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489. Bayern braucht kein neues Polizeiaufgabengesetz

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Unser Nein zum PAG-Neuordnungsgesetz!

Wird Bayern in ein paar Tagen zur Polizeidiktatur? Im Oktober wird im (Noch-)Freistaat ein neuer Landtag gewählt, doch, geht der Traum und unser Alptraum von Markus Söders neuer Staatsregierung in Erfüllung, wird das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Was angeblich der Stärkung der Bürgerrechte dienen soll, erkennen Bürgerrechtler als den Einstieg in Willkür und Polizeistaat. Bayerischer Landtag am 30.01.2018, mit 101 Textseiten verabschiedet man sich aus dem freiheitlichen Recht – der sogenannte PAG-E, das E steht für „Entwurf“.

30.01.2018 Drucksache 17/20425 Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz)

https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/03/PAG-Neuordnungsgesetz_Entwurf.pdf

Drucksache 17/20425 fordert, dass Bayerns Exekutive künftig auch ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat im Internet ermitteln kann – auch diesbezügliche Dossiers anlegen darf bislang nur der Verfassungsschutz. Die bisherige und gebotene Abgrenzung zu Nachrichtendiensten soll aufweichen dürfen, V-Männer sollen sich bald in private Chats oder andere Internet-Diskussionen einschleichen dürfen. Das ist zu verhindern. Die Durchsuchung von Hardware soll einfacher als jetzt möglich sein, ebenso das Abgreifen von Kommunikation und die Beschlagnahmung von Postsendungen. Alle irgendwie entsprechenden Daten dürfen im herannahenden Ex-Freistaat nicht nur polizeilich durchsucht und gespeichert, sondern auch gelöscht oder verändert werden.

Für entsprechend dystopische, an Gruselfilme gemahnende Polizeiarbeit wird auch keine „konkrete Gefahr“ Voraussetzung sein. Ohnehin glaubt man, auf die noch bestehende und uns wichtige Unterscheidung zwischen Kriminalität und Terrorismus verzichten zu können. Wo das Bundesverfassungsgericht – im Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2016, 1 BvR 966/09 – nur und genau die „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ im Sinne hatte, soll jetzt jede Grenze zwischen Autoklau und Bombenbau verwischen?

BverfG, 1 BvR 966/09

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html

Zudem reicht für Söder und Komplizen „drohende Gefahr“ aus, für die wiederum, es wird noch geisterhafter, im polizeilichen Hinterzimmer eine „Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft“ geltend gemacht werden kann. Zugriffe auf jedermanns Tagebuch oder Liebesbrief in Computer, Smartphone und Cloud würden damit möglich. Nach welchen Kriterien oder phantastischen Einfällen, nach welcher heiteren oder zornigen Beamtenlaune soll das Post- und Telekommunikationsgeheimnis fürsorglich jedenfalls vorsorglich gebrochen werden dürfen? „Wahrscheinlich drohend, in überschaubarer Zukunft“, das ist die „präventive“ Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle auf knapp über den totalitären Gefrierpunkt.

Allein aufgrund des Umfanges entzieht sich der textgewordene Angriff auf die freiheitlich-demokratische Polizeiarbeit der Nachvollziehbarkeit, zumal Drucksache 17/20425 ja in der knappen Zeit bis zu den diesjährigen Sommerferien beschlossen werden soll. Parlamentarische Hochgeschwindigkeit, um das noch etwas schläfrige Volk zu überrumpeln?

Die DNA (auch: DNS) ist das menschliche Erbgut, das einen Täter beispielsweise anhand von wenigen Hautschuppen oder einem Haar mit Haarwurzel verraten kann. Auf Seite 2 des Entwurfs liest man, dass „für begründete Einzelfälle die Möglichkeit der präventiven DNA-Nutzung unter grundsätzlichem Richtervorbehalt“ explizit geregelt werden soll. Im Entwurf fehlt allerdings bereits jede Bestimmung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese DNA-Daten wieder gelöscht werden. Zudem ist mit der genannten Formulierung („unter grundsätzlichem Richtervorbehalt“) zu befürchten, dass auch ohne vorausgehende richterliche Arbeit eine polizeiliche DNA-Datenbank angelegt werden wird, angefüllt mit Erbgut-Daten einiger Mitbürger und, werden wir sarkastisch, das Ganze nur ausnahmsweise, das versteht sich doch, Einzelfall für Einzelfall.

Im Sinne einer entgrenzten Prävention, so will es das CSU-geführte bayerische Innenministerium, soll es der Polizei gestattet sein, Bürger als Gefährder zu einzustufen. Zwar werden diese nicht zwangsdeportiert, doch darf die Polizei ihnen einen Wohnort zuweisen, in bayerischer Polizeiherrlichkeit ohne Prozess und Verteidiger. Bei irgendwie erheblichem („konkretem“) Verdacht können diese irgendwie Unbotmäßigen für zunächst zwölf Wochen, mit richterlicher Genehmigung gar für alle Ewigkeit in Vorbeugehaft genommen werden. Ein Pflichtverteidiger vor Gericht steht ihnen nicht zu … selbst schuld, was mussten Sie auch bei der Obrigkeit anecken, jedenfalls uns proaktiven Bütteln auffallen.

Um „die Bürgerrechte zu stärken“, soll die Polizei, wie bisher, Handgranaten tragen dürfen. Doch sind in die im Gesetzesentwurf genannte Kategorie „Explosivmittel“ nicht eigentlich auch Sprenggeschosse integriert? Man liest gar über „sonstige explosionsfähige Stoffe, die vor Umsetzung von einem festen Mantel umgeben sind“ – ich glaub es knallt.

Ton ab, Kamera läuft – es darf gefilmt werden. Sogar die reichlich unausgereifte Technik der Gesichtserkennung soll zum Einsatz kommen. Endlich darf die bajuwarische Polizei ihre Bodycams auch in Wohnungen verwenden, Drohnen offen und heimlich Daten sammeln lassen, Wohnraum heimlich abhören und filmen.

Verdeckte Ermittler, sicherlich bevorzugt mit falschem Namen, dürfen in Wohn- und Schlafzimmern schnüffeln pardon recherchieren. Ein Richter braucht das nur zu genehmigen, wenn sich der Einsatz gegen „eine bestimmte Person“ richtet – na, dann bespitzeln wir deinen Nachbarn gleich mit, vielleicht übt ihr schlimme antibajuwarische Umtriebe? Wenn nicht konkret und heute, dann vielleicht doch sehr „drohend“, in „überschaubarer Zukunft“?

Wo die Vorverlagerung der Polizeiarbeit in das Gefahrenvorfeld weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich geboten ist, sollte jeder an der Beibehaltung des freiheitlichen Rechtsstaats interessierte Bürger alarmiert sein und darf sich, heute ist der Jahrestag der Befreiung (1945) von deutscher Terrorherrschaft, an das Unrechtssystem des NS-Staates erinnern oder auch an den späteren Terror der in der DDR schier allmächtigen Stasi.

Schon gar nicht ist die „Neuordnung“ des PAG in wenigen Tagen und nahezu undiskutiert durchs Parlament zu jagen. Doch der uns vorliegende Entwurf, das PAG-Neuordnungsgesetz (Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts) darf überhaupt nicht kommen. Das Vertrauen des Bürgers in seine Ordnungshüter würde verlorengehen, bürgerfeindlicher Willkür und Gewalt Tür und Tor geöffnet.

Weg mit dem PAG-E.

Anne Oedekoven und Cees van der Duin zum 8. Mai 2018


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