschlag auf dem Tisch: Demnach wird derzeit geprüft, ob Personalausweise von Islamisten mit einer Markierung versehen werden dürfen – dadurch könnte eine Ausreiseuntersagung sichtbar gemacht werden.

Experten merken an, dass ein einfacher Aufkleber – wie bei Adressänderungen üblich – hierfür nicht in Betracht kommen würde. Ein solche Markierung könnte nämlich ohne Weiteres vom Inhaber des Ausweises entfernt werden.

CDU-Vize Strobl unterstützt die Idee aus der Runde der Innenminister: “Wenn wir Hinweise darauf haben, dass ein deutscher Islamist in den Dschihad ziehen will, um das Töten zu lernen, müssen wir ihm den Pass entziehen und den Personalausweis entsprechend markieren.” Dann erkenne “jeder Grenzbeamte, dass der Betreffende nicht ausreisen darf”. Spätestens zur Innenministerkonferenz Anfang Dezember sollen Vorschläge präsentiert werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article132143281/Personalausweise-von-Islamisten-sollen-markiert-werden.html

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Muslims as Co-Citizens in The West By: Dr. Murad Wilfried Hofmann

Islamic jurisprudence developed the world’s first liberal law, called As-siyar, for the status of religious minorities – Dhimmi …

The prospect of normalization of the Islamic presence in the West raises the issues of integration and/or assimilation. To which extent can Muslims be integrated without losing their identity (and their faith with it)? …

a Fiqh for Muslim Dhimmi (!)

http://elazhar.com/conferences_eu/9/3.asp

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Für die Einreise in die Türkei reicht aber der Personalausweis und von dort ist es möglich, unkontrolliert nach Syrien oder den Nordirak zu kommen. Deshalb brauchen wir einen zweiten Schritt, um den Terror-Tourismus einzudämmen: eine sichtbare Markierung auf dem Personalausweis. Wir benötigen für die alten und die neuen Personalausweise eine klare Kennzeichnung, die Grenzbeamte sofort erkennen lässt, dass dieser Ausweis nicht zur Ausreise berechtigt.

Thomas Strobl, Rhein-Zeitung vom 11.09.2014

http://www.rhein-zeitung.de/nachrichten/rz-thema_artikel,-Sollen-deutsche-Dschihadisten-den-Pass-verlieren-Thomas-Strobl-ist-dafuer-_arid,1204760.html#.VBOxGNJ_t30



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