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16.01.2024
Aktenzeichen 80 Js 171/24
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Ihre Strafanzeige gegen den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) u. a.
Sehr geehrter Herr von Roy,
Ihre Strafanzeige vom 09.12.2023 hat zur Aufnahme von Ermittlungen keine Veranlassung gegeben. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass sich Herr Minister strafbar gemacht haben könnte, sind weder Ihren Ausführungen zu entnehmen noch sonst ersichtlich. Gemäß §§ 170 Abs. 2, 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) war daher mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von vornherein abzusehen. Ihr Rückschluss von einer Nicht-Beantwortung Ihrer 25 Fragen zu Comirnaty von BioNTech/Pfizer und zu Spikevax auf eine Verantwortung des Gesundheitsministers ist eine bloße Vermutung und strafrechtlich nicht von Relevanz. Einen Anfangsverdacht, der ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft erforderlich macht und erst ermöglicht, begründet dies nicht.
Hochachtungsvoll
Battenstein
Oberstaatsanwältin
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